Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Schutzwald „Naturentwicklungsgebiet Elsbruch“

VO-NEGELSBRUCH_2015

§ 3 Schutzzweck

(1) Schutzzweck des Schutzwaldes, der als Kernzone des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe-Brandenburg der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen ist und in dem die Lebensräume und Lebensgemeinschaften langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben, ist

die Sicherung und Entwicklung eines Komplexes standorttypischer, reich strukturierter und in ihrer Entwicklung von der Dynamik der lokalen und regionalen Grundwasserstände (großräumige Beeinflussung durch die Elbe) abhängiger Waldgesellschaften (insbesondere Erlen-Eschen-Wälder, Erlenbruchwälder, Eichen-Hainbuchen-Wälder);

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebens- und Rückzugsraum sowie potenzielles Wiederausbreitungsgebiet wild lebender Tier- und Pflanzenarten;

die Beobachtung und wissenschaftliche Dokumentation vom Menschen unbeeinflusster Waldentwicklungsprozesse;

die Sicherung und Regeneration forstgenetischer Ressourcen.

(2) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Silge“ mit der Gebietsnummer DE 2936-302 im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes mit seinem Vorkommen von

Hainsimsen-Buchenwald, Eichen-Hainbuchenwald und alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Quercus robur (Stieleiche) als Biotope von gemeinschaftlichem Interesse und Auenwäldern mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als prioritärer Biotop von gemeinschaftlichem Interesse („natürliche Lebensraumtypen“ im Sinne des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG);

Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) und Großem Mausohr (Myotis myotis) als Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse (im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/43/EWG) einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.

(3) Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung und Entwicklung eines Teils des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unteres Elbtal“ mit der Gebietsnummer DE 3036-401 im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 7 des Bundesnaturschutzgesetzes in seiner Funktion als Lebensraum von Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG), beispielsweise Seeadler (Haliaeetus albicilla), Kranich (Grus grus), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Eisvogel (Alcedo atthis) und Rotmilan (Milvus milvus) einschließlich ihrer Brut- und Nahrungsbiotope.

Einzelnorm

§ 2 § 4