Gesetze / SAG / Änderungen

Änderungen im SAG

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

31.03.2026

§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses · § 2 Begriffsbestimmungen · § 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen · § 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten · § 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist · § 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen · § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten · § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind · § 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung · § 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung · § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen · § 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung · § 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung · § 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans · § 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan · § 112 Drittvergleich · § 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes · § 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten · § 156 Abwicklungskollegium

14.03.2026

§ 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung · § 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

23.12.2025

§ 2 Begriffsbestimmungen · § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind · § 49h Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Liquidationseinheiten · § 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung · § 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde

30.12.2024

§ 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen

06.01.2024

§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses · § 2 Begriffsbestimmungen · § 5 Verschwiegenheitspflicht · § 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan · § 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen · § 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist · § 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist · § 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung · § 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung · § 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist · § 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten · § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten · § 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung · § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen · § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung · § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen · § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten · § 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute · § 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften · § 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten · § 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen · § 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung · § 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung · § 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung · § 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde · § 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung · § 152b Zuständigkeit · § 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten · § 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind · § 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde · § 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer · § 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten · § 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden · § 172 Bußgeldvorschriften · § 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen · § 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort · § 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren

15.12.2023

§ 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung · § 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung · § 156 Abwicklungskollegium

12.08.2022

§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses · § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen · § 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung · § 152a Anwendungsbereich · § 152b Zuständigkeit · § 152c Unabhängiger Prüfer · § 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis · § 152e Ausgleich des Differenzbetrags · § 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung · § 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne · § 152h Rechtsschutz · § 152i Verordnungsermächtigung · § 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23 · § 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23 · § 173 Zuständige Verwaltungsbehörde

08.07.2022

§ 2 Begriffsbestimmungen

06.05.2022

§ 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen

12.02.2022

§ 152b (weggefallen) · § 152c (weggefallen) · § 152d (weggefallen)

26.06.2021

§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses · § 2 Begriffsbestimmungen · § 5 Verschwiegenheitspflicht · § 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten · § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten · § 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen · § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung · § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen

28.12.2020

§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses · § 2 Begriffsbestimmungen · § 5 Verschwiegenheitspflicht · § 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes · § 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen · § 10 Sonstige Vorschriften · § 12 Sanierungsplanung · § 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen · § 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen · § 19 Vereinfachte Anforderungen · § 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören · § 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung · § 38 Vorläufiger Verwalter · § 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen · § 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung · § 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter · § 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist · § 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist · § 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten · § 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten · § 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten · § 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind · § 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind · § 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung · § 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde · § 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · § 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung · § 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten · § 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen · § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung · § 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen · § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen · § 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten · § 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute · § 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften · § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten · § 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen · § 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung · § 70 Sachverständiger Prüfer · § 71 Zwecke der Bewertung · § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen · § 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort · § 79 Unterstützende Maßnahmen · § 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten · § 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten · § 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten · § 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente · § 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung · § 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten · § 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall · § 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds · § 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten · § 97 Haftungskaskade · § 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung · § 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung · § 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung · § 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung · § 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers · § 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit · § 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger · § 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger · § 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung · § 152n Rechtsschutz · § 156 Abwicklungskollegium · § 159 Europäische Abwicklungskollegien · § 172 Bußgeldvorschriften · § 179 Rechtsschutz · § 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen · § 181 Haftungsbeschränkung

17.07.2020

§ 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen · § 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger

05.04.2020

§ 2 Begriffsbestimmungen · § 152a Anwendungsbereich · § 152b Ausgestaltung von Sanierungsplänen · § 152c Bewertung von Sanierungsplänen · § 152d Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen · § 152e Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen · § 152f Abwicklungsfähigkeit, Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen; Verordnungsermächtigung · § 152g Zwecke und Umfang der Bewertung; Unterlagen · § 152n Rechtsschutz · § 152h Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen · § 152i Zwecke der Instrumente der Vertragsbeendigung, der Minderung zu zahlender Gewinne und des zusätzlichen Barmittelabrufs · § 152j Instrument der Vertragsbeendigung · § 152k Instrument der Minderung zu zahlender Gewinne nichtausgefallener Clearingmitglieder · § 152l Instrument des zusätzlichen Barmittelabrufs · § 152m Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber, Gläubiger und Clearingmitglieder

02.12.2019

§ 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche · § 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten

24.07.2019

§ 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren