Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
ORB-Gesetz§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn er nicht gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 2 gegenstandslos wird. Über das Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg.
Potsdam, den 6. Dezember 1991
Der Ministerpräsident
des Landes Brandenburg
Dr. Manfred Stolpe
zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag
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