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BPatG Beschluss vom 27.01.2023 – 19 W (pat) 14/22
19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:270123B19Wpat14.22.0
BUNDESPATENTGERICHT
19 W (pat) 14/22 _______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2004 037 639.5
…
,
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
27. Januar 2023
unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing.
Kleinschmidt, der Richterin Dorn sowie der Richter Dipl.-Ing. Matter und Dipl.-Ing.
Tischler beschlossen:
1.
Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der
Prüfungsstelle für Klasse H02K des Deutschen Patent- und
Markenamts vom 14. Juni 2022 aufgehoben und das Patent
10 2004 037 639 wie folgt erteilt:
Bezeichnung: Elektromotor und Fertigungsverfahren
ECLI:DE:BPatG:2023:270123B19Wpat14.22.0
Anmeldetag:
2. August 2004
Patentansprüche:
Patentansprüche
bis
vom 26. Januar 2023,
beim
Bundespatentgericht im Original eingegangen am 27. Januar 2023
Beschreibung:
Beschreibungsseiten 1 bis 6 vom 26. Januar 2023, beim
Bundespatentgericht im Original eingegangen am 27. Januar 2023
Zeichnungen:
Figuren 1, 1a und 2 vom 2. August 2004, beim DPMA im Original
eingegangen am 3. August 2004.
2.
Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
G r ü n d e
I.
Die Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2004 037 639.5 und der
Bezeichnung „Mehrphasenwicklung, Elektromotor und Fertigungsverfahren“ ist am
2. August 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht
worden.
Das DPMA – Prüfungsstelle für Klasse H02K – hat die Anmeldung mit am Ende der
Anhörung vom 14. Juni 2022 verkündeten Beschluss zurückgewiesen. In der
schriftlichen Begründung ist sinngemäß ausgeführt, dass der jeweilige Gegenstand
des Patentanspruchs 1 sowohl nach dem damals geltenden Haupt- als auch nach
Hilfsantrag ausgehend von der Druckschrift EP 1 467 466 A2 (D4) nicht auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 12. Juli 2022 beim DPMA
eingegangene Beschwerde der Anmelderin.
Die Anmelderin und Beschwerdeführerin beantragt zuletzt sinngemäß,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02K des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 14. Juni 2022 aufzuheben und das
nachgesuchte Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen zu
erteilen:
Patentansprüche:
Patentansprüche
bis
vom
26. Januar 2023,
beim
Bundespatentgericht als Hauptantrag im Original eingegangen am
27. Januar 2023
Beschreibung:
Beschreibungsseiten
bis
vom
26. Januar 2023,
beim
Bundespatentgericht als Hauptantrag im Original eingegangen am
27. Januar 2023
Zeichnungen:
Figuren 1, 1a und 2 vom 2. August 2004, beim DPMA im Original
eingegangen am 3. August 2004;
hilfsweise,
ein Patent zu erteilen mit den Unterlagen gemäß früherem Hauptantrag
vom 17. Mai 2022 (nun Hilfsantrag 1),
weiter hilfsweise,
ein Patent mit den Unterlagen gemäß einem der Hilfsanträge 2 bis 4, in
der Reihenfolge ihrer Nummerierung (Hilfsanträge 2 und 3 vom
12. Juli 2022, Hilfsantrag 4 vom 20. Dezember 2022), zu erteilen.
Ferner wird die Rückzahlung der Beschwerdegebühr beantragt.
Die einander nebengeordneten Patentansprüche 1 und 5 gemäß Hauptantrag vom
27. Januar 2023 lauten:
1. Elektromotor,
wobei der Elektromotor in einer Beschaltung, also Sternpunktschaltung
oder Dreieckschaltung, betreibbar ist,
wobei der Elektromotor ein Drehstrommotor ist,
und derart ausgeführt ist, dass
der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket umfasst, das
Zähne aufweist, und derart ausgeführt ist, dass die Statorwicklungen
beim Fertigen direkt um die Zähne gewickelt sind,
wobei die Schaltung der Beschaltung mittels derselben Wickelmaschine
ausgeführt ist wie die Bewicklung der Statorwicklungen,
wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst, an der
Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur Herstellung der
Beschaltung
elektrisch
verbunden
ist
durch
stoffschlüssige
Verbindungen, nämlich Kontaktschweißen,
wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,
wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1) mechanisch
gehalten, jedoch gegeneinander elektrisch isoliert sind,
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie der für
die Statorwicklungen verwendete Draht,
wobei Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur Herstellung der
Beschaltung vermieden sind,
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils
mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und einem Stiftkontakt (8)
vorkonfektioniert sind,
wobei die Stiftkontakte (8) direkt in einen Leistungsstecker integriert sind.
5. Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit
Mehrphasenwicklung, der eine Beschaltung aufweist,
wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung und die
Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,
wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket umfasst, das
Zähne aufweist, und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne
gewickelt werden, wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst, an der
Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur Herstellung der
Beschaltung elektrisch verbunden wird durch stoffschlüssige Verbindungen,
nämlich Kontaktschweißen,
wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,
wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1) mechanisch gehalten,
jedoch gegeneinander elektrisch isoliert sind,
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils mit
einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und einem Stiftkontakt (8)
vorkonfektioniert sind,
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie der für die
Statorwicklungen verwendete Draht,
wobei Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur Herstellung der
Beschaltung vermieden werden,
wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung
in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,
wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer Verbindungen mittels
Kontaktschweißen erreicht wird
in einer der ersten Arbeitsstation
nachgeordneten Arbeitsstation,
wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt in einen
Leistungsstecker integriert werden.
Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurden u. a.
folgende Druckschriften
genannt:
D1:
D2:
D3:
D4:
D5:
D6:
D7:
D8:
D9:
JP 2003- 102 152 A
WO 01/ 50 580 A1
CH 672 862 A5
EP 1 467 466 A2
US 5 906 331 A
DE 36 04 939 A1
US 2003 / 0 025 026 A1
DE 40 35 424 A1
US 4 611 138 A
D10: DE 43 04 709 A1 D11: DE 100 46 729 A1
Der Senat hat mit der Ladung vom 18. November 2022 eine englischsprachige
Übersetzung der japanischen Druckschrift D1 und das deutsche Familienmitglied
zu der D5 in das Beschwerdeverfahren eingeführt:
D1_eng:
englischsprachige Übersetzung der D1
D5_fam
DE 43 37 870 A1
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der direkt oder indirekt auf
Patentanspruch 1 nach geltendem Hauptantrag rückbezogenen Ansprüche 2 bis 4
sowie des Wortlauts der
jeweiligen Anspruchssätze nach den geltenden
Hilfsanträgen 1 bis 4, wird auf die Akte verwiesen.
II.
Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde ist begründet mit der Folge,
dass das nachgesuchte Patent auf der Grundlage der nunmehr geltenden
Unterlagen nach Hauptantrag – unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen
Beschlusses – zu erteilen war.
1.
Es sei bekannt, mit Drehstrom versorgbare Elektromotoren in Sternpunkt-
oder Dreieckschaltung zu betreiben, insbesondere Synchron-Servomotoren in
Sternpunktschaltung. Dabei würden
zur Herstellung des Sternpunktes
üblicherweise Klemmbretter im Motoranschluss- bzw. Klemmenkasten verwendet.
Die Wicklungsdrahtenden oder die mit diesen verbundenen Litzendrähte der
Statorwicklungen würden an die Klemmbretter herangeführt, festgeklemmt und dort
mit metallischen Brücken zur Herstellung einer Sternpunktschaltung verbunden. Die
metallischen Brücken seien als Bleche realisiert, die in Vertiefungen des
Klemmbrettes gelegt und mittels Schrauben angeklemmt würden, so dass die
jeweils gewünschte Verbindung entstehe (Beschreibung, Seite 1, Zeilen 9 bis 17).
Daher
liege der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Elektromotor
weiterzubilden, wobei die Fertigung einfacher und kostengünstiger ausführbar sein solle (Seite 2, Zeilen 15 und 16).
2.
Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lässt sich wie folgt gliedern:
E1
E2
E7
E4.1
Elektromotor,
wobei
der Elektromotor
in einer Beschaltung, also
Sternpunktschaltung oder Dreieckschaltung, betreibbar ist,
wobei der Elektromotor ein Drehstrommotor ist,
und derart ausgeführt ist, dass der Elektromotor ein zum Stator
gehöriges Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist, und
E4.2
derart ausgeführt ist, dass die Statorwicklungen beim Fertigen
direkt um die Zähne gewickelt sind,
E3
wobei die Schaltung der Beschaltung mittels derselben
Wickelmaschine ausgeführt
ist wie die Bewicklung der
Statorwicklungen,
E4.3
wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,
E4.3.1
an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur
Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden ist
E4.3.1.1
durch
stoffschlüssige
Verbindungen,
nämlich
Kontaktschweißen,
E4.3.2
E4.3.3
wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,
wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)
mechanisch gehalten,
jedoch gegeneinander elektrisch
isoliert sind,
E5
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie
der für die Statorwicklungen verwendete Draht,
E6
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden sind,
E4.3.4
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen
und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und
einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,
E4.3.4.1 wobei die Stiftkontakte (8) direkt in einen Leistungsstecker
integriert sind.
Der nebengeordnete Patentanspruch 5 nach Hauptantrag lässt sich wie folgt
gliedern:
F1
F2
F3
Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit
Mehrphasenwicklung,
der eine Beschaltung aufweist,
wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der
Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt
wird,
F4.1
wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket
umfasst, das Zähne aufweist,
F4.2
und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne
gewickelt werden,
F4.3
wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,
F4.3.1
an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur
Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden wird
F4.3.1.1
durch
stoffschlüssige
Verbindungen,
nämlich
Kontaktschweißen,
F4.3.2
F4.3.3
wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,
wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)
mechanisch gehalten,
jedoch gegeneinander elektrisch
isoliert sind,
F4.3.4
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen
und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und
F5
F6
F7
F8
einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie
der für die Statorwicklungen verwendete Draht,
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden werden,
wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der
Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,
wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer
Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer
der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,
F4.3.4.1
wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.
3.
Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als zuständigen
Fachmann einen berufserfahrenen Ingenieur (Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor) der
Fachrichtung elektrische Energietechnik zugrunde, der sich mit der Entwicklung von
Elektromotoren befasst.
4.
Der Gegenstand der Anmeldung und einige Merkmale des Patentanspruchs
1 bedürfen der Erläuterung:
a)
Die nachfolgend wiedergegebenen Figuren 1 (und vergrößerter Ausschnitt
aus Figur 1), 1a und 2 der Anmeldung zeigen den Stator eines Drehstrom-
Innenläufer-Elektromotors (drei Phasen: U, V, W) mit einem neun Zähne
ausbildenden Blechpaket 7. Um jeden Zahn ist mittels eines Nadelwickelautomats
eine Wicklung 3 gewickelt, wobei die Zähne am Ende jeweils einen verbreiterten
Zahnkopf aufweisen. An einem axialen Ende des Blechpakets 7 bzw. des Stators
ist eine Endscheibe 1 aus Kunststoff vorgesehen, die mit sechs leitfähigen
Kontakthaken 2 verbunden ist:
Figur 1 der Anmeldung mit Kolorierung duch den Senat
vergrößerter Ausschnitt aus Figur 1 der Anmeldung mit Kolorierung durch den Senat
Figur 1a der Anmeldung mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat
Figur 2 der Anmeldung mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat
Durch die Ausführung der Schaltung für die Sternpunktschaltung mittels derselben
Wickelmaschine wie die Bewicklung der Wicklungen gemäß Merkmal E3 (bzw. F3)
sei eine besonders kostengünstige und einfache Fertigung möglich, weil keine
speziellen zusätzlichen Teile, wie beispielsweise Litze oder dergleichen, zur
Herstellung der Sternpunktschaltung nötig seien. Insbesondere sei es nicht mehr
notwendig, die Drahtenden der Statorwicklungen mit Litzendrahtstückchen zu
verbinden bzw. diese dann an einem Klemmbrett zu verbinden und dort dann mittels
Metallbrücken die Sternpunktschaltung auszuführen (Beschreibung, Seite 2, Zeilen
21 bis 23; Seite 5, Zeile 32 bis Seite 6, Zeile 2).
b)
Das Merkmal E2 (bzw. F2)
fordert
im Wesentlichen die fachübliche
Verbindung der Enden der zu den einzelnen Phasen gehörenden Statorspulen der Mehrphasenwicklung in Sternpunktschaltung oder Dreieckschaltung. Der Begriff
der „Beschaltung“ in dem genannten Merkmal steht synonym für die Begriffe
„Betriebsart" oder „Beschaltungsart" (Beschreibung, Seite 1, Zeilen 19 bis 22).
Unter der im Merkmal E3 (bzw. F3) genannten „Schaltung der Beschaltung“ versteht
der Fachmann nämlich die elektrische Verbindung (= Verschaltung) der einzelnen Statorspulen zu einer Sternpunktschaltung bzw. Dreieckschaltung, insbesondere
die Zusammenschaltung der Statorspulen an einem Sternpunkt, also die „Schaltung
des Sternpunkts“.
Bei einer Sternpunktschaltung hat der Einsatz derselben Wickelmaschine für die
Bewicklung der Statorwicklungen und die Schaltung der Beschaltung die
Konsequenz, dass die Maschine zwischenzeitlich den Draht abschneiden können
muss, wie dies auch in der Beschreibung angegeben ist (Seite 5, Zeilen 25 und 26).
c)
Aus dem Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1) entnimmt der Fachmann, dass die
Kontakthaken aus einem elektrisch leitfähigen Material bestehen müssen. Zudem
sind in dem Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1) nicht notwendigerweise alle
Kontakthaken
der
Endscheibe
angesprochen,
denn
gemäß
dem
Ausführungsbeispiel (Figuren 1, 1a und 2) unterscheiden sich die im Merkmal
E4.3.4 (bzw. F4.3.4) genannten Kontakthaken, die am Anfang jeder Phase sitzen,
von denen gemäß Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1).
d)
Unter der im Merkmal E6 (bzw. F6) genannten Schaltebene versteht der
Fachmann eine Schnittebene durch die Endscheibe, wobei die Normale der
Schnittebene parallel zur Statorachse verläuft.
e)
Wie im Zusammenhang mit Merkmal E4.3.1 ausgeführt, versteht der
Fachmann das Merkmal E4.3.4 (bzw. F4.3.4) so, dass die dort genannten
Kontakthaken nicht notwendigerweise mit den im Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1)
genannten Kontakthaken identisch sein müssen.
f)
Die Fertigung des Elektromotors nach Anspruch 1 umfasst gemäß
Anspruch 5 unter anderem die folgenden Schritte:
1. Mechanisches Verbinden der mit einer Ableitung (6) und einem
Stiftkontakt (8) vorkonfektionierten, am Anfang
jeder Phase
sitzenden Kontakthaken mit der Endscheibe sowie ggfs. Verbinden
weiterer Kontakthaken mit der Endscheibe (F4.3.1, F4.3.3, F4.3.4);
2.
Bewicklung der Statorwicklung und Erstellung der Schaltung der
Beschaltung mit derselben Maschine (F3, F4.2, F6, F7);
3.
Verbinden des Drahtes zur Herstellung der Beschaltung mit den Kontakthaken durch Kontaktschweißen (F4.3.1, F4.3.1.1);
4.
Einfügen des Stators in ein Gehäuse, wobei die Stiftkontakte (8) in
einen Leistungsstecker integriert werden (F4.3.4.1).
5.
Der Hauptantrag ist zulässig, da die vorgenommenen Änderungen den
Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern (§ 38 Satz 2 PatG).
Die Ansprüche 1 bis 5 nach Hauptantrag gehen in zulässiger Weise wie folgt auf
die Anmeldeunterlagen zurück:
Anspruch 1:
E1
Elektromotor,
Anspruch 2: Elektromotor
E2
wobei
der Elektromotor
in
einer Beschaltung,
also
Sternpunktschaltung oder Dreieckschaltung, betreibbar ist,
Anspruch 2: wobei der Elektromotor in einer Beschaltung
betreibbar ist; Seite 1, Zeilen 18, 19: In dieser Schrift wird der
Begriff Beschaltung als Oberbegriff für Sternschaltung und
Dreieckschaltung verwendet.
E7
wobei der Elektromotor ein Drehstrommotor ist,
Anspruch 4: der Elektromotor ein Drehstrommotor ist
E4.1
und derart ausgeführt ist, dass der Elektromotor ein zum Stator
gehöriges Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist, und
Anspruch 3: der Elektromotor ein zum Stator gehöriges
Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist,
E4.2
derart ausgeführt ist, dass die Statorwicklungen beim Fertigen
direkt um die Zähne gewickelt sind,
Anspruch 3: und/oder die Statorwicklungen beim Fertigen
direkt um die Zähne gewickelt sind.
E3
wobei die Schaltung der Beschaltung mittels derselben
Wickelmaschine ausgeführt
ist wie die Bewicklung der
Statorwicklungen,
Anspruch 2: die Schaltung der Beschaltung mittels derselben
Wickelmaschine ausgeführt
ist wie die Bewicklung der
Statorwicklungen.
E4.3
wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,
Anspruch 9: das Blechpaket des Stators eine Endscheibe
umfasst,
E4.3.1
an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur
Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden ist
Anspruch 9: an der Kontakthaken verbunden sind, an
welchen Draht elektrisch verbindbar ist, Seite 5, Zeilen 26
bis 28: An einer nachfolgenden Station wird dann eine
Schweißverbindung zwischen Kontakthaken und Draht
ausgeführt, damit eine sichere elektrische Verbindung
vorhanden ist.; Anspruch 15: nach der Bewickelung das
Herstellen elektrischer Verbindungen mittels Schweißen
und/oder Kontaktschweißen erreicht wird
E4.3.1.1
durch
stoffschlüssige
Verbindungen,
nämlich
Kontaktschweißen,
Anspruch 9: durch stoffschlüssige Verbindungen, wie
Schweißen und/oder Kontaktschweißen
E4.3.2
wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,
Seite 5, Zeilen 14, 15: Die Endscheibe 1 besteht
vorteiligerweise aus Kunststoff.
E4.3.3
wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)
mechanisch gehalten, jedoch gegeneinander elektrisch
isoliert sind,
Seite 5, Zeilen 15, 16: Daher sind die Kontakthaken 2 zwar
an der Endscheibe 1 mechanisch gehalten, jedoch
gegeneinander elektrisch isoliert.
E5
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie
der für die Statorwicklungen verwendete Draht,
Anspruch 11: der Draht zur Schaltung der Beschaltung
derselbe ist wie der für die Statorwicklungen verwendete Draht.
E6
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden sind,
Anspruch 12: Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden sind.
E4.3.4
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen
und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und
einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,
Seite 6, Zeilen 4, 5: Die Kontakthaken, welche später an
dem Anfang jeder Phase sitzen, sind mit einer Ableitung
6,
insbesondere Litze, und einem Stiftkontakt 8
vorkonfektioniert,
E4.3.4.1
wobei die Stiftkontakte (8) direkt in einen Leistungsstecker
integriert sind.
Seite 6, Zeilen 7, 8: Die Stiftkontakte werden bei der
späteren
Motormontage
direkt
in
einen
Leistungsstecker integriert.; hier liest der Fachmann
mit, dass bei dem fertig montierten Elektromotor die
Stiftkontakte in den Leistungsstecker „integriert sind“, z.
B. dadurch, dass die Stiftkontakte bei der
Motormontage in den Leistungsstecker eingesteckt
wurden.
Die Ansprüche 2 bis 4 nach Hauptantrag entsprechen weitestgehend den
ursprünglichen Ansprüchen 5, 8 und 10.
Anspruch 5:
F1
Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit
Mehrphasenwicklung,
Anspruch 13: Fertigungsverfahren für die Herstellung eines
Elektromotors; Seite 6, Zeilen 15, 16: U1, U2, V1, V2, W1, W2
[…] zur Herstellung der Sternpunktschaltung; Figur 2
F2
der eine Beschaltung aufweist, Anspruch 13: Beschaltung
F3
wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung
und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,
Anspruch 13: mit derselben Maschine die Bewicklung der
Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt
wird.
F4.1
wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket
umfasst, das Zähne aufweist,
Anspruch 3: der Elektromotor ein zum Stator gehöriges
Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist,
F4.2
und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne
gewickelt werden,
Anspruch 3: und/oder die Statorwicklungen beim Fertigen
direkt um die Zähne gewickelt sind.
