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BPatG Beschluss vom 17.02.2021 – 19 W (pat) 27/20
19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2021:170221B19Wpat27.20.0
BUNDESPATENTGERICHT
19 W (pat) 27/20 _______________________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
17. Februar 2021
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2013 003 835.9
…
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 17. Februar 2021 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, des Richters Dipl.-Ing. J. Müller, der
Richterin Dorn, sowie des Richters Dipl.-Ing. Tischler
beschlossen:
Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
ECLI:DE:BPatG:2021:170221B19Wpat27.20.0
G r ü n d e
I.
Die am 7. März 2013 eingereichte Anmeldung mit dem Aktenzeichen
10 2013 003 835.9 und der Bezeichnung „Mehrphasig versorgter Elektromotor mit
Stator“ war durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) – Prüfungsstelle
für Klasse H 02 K – zunächst mit Beschluss vom 27. März 2017 zurückgewiesen
worden mit der Begründung, die Gegenstände der seinerzeit geltenden einander
nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 beruhten nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit.
Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin hat der erkennende Senat
in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren 19 W (pat) 82/17 auf die
mündliche Verhandlung vom 14. Januar 2019 beschlossen, den angefochtenen
Beschluss der Prüfungsstelle aufzuheben und die Sache – auf der Grundlage der
in der mündlichen Verhandlung als Hauptantrag überreichten Patentansprüche 1
bis 10 – gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 PatG zur weiteren Prüfung an das
DPMA zurückzuverweisen.
Das DPMA – Prüfungsstelle für Klasse H 02 K – hat die Anmeldung mit am Ende
der Anhörung vom 19. November 2019 verkündetem Beschluss erneut
zurückgewiesen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche sowohl gemäß dem – weiter
geltenden – Hauptantrag als auch gemäß den Hilfsanträgen vor dem Hintergrund
des recherchierten weiteren Stands der Technik nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhten.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 13. Dezember 2019 eingelegte
Beschwerde der Anmelderin, mit der sie ihre Anmeldung weiterverfolgt. Sie
beantragt zuletzt,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 02 K des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 19. November 2019 aufzuheben und
das nachgesuchte Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen
zu erteilen:
Patentansprüche:
Patentansprüche 1 bis 10, dem BPatG als Hauptantrag überreicht in
der mündlichen
Verhandlung
in
der
vorhergehenden
Beschwerdesache 19 W (pat) 82/17 am 14. Januar 2019
Beschreibung:
Beschreibungsseiten 1
bis 12
gemäß
1. Hilfsantrag
vom
29. Mai 2017, beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017
Zeichnungen:
Figuren 1 bis 10 vom Anmeldetag (7. März 2013)
Hilfsantrag a):
Patentansprüche 1 bis 9 gemäß 2. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,
beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017
Beschreibungsseiten 1 bis 12 zum 2. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,
beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017
Hilfsantrag b):
Patentansprüche 1 bis 9 gemäß 3. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,
beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017
Beschreibungsseiten 1 bis 12 zum 3. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017,
beim DPMA im Original eingegangen am 31. Mai 2017
Hilfsantrag c):
Patentansprüche
bis
gemäß
4. Hilfsantrag
vom
19. November 2018,
beim BPatG
in
der
vorhergehenden
Beschwerdesache 19 W (pat) 82/17 per Fax eingegangen am selben
Tag
Beschreibungsseiten
bis
zum
4. Hilfsantrag
vom
19. November 2018,
beim BPatG
in
der
vorhergehenden
Beschwerdesache 19 W (pat) 82/17 per Fax eingegangen am selben
Tag
Hilfsantrag d):
Patentansprüche
bis
gemäß
5. Hilfsantrag
vom
13. Dezember 2019, beim DPMA per Fax eingegangen am selben
Tag
Beschreibungsseiten
bis
zum
5. Hilfsantrag
vom
13. Dezember 2019, beim DPMA per Fax eingegangen am selben
Tag
Zeichnungen zu den Hilfsanträgen jeweils wie Hauptantrag.
Weiter hilfsweise wird beantragt,
im Hauptantrag und den Hilfsanträgen a) bis c) das „und/oder“ in
Merkmal 1.18 jeweils auf „und“ einzuschränken.
Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß geltendem Hauptantrag lauten:
1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen
Phasen zugeordnet sind,
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet
sind,
wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen
sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich
voneinander axial beabstandet sind,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet sind,
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine Litzendraht
(20) umfassende Anschlussleitung mit dem Verbindungsteil (30)
kraftschlüssig und stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei
die
Anschlussleitung
und
der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) sind,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.
2.
Elektromotor, insbesondere Asynchronmotor, mit mehrphasiger
Statorwicklung
(80),
deren Spulen
jeweils
aus
einer
Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule
bestehen,
wobei eine erste Kappe
(90) die ersten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in
Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben
Phase
in Umfangsrichtung
sich
gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander
aufweisen,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket
(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine Litzendraht
(20) umfassende Anschlussleitung mit dem Verbindungsteil (30)
kraftschlüssig und stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei
die
Anschlussleitung
und
der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) sind,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.
Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag a) lauten:
1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen
Phasen zugeordnet sind,
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet
sind,
wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen
sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich
voneinander axial beabstandet sind,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind.
2.
Elektromotor,
insbeosndere
[sic!]
Asynchronmotor, mit
mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer
Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule
bestehen,
wobei eine erste Kappe
(90) die ersten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben
Phase
in Umfangsrichtung
sich
gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander
aufweisen,
wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket
(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei
die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind.
Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag b) lauten:
1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen
Phasen zugeordnet sind,
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet
sind,
wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen
sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich
voneinander axial beabstandet sind,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)
aufweist, der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe
(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe
(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt
wobei
die
zweite
Kappe
(100)
ebenfalls
einen
Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung
zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und
an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im
Wicklungsabschnitt
(23)
der
zweiten Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)
und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)
angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule
umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung
mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur
Drahtablage.
2.
Elektromotor,
insbeosndere
[sic!]
Asynchronmotor, mit
mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer
Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule
bestehen,
wobei eine erste Kappe
(90) die ersten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben
Phase
in Umfangsrichtung
sich
gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander
aufweisen,
wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket
(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei die Anschlussleitung und/oder
der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)
aufweist, der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe
(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe
(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt
wobei
die
zweite
Kappe
(100)
ebenfalls
einen
Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung
zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und
an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im
Wicklungsabschnitt
(23)
der
zweiten Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)
und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)
angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule
umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung
mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur
Drahtablage.
Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag c) lauten:
1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen
Phasen zugeordnet sind,
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet
sind,
wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen
sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich
voneinander axial beabstandet sind,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)
aufweist, der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe
(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe
(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt,
wobei
die
zweite
Kappe
(100)
ebenfalls
einen
Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung
zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und
an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im
Wicklungsabschnitt
(23)
der
zweiten Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)
und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)
angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule
umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung
mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur
Drahtablage,
wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial
erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in
Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner
ist als die
Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.
2.
Elektromotor,
insbeosndere
[sic!]
Asynchronmotor, mit
mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer
Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule
bestehen,
wobei eine erste Kappe
(90) die ersten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben
Phase
in Umfangsrichtung
sich
gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander
aufweisen,
wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket
(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, insbesondere eine Litzendraht (20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig
und/oder stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei die Anschlussleitung und/oder der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist,
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)
aufweist, der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe
(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe
(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt
wobei
die
zweite
Kappe
(100)
ebenfalls
einen
Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung
zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und
an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im
Wicklungsabschnitt
(23)
der
zweiten Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)
und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)
angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule
umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung
mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur
Drahtablage,
wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial
erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in
Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner
ist als die
Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.
Die unabhängigen Patentansprüche 1 und 2 gemäß Hilfsantrag d) lauten:
1. Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
wobei die Statorwicklung (80) Spulen aufweist, die verschiedenen
Phasen zugeordnet sind,
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe geschaltet
sind,
wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen einen
sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang aufweist,
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich
voneinander axial beabstandet sind,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, nämlich ein Litzendraht
(20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig und
stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei
die
Anschlussleitung
und
der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist [sic!],
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und kraftschlüssig verbunden
ist, wobei das
Verbindungsteil (30) in eine Vertiefung der Kappe (90) eingeführt
ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)
aufweist, der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe
(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe
(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt,
wobei
die
zweite
Kappe
(100)
ebenfalls
einen
Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung
zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und
an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im
Wicklungsabschnitt
(23)
der
zweiten Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)
und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)
angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule
umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung
mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur
Drahtablage,
wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial
erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in
Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner
ist als die
Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.
2.
Elektromotor,
insbeosndere
[sic!]
Asynchronmotor, mit
mehrphasiger Statorwicklung (80), deren Spulen jeweils aus einer
Reihenschaltung einer ersten und einer zweiten Teilspule
bestehen,
wobei eine erste Kappe
(90) die ersten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung
voneinander
regelmäßig beabstandet,
wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben
Phase
in Umfangsrichtung
sich
gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander
aufweisen,
wobei die erste Kappe (90) axial zwischen dem Statorblechpaket
(31) und der zweiten Kappe (100) angeordnet ist,
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine zweite
Kappe (100) angeordnet sind,
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden ersten
Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen (90) axial
zwischen den beiden zweiten Kappen (100) angeordnet ist [sic!],
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21) zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe (90, 100) in Umfangsrichtung alternierend angeordnet
sind, also jeweils einander abwechseln,
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30) befestigt
ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Anschlussleitung, nämlich ein Litzendraht
(20) umfassende
Anschlussleitung, mit dem Verbindungsteil (30) kraftschlüssig und
stoffschlüssig verbunden sind,
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
wobei
die
Anschlussleitung
und
der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) ist [sic!],
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und kraftschlüssig verbunden
ist, wobei das
Verbindungsteil (30) in eine Vertiefung der Kappe (90) eingeführt
ist,
wobei die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und
verschiedenen Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung
einander gegenüber angeordnet sind, also 180° versetzt
zueinander angeordnet sind,
wobei die erste Kappe (90) einen Phasentrennwandabschnitt (91)
aufweist, der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe
(90) und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe
(90) jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule in einen in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt
wobei
die
zweite
Kappe
(100)
ebenfalls
einen
Phasentrennwandabschnitt (91) aufweist, der in Umfangsrichtung
zwischen zwei Teilspulen verschiedener Phase angeordnet ist und
an dem das Verbindungsteil (30) verbunden ist, wobei im
Wicklungsabschnitt
(23)
der
zweiten Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91)
und dem Führungsabschnitt (21) jeweils ein Umlenkabschnitt (92)
angeordnet ist, der den axial verlaufenden Teil der Teilspule in
einen in Umfangsrichtung verlaufenden Abschnitt der Teilspule
umlenkt, wobei im Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung
mittig eine Radialvertiefung als Ablagenut (101) angeordnet ist zur
Drahtablage,
wobei der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial
erstreckender Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in
Umfangsrichtung mindestens zehnmal kleiner
ist als die
Ausdehnung in radialer und/oder axialer Richtung.
Die Gegenstände der weiter hilfsweise gestellten Anträge unterscheiden sich von
den Patentansprüchen gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen a) bis c) lediglich
dadurch, dass im jeweiligen Patentanspruch 1 das Merkmal
„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig
und/oder kraftschlüssig verbunden ist“
durch das eingeschränkte Merkmal
„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig
und kraftschlüssig verbunden ist“
ersetzt ist.
Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurden u. a. folgende Druckschriften
genannt:
E7
E13
DE 10 2005 002 364 A1
DE 10 2004 022 254 B3.
Wegen des Wortlauts der jeweils auf die Patentansprüche 1 und 2 gemäß
Hauptantrag und den Hilfsanträgen direkt oder
indirekt
rückbezogenen
Patentansprüche sowie weiterer Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.
II.
Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat in der Sache keinen Erfolg.
1.
Die Anmeldung
betrifft
die Statorwicklung
eines mehrphasigen
Elektromotors.
Nach der zum Hauptantrag gehörenden Beschreibung liege der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, einen derartigen Motor weiterzubilden, wobei eine verbesserte
Regelbarkeit erreichbar sei
(Seite 2, Zeilen 4 und 5 der Beschreibung zum
1. Hilfsantrag vom 29. Mai 2017).
Die vorgeschlagene Lösung habe den Vorteil, dass jede der Spulen des
Elektromotors dieselbe gesamte Wicklungsdrahtlänge aufweise, somit seien der
Ohm'sche Widerstand und die Induktivität der Wicklungen gleich groß ausführbar
und auch das erzeugte Magnetfeld weitgehend symmetrisch und homogen. Auf
diese Weise sei eine verbesserte Regelbarkeit des Motors erreichbar (Seite 2,
Zeile 30 bis Seite 3, Zeile 2 der Beschreibung zum 1. Hilfsantrag vom
29. Mai 2017).
2.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Anmeldung in der Fassung des
Patentanspruchs 1 gemäß geltendem Hauptantrag einen Elektromotor vor, dessen
Merkmale sich wie folgt gliedern lassen:
1.1
1.2
Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
wobei die Statorwicklung
(80) Spulen aufweist, die
verschiedenen Phasen zugeordnet sind,
1.3
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
1.4
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe
geschaltet sind,
1.5
wobei in einem ersten axialen Bereich jede der ersten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
1.6
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
1.7
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
1.8
insbesondere wobei der erste und der zweite axiale Bereich
voneinander axial beabstandet sind,
1.9
wobei der Stator ein Statorblechpaket (31) aufweist, an dessen
axialen Endbereichen jeweils eine erste Kappe (90) und eine
zweite Kappe (100) angeordnet sind,
1.10
wobei das Statorblechpaket (31) axial zwischen den beiden
ersten Kappen (90) angeordnet ist und die beiden ersten Kappen
(90) axial zwischen den beiden zweiten Kappen (100)
angeordnet sind,
1.11
wobei jede der Kappen (90, 100) einen Führungsabschnitt (21)
zur Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und
einen Wicklungsabschnitt (23) aufweist,
1.12
wobei jede Kappe (90, 100) im Führungsabschnitt (21) eine nach
radial außen geöffnete Führungsnut (22) aufweist, die den
jeweiligen Wicklungsstrang aufnimmt,
1.13
wobei der Wicklungsabschnitt (23) einen Umlenkabschnitt (92)
aufweist zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
1.14
wobei die Führungsabschnitte (21) und Wicklungsabschnitte (23)
jeder Kappe
(90, 100)
in Umfangsrichtung alternierend
angeordnet sind, also jeweils einander abwechseln,
1.15
wobei an einer ersten Kappe (90) ein Verbindungsteil (30)
befestigt ist, wobei der Wicklungsdraht einer Teilspule und eine
Litzendraht
(20) umfassende Anschlussleitung mit dem
Verbindungsteil (30) kraftschlüssig und stoffschlüssig verbunden
sind,
1.16
wobei das Verbindungsteil (30) ein Stanz-Biegeteil ist, das eine
Lasche aufweist, welche die Anschlussleitung gegen einen
Wandabschnitt des Verbindungsteils (30) drückt,
1.17
wobei die
Anschlussleitung
und
der Wicklungsdraht
kontaktschweißverbunden mit dem Verbindungsteil (30) sind,
1.18
wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90)
formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.
Die Lösung nach dem nebengeordneten Patentanspruch 2 gemäß geltendem
Hauptantrag unterscheidet sich von der nach Patentanspruch 1 im Wesentlichen
dadurch, dass die Merkmale 1.5 bis 1.8 durch die Merkmale
2.2
wobei eine erste Kappe (90) die ersten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung voneinander
regelmäßig beabstandet,
2.3
wobei eine zweite Kappe (100) die zweiten Teilspulen der
verschiedenen Phasen
in Umfangsrichtung voneinander
regelmäßig beabstandet,
2.4
wobei die erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben Phase
in Umfangsrichtung
sich
gegenüberstehen, also einen Versatz von 180° zueinander
aufweisen
ersetzt sind.
3.
Vor diesem Hintergrund sieht der Senat als Fachmann einen
Fachhochschulingenieur der Elektrotechnik bzw. als Absolvent eines
vergleichbaren Bachelor-Studienganges, der über mehrjährige Berufserfahrung bei
der Entwicklung von Elektromotoren verfügt.
4.
Zum Verständnis des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag sind folgende
Bemerkungen veranlasst:
Die Lehre des Patentanspruchs 1 betrifft die Ausbildung der Statorwicklung eines
mehrphasig versorgten Elektromotors (Merkmal 1.1) mit ersten und zweiten in
Reihe geschalteten Teilspulen je Phase (Merkmale 1.2 bis 1.4) sowie die
Verbindung dieser Teilspulen mit Anschlussleitungen (Merkmale 1.15 bis 1.18).
Die Anweisungen im Patentanspruch 1 bestimmen einen ersten und einen zweiten
in Bezug auf die Rotorachse des Motors axialen Bereich, in dem jede der ersten
bzw. zweiten Teilspulen einen sich
in Umfangsrichtung erstreckenden
Wicklungsstrang aufweisen (Merkmale 1.5 und 1.6), sowie einen Umlenkabschnitt
zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der jeweiligen Teilspule in den
in Umfangsrichtung verlaufenden Wicklungsstrang (Merkmal 1.13).
a)
Die ersten/zweiten axialen Bereiche (Merkmale 1.5 und 1.6) und die
Umlenkabschnitte
(Merkmal 1.13) enthalten
für den Fachmann diejenigen
Wicklungsstrangabschnitte, die außerhalb der Nuten des Statorblechpakets liegen
und die den Wicklungskopf des Elektromotors bilden.
b)
Zur Festlegung der ersten/zweiten axialen Bereiche und der
Umlenkabschnitte weist der Elektromotor an den axialen Endbereichen des
Statorblechpakets jeweils eine erste und zweite Kappe auf (Merkmal 1.9). Jede der
Kappen weist einen Führungsabschnitt, zur Führung der Wicklungsstränge in
Umfangsrichtung, und einen Wicklungsabschnitt auf (Merkmal 1.11), welcher den
Umlenkabschnitt umfasst (Merkmal 1.13). In der Figur 5 der Anmeldung sind
Führungsabschnitte, Wicklungsabschnitte und Umlenkabschnitte der auf das
Statorblechpaket aufgesetzten ersten Kappe erkennbar. Nach der Beschreibung
(vgl. ursprüngliche Beschreibung, Seite 8, Zeilen 2 und 3) und der Figur 5 wechseln
sich Wicklungsabschnitte und Führungsabschnitte ab. In der nachstehenden Figur
sind einer der Führungsabschnitte grün und einer der Wicklungsabschnitte blau
hervorgehoben.
Figur 5 der Anmeldung mit Ergänzungen durch den Senat
Der Umlenkabschnitt als Teil des Wicklungsabschnitts dient zur Umlenkung des
axial verlaufenden Abschnitts der jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt des Wicklungsstrangs der
jeweiligen Teilspule
(Merkmal 1.13).
In jeden der Führungsabschnitte ist eine radial nach außen offene Nut als
Führungsnut eingebracht (Merkmal 1.12). Am axialen Ende des Statorblechpakets
wird der Wicklungsdraht einer jeden Teilspule im Umlenkabschnitt in die
Führungsnut eingelegt und darin aufgenommen (vgl. ursprüngliche Beschreibung,
Seite 8, Zeilen 22 und 23).
c)
Zur Verbindung des Wicklungsdrahts einer Teilspule einer Phase und einer
Litzendraht umfassenden Anschlussleitung
ist an der ersten Kappe ein
Verbindungsteil befestigt, das in eine Vertiefung der ersten Kappe eingeführt ist.
Wicklungsdraht und Litzendraht sind sowohl kraft- als auch stoffschlüssig mit dem
Verbindungsteil verbunden (Merkmal 1.15).
Ebenso sind regelmäßig in Umfangsrichtung beabstandet die Litzendrähte der
anderen Phasen angeordnet und mittels Verbindungsteilen, die in jeweilige
Vertiefungen der ersten Kappe eingesteckt sind, mit dem Wicklungsdraht der
jeweiligen Phase verbunden (ursprüngliche Beschreibung, Seite 8, Zeilen 6 bis 11).
Figuren 2 und 9 der Anmeldung mit Ergänzungen durch den Senat
Die kraftschlüssige Verbindung des Litzendrahts erfolgt durch eine Lasche des
Verbindungsteils, welche die Anschlussleitung gegen einen Wandabschnitt des
Verbindungsteils drückt (Merkmal 1.16). Der Patentanspruch 1 lässt offen, auf
welche Art und Weise der Wicklungsdraht kraftschlüssig mit dem Verbindungsteil
verbunden ist.
Die zusätzlich stoffschlüssige Verbindung von Wicklungsdraht und Litzendraht mit
dem Verbindungsteil erfolgt durch Kontaktschweißen (Merkmal 1.17).
d)
Ein Stanz-Biegeteil (Merkmal 1.16) ist ein durch Stanzen und Biegen
hergestelltes Verbindungsteil. Eine Lasche des Verbindungsteils, die die
Anschlussleitung gegen einen Wandabschnitt des Verbindungsteils drückt
(Merkmal 1.16), versteht der Fachmann als flaches Metallteil, das von einem
Wandabschnitt des Verbindungsteils beabstandet eine Kraft in Richtung des
Wandabschnitts ausübt.
e)
Die ersten/zweiten axialen Bereiche (Merkmale 1.5 und 1.6) entsprechen
Bereichen der Statorwicklung (vgl. Merkmal 1.2). Die Umfangsrichtung und die
axialen Endbereiche beziehen sich auf das Statorblechpaket oder den Stator.
Die Merkmalsgruppen 1.7 und 1.8 schließen es auf Grund der fakultativen Fassung
des Merkmals 1.8 nicht aus, dass der erste und zweite axiale Bereich direkt
aneinander angrenzen.
f)
Der Fachmann erkennt, dass mit den Anweisungen in den Merkmalen 1.10
und 1.11, wonach die beiden ersten Kappen axial zwischen den beiden zweiten
Kappen angeordnet sind und jede der Kappen einen Führungsabschnitt zur
Führung
der Wicklungsstränge
in Umfangsrichtung
aufweist,
die
Wicklungsdrahtlänge der Spulen des Elektromotors festlegbar wird. Dadurch wird
ermöglicht,
jede der Spulen mit derselben gesamten Wicklungsdrahtlänge
auszuführen; dies trägt zur Lösung der in der Beschreibung genannten Aufgabe bei,
eine verbesserte Regelbarkeit des Motors zu erreichen (vgl. ursprüngliche
Beschreibung, Seite 2, Zeile 25 bis 28).
Der Fachmann erkennt weiterhin, dass mit der
technischen Lehre des
Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag objektiv eine weitere Aufgabe gelöst wird:
Die Anweisungen in den bereits genannten Merkmalen 1.10 und 1.11 in Verbindung
mit den Anweisungen in den Merkmalen 1.15 bis 1.18, welche ein an der Kappe
befestigtes Verbindungsteil betreffen, tragen zu einer sicheren Lagefestlegung von
Wicklungsdraht und Anschlussleitung bei und ermöglichen auf diese Weise eine
Verbesserung des Wickel- bzw. Herstellvorgangs des Elektromotors.
5.
Unter Berücksichtigung des vorliegenden Standes der Technik erweist sich
die Erfindung in den Fassungen aller Anträge als nicht patentfähig.
5.1
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag beruht
ausgehend
von
dem Stand
der Technik
nach
der
Druckschrift
DE 10 2005 002 364 A1 (= E7) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 1 Abs. 1
i. V. m. § 4 PatG).
Die Druckschrift E7 zeigt in dem Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 10
eine Drehstrommaschine, wobei auf die Stirnseiten des Statorblechpakets als
Kunststoff-Spritzgießteile ausgeführte erste Einzelelemente 5 von Endanordnungen
aufgesetzt sind (= erste Kappen), mittels derer die erste Hälfte der Statorwicklungen
gewickelt wird (vgl. Absätze 0035, 0049 und 0052 sowie Figur 3). Nach dem Wickeln
der ersten Hälfte der Statorwicklungen werden auf die ersten Einzelelemente 5
weitere Einzelelemente 16 von Endanordnungen (= zweite Kappen) aufgesetzt, um
auch die zweite Hälfte der Wicklungen wickeln zu können (vgl. Absatz 0049 sowie
Figuren 7 bis 10).
Die Figur 5 der Druckschrift E7 zeigt ein bewickeltes erstes Einzelelement 5 in
Draufsicht und die Figur 7 ein bewickeltes zweites Einzelelement 16. Jedes
Einzelelement 5, 16 trägt ersichtlich drei Teilspulen. Welche Teilspule welcher
Phase des Drehstroms zugeordnet sein soll, ist in der Druckschrift E7 zwar nicht
ausgeführt; da es sich jedoch um eine vierpolige Drehstrommaschine handeln soll
(vgl. Absatz 0049), geht der Fachmann davon aus, dass jeweils zwei einer Phase
zugeordnete Teilspulen sich in Umfangsrichtung gegenüberstehen (in den
nachstehenden Figuren sind die Wicklungsabschnitte der Endanordnungen, die
Teilspulen verschiedener Phasen
tragen, durch unterschiedliche Farben
gekennzeichnet).
Figuren 5 und 7 der Druckschrift E7 mit Ergänzungen durch den Senat
Die Druckschrift E7 offenbart dem Fachmann – ausgedrückt in den Worten des
Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag – einen:
1.1
Mehrphasig versorgter Elektromotor mit Stator,
(vgl. Bezeichnung: „Drehstrommaschine“;
vgl. Absatz 0034:
„… der Stator als Außenstator
ausgebildet …“)
1.2
wobei die Statorwicklung (Drehstromwicklungssystem) Spulen
(Wicklungen) aufweist,
(vgl. Absatz 0003: „Eine Wicklung ist die Gesamtheit aller
in den gleichen Nuten verlaufenden Leiterschleifen bzw.
Windungen. Das Drehstromwicklungssystem entspricht der
Gesamtheit aller Wicklungen der Drehstrommaschine.“)
die verschiedenen Phasen zugeordnet sind,
(vgl. Absatz 0065: „– Eine Phasentrennung zwischen den
einzelnen Wicklungen des Drehstromwicklungssystems ist
relativ einfach möglich.“)
1.3
wobei jede Spule aus einer ersten und einer zweiten Teilspule
zusammengesetzt ist,
(vgl. die am Anfang dieses Kapitels enthaltenen
Überlegungen zu den in den Figuren 5 und 7 der
Druckschrift E7 erkennbaren Teilspulen)
1.4
wobei die erste und zweite Teilspule elektrisch in Reihe
geschaltet sind,
(vgl. Absatz 0004: „Die einzelnen Wicklungen werden
entsprechend einem gewünschten Anschlussschema
miteinander verbunden …“;
Für eine vierpolige Drehstrommaschine zieht der
Fachmann ohne weiteres eine Reihenschaltung der ersten
und zweiten Teilspule in Betracht.)
1.5
wobei in einem ersten axialen Bereich (Teilführungsbereich)
(vgl. Absatz 0051: „Die Einzelelemente 5, 16 der
Endanordnungen bilden somit mehrere – im vorliegenden
Fall zwei – Teilführungsbereiche, welche in Richtung der
Rotationsachse 2 gegeneinander abgestuft sind.“)
jede der ersten Teilspulen einen sich in Umfangsrichtung
erstreckenden Wicklungsstrang
(Verbindungsbereiche 15)
aufweist,
(vgl. Absatz 0042: „Die Bereiche 15 der Windungen, die
tangential von Nut 3 zu Nut 3 verlaufen, werden dabei
nachfolgend Verbindungsbereiche 15 genannt.“;
vgl. Figur 5 (s. u.))
Ausschnitt aus Figur 5 mit Ergänzungen durch den Senat
1.6
in einem zweiten axialen Bereich jede der zweiten Teilspulen
einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Wicklungsstrang
aufweist,
(vgl. die vorstehend genannten Fundstellen)
1.7
wobei der erste und der zweite axiale Bereich einander nicht
überlappen,
(Wie vorstehend ausgeführt, geht der Fachmann davon
aus, dass sich bei einer vierpoligen Drehstrommaschine die
erste Teilspule einer jeweiligen Phase und die zweite
Teilspule
derselben Phase
in Umfangsrichtung
gegenüberstehen, also der erste und der zweite
Teilführungsbereich einander nicht überlappen.)
1.8
wobei der erste und der zweite axiale Bereich voneinander axial
beabstandet sind,
(Da der erste Teilführungsbereich durch eine erste
Endanordnung 5 und der zweite axiale Bereich durch eine
auf die erste Endanordnung 5 aufgesetzte zweite
Endanordnung 16 festgelegt werden, sind der erste und der
zweite axiale Bereich voneinander axial beabstandet.)
1.9
wobei der Stator ein Statorblechpaket aufweist, an dessen
axialen Endbereichen
jeweils eine erste Kappe
(erste
Einzelelemente 5) und eine
zweite Kappe
(weitere
Einzelelemente 16) angeordnet sind,
(vgl. Absatz
0035:
„An
den Stirnseiten
des
Statorblechpakets 1 sind auf das Statorblechpaket 1 …
erste Einzelelemente 5 von Endanordnungen aufgesetzt.“;
vgl. Absatz
0049:
„… werden
auf
die
ersten
Einzelelemente 5 weitere Einzelelemente 16 aufgesetzt
…“)
1.10
wobei das Statorblechpaket 1 axial zwischen den beiden ersten
Kappen 5 angeordnet ist
(vgl. Figur 1)
und die beiden ersten Kappen 5 axial zwischen den beiden
zweiten Kappen 16 angeordnet sind,
(vom Fachmann ohne Weiteres auf Grund der vorstehend
genannten Fundstellen mitzulesen.)
