Rechtsprechung / BPatG / 2004

BPatG Beschluss vom 04.11.2004 – 25 W (pat) 12/04

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 12/04 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache 10.99

betreffend die Marke 398 17 276

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 4. November 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters

Kliems sowie der Richterin Sredl und des Richters Merzbach

beschlossen:

Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Markenstelle für

Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 22. August 2002 und 5. November 2003 wirkungslos sind, soweit die

Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs

aus der Marke 2 011 714 angeordnet worden ist.

G r ü n d e

Mit Beschluss vom 22. August 2002 hat die Markenstelle für Klasse 42 des

Deutschen Patent- und Markenamtes die Verwechslungsgefahr zwischen der

angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

bejaht und die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluss vom

05. November 2003 zurückgewiesen.

Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht

Beschwerde eingelegt.

Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der o.g. Marke zurückgenommen.

Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten

Löschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1

ZPO analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“).

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur

Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidung von Amts wegen, zumal das

Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird

(vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdn. 46 zu

§ 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., Rdn. 58).

Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß,

§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.

Kliems

Merzbach

Sredl

Na