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BPatG Beschluss vom 17.02.2021 – 19 W (pat) 27/20

19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2021:170221B19Wpat27.20.0

Zitiert 2 Entscheidungen 5 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

19 W (pat) 27/20 _______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

17. Februar 2021

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2013 003 835.9

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 17. Februar 2021 unter Mitwirkung des

Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, des Richters Dipl.-Ing. J. Müller, der

Richterin Dorn, sowie des Richters Dipl.-Ing. Tischler

beschlossen:

Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.

ECLI:DE:BPatG:2021:170221B19Wpat27.20.0

G r ü n d e

I.

Die am 7. März 2013 eingereichte Anmeldung mit dem Aktenzeichen

10 2013 003 835.9 und der Bezeichnung „Mehrphasig versorgter Elektromotor mit

Stator“ war durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) – Prüfungsstelle

für Klasse H 02 K – zunächst mit Beschluss vom 27. März 2017 zurückgewiesen

worden mit der Begründung, die Gegenstände der seinerzeit geltenden einander

nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 beruhten nicht auf einer erfinderischen

Tätigkeit.

Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin hat der erkennende Senat

in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren 19 W (pat) 82/17 auf die

mündliche Verhandlung vom 14. Januar 2019 beschlossen, den angefochtenen

Beschluss der Prüfungsstelle aufzuheben und die Sache – auf der Grundlage der

in der mündlichen Verhandlung als Hauptantrag überreichten Patentansprüche 1

bis 10 – gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 PatG zur weiteren Prüfung an das

DPMA zurückzuverweisen.

Das DPMA – Prüfungsstelle für Klasse H 02 K – hat die Anmeldung mit am Ende

der Anhörung vom 19. November 2019 verkündetem Beschluss erneut

zurückgewiesen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die

Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche sowohl gemäß dem – weiter

geltenden – Hauptantrag als auch gemäß den Hilfsanträgen vor dem Hintergrund

des recherchierten weiteren Stands der Technik nicht auf einer erfinderischen

Tätigkeit beruhten.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 13. Dezember 2019 eingelegte

Beschwerde der Anmelderin, mit der sie ihre Anmeldung weiterverfolgt. Sie

beantragt zuletzt,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 02 K des Deutschen

Patent- und Markenamts vom 19. November 2019 aufzuheben und

das nachgesuchte Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen

zu erteilen:

Patentansprüche:

Patentansprüche 1 bis 10, dem BPatG als Hauptantrag überreicht in

der mündlichen

Verhandlung

in

der

vorhergehenden

Beschwerdesache 19 W (pat) 82/17 am 14. Januar 2019

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1

bis 12

gemäß

1. Hilfsantrag

vom

29. Mai 2017, beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017

Zeichnungen:

Figuren 1 bis 10 vom Anmeldetag (7. März 2013)

Hilfsantrag a):

Patentansprüche 1 bis 9 gemäß 2. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,

beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017

Beschreibungsseiten 1 bis 12 zum 2. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,

beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017

Hilfsantrag b):

Patentansprüche 1 bis 9 gemäß 3. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,

beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017

Beschreibungsseiten 1 bis 12 zum 3. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,

beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017

Hilfsantrag c):

Patentansprüche

1

bis

8

gemäß

4. Hilfsantrag

vom

19. November 2018,

beim BPatG

in

der

vorhergehenden

Beschwerdesache 19 W (pat) 82/17 per Fax eingegangen am selben

Tag

Beschreibungsseiten

1

bis

12

zum

4. Hilfsantrag

vom

19. November 2018,

beim BPatG

in

der

vorhergehenden

Beschwerdesache 19 W (pat) 82/17 per Fax eingegangen am selben

Tag

Hilfsantrag d):

Patentansprüche

1

bis

8

gemäß

5. Hilfsantrag

vom

13. Dezember 2019, beim DPMA per Fax eingegangen am selben

Tag

Beschreibungsseiten

1

bis

12

zum

5. Hilfsantrag

vom

13. Dezember 2019, beim DPMA per Fax eingegangen am selben

Tag

Zeichnungen zu den Hilfsanträgen jeweils wie Hauptantrag.

Weiter hilfsweise wird beantragt,

im Hauptantrag und den Hilfsanträgen a) bis c) das „und/oder“ in

Merkmal 1.18 jeweils auf „und“ einzuschränken.

Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß geltendem Hauptantrag lauten:

1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen

Phasen zugeordnet sind,

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet

sind,

wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen

sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich

voneinander axial beabstandet sind,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet sind,

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine Litzendraht

(20) umfassende Anschlussleitung mit dem Verbindungsteil (30)

kraftschlüssig und stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei

die

Anschlussleitung

und

der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) sind,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.

2.

Elektromotor, insbesondere Asynchronmotor, mit mehrphasiger

Statorwicklung

(80),

deren Spulen

jeweils

aus

einer

Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule

bestehen,

wobei eine erste Kappe

(90) die ersten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in

Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben

Phase

in Umfangsrichtung

sich

gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander

aufweisen,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket

(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine Litzendraht

(20) umfassende Anschlussleitung mit dem Verbindungsteil (30)

kraftschlüssig und stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei

die

Anschlussleitung

und

der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) sind,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.

Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag a) lauten:

1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen

Phasen zugeordnet sind,

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet

sind,

wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen

sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich

voneinander axial beabstandet sind,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig

und/oder stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind.

2.

Elektromotor,

insbeosndere

[sic!]

Asynchronmotor, mit

mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer

Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule

bestehen,

wobei eine erste Kappe

(90) die ersten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben

Phase

in Umfangsrichtung

sich

gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander

aufweisen,

wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket

(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig

und/oder stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei

die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind.

Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag b) lauten:

1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen

Phasen zugeordnet sind,

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet

sind,

wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen

sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich

voneinander axial beabstandet sind,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig

und/oder stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)

aufweist, der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe

(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe

(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt

wobei

die

zweite

Kappe

(100)

ebenfalls

einen

Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung

zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und

an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im

Wicklungsabschnitt

(23)

der

zweiten Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)

und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)

angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in

einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule

umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung

mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur

Drahtablage.

2.

Elektromotor,

insbeosndere

[sic!]

Asynchronmotor, mit

mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer

Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule

bestehen,

wobei eine erste Kappe

(90) die ersten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben

Phase

in Umfangsrichtung

sich

gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander

aufweisen,

wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket

(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig

und/oder stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei die Anschlussleitung und/oder

der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)

aufweist, der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe

(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe

(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt

wobei

die

zweite

Kappe

(100)

ebenfalls

einen

Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung

zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und

an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im

Wicklungsabschnitt

(23)

der

zweiten Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)

und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)

angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in

einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule

umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung

mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur

Drahtablage.

Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag c) lauten:

1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen

Phasen zugeordnet sind,

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet

sind,

wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen

sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich

voneinander axial beabstandet sind,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig

und/oder stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)

aufweist, der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe

(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe

(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt,

wobei

die

zweite

Kappe

(100)

ebenfalls

einen

Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung

zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und

an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im

Wicklungsabschnitt

(23)

der

zweiten Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)

und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)

angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in

einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule

umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung

mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur

Drahtablage,

wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial

erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in

Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner

ist als die

Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.

2.

Elektromotor,

insbeosndere

[sic!]

Asynchronmotor, mit

mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer

Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule

bestehen,

wobei eine erste Kappe

(90) die ersten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben

Phase

in Umfangsrichtung

sich

gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander

aufweisen,

wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket

(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig

und/oder stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)

aufweist, der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe

(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe

(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt

wobei

die

zweite

Kappe

(100)

ebenfalls

einen

Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung

zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und

an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im

Wicklungsabschnitt

(23)

der

zweiten Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)

und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)

angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in

einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule

umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung

mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur

Drahtablage,

wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial

erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in

Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner

ist als die

Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.

Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag d) lauten:

1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen

Phasen zugeordnet sind,

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet

sind,

wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen

sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich

voneinander axial beabstandet sind,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, nämlich ein Litzendraht

(20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig und

stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei

die

Anschlussleitung

und

der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist [sic!],

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und kraftschlüssig verbunden

ist, wobei das

Verbindungsteil (30) in eine Vertiefung der Kappe (90) eingeführt

ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)

aufweist, der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe

(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe

(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt,

wobei

die

zweite

Kappe

(100)

ebenfalls

einen

Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung

zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und

an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im

Wicklungsabschnitt

(23)

der

zweiten Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)

und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)

angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in

einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule

umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung

mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur

Drahtablage,

wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial

erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in

Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner

ist als die

Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.

2.

Elektromotor,

insbeosndere

[sic!]

Asynchronmotor, mit

mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer

Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule

bestehen,

wobei eine erste Kappe

(90) die ersten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung

voneinander

regelmäßig beabstandet,

wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben

Phase

in Umfangsrichtung

sich

gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander

aufweisen,

wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket

(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite

Kappe (100) angeordnet sind,

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten

Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial

zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet

sind, also jeweils einander abwechseln,

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt

ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Anschlussleitung, nämlich ein Litzendraht

(20) umfassende

Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig und

stoffschlüssig verbunden sind,

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

wobei

die

Anschlussleitung

und

der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist [sic!],

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und kraftschlüssig verbunden

ist, wobei das

Verbindungsteil (30) in eine Vertiefung der Kappe (90) eingeführt

ist,

wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und

verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung

einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt

zueinander angeordnet sind,

wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)

aufweist, der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe

(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe

(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt

wobei

die

zweite

Kappe

(100)

ebenfalls

einen

Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung

zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und

an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im

Wicklungsabschnitt

(23)

der

zweiten Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)

und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)

angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in

einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule

umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung

mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur

Drahtablage,

wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial

erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in

Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner

ist als die

Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.

Die Gegenstände der weiter hilfsweise gestellten Anträge unterscheiden sich von

den Patentansprüchen gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen a) bis c) lediglich

dadurch, dass im jeweiligen Patentanspruch 1 das Merkmal

„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig

und/oder kraftschlüssig verbunden ist“

durch das eingeschränkte Merkmal

„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig

und kraftschlüssig verbunden ist“

ersetzt ist.

Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurden u. a. folgende Druckschriften

genannt:

E7

E13

DE 10 2005 002 364 A1

DE 10 2004 022 254 B3.

Wegen des Wortlauts der jeweils auf die Patentansprüche 1 und 2 gemäß

Hauptantrag und den Hilfsanträgen direkt oder

indirekt

rückbezogenen

Patentansprüche sowie weiterer Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.

II.

Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat in der Sache keinen Erfolg.

1.

Die Anmeldung

betrifft

die Statorwicklung

eines mehrphasigen

Elektromotors.

Nach der zum Hauptantrag gehörenden Beschreibung liege der Erfindung die

Aufgabe zugrunde, einen derartigen Motor weiterzubilden, wobei eine verbesserte

Regelbarkeit erreichbar sei

(Seite 2, Zeilen 4 und 5 der Beschreibung zum

1. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017).

