Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LVO · GVBl.II/19, [Nr. 82]

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO)

35 Normen · ausgefertigt 01.10.2019 · Änderungen

  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Förderung der Leistungsfähigkeit
  3. § 3Laufbahnen, Laufbahnordnungsbehörden
  4. § 4Ausschreibung
  5. § 5Erwerb der Laufbahnbefähigung
  6. § 6Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
  7. § 7Laufbahnwechsel
  8. § 8Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
  9. § 9Probezeit
  10. § 10Voraussetzungen einer Beförderung
  11. § 11Übertragung höher bewerteter Dienstposten
  12. § 12Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
  13. § 13Nachteilsausgleich
  14. § 14Schwerbehinderte Menschen
  15. § 15Teilzeitbeschäftigung
  16. § 16Dienstliche und eigene Fortbildung
  17. § 17Anerkennung der bei Dienstherren außerhalb des Geltungsbereiches des Landesbeamtengesetzes erworbenen Laufbahnbefähigung
  18. § 18Übernahme von Richterinnen und Richtern
  19. § 19Einstellung der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber in den Vorbereitungsdienst
  20. § 20Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung
  21. § 21Zulassung zum Aufstieg, Auswahlverfahren
  22. § 22Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
  23. § 23Anerkennung externer Ausbildung, Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst
  24. § 24Besondere Einstellungsvoraussetzungen der technischen Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
  25. § 25Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes
  26. § 26Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes
  27. § 27Allgemeines
  28. § 28Bildungsvoraussetzungen
  29. § 29Hauptberufliche Tätigkeit
  30. § 30Feststellung der Befähigung
  31. § 31Aufstieg in Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
  32. § 32Andere Bewerberinnen, andere Bewerber
  33. § 33Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
  34. § 34Übergangsregelungen
  35. § 35Inkrafttreten, Außerkrafttreten