Rechtsprechung / BPatG / 2003

BPatG Beschluss vom 26.02.2003 – 28 W (pat) 99/02

28. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

28 W (pat) 99/02 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache 10.99

betreffend die Marke 397 03 578

hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat ) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 26. Februar 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters

Stoppel sowie der Richterin Schwarz-Angele und des Richters Paetzold

beschlossen:

Es wird festgestellt, daß die Beschlüsse der Markenstelle für

Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamts vom

8. August 2001 und 16. April 2002 wirkungslos sind, soweit

die teilweise Löschung der angegriffenen Marke 397 03 578

aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 1 162 478 angeordnet worden ist.

G r ü n d e

Mit Beschluß vom 8. August 2001 hat die Markenstelle für Klasse 12 des Deutschen Patent- und Markenamts die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gemäß § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG bejaht

und die teilweise Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluß vom

16. April 2002 zurückgewiesen.

Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Die Widersprechende hat den Widerspruch zurückgenommen.

Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten teilweisen Löschung wirkungslos, § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3

Satz 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma").

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur

Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal

das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht

wird (vgl dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl, Rdn 46 zu

§ 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl, Rdn 58).

Die Beteiligten tragen die ihnen erwachsenen Kosten des Beschwerdeverfahrens

jeweils selbst (§ 71 Abs 1 Satz 2 MarkenG).

Stoppel

Paetzold

Schwarz-Angele

Ko