Die vorgeschlagene Lösung habe den Vorteil, dass jede der Spulen des

Elektromotors dieselbe gesamte Wicklungsdrahtlänge aufweise, somit seien der

Ohm'sche Widerstand und die Induktivität der Wicklungen gleich groß ausführbar

und auch das erzeugte Magnetfeld weitgehend symmetrisch und homogen. Auf

diese Weise sei eine verbesserte Regelbarkeit des Motors erreichbar (Seite 2,

Zeile 30 bis Seite 3, Zeile 2 der Beschreibung zum 1. Hilfsantrag vom

29. Mai 2017).

2.

Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Anmeldung in der Fassung des

Patentanspruchs 1 gemäß geltendem Hauptantrag einen Elektromotor vor, dessen

Merkmale sich wie folgt gliedern lassen:

1.1

1.2

Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

wobei die Statorwicklung

(80) Spulen aufweist, die

verschiedenen Phasen zugeordnet sind,

1.3

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

1.4

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe

geschaltet sind,

1.5

wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

1.6

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

1.7

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

1.8

insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich

voneinander axial beabstandet sind,

1.9

wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen

axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine

zweite Kappe (100) angeordnet sind,

1.10

wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden

ersten Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen

(90) axial zwischen den beiden zweiten Kappen (100)

angeordnet sind,

1.11

wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21)

zur Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und

einen Wicklungsabschnitt (23) aufweist,

1.12

wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach

radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den

jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,

1.13

wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)

aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

1.14

wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)

jeder Kappe

(90, 100)

in Umfangsrichtung alternierend

angeordnet sind, also jeweils einander abwechseln,

1.15

wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30)

befestigt ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine

Litzendraht

(20) umfassende Anschlussleitung mit dem

Verbindungsteil (30) kraftschlüssig und stoffschlüssig verbunden

sind,

1.16

wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine

Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen

Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,

1.17

wobei die

Anschlussleitung

und

der Wicklungsdraht

kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) sind,

1.18

wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)

formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.

Die Lösung nach dem nebengeordneten Patentanspruch 2 gemäß geltendem

Hauptantrag unterscheidet sich von der nach Patentanspruch 1 im Wesentlichen

dadurch, dass die Merkmale 1.5 bis 1.8 durch die Merkmale

2.2

wobei eine erste Kappe (90) die ersten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung voneinander

regelmäßig beabstandet,

2.3

wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der

verschiedenen Phasen

in Umfangsrichtung voneinander

regelmäßig beabstandet,

2.4

wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben Phase

in Umfangsrichtung

sich

gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander

aufweisen

ersetzt sind.

3.

Vor diesem Hintergrund sieht der Senat als Fachmann einen

Fachhochschulingenieur der Elektrotechnik bzw. als Absolvent eines

vergleichbaren Bachelor-Studienganges, der über mehrjährige Berufserfahrung bei

der Entwicklung von Elektromotoren verfügt.

4.

Zum Verständnis des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag sind folgende

Bemerkungen veranlasst:

Die Lehre des Patentanspruchs 1 betrifft die Ausbildung der Statorwicklung eines

mehrphasig versorgten Elektromotors (Merkmal 1.1) mit ersten und zweiten in

Reihe geschalteten Teilspulen je Phase (Merkmale 1.2 bis 1.4) sowie die

Verbindung dieser Teilspulen mit Anschlussleitungen (Merkmale 1.15 bis 1.18).

Die Anweisungen im Patentanspruch 1 bestimmen einen ersten und einen zweiten

in Bezug auf die Rotorachse des Motors axialen Bereich, in dem jede der ersten

bzw. zweiten Teilspulen einen sich

in Umfangsrichtung erstreckenden

Wicklungsstrang aufweisen (Merkmale 1.5 und 1.6), sowie einen Umlenkabschnitt

zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der jeweiligen Teilspule in den

in Umfangsrichtung verlaufenden Wicklungsstrang (Merkmal 1.13).

a)

Die ersten/zweiten axialen Bereiche (Merkmale 1.5 und 1.6) und die

Umlenkabschnitte

(Merkmal 1.13) enthalten

für den Fachmann diejenigen

Wicklungsstrangabschnitte, die außerhalb der Nuten des Statorblechpakets liegen

und die den Wicklungskopf des Elektromotors bilden.

b)

Zur Festlegung der ersten/zweiten axialen Bereiche und der

Umlenkabschnitte weist der Elektromotor an den axialen Endbereichen des

Statorblechpakets jeweils eine erste und zweite Kappe auf (Merkmal 1.9). Jede der

Kappen weist einen Führungsabschnitt, zur Führung der Wicklungsstränge in

Umfangsrichtung, und einen Wicklungsabschnitt auf (Merkmal 1.11), welcher den

Umlenkabschnitt umfasst (Merkmal 1.13). In der Figur 5 der Anmeldung sind

Führungsabschnitte, Wicklungsabschnitte und Umlenkabschnitte der auf das

Statorblechpaket aufgesetzten ersten Kappe erkennbar. Nach der Beschreibung

(vgl. ursprüngliche Beschreibung, Seite 8, Zeilen 2 und 3) und der Figur 5 wechseln

sich Wicklungsabschnitte und Führungsabschnitte ab. In der nachstehenden Figur

sind einer der Führungsabschnitte grün und einer der Wicklungsabschnitte blau

hervorgehoben.

Figur 5 der Anmeldung mit Ergänzungen durch den Senat

Der Umlenkabschnitt als Teil des Wicklungsabschnitts dient zur Umlenkung des

axial verlaufenden Abschnitts der jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt des Wicklungsstrangs der

jeweiligen Teilspule

(Merkmal 1.13).

