Gesetze / MTBG / Änderungen
Änderungen im MTBG
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
20.12.2023
§ 59a Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung · § 63 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten · § 68 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung · § 69 Ermächtigung zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
01.01.2023
§ 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung · § 2 Rücknahme der Erlaubnis · § 3 Widerruf der Erlaubnis · § 4 Ruhen der Erlaubnis · § 5 Vorbehaltene Tätigkeiten für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen · § 6 Ausnahmen von den vorbehaltenen Tätigkeiten · § 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes · § 8 Allgemeines Ausbildungsziel · § 9 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik · § 10 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie · § 11 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik · § 12 Berufsspezifisches Ausbildungsziel für Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin · § 13 Dauer und Struktur der Ausbildung · § 14 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung · § 15 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen · § 16 Anrechnung von Fehlzeiten · § 17 Verlängerung der Ausbildungsdauer · § 18 Mindestanforderungen an Schulen · § 19 Praktische Ausbildung · § 20 Praxisanleitung · § 21 Träger der praktischen Ausbildung · § 22 Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule · § 23 Praxisbegleitung · § 24 Schulinternes Curriculum und Ausbildungsplan · § 25 Staatliche Prüfung · § 26 Ausbildungsvertrag · § 27 Inhalt des Ausbildungsvertrages · § 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages · § 29 Vertragsschluss bei Minderjährigen · § 30 Anwendbares Recht · § 31 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung · § 32 Arbeitnehmereigenschaft der auszubildenden Person · § 33 Pflichten der auszubildenden Person · § 34 Ausbildungsvergütung · § 35 Überstunden · § 36 Probezeit · § 37 Ende des Ausbildungsverhältnisses · § 38 Beendigung des Ausbildungsvertrages durch Kündigung · § 39 Wirksamkeit der Kündigung · § 40 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis · § 41 Nichtigkeit von Vereinbarungen · § 42 Begriffsbestimmungen · § 43 Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes · § 44 Prüfungsreihenfolge · § 45 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation · § 46 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen · § 47 Wesentliche Unterschiede · § 48 Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen · § 49 Anpassungsmaßnahmen · § 50 Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang · § 51 Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang · § 52 Europäischer Berufsausweis · § 53 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung · § 54 Dienstleistungserbringung · § 55 Meldung der Dienstleistungserbringung · § 56 Berechtigung zur Dienstleistungserbringung · § 57 Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation · § 58 Entscheidung über die Berechtigung zur Dienstleistungserbringung · § 59 Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person · § 60 Bescheinigung der zuständigen Behörde · § 61 Zuständige Behörde · § 62 Gemeinsame Einrichtungen · § 63 Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten · § 64 Warnmitteilung durch die zuständige Behörde · § 65 Unterrichtung über Änderungen · § 66 Löschung einer Warnmitteilung · § 67 Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise · § 68 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung · § 70 Bußgeldvorschriften · § 71 Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung · § 72 Fortgelten der Bestätigung zur partiellen Berufsausübung · § 73 Abschluss begonnener Ausbildungen · § 74 Weitergeltung der staatlichen Anerkennung von Schulen und Bestandsschutz · § 75 Übergangsvorschrift für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen · § 76 Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen