Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Laufbahnverordnung
LVO§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Laufbahnverordnung vom 16. September 2009 (GVBl. II S. 622), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Februar 2016 (GVBl. II Nr. 4 S. 10) geändert worden ist, außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 1. Oktober 2019
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Dietmar Woidke
Der Minister des Innern und für Kommunales
Karl-Heinz Schröter
Anlagen
1
Anlage 1 (zu § 3) - Laufbahnen mit geregelter Ausbildung (Vorbereitungsdienst) und Laufbahnordnungsbehörden 166.2 KB
2
Anlage 2 (zu den §§ 3 und 27) - Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnordnungsbehörden 185.8 KB
3
Anlage 3 (zu den §§ 27 und 28) - Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit der Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst 276.7 KB