Gesetze / RohmilchGütV · BGBl I 2021, 47

Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch

40 Normen · ausgefertigt 11.01.2021 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Zweck
  4. § 2 Anwendungsbereich
  5. § 3 Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
  6. § 4 Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
  7. § 5 Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
  8. Abschnitt 2 · Probenahme und Transport der Proben
  9. § 6 Probenahme
  10. § 7 Sachkundige Probenahme
  11. § 8 Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
  12. § 9 Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
  13. § 10 Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
  14. § 11 Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
  15. § 12 Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
  16. § 13 Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
  17. § 14 Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
  18. § 15 Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
  19. § 16 Transport der Proben
  20. Abschnitt 3 · Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
  21. § 17 Durchführung der Güteuntersuchung
  22. § 18 Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
  23. § 19 Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
  24. § 20 Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
  25. § 21 Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
  26. § 22 Mittelwertbildung
  27. § 23 Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
  28. § 24 Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
  29. § 25 Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
  30. § 26 Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
  31. § 27 Schnelltest auf Hemmstoffe
  32. § 28 Voruntersuchung auf Hemmstoffe
  33. § 29 Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
  34. Abschnitt 4 · Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
  35. § 30 Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
  36. § 31 Milchgeldabrechnung
  37. § 32 Abschläge auf den Kaufpreis
  38. § 33 Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
  39. § 34 Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
  40. Abschnitt 5 · Schlussvorschriften
  41. § 35 Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
  42. § 36 Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
  43. § 37 Aufbewahrungspflichten
  44. § 38 Mitteilungspflichten der Abnehmer bezüglich der Übernahme von Rohmilch
  45. § 39 Ordnungswidrigkeiten
  46. § 40 Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
  47. Anlage 1 (zu § 7 Absatz 2) Anforderungen an eine sachkundige Probenahme
  48. Anlage 2 (zu § 17, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 23, § 24 Absatz 1, § 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
  49. Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, § 17, § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 1 Satz 2 sowie Anlage 2) Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung