Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

ORB-Gesetz

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn er nicht gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 2 gegenstandslos wird. Über das Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg.

Potsdam, den 6. Dezember 1991

Der Ministerpräsident

des Landes Brandenburg

Dr. Manfred Stolpe

zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag

zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

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§ 2