In jeden der Führungsabschnitte ist eine radial nach außen offene Nut als

Führungsnut eingebracht (Merkmal 1.12). Am axialen Ende des Statorblechpakets

wird der Wicklungsdraht einer jeden Teilspule im Umlenkabschnitt in die

Führungsnut eingelegt und darin aufgenommen (vgl. ursprüngliche Beschreibung,

Seite 8, Zeilen 22 und 23).

c)

Zur Verbindung des Wicklungsdrahts einer Teilspule einer Phase und einer

Litzendraht umfassenden Anschlussleitung

ist an der ersten Kappe ein

Verbindungsteil befestigt, das in eine Vertiefung der ersten Kappe eingeführt ist.

Wicklungsdraht und Litzendraht sind sowohl kraft- als auch stoffschlüssig mit dem

Verbindungsteil verbunden (Merkmal 1.15).

Ebenso sind regelmäßig in Umfangsrichtung beabstandet die Litzendrähte der

anderen Phasen angeordnet und mittels Verbindungsteilen, die in jeweilige

Vertiefungen der ersten Kappe eingesteckt sind, mit dem Wicklungsdraht der

jeweiligen Phase verbunden (ursprüngliche Beschreibung, Seite 8, Zeilen 6 bis 11).

Figuren 2 und 9 der Anmeldung mit Ergänzungen durch den Senat

Die kraftschlüssige Verbindung des Litzendrahts erfolgt durch eine Lasche des

Verbindungsteils, welche die Anschlussleitung gegen einen Wandabschnitt des

Verbindungsteils drückt (Merkmal 1.16). Der Patentanspruch 1 lässt offen, auf

welche Art und Weise der Wicklungsdraht kraftschlüssig mit dem Verbindungsteil

verbunden ist.

Die zusätzlich stoffschlüssige Verbindung von Wicklungsdraht und Litzendraht mit

dem Verbindungsteil erfolgt durch Kontaktschweißen (Merkmal 1.17).

d)

Ein Stanz-Biegeteil (Merkmal 1.16) ist ein durch Stanzen und Biegen

hergestelltes Verbindungsteil. Eine Lasche des Verbindungsteils, die die

Anschlussleitung gegen einen Wandabschnitt des Verbindungsteils drückt

(Merkmal 1.16), versteht der Fachmann als flaches Metallteil, das von einem

Wandabschnitt des Verbindungsteils beabstandet eine Kraft in Richtung des

Wandabschnitts ausübt.

e)

Die ersten/zweiten axialen Bereiche (Merkmale 1.5 und 1.6) entsprechen

Bereichen der Statorwicklung (vgl. Merkmal 1.2). Die Umfangsrichtung und die

axialen Endbereiche beziehen sich auf das Statorblechpaket oder den Stator.

Die Merkmalsgruppen 1.7 und 1.8 schließen es auf Grund der fakultativen Fassung

des Merkmals 1.8 nicht aus, dass der erste und zweite axiale Bereich direkt

aneinander angrenzen.

f)

Der Fachmann erkennt, dass mit den Anweisungen in den Merkmalen 1.10

und 1.11, wonach die beiden ersten Kappen axial zwischen den beiden zweiten

Kappen angeordnet sind und jede der Kappen einen Führungsabschnitt zur

Führung

der Wicklungsstränge

in Umfangsrichtung

aufweist,

die

Wicklungsdrahtlänge der Spulen des Elektromotors festlegbar wird. Dadurch wird

ermöglicht,

jede der Spulen mit derselben gesamten Wicklungsdrahtlänge

auszuführen; dies trägt zur Lösung der in der Beschreibung genannten Aufgabe bei,

eine verbesserte Regelbarkeit des Motors zu erreichen (vgl. ursprüngliche

Beschreibung, Seite 2, Zeile 25 bis 28).

Der Fachmann erkennt weiterhin, dass mit der

technischen Lehre des

Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag objektiv eine weitere Aufgabe gelöst wird:

Die Anweisungen in den bereits genannten Merkmalen 1.10 und 1.11 in Verbindung

mit den Anweisungen in den Merkmalen 1.15 bis 1.18, welche ein an der Kappe

befestigtes Verbindungsteil betreffen, tragen zu einer sicheren Lagefestlegung von

Wicklungsdraht und Anschlussleitung bei und ermöglichen auf diese Weise eine

Verbesserung des Wickel- bzw. Herstellvorgangs des Elektromotors.

5.

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Standes der Technik erweist sich

die Erfindung in den Fassungen aller Anträge als nicht patentfähig.

5.1

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag beruht

ausgehend

von

dem Stand

der Technik

nach

der

Druckschrift

DE 10 2005 002 364 A1 (= E7) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 1 Abs. 1

i. V. m. § 4 PatG).

Die Druckschrift E7 zeigt in dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 10

eine Drehstrommaschine, wobei auf die Stirnseiten des Statorblechpakets als

Kunststoff-Spritzgießteile ausgeführte erste Einzelelemente 5 von Endanordnungen

aufgesetzt sind (= erste Kappen), mittels derer die erste Hälfte der Statorwicklungen

gewickelt wird (vgl. Absätze 0035, 0049 und 0052 sowie Figur 3). Nach dem Wickeln

der ersten Hälfte der Statorwicklungen werden auf die ersten Einzelelemente 5

weitere Einzelelemente 16 von Endanordnungen (= zweite Kappen) aufgesetzt, um

auch die zweite Hälfte der Wicklungen wickeln zu können (vgl. Absatz 0049 sowie

Figuren 7 bis 10).

Die Figur 5 der Druckschrift E7 zeigt ein bewickeltes erstes Einzelelement 5 in

Draufsicht und die Figur 7 ein bewickeltes zweites Einzelelement 16. Jedes

Einzelelement 5, 16 trägt ersichtlich drei Teilspulen. Welche Teilspule welcher

Phase des Drehstroms zugeordnet sein soll, ist in der Druckschrift E7 zwar nicht

ausgeführt; da es sich jedoch um eine vierpolige Drehstrommaschine handeln soll

(vgl. Absatz 0049), geht der Fachmann davon aus, dass jeweils zwei einer Phase

zugeordnete Teilspulen sich in Umfangsrichtung gegenüberstehen (in den

nachstehenden Figuren sind die Wicklungsabschnitte der Endanordnungen, die

Teilspulen verschiedener Phasen

tragen, durch unterschiedliche Farben

gekennzeichnet).

Figuren 5 und 7 der Druckschrift E7 mit Ergänzungen durch den Senat

Die Druckschrift E7 offenbart dem Fachmann – ausgedrückt in den Worten des

Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag – einen:

1.1

Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,

(vgl. Bezeichnung: „Drehstrommaschine“;

vgl. Absatz 0034:

„… der Stator als Außenstator

ausgebildet …“)

1.2

wobei die Statorwicklung (Drehstromwicklungssystem) Spulen

(Wicklungen) aufweist,

(vgl. Absatz 0003: „Eine Wicklung ist die Gesamtheit aller

in den gleichen Nuten verlaufenden Leiterschleifen bzw.

Windungen. Das Drehstromwicklungssystem entspricht der

Gesamtheit aller Wicklungen der Drehstrommaschine.“)

die verschiedenen Phasen zugeordnet sind,

(vgl. Absatz 0065: „– Eine Phasentrennung zwischen den

einzelnen Wicklungen des Drehstromwicklungssystems ist

relativ einfach möglich.“)

1.3

wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule

zusammengesetzt ist,

(vgl. die am Anfang dieses Kapitels enthaltenen

Überlegungen zu den in den Figuren 5 und 7 der

Druckschrift E7 erkennbaren Teilspulen)

1.4

wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe

geschaltet sind,

(vgl. Absatz 0004: „Die einzelnen Wicklungen werden

entsprechend einem gewünschten Anschlussschema

miteinander verbunden …“;

Für eine vierpolige Drehstrommaschine zieht der

Fachmann ohne weiteres eine Reihenschaltung der ersten

und zweiten Teilspule in Betracht.)

1.5

wobei in einem ersten axialen Bereich (Teilführungsbereich)

(vgl. Absatz 0051: „Die Einzelelemente 5, 16 der

Endanordnungen bilden somit mehrere – im vorliegenden

Fall zwei – Teilführungsbereiche, welche in Richtung der

Rotationsachse 2 gegeneinander abgestuft sind.“)

jede der ersten Teilspulen einen sich in Umfangsrichtung

erstreckenden Wicklungsstrang

(Verbindungsbereiche 15)

aufweist,

(vgl. Absatz 0042: „Die Bereiche 15 der Windungen, die

tangential von Nut 3 zu Nut 3 verlaufen, werden dabei

nachfolgend Verbindungsbereiche 15 genannt.“;

vgl. Figur 5 (s. u.))

Ausschnitt aus Figur 5 mit Ergänzungen durch den Senat

1.6

in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen

einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang

aufweist,

(vgl. die vorstehend genannten Fundstellen)

1.7

wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht

überlappen,

(Wie vorstehend ausgeführt, geht der Fachmann davon

aus, dass sich bei einer vierpoligen Drehstrommaschine die

erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite

Teilspule

derselben Phase

in Umfangsrichtung

gegenüberstehen, also der erste und der zweite

Teilführungsbereich einander nicht überlappen.)

1.8

wobei der erste und der zweite axiale Bereich voneinander axial

beabstandet sind,

(Da der erste Teilführungsbereich durch eine erste

Endanordnung 5 und der zweite axiale Bereich durch eine

auf die erste Endanordnung 5 aufgesetzte zweite

Endanordnung 16 festgelegt werden, sind der erste und der

zweite axiale Bereich voneinander axial beabstandet.)

1.9

wobei der Stator ein Statorblechpaket aufweist, an dessen

axialen Endbereichen

jeweils eine erste Kappe

(erste

Einzelelemente 5) und eine

zweite Kappe

(weitere

Einzelelemente 16) angeordnet sind,

(vgl. Absatz

0035:

„An

den Stirnseiten

des

Statorblechpakets 1 sind auf das Statorblechpaket 1 …

erste Einzelelemente 5 von Endanordnungen aufgesetzt.“;

vgl. Absatz

0049:

„… werden

auf

die

ersten

Einzelelemente 5 weitere Einzelelemente 16 aufgesetzt

…“)

1.10

wobei das Statorblechpaket 1 axial zwischen den beiden ersten

Kappen 5 angeordnet ist

(vgl. Figur 1)

und die beiden ersten Kappen 5 axial zwischen den beiden

zweiten Kappen 16 angeordnet sind,

(vom Fachmann ohne Weiteres auf Grund der vorstehend

genannten Fundstellen mitzulesen.)

1.11

wobei jede der Kappen 5, 16 einen Führungsabschnitt 8 zur

Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen

Wicklungsabschnitt 7 aufweist,

(vgl. Absatz 0037: „Die ersten Einzelelemente 5 weisen

weiterhin Wickelabschnitte 7 und Führungsabschnitte 8 auf,

die um die Rotationsachse 2 herum alternieren.“;

vgl. Absatz 0051: „Im Ergebnis unterscheiden sich die

weiteren Einzelelemente

16

nur

bezüglich

der

Ausgestaltung ihrer Führungskanäle 9 von den ersten

Einzelelementen 5.“;

vgl. Figur 3 (s. u.))

1.12

wobei jede Kappe 5, 16 im Führungsabschnitt 8 eine nach radial

außen geöffnete Führungsnut 9 aufweist, die den jeweiligen

Wicklungsstrang aufnimmt,

(vgl. Absatz 0051: „Denn die Führungskanäle 9 der ersten

Einzelelemente 5 weisen … einen U-förmigen Querschnitt

auf und laufen mit einem konstanten Radialabstand um die

Rotationsachse 2 um. Die Führungskanäle 9 der weiteren

Einzelelemente 16 hingegen weisen … einen L-förmigen

Querschnitt auf …“;

vgl. Absatz 0056: „Es wäre aber auch möglich, die

Führungskanäle 9 gleich auszugestalten, also … beide

Male mit U-förmigem … Querschnitt.“;

vgl. Figur 3 (s. u.))

1.13

wobei der Wicklungsabschnitt 7 einen Umlenkabschnitt aufweist

zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der

jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden

Wicklungsstrang der Teilspule,

(Der Umlenkabschnitt ist der Abschnitt der Wicklung

zwischen jener Stelle, an der der Wicklungsdraht aus der

axial verlaufenden Nut des Statorblechpakets in das

Einzelelement 5 eintritt, und jener Stelle, von der aus der

Wicklungsdraht

im

Verbindungsbereich

15

in

Umfangsrichtung verläuft;

vgl. Figur 3 (s. u.))

1.14

wobei die Führungsabschnitte 8 und Wicklungsabschnitte 7 jeder

Kappe 5, 16 in Umfangsrichtung alternierend angeordnet sind,

also jeweils einander abwechseln,

(vgl. Absatz 0037: „Die ersten Einzelelemente 5 weisen

weiterhin Wickelabschnitte 7 und Führungsabschnitte 8 auf,

die um die Rotationsachse 2 herum alternieren.“;

vgl. Figur 3 (s. u.))

Figur 3 der Druckschrift E7 mit Ergänzungen durch den Senat

1.15Teil wobei an einer ersten Kappe 5 ein Verbindungsteil

(Anschlusselement 17) befestigt ist, wobei der Wicklungsdraht

einer Teilspule

(Enden 18 von Wicklungen) und eine

Anschlussleitung mit dem Verbindungsteil 17 verbunden sind.

(vgl. Absatz 0055: „Das mittlere der Fixierungselemente 10

eines

jeden Wickelabschnitts 7

ist dabei anders

ausgestaltet als die übrigen Fixierungselemente 10. Es

weist nämlich ein Anschlusselement 17 auf. Mittels der

Anschlusselemente 17 ist es möglich, Enden 18 von

Wicklungen nach außen zu führen und so anzuschließen.“;

vgl. Absatz 0004: „… werden … die Anschlussleitungen

zum

externen

Anschließen

des

Drehstromwicklungssystems angebracht.“;

vgl. Figuren 3 (ohne Bewicklung) und 5 (mit Bewicklung):

jeweils Bezugszeichen 17).

Ausschnitte aus den Figuren 3 und 5 der Druckschrift E7 mit

Ergänzungen durch den Senat

Die Druckschrift E7 offenbart nicht das Restmerkmal 1.15 (Litzendraht, kraft- und

stoffschlüssige Verbindung) und auch nicht die Merkmale 1.16 bis 1.18. Denn

dieser Entgegenhaltung können keine Details zur konkreten Ausgestaltung der

Anschlusselemente 17 im Zusammenhang mit der technischen Realisierung einer

elektrisch leitenden Verbindung zwischen den Wicklungsdrähten der Statorwicklung

und – nicht dargestellten – Anschlussleitungen entnommen werden.

Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 mag somit zwar gegenüber der

Druckschrift E7 neu sein, er beruht jedoch ausgehend von diesem Stand der

Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Bei der Realisierung eines Elektromotors nach der Lehre der Druckschrift E7 steht

der Fachmann vor der Aufgabe, die dort zwar angesprochenen, aber nicht weiter

beschriebenen Anschlusselemente 17 als Verbindungsteile zum Verbinden von

Wicklungsdrähten und Anschlussleitungen konkret auszubilden. Dabei zieht er

bereits bekannte Lösungen in Betracht.

So ist aus der Druckschrift DE 10 2004 022 254 B3 (= E13) eine als metallisches

Stanz-Biegeteil (Teil des Merkmals 1.16) ausgebildete Hülse 1 als Verbindungsteil

zur elektrisch leitenden Verbindung zwischen dem Wicklungsdraht 5 einer Spule

und der mittels einer Litze ausgeprägten Anschlussleitung 3 (verbleibender Teil des

Merkmals 1.15) bekannt (vgl. Absatz 0010; Figuren 5 und 12). Das Verbindungsteil

1 wird durch Einstecken in einem Kanal 4 des Spulenträgers 2 der Spule

kraftschlüssig und/oder formschlüssig befestigt (vgl. Absätze 0011 und 0030;

Figur 6).

Figuren 12 und 6 der Druckschrift E13 mit Ergänzungen durch den Senat

Zur Herstellung einer elektrischen Verbindung mit dem Wicklungsdraht 5 wird dieser

auf zwei Zungen 24 des Verbindungsteils 1 aufgelegt und zwischen eine weitere

Zunge 22 und das Wandteil 23 des Verbindungsteils 1 eingelegt. Anschließend wird

die Zunge 22 in Richtung des Wandteils 23 plastisch verformt und der so zwischen

Wandteil 23 und Zunge 22 kraftschlüssig fixierte Wicklungsdraht 5 zusätzlich durch

Verschweißen stoffschlüssig mit der Zunge 22 verbunden (vgl. Absätze 0009, 0013

und 0038).

Zum elektrischen Verbinden der Anschlussleitung 3 mit dem Verbindungsteil 1 wird

die Litze der Anschlussleitung 3 zwischen die Zunge 20 und das Wandteil 23

eingelegt. Ein eine Isolierung aufweisender Abschnitt der Anschlussleitung 3 wird

zwischen die Zunge 25 und das Wandteil 23 eingelegt. Anschließend werden die

Zungen 20 und 25 zur kraftschlüssigen Verbindung der Litze und der

Anschlussleitung 3 mit dem Verbindungsteil 1 in Richtung des Wandteils 23

plastisch verformt. Zusätzlich wird die so zwischen dem Wandteil 23 und der Zunge

20 kraftschlüssig fixierte Litze durch Verschweißen stoffschlüssig mit der Zunge 20

verbunden (vgl. Absätze 0009, 0014, 0015, 0028 und 0037).

Bei der aus der Druckschrift E13 bekannten Lösung ist somit sowohl der

Wicklungsdraht 5 als auch die Anschlussleitung 3 jeweils kraft- und stoffschlüssig

mit dem Verbindungsteil 1 entsprechend den Merkmalen 1.16 und 1.17 des

Gegenstands des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag verbunden.

Es lag im Rahmen des routinemäßigen Handelns des Fachmanns, das aus der

Druckschrift E13 bekannte Verbindungsteil bei der Nacharbeitung des

Elektromotors gemäß der Druckschrift E7 zumindest auf seine Verwendbarkeit hin

zu untersuchen.

Dabei gelangte er ohne Weiteres zu einem mehrphasigen Elektromotor mit den im

geltenden Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag genannten Merkmalen.

Dass es sich bei der aus der Druckschrift E13 bekannten Spule um die Bremsspule

einer Bremse oder eines Elektromotors handelt (vgl. abhängige Patentansprüche

13 und 14), ist im hier maßgeblichen Zusammenhang – entgegen der Auffassung

der Beschwerdeführerin – unerheblich, da der Fachmann unmittelbar erkennt, dass

das aus dieser Druckschrift bekannte Verbindungsteil 1 ohne nennenswerte

konstruktive Veränderungen bei beliebigen Wicklungen anwendbar ist, also auch

bei dem aus der Druckschrift E7 bekannten Elektromotor. Gegebenenfalls hierzu

notwendige konstruktive Anpassungen der Anschlusselemente 17 stellen einfache

handwerklich-fachmännische Maßnahmen dar, die eine erfinderische Tätigkeit nicht

begründen können.

Da sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag somit als nicht

patentfähig erweist und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann

(vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 – X ZB 6/05, BGHZ 173, 47, Rdn. 18 –

Informationsübermittlungsverfahren II), konnte der Hauptantrag der Anmelderin

nicht zum Erfolg führen, zumal auch der nebengeordnete Patentanspruch 2 gemäß

Hauptantrag nichts erkennen lässt, das zu einem patentfähigen Gegenstand hätte

führen können.

5.2 Gemäß Hilfsantrag a) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete

Anspruch 2 gegenüber dem Hauptantrag dadurch beschränkt, dass deren

jeweiligen Gegenstände das zusätzliche Merkmal aufweisen, wonach

„die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und verschiedenen

Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung einander gegenüber

angeordnet sind, also 180° versetzt zueinander angeordnet sind“.

Auch diese Angaben sind bereits durch die Druckschrift E7 vorweggenommen (vgl.

voranstehend wiedergegebene Figuren 5 und 7 der Druckschrift E7 mit

Ergänzungen durch den Senat).

Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2

gemäß Hilfsantrag a) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

5.3 Gemäß Hilfsantrag b) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete

Anspruch 2 gegenüber dem Hilfsantrag a) dadurch beschränkt, dass deren

jeweiligen Gegenstände zwei zusätzliche Merkmale aufweisen.

Gemäß dem ersten zusätzlichen Merkmal soll

„die erste Kappe

(90) einen Phasentrennwandabschnitt

(91)

aufweis[en], der

in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet

ist, wobei

im

jeweiligen

Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung

zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe (90)

und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe (90)

jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule

in einen

in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt“.

Ein entsprechender Phasentrennwandabschnitt ist bereits aus der Druckschrift E7

bekannt (vgl. Absatz 0065: „Eine Phasentrennung zwischen den einzelnen

Wicklungen des Drehstromwicklungssystems ist relativ einfach möglich. Bei den

Ausgestaltungen gemäß den Fig. 1 bis Fig. 11 sowie 13 und 14 ist sie sogar in die

Endanordnungen 20 bzw. die Einzelelemente 5, 16, 19 integrierbar.“). Die Funktion

eines Phasentrennwandabschnitts erkennt der Fachmann unmittelbar in einem der

Trennstege 10 aus der Figur 3 der Druckschrift E7 (vgl. Absatz 0039: „Die

Fixierungselemente 10 sind ebenfalls Bestandteile des Führungssystems. Sie sind

gemäß Fig. 3 als Trennstege 10 ausgebildet, die tangential zur Rotationsachse 2

gesehen radial zwischen je zwei unmittelbar nebeneinander angeordneten Nuten 3

verlaufen.“).

Ausschnitt aus der Figur 3 der Druckschrift

Figur 6B der Druckschrift E7 mit

E7 mit Ergänzungen durch den Senat

Ergänzungen durch den Senat

Auch in der Figur 5 der Druckschrift E7 ist ersichtlich, dass die jeweils bei den

Anschlusselementen 17 angeordneten Trennstege in der Mitte der Wickelbereiche

7 offensichtlich jeweils zwei Wicklungen voneinander trennen.

