Rechtsprechung / BPatG / 2002

BPatG Beschluss vom 12.07.2002 – 25 W (pat) 126/02

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

_______________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die angegriffene Marke 399 02 862 10.99

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 12. Juli 2002 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie des Richters Brandt und der Richterin Bayer

beschlossen:

Es wird festgestellt, daß die Beschlüsse für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 5. Juli 2000 und 6. März 2002

wirkungslos sind, soweit die Löschung der angegriffenen Marke

aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 705 643 angeordnet

worden ist.

G r ü n d e

Mit Beschluß vom 5. Juli 2000 hat die Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen

Patent- und Markenamts die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen

Marke und der Widerspruchsmarke gemäß § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG bejaht und

die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluß vom

6. März 2002 zurückgewiesen.

Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Sie hat die Einschränkung des Warenverzeichnisses im Wege der Teillöschung beantragt. Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der

og Marke zurückgenommen.

Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten Löschung wirkungslos, § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG in Verbindung mit § 269 Abs 3

Satz 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma").

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur

Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal

das Registerverfahren im wesentlichen von Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht

wird (vgl dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl, Rdn 46 zu

§ 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl, Rdn 58).

Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß,

§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG.

Kliems

Brandt

Bayer