Gesetze / RTrAbwG · BGBl I 1965, 1065

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger

31 Normen · ausgefertigt 06.09.1965 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  2. § 1 Auflösung
  3. § 2 Abwicklung
  4. § 3 Abwickler
  5. § 4 Aufgaben des Abwicklers
  6. § 5 Anzeigepflicht
  7. § 6 Herausgabepflicht
  8. § 7 Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
  9. § 8 Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger
  10. § 9 Wohnsitzvoraussetzungen
  11. § 10 Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
  12. § 11 Ausgeschlossene Ansprüche
  13. § 12 Anmeldung, Anmeldefrist
  14. § 13 Klagefrist
  15. § 14 Zulässigkeit von Aufrechnungen
  16. § 15 Übergegangenes Verwaltungsvermögen
  17. § 16 Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
  18. § 17 Auffüllung der Abwicklungsmasse
  19. § 18 Vermögensabgabe
  20. § 19 Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche
  21. § 20 Erlöschen der Ansprüche
  22. § 21 Restvermögen
  23. § 22 Kostenfreiheit
  24. § 23 Arreste und Zwangsvollstreckungen
  25. § 24 Beendigung der Abwicklung
  26. Zweiter Abschnitt · Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
  27. § 25 Auflösung und Abwicklung
  28. Dritter Abschnitt · Übergangs- und Schlußbestimmungen
  29. § 26 Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung
  30. § 27 Sonstige öffentliche Rechtsträger
  31. § 28 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
  32. § 29 Londoner Schuldenabkommen
  33. § 30 Berlin-Klausel
  34. § 31 Inkrafttreten
  35. Anlage I zu § 1 Abs. 1
  36. Anlage II zu § 25
  37. (XXXX) Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu § 19 Abs. 3
  38. Tabelle I zu § 19 Abs. 3
  39. Tabelle II zu § 19 Abs. 3
  40. Tabelle III zu § 19 Abs. 3
  41. Tabelle IV zu § 19 Abs. 3
  42. Tabelle V zu § 19 Abs. 3