Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schullaufbahnverordnung
SchulLV§ 7 Laufbahn der Lehrerin und des Lehrers für die Sekundarstufe I
Zur Laufbahn gehören als
Eingangsamt das Amt der Lehrerin, des Lehrers (Besoldungsgruppe A 13) und
Beförderungsämter
das Amt der Zweiten Gesamtschulkonrektorin, des Zweiten Gesamtschulkonrektors (Besoldungsgruppe A 14),
das Amt der Zweiten Oberschulkonrektorin, des Zweiten Oberschulkonrektors (Besoldungsgruppe A 14),
das Amt der Oberschulkonrektorin, des Oberschulkonrektors (Besoldungsgruppe A 14)
das Amt der Oberschulrektorin, des Oberschulrektors (Besoldungsgruppe A 14) und
das Amt der Oberschulrektorin, des Oberschulrektors (Besoldungsgruppe A 15).