Rechtsprechung / BPatG / 2000
BPatG Beschluss vom 02.08.2000 – 32 W (pat) 297/00
32. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
… 10.99
betreffend die IR Marke 650 415/15 Wz
hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
2. August 2000 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Winkler, des Richters
Dr. Albrecht und des Richters Sekretaruk
beschlossen:
Es wird festgestellt, daß
die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 8. Juni 1999 und 21. September 2000 wirkungslos sind,
soweit teilweise der Schutz der angegriffenen Marke aufgrund des
Widerspruchs aus der Marke 1 073 244 versagt worden ist.
G r ü n d e
Mit Beschluß vom 8. Juni 1999 hat die Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen
Patent- und Markenamts die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen
Marke und der Widerspruchsmarke gemäß § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG bejaht und
die teilweise Schutzversagung der angegriffenen Marke angeordnet.
Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluß vom
21. September 2000 zurückgewiesen.
Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Sie hat die Einschränkung des Warenverzeichnisses im
Wege der Teillöschung beantragt. Die Widersprechende hat den Widerspruch aus
der og Marke zurückgenommen.
Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten
teilweisen Schutzversagung wirkungslos, § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269
Abs 3 Satz 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma").
Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur
Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal
das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht
wird (vgl dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdn 46 zu
§ 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., Rdn 58).
Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß,
§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG.
Winkler
Dr. Albrecht
Sekretaruk
Na