Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Bürgeranhörung zur zukünftigen Landeszugehörigkeit eines Gebietsteiles der Gemeinde Schwarze Pumpe
VO-ID211539§ 11 Befragungsunterlagen
(1) Jede zur Teilnahme an der Befragung berechtigte Person erhält
folgende Befragungsunterlagen:
einen Befragungszettel,
einen Befragungsschein,
einen Befragungsumschlag,
einen Befragungsbriefumschlag,
ein Merkblatt zur Abgabe der Befragungsentscheidung und
eine Kopie des Entwurfs des Staatsvertrages.
(2) Der Befragungszettel enthält
die Frage nach § 4 und
die Wörter "Ja" und "Nein" mit jeweils einem
Kreis für die Kennzeichnung.
(3) Der Befragungsschein enthält
die Bezeichnung und Anschrift der Befragungsbehörde,
die erforderlichen Personenangaben,
den Hinweis, daß die Teilnahme an der Befragung nur mit diesem
Befragungsschein möglich ist und verlorene Befragungscheine nicht ersetzt
werden, und
einen Vordruck für die Abgabe der Versicherung an Eides Statt.
(4) Die Befragungsunterlagen werden durch das Ministerium des Innern
beschafft.
(5) Die Befragungsbehörde hat die Befragungsunterlagen so rechtzeitig
zu versenden, daß diese den zur Teilnahme an der Befragung berechtigten
Personen spätestens zwei Wochen vor dem letzten Tag der Durchführung
der Befragung zugehen.