Rechtsprechung / BPatG / 2005

BPatG Beschluss vom 07.07.2005 – 25 W (pat) 169/04

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 169/04 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache 10.99

betreffend die Marke 303 20 220

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 7. Juli 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie

der Richterin Bayer und dem Richter Merzbach

beschlossen:

die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen

Patent- und Markenamtes vom 4. August 2004 und vom 18. Oktober 2004 wirkungslos sind, soweit die Teillöschung der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs aus der Marke

1 061 256 angeordnet worden ist.

G r ü n d e

Mit Beschluss vom 4. August 2004 i.V.m. dem Berichtigungsbeschluss vom

18. Oktober 2004 hat die Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und

Markenamtes die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und

der Widerspruchsmarke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bejaht und die Teillöschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Hiergegen haben die Inhaber der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Sie haben die Einschränkung des Warenverzeichnisses im Wege der Teillöschung

beantragt.

Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der o.g. Marke zurückgenommen.

Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten

Teillöschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1

ZPO analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“).

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur

Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal

das Registerverfahren im Wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht

wird (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Rdn. 46

zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 57).

Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlass,

§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.

Kliems

Bayer

Merzbach

Na