Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schullaufbahnverordnung
SchulLV§ 18d Laufbahn der Bildungsamtsrätin und des Bildungsamtsrats an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
Zur Laufbahn gehört als Eingangsamt das Amt der Bildungsamtsrätin, des Bildungsamtsrats (Besoldungsgruppe A 12).