Gemäß dem zweiten zusätzlichen Merkmal, wonach

„die zweite Kappe (100) ebenfalls einen Phasentrennwandabschnitt

(91) aufweist, der in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen

verschiedener Phase angeordnet ist und an dem das Verbindungsteil

(30) verbunden ist, wobei im Wicklungsabschnitt (23) der zweiten

Kappe

(100)

in

Umfangsrichtung

zwischen

dem

Phasentrennwandabschnitt (91) und dem Führungsabschnitt (21)

jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial

verlaufenden Teil der Teilspule

in einen

in Umfangsrichtung

verlaufenden Abschnitt

der Teilspule

umlenkt, wobei

im

Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung mittig eine Radialvertiefung

als Ablagenut (101) angeordnet ist zur Drahtablage“,

welches die Ausbildung eines Phasentrennwandabschnitts an der zweiten Kappe

betrifft, gelten die obigen Überlegungen zum ersten zusätzlichen Merkmal

entsprechend (vgl. Figur 10 der Druckschrift E7).

Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2

gemäß Hilfsantrag b) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

5.4 Gemäß Hilfsantrag c) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete

Anspruch 2 gegenüber dem Hilfsantrag b) dadurch beschränkt, dass der jeweilige

Gegenstand das zusätzliche Merkmal aufweist, wonach

„der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial erstreckender

Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in Umfangsrichtung

mindestens zehnmal kleiner ist als die Ausdehnung in radialer und/oder

axialer Richtung“.

Auch diese Angaben sind bereits durch die Druckschrift E7 vorweggenommen (vgl.

Ausführungen im Zusammenhang mit den Patentansprüchen 1 und 2 gemäß

Hilfsantrag b), in Verbindung mit den Figuren 3 und 6B der Druckschrift E7).

Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2

gemäß Hilfsantrag c) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

5.5 Gemäß Hilfsantrag d) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete

Anspruch 2 gegenüber dem Hilfsantrag c) dadurch beschränkt, dass der jeweilige

Gegenstand das zusätzliche Merkmal aufweist, wonach

„das Verbindungsteil (30) in eine Vertiefung der Kappe (90) eingeführt

ist“.

Das aus der Druckschrift E13 bekannte Verbindungsteil 1 zum elektrischen

Verbinden eines Wicklungsdrahts 5 mit einer Anschlussleitung 3 wird an einem

Spulenträger 2 kraft- und/oder formschlüssig durch Einstecken in einer an dem

Spulenträger 2 ausgebildeten Vertiefung in Form eines Kanals 4 befestigt (vgl.

Absätze 0011 und 0030; Figur 6).

Da es aus den im Zusammenhang mit den zum Patentanspruch 1 gemäß

Hauptantrag erläuterten Gründen für den Fachmann naheliegend ist, das aus der

Druckschrift E13 bekannte Verbindungsteil 1 auch bei dem aus der Druckschrift E7

bekannten mehrphasig versorgten Elektromotor mit Stator anzuwenden, zieht der

Fachmann

in diesem Zusammenhang auch die

in der Druckschrift E13

beschriebene Methode des Befestigens des Verbindungsteils 1 in einer Vertiefung

(Kanal 4) eines Trägerelements (Spulenträger 2) auf die aus der Druckschrift E7

bekannte Vorrichtung

in Betracht. Ggfs. hierzu notwendige konstruktive

Anpassungen der

in der Druckschrift E7 nur schematisch dargestellten

Anschlusselemente 17 stellen einfache handwerklich-fachmännische Maßnahmen

dar, die eine erfinderische Tätigkeit nicht begründen können.

Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2

gemäß Hilfsantrag d) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

5.6

Die Patentansprüche der weiter hilfsweise gestellten Anträge unterscheiden

sich von den Patentansprüchen gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen a) bis

c) lediglich dadurch, dass im jeweiligen Patentanspruch 1 das Merkmal

„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig

und/oder kraftschlüssig verbunden ist“

durch das eingeschränkte Merkmal

„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig

und kraftschlüssig verbunden ist“

ersetzt wurde.

In der Druckschrift E13 wird beschrieben, dass eine von mehreren Möglichkeiten

zur Befestigung des Verbindungsteils 1 an einem Träger (Spulenträger 2) darin

besteht, das Verbindungsteil 1 durch Einstecken in einen Kanal 4 des Trägers

formschlüssig und kraftschlüssig zu befestigen (vgl. Absätze 0011 und 0030;

Figur 6).

Folglich ist auch das jeweils einschränkende Merkmal der weiter hilfsweise

gestellten Anträge bereits durch das in der Druckschrift E13 beschriebene

Verbindungsteil 1 und dessen Befestigungsweise vorweggenommen.

Somit beruhen auch die Gegenstände der jeweiligen Patentansprüche 1 gemäß den

weiter hilfsweise gestellten Anträgen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Da die jeweiligen nebengeordneten Ansprüche 2 gemäß den weiter hilfsweise

gestellten Anträgen gegenüber denen gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen

a) bis c) nicht beschränkt sind, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im

Zusammenhang mit diesen Ansprüchen gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen

a) bis c) verwiesen.

6.

Die Beschwerde der Anmelderin war nach alldem zurückzuweisen.

R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde

nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden

Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):

1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.

2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des

Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der

Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.

3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.

4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat.

5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei

der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden

sind.

6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim

Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102

Abs. 1 PatG).

Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten

oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die

elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1

PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Verordnung

über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht

(BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internetseite des

Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die

Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).

Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen

Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102

Abs. 5 Satz 1 PatG).

Kleinschmidt

J. Müller

Dorn

Tischler

prö