Rechtsprechung / BPatG / 2008

BPatG Beschluss vom 10.06.2008 – 25 W (pat) 9/08

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 9/08 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 399 75 528 08.05

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

10. Juni 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der

R

ichterin Bayer und des Richters Merzbach

b

eschlossen:

E

s wird festgestellt, dass

die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen

Patent- und Markenamtes vom 7. März 2007 und vom

6. Dezember 2007 wirkungslos sind, soweit die

teilweise

Löschung der angegriffenen Marke aufgrund des

Widerspruchs

aus der Marke 397 31 355 angeordnet worden ist.

G r ü n d e

Mit Beschluss vom 7. März 2007 hat die Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen

Patent- und Markenamtes die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen

Marke und der Widerspruchsmarke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2

MarkenG bejaht und die

te

ilweise Löschung der angegriffenen Marke angeordnet.

Die Erinnerung der Inhaberin der ang

egriffenen Marke hat sie mit Beschluss vom

6

. Dezember 2007 zurückgewiesen.

Hiergegen hat die Inh

aberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht

B

eschwerde eingelegt.

D

ie Widersprechende hat den Widerspruch aus der o.g. Marke zurückgenommen.

Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten

teilweisen Löschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269

Abs. 3 Satz 1 ZPO analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“).

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur

Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal

das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht

wird (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., Rdn. 46

zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 57).

Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlass,

§ 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.

Kliems

Bayer

Merzbach

Na