1.11
wobei jede der Kappen 5, 16 einen Führungsabschnitt 8 zur
Führung der Wicklungsstränge in Umfangsrichtung und einen
Wicklungsabschnitt 7 aufweist,
(vgl. Absatz 0037: „Die ersten Einzelelemente 5 weisen
weiterhin Wickelabschnitte 7 und Führungsabschnitte 8 auf,
die um die Rotationsachse 2 herum alternieren.“;
vgl. Absatz 0051: „Im Ergebnis unterscheiden sich die
weiteren Einzelelemente
nur
bezüglich
der
Ausgestaltung ihrer Führungskanäle 9 von den ersten
Einzelelementen 5.“;
vgl. Figur 3 (s. u.))
1.12
wobei jede Kappe 5, 16 im Führungsabschnitt 8 eine nach radial
außen geöffnete Führungsnut 9 aufweist, die den jeweiligen
Wicklungsstrang aufnimmt,
(vgl. Absatz 0051: „Denn die Führungskanäle 9 der ersten
Einzelelemente 5 weisen … einen U-förmigen Querschnitt
auf und laufen mit einem konstanten Radialabstand um die
Rotationsachse 2 um. Die Führungskanäle 9 der weiteren
Einzelelemente 16 hingegen weisen … einen L-förmigen
Querschnitt auf …“;
vgl. Absatz 0056: „Es wäre aber auch möglich, die
Führungskanäle 9 gleich auszugestalten, also … beide
Male mit U-förmigem … Querschnitt.“;
vgl. Figur 3 (s. u.))
1.13
wobei der Wicklungsabschnitt 7 einen Umlenkabschnitt aufweist
zur Umlenkung des axial verlaufenden Abschnittes der
jeweiligen Teilspule in den in Umfangsrichtung verlaufenden
Wicklungsstrang der Teilspule,
(Der Umlenkabschnitt ist der Abschnitt der Wicklung
zwischen jener Stelle, an der der Wicklungsdraht aus der
axial verlaufenden Nut des Statorblechpakets in das
Einzelelement 5 eintritt, und jener Stelle, von der aus der
Wicklungsdraht
im
Verbindungsbereich
in
Umfangsrichtung verläuft;
vgl. Figur 3 (s. u.))
1.14
wobei die Führungsabschnitte 8 und Wicklungsabschnitte 7 jeder
Kappe 5, 16 in Umfangsrichtung alternierend angeordnet sind,
also jeweils einander abwechseln,
(vgl. Absatz 0037: „Die ersten Einzelelemente 5 weisen
weiterhin Wickelabschnitte 7 und Führungsabschnitte 8 auf,
die um die Rotationsachse 2 herum alternieren.“;
vgl. Figur 3 (s. u.))
Figur 3 der Druckschrift E7 mit Ergänzungen durch den Senat
1.15Teil wobei an einer ersten Kappe 5 ein Verbindungsteil
(Anschlusselement 17) befestigt ist, wobei der Wicklungsdraht
einer Teilspule
(Enden 18 von Wicklungen) und eine
Anschlussleitung mit dem Verbindungsteil 17 verbunden sind.
(vgl. Absatz 0055: „Das mittlere der Fixierungselemente 10
eines
jeden Wickelabschnitts 7
ist dabei anders
ausgestaltet als die übrigen Fixierungselemente 10. Es
weist nämlich ein Anschlusselement 17 auf. Mittels der
Anschlusselemente 17 ist es möglich, Enden 18 von
Wicklungen nach außen zu führen und so anzuschließen.“;
vgl. Absatz 0004: „… werden … die Anschlussleitungen
zum
externen
Anschließen
des
Drehstromwicklungssystems angebracht.“;
vgl. Figuren 3 (ohne Bewicklung) und 5 (mit Bewicklung):
jeweils Bezugszeichen 17).
Ausschnitte aus den Figuren 3 und 5 der Druckschrift E7 mit
Ergänzungen durch den Senat
Die Druckschrift E7 offenbart nicht das Restmerkmal 1.15 (Litzendraht, kraft- und
stoffschlüssige Verbindung) und auch nicht die Merkmale 1.16 bis 1.18. Denn
dieser Entgegenhaltung können keine Details zur konkreten Ausgestaltung der
Anschlusselemente 17 im Zusammenhang mit der technischen Realisierung einer
elektrisch leitenden Verbindung zwischen den Wicklungsdrähten der Statorwicklung
und – nicht dargestellten – Anschlussleitungen entnommen werden.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 mag somit zwar gegenüber der
Druckschrift E7 neu sein, er beruht jedoch ausgehend von diesem Stand der
Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Bei der Realisierung eines Elektromotors nach der Lehre der Druckschrift E7 steht
der Fachmann vor der Aufgabe, die dort zwar angesprochenen, aber nicht weiter
beschriebenen Anschlusselemente 17 als Verbindungsteile zum Verbinden von
Wicklungsdrähten und Anschlussleitungen konkret auszubilden. Dabei zieht er
bereits bekannte Lösungen in Betracht.
So ist aus der Druckschrift DE 10 2004 022 254 B3 (= E13) eine als metallisches
Stanz-Biegeteil (Teil des Merkmals 1.16) ausgebildete Hülse 1 als Verbindungsteil
zur elektrisch leitenden Verbindung zwischen dem Wicklungsdraht 5 einer Spule
und der mittels einer Litze ausgeprägten Anschlussleitung 3 (verbleibender Teil des
Merkmals 1.15) bekannt (vgl. Absatz 0010; Figuren 5 und 12). Das Verbindungsteil
1 wird durch Einstecken in einem Kanal 4 des Spulenträgers 2 der Spule
kraftschlüssig und/oder formschlüssig befestigt (vgl. Absätze 0011 und 0030;
Figur 6).
Figuren 12 und 6 der Druckschrift E13 mit Ergänzungen durch den Senat
Zur Herstellung einer elektrischen Verbindung mit dem Wicklungsdraht 5 wird dieser
auf zwei Zungen 24 des Verbindungsteils 1 aufgelegt und zwischen eine weitere
Zunge 22 und das Wandteil 23 des Verbindungsteils 1 eingelegt. Anschließend wird
die Zunge 22 in Richtung des Wandteils 23 plastisch verformt und der so zwischen
Wandteil 23 und Zunge 22 kraftschlüssig fixierte Wicklungsdraht 5 zusätzlich durch
Verschweißen stoffschlüssig mit der Zunge 22 verbunden (vgl. Absätze 0009, 0013
und 0038).
Zum elektrischen Verbinden der Anschlussleitung 3 mit dem Verbindungsteil 1 wird
die Litze der Anschlussleitung 3 zwischen die Zunge 20 und das Wandteil 23
eingelegt. Ein eine Isolierung aufweisender Abschnitt der Anschlussleitung 3 wird
zwischen die Zunge 25 und das Wandteil 23 eingelegt. Anschließend werden die
Zungen 20 und 25 zur kraftschlüssigen Verbindung der Litze und der
Anschlussleitung 3 mit dem Verbindungsteil 1 in Richtung des Wandteils 23
plastisch verformt. Zusätzlich wird die so zwischen dem Wandteil 23 und der Zunge
20 kraftschlüssig fixierte Litze durch Verschweißen stoffschlüssig mit der Zunge 20
verbunden (vgl. Absätze 0009, 0014, 0015, 0028 und 0037).
Bei der aus der Druckschrift E13 bekannten Lösung ist somit sowohl der
Wicklungsdraht 5 als auch die Anschlussleitung 3 jeweils kraft- und stoffschlüssig
mit dem Verbindungsteil 1 entsprechend den Merkmalen 1.16 und 1.17 des
Gegenstands des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag verbunden.
Es lag im Rahmen des routinemäßigen Handelns des Fachmanns, das aus der
Druckschrift E13 bekannte Verbindungsteil bei der Nacharbeitung des
Elektromotors gemäß der Druckschrift E7 zumindest auf seine Verwendbarkeit hin
zu untersuchen.
Dabei gelangte er ohne Weiteres zu einem mehrphasigen Elektromotor mit den im
geltenden Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag genannten Merkmalen.
Dass es sich bei der aus der Druckschrift E13 bekannten Spule um die Bremsspule
einer Bremse oder eines Elektromotors handelt (vgl. abhängige Patentansprüche
13 und 14), ist im hier maßgeblichen Zusammenhang – entgegen der Auffassung
der Beschwerdeführerin – unerheblich, da der Fachmann unmittelbar erkennt, dass
das aus dieser Druckschrift bekannte Verbindungsteil 1 ohne nennenswerte
konstruktive Veränderungen bei beliebigen Wicklungen anwendbar ist, also auch
bei dem aus der Druckschrift E7 bekannten Elektromotor. Gegebenenfalls hierzu
notwendige konstruktive Anpassungen der Anschlusselemente 17 stellen einfache
handwerklich-fachmännische Maßnahmen dar, die eine erfinderische Tätigkeit nicht
begründen können.
Da sich der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag somit als nicht
patentfähig erweist und über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann
(vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 – X ZB 6/05, BGHZ 173, 47, Rdn. 18 –
Informationsübermittlungsverfahren II), konnte der Hauptantrag der Anmelderin
nicht zum Erfolg führen, zumal auch der nebengeordnete Patentanspruch 2 gemäß
Hauptantrag nichts erkennen lässt, das zu einem patentfähigen Gegenstand hätte
führen können.
5.2 Gemäß Hilfsantrag a) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete
Anspruch 2 gegenüber dem Hauptantrag dadurch beschränkt, dass deren
jeweiligen Gegenstände das zusätzliche Merkmal aufweisen, wonach
„die Wicklungsstränge, welche derselben Phase und verschiedenen
Teilspulen zugeordnet sind, in Umfangsrichtung einander gegenüber
angeordnet sind, also 180° versetzt zueinander angeordnet sind“.
Auch diese Angaben sind bereits durch die Druckschrift E7 vorweggenommen (vgl.
voranstehend wiedergegebene Figuren 5 und 7 der Druckschrift E7 mit
Ergänzungen durch den Senat).
Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2
gemäß Hilfsantrag a) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
5.3 Gemäß Hilfsantrag b) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete
Anspruch 2 gegenüber dem Hilfsantrag a) dadurch beschränkt, dass deren
jeweiligen Gegenstände zwei zusätzliche Merkmale aufweisen.
Gemäß dem ersten zusätzlichen Merkmal soll
„die erste Kappe
(90) einen Phasentrennwandabschnitt
(91)
aufweis[en], der
in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet
ist, wobei
im
jeweiligen
Wicklungsabschnitt (23) der ersten Kappe (90) in Umfangsrichtung
zwischen dem Phasentrennwandabschnitt (91) der ersten Kappe (90)
und dem jeweiligen Führungsabschnitt (21) der ersten Kappe (90)
jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule
in einen
in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt der Teilspule umlenkt“.
Ein entsprechender Phasentrennwandabschnitt ist bereits aus der Druckschrift E7
bekannt (vgl. Absatz 0065: „Eine Phasentrennung zwischen den einzelnen
Wicklungen des Drehstromwicklungssystems ist relativ einfach möglich. Bei den
Ausgestaltungen gemäß den Fig. 1 bis Fig. 11 sowie 13 und 14 ist sie sogar in die
Endanordnungen 20 bzw. die Einzelelemente 5, 16, 19 integrierbar.“). Die Funktion
eines Phasentrennwandabschnitts erkennt der Fachmann unmittelbar in einem der
Trennstege 10 aus der Figur 3 der Druckschrift E7 (vgl. Absatz 0039: „Die
Fixierungselemente 10 sind ebenfalls Bestandteile des Führungssystems. Sie sind
gemäß Fig. 3 als Trennstege 10 ausgebildet, die tangential zur Rotationsachse 2
gesehen radial zwischen je zwei unmittelbar nebeneinander angeordneten Nuten 3
verlaufen.“).
Ausschnitt aus der Figur 3 der Druckschrift
Figur 6B der Druckschrift E7 mit
E7 mit Ergänzungen durch den Senat
Ergänzungen durch den Senat
Auch in der Figur 5 der Druckschrift E7 ist ersichtlich, dass die jeweils bei den
Anschlusselementen 17 angeordneten Trennstege in der Mitte der Wickelbereiche
7 offensichtlich jeweils zwei Wicklungen voneinander trennen.
Gemäß dem zweiten zusätzlichen Merkmal, wonach
„die zweite Kappe (100) ebenfalls einen Phasentrennwandabschnitt
(91) aufweist, der in Umfangsrichtung zwischen zwei Teilspulen
verschiedener Phase angeordnet ist und an dem das Verbindungsteil
(30) verbunden ist, wobei im Wicklungsabschnitt (23) der zweiten
Kappe
(100)
in
Umfangsrichtung
zwischen
dem
Phasentrennwandabschnitt (91) und dem Führungsabschnitt (21)
jeweils ein Umlenkabschnitt (92) angeordnet ist, der den axial
verlaufenden Teil der Teilspule
in einen
in Umfangsrichtung
verlaufenden Abschnitt
der Teilspule
umlenkt, wobei
im
Führungsabschnitt (21) in Umfangsrichtung mittig eine Radialvertiefung
als Ablagenut (101) angeordnet ist zur Drahtablage“,
welches die Ausbildung eines Phasentrennwandabschnitts an der zweiten Kappe
betrifft, gelten die obigen Überlegungen zum ersten zusätzlichen Merkmal
entsprechend (vgl. Figur 10 der Druckschrift E7).
Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2
gemäß Hilfsantrag b) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
5.4 Gemäß Hilfsantrag c) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete
Anspruch 2 gegenüber dem Hilfsantrag b) dadurch beschränkt, dass der jeweilige
Gegenstand das zusätzliche Merkmal aufweist, wonach
„der Phasentrennabschnitt als ein sich axial und radial erstreckender
Wandabschnitt ausgeführt ist, dessen Wandstärke in Umfangsrichtung
mindestens zehnmal kleiner ist als die Ausdehnung in radialer und/oder
axialer Richtung“.
Auch diese Angaben sind bereits durch die Druckschrift E7 vorweggenommen (vgl.
Ausführungen im Zusammenhang mit den Patentansprüchen 1 und 2 gemäß
Hilfsantrag b), in Verbindung mit den Figuren 3 und 6B der Druckschrift E7).
Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2
gemäß Hilfsantrag c) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
5.5 Gemäß Hilfsantrag d) sind der Patentanspruch 1 und der nebengeordnete
Anspruch 2 gegenüber dem Hilfsantrag c) dadurch beschränkt, dass der jeweilige
Gegenstand das zusätzliche Merkmal aufweist, wonach
„das Verbindungsteil (30) in eine Vertiefung der Kappe (90) eingeführt
ist“.
Das aus der Druckschrift E13 bekannte Verbindungsteil 1 zum elektrischen
Verbinden eines Wicklungsdrahts 5 mit einer Anschlussleitung 3 wird an einem
Spulenträger 2 kraft- und/oder formschlüssig durch Einstecken in einer an dem
Spulenträger 2 ausgebildeten Vertiefung in Form eines Kanals 4 befestigt (vgl.
Absätze 0011 und 0030; Figur 6).
Da es aus den im Zusammenhang mit den zum Patentanspruch 1 gemäß
Hauptantrag erläuterten Gründen für den Fachmann naheliegend ist, das aus der
Druckschrift E13 bekannte Verbindungsteil 1 auch bei dem aus der Druckschrift E7
bekannten mehrphasig versorgten Elektromotor mit Stator anzuwenden, zieht der
Fachmann
in diesem Zusammenhang auch die
in der Druckschrift E13
beschriebene Methode des Befestigens des Verbindungsteils 1 in einer Vertiefung
(Kanal 4) eines Trägerelements (Spulenträger 2) auf die aus der Druckschrift E7
bekannte Vorrichtung
in Betracht. Ggfs. hierzu notwendige konstruktive
Anpassungen der
in der Druckschrift E7 nur schematisch dargestellten
Anschlusselemente 17 stellen einfache handwerklich-fachmännische Maßnahmen
dar, die eine erfinderische Tätigkeit nicht begründen können.
Somit beruhen die Gegenstände der unabhängigen Patentansprüche 1 und 2
gemäß Hilfsantrag d) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
5.6
Die Patentansprüche der weiter hilfsweise gestellten Anträge unterscheiden
sich von den Patentansprüchen gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen a) bis
c) lediglich dadurch, dass im jeweiligen Patentanspruch 1 das Merkmal
„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig
und/oder kraftschlüssig verbunden ist“
durch das eingeschränkte Merkmal
„wobei das Verbindungsteil (30) mit der ersten Kappe (90) formschlüssig
und kraftschlüssig verbunden ist“
ersetzt wurde.
In der Druckschrift E13 wird beschrieben, dass eine von mehreren Möglichkeiten
zur Befestigung des Verbindungsteils 1 an einem Träger (Spulenträger 2) darin
besteht, das Verbindungsteil 1 durch Einstecken in einen Kanal 4 des Trägers
formschlüssig und kraftschlüssig zu befestigen (vgl. Absätze 0011 und 0030;
Figur 6).
Folglich ist auch das jeweils einschränkende Merkmal der weiter hilfsweise
gestellten Anträge bereits durch das in der Druckschrift E13 beschriebene
Verbindungsteil 1 und dessen Befestigungsweise vorweggenommen.
Somit beruhen auch die Gegenstände der jeweiligen Patentansprüche 1 gemäß den
weiter hilfsweise gestellten Anträgen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Da die jeweiligen nebengeordneten Ansprüche 2 gemäß den weiter hilfsweise
gestellten Anträgen gegenüber denen gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen
a) bis c) nicht beschränkt sind, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im
Zusammenhang mit diesen Ansprüchen gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen
a) bis c) verwiesen.
6.
Die Beschwerde der Anmelderin war nach alldem zurückzuweisen.
R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g
Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden
Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):
1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind.
6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102
Abs. 1 PatG).
Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten
oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die
elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1
PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Verordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht
(BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internetseite des
Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die
Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).
Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102
Abs. 5 Satz 1 PatG).
Kleinschmidt
J. Müller
Dorn
Tischler
prö