Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Prämien- und Ehrenzeichengesetz
PrämEhrG§ 6 Trageerlaubnis
Das Tragen bereits verliehener Medaillen für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr ist weiterhin gestattet.
Einzelnorm
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Prämien- und Ehrenzeichengesetz
PrämEhrGDas Tragen bereits verliehener Medaillen für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr ist weiterhin gestattet.
Einzelnorm