Gesetze / Strafprozeßordnung
StPO§ 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen
Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich.
Gesetze / Strafprozeßordnung
StPOVernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich.