Rechtsprechung / BPatG / 2004
BPatG Beschluss vom 04.11.2004 – 25 W (pat) 116/04
25. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 116/04 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 300 85 095 10.99
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 4. November 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Kliems sowie der Richterinnen Sredl und Bayer
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für
Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom
08. April 2003 und 10. Mai 2004 wirkungslos sind, soweit über
dem Widerspruch aus der Marke 2 905 205 entschieden worden
ist.
G r ü n d e
Nachdem in einem Erstbeschluß vom 08. April 2003 zunächst der Widerspruch
aus der Marke 2 905 205 zurückgewiesen worden war, hat die Markenstelle für
Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamtes mit dem Erinnerungsbeschluß
vom 10. Mai 2004 diese Entscheidung insoweit aufgehoben und die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gem.
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bejaht und die Löschung der angegriffenen Marke
angeordnet.
Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der o.g. Marke zurückgenommen.
Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der Entscheidung
über den Widerspruch aus der Marke 2 905 205 angeordneten Löschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog
(vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“).
Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur
Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidung von Amts wegen, zumal das
Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird
(vgl. dazu Baumbach /Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdn. 46 zu
§ 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 58).
Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß,
§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.
Kliems
Sredl
Bayer
Na