Rechtsprechung / BPatG / 2004
BPatG Beschluss vom 28.10.2004 – 25 W (pat) 37/03
25. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 37/03 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache 10.99
betreffend die Marke 398 60 694
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 28. Oktober 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems
sowie der Richterin Bayer und des Richters Merzbach
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für
Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 05. September 2000 und 15. November 2002 wirkungslos sind, soweit die
Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs
aus der Marke 1 081 743 angeordnet worden ist.
G r ü n d e
Mit Beschluss vom 5. September 2000 hat die Markenstelle für Klasse 5 des
Deutschen Patent- und Markenamtes die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG
bejaht und die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.
Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluss vom
15. November 2002 zurückgewiesen.
Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Sie hat das Warenverzeichnis der Anmeldung eingeschränkt.
Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der o.g. Marke zurückgenommen.
Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten Löschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO
analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“).
Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur
Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal
das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht
wird (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdn. 46
zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 58).
Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß,
§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.
Kliems
Bayer
Merzbach
Na