Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesschifffahrtsverordnung
LSchiffV§ 20 Höchstzahl der Fahrgäste
Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen zugelassen sind, dürfen nicht mehr Fahrgäste an Bord haben, als zugelassen sind.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesschifffahrtsverordnung
LSchiffVFahrzeuge, die zur Beförderung von Personen zugelassen sind, dürfen nicht mehr Fahrgäste an Bord haben, als zugelassen sind.