Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
MEDIENSTV_G_2001§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 5. Juni 2001
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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