Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LVO · GVBl.II/19, [Nr. 82]
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO)
35 Normen · ausgefertigt 01.10.2019 · Änderungen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Förderung der Leistungsfähigkeit
- § 3Laufbahnen, Laufbahnordnungsbehörden
- § 4Ausschreibung
- § 5Erwerb der Laufbahnbefähigung
- § 6Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
- § 7Laufbahnwechsel
- § 8Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
- § 9Probezeit
- § 10Voraussetzungen einer Beförderung
- § 11Übertragung höher bewerteter Dienstposten
- § 12Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
- § 13Nachteilsausgleich
- § 14Schwerbehinderte Menschen
- § 15Teilzeitbeschäftigung
- § 16Dienstliche und eigene Fortbildung
- § 17Anerkennung der bei Dienstherren außerhalb des Geltungsbereiches des Landesbeamtengesetzes erworbenen Laufbahnbefähigung
- § 18Übernahme von Richterinnen und Richtern
- § 19Einstellung der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber in den Vorbereitungsdienst
- § 20Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung
- § 21Zulassung zum Aufstieg, Auswahlverfahren
- § 22Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
- § 23Anerkennung externer Ausbildung, Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst
- § 24Besondere Einstellungsvoraussetzungen der technischen Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
- § 25Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes
- § 26Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes
- § 27Allgemeines
- § 28Bildungsvoraussetzungen
- § 29Hauptberufliche Tätigkeit
- § 30Feststellung der Befähigung
- § 31Aufstieg in Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
- § 32Andere Bewerberinnen, andere Bewerber
- § 33Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
- § 34Übergangsregelungen
- § 35Inkrafttreten, Außerkrafttreten