Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2005/2006
HG 2005/2006§ 17 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
(1) Das Ministerium der Finanzen berichtet dem Ausschuss für Haushalt
und Finanzen des Landtages
zum 30. Juni 2005, zum 30. Juni 2006 und zu den Jahresabschlüssen
2005 und 2006 jeweils im Rahmen eines Berichtes über wesentliche
Kenngrößen der bereinigten Gesamteinnahmen und der bereinigten
Gesamtausgaben des Landes sowie über den aktuellen Mittelabfluss aus dem
Landeshaushalt. Darin sollen unter anderem Angaben zur Entwicklung der
Einnahmearten und der Ausgabearten insbesondere zur Umsetzung der
EU-Strukturfondsprogramme und zum Stand der Verschuldung enthalten sein. Der
Bericht nach dem II. Quartal enthält Prognosedaten der weiteren
Entwicklung bis zum Jahresende. Darüber hinaus berichtet das Ministerium
der Finanzen zum 31. Dezember 2005 über die Beteiligungen des Landes;
über die Gewährung und Inanspruchnahme von Bürgschaften,
Rückbürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch
das Land gemäß den §§ 3 und 4 im Haushaltsjahr 2005 bis
zum 31. März 2006 und im Haushaltsjahr 2006 bis zum 31. März 2007.
(2) Die Ressorts berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des
Landtages zu den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Stichtagen über den Stand der
Bewilligungen, über den aktuellen Mittelabfluss unter Angabe der
Inanspruchnahmen von Ausgaberesten bei den Hauptgruppen 6 und 8 und über
die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen. Darüber hinaus
berichten die Ressorts dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des
Landtages über die Besetzung der Planstellen und Stellen zum 30. September
des jeweiligen Jahres.
(3) Die Ressorts berichten dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des
Landtages über den Stand der Entgeltzahlungen an die ILB im Zusammenhang
mit der Wahrnehmung der Geschäftsbesorgung für die Bewilligung,
Gewährung von Zuwendungen und zur Verwendungsnachweisprüfung mit
Stand 30. Juni zum 1. August und mit Stand 31. Dezember zum 1. Februar jeden
Jahres.
(4) Das Ministerium für Wirtschaft berichtet zum 30. Juni, zum 30.
September und zum 31. Dezember der Jahre 2005 sowie 2006 dem Ausschuss für
Haushalt und Finanzen des Landtages in Form einer Übersicht der
bewilligten Einzelförderungen mit einem Förderbetrag von mehr als 1
000 000 Euro über den Stand der Bewilligung von Fördermitteln aus der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“. In der Übersicht sind die der Bewilligung
zugrunde gelegten Kriterien und der Fördersatz anzugeben.