F4.3
wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,
Anspruch 9: das Blechpaket des Stators eine Endscheibe
umfasst,
F4.3.1
an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur
Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden wird
Anspruch 9: an der Kontakthaken verbunden sind, an
welchen Draht elektrisch verbindbar ist, Seite 5, Zeilen 26
bis 28: An einer nachfolgenden Station wird dann eine
Schweißverbindung zwischen Kontakthaken und Draht
ausgeführt, damit eine sichere elektrische Verbindung
vorhanden ist.; Anspruch 15: nach der Bewickelung das
Herstellen elektrischer Verbindungen mittels Schweißen
und/oder Kontaktschweißen erreicht wird
F4.3.1.1
durch
stoffschlüssige
Verbindungen,
nämlich
Kontaktschweißen,
Anspruch 9: durch stoffschlüssige Verbindungen, wie
Schweißen und/oder Kontaktschweißen
F4.3.2 wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,
Seite 5, Zeilen 14, 15: Die Endscheibe 1 besteht
vorteiligerweise aus Kunststoff.
F4.3.3 wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)
mechanisch gehalten, jedoch gegeneinander elektrisch isoliert
sind,
Seite 5, Zeilen 15, 16: Daher sind die Kontakthaken 2 zwar
an der Endscheibe 1 mechanisch gehalten, jedoch
gegeneinander elektrisch isoliert.
F4.3.4
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen
und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und
einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,
Seite 6, Zeilen 4, 5: Die Kontakthaken, welche später an
dem Anfang jeder Phase sitzen, sind mit einer Ableitung
6,
insbesondere Litze, und einem Stiftkontakt 8
vorkonfektioniert,
F5
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie
der für die Statorwicklungen verwendete Draht,
Anspruch 11: der Draht zur Schaltung der Beschaltung
derselbe ist wie der für die Statorwicklungen verwendete Draht.
F6
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden werden,
Anspruch 12: Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden sind.
F7
wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der
Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,
Anspruch 14: die Bewicklung der Statorwicklung und die
Schaltung der Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation
ausgeführt wird.
F8
wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer
Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer der
ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,
Anspruch 15: nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer
Verbindungen mittels Schweißen und/oder Kontaktschweißen
erreicht wird, insbesondere in einer der ersten Arbeitsstation
nachgeordneten Arbeitsstation.
F4.3.4.1
wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage
direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.
Seite 6, Zeilen 7 und 8: Die Stiftkontakte werden bei der
späteren Motormontage direkt
in einen Leistungsstecker
integriert.
6.
a)
Der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag ist neu (§ 3 PatG).
Die im Zurückweisungsbeschluss der Prüfungsstelle im Zentrum stehende
und dort in rechtsfehlerhafter Weise für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
in Betracht gezogene Druckschrift EP 1 467 466 A2
(D4)
ist eine nicht
vorveröffentlichte europäische Patentanmeldung mit älterem Zeitrang (Priorität:
11. April 2003, Anmeldetag: 8. April 2004, Offenlegung: 13. Oktober 2004). Sie gilt
daher gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PatG als Stand der Technik, der gemäß § 3
Abs. 1 Satz 1 PatG bei der Prüfung auf Neuheit zu berücksichtigen ist, jedoch
gemäß § 4 Satz 2 PatG bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in
Betracht gezogen wird.
Die Druckschrift D4 befasst sich mit dem Wickeln der Statorwicklungen einer
elektrischen
Maschine,
insbesondere
eines
Drehstrom-Asynchron-
Innenläufermotors (Abs. 0001, 0002). Sie geht von einem bekannten zweistufigen
Einziehverfahren (Winding/Insert-Verfahren) aus, bei dem auf einer ersten Station
die entsprechenden Feldspulen in ein sogenanntes Einziehwerkzeug gewickelt und
auf einer zweiten Station alle Spulen gleichzeitig in die Nuten des isolierten
Statorpakets eingezogen würden. Dabei müssten nach dem Einziehen der Spulen
in das Statorpaket die Wickelköpfe auf einer separaten Station geformt und gepresst
werden. Zudem müssten auf einer weiteren Maschine die Wickelköpfe fixiert, d. h.
mit einem Faden automatisch oder manuell abgebunden werden. Schließlich
müssten an den Spulenenden Litzen für das Verschalten der Wicklung befestigt
werden, was meistens manuell durchgeführt werden müsse. Die Fertigung nach
dem Einziehverfahren
erfordere
hohe
Investitionskosten
an Maschinen,
Wickelwerkzeugen und Hilfsvorrichtungen, wodurch bei kleineren und mittleren
Stückzahlen die Wirtschaftlichkeit nicht immer gewährleistet sei (Absätze 0003 bis
0005).
Die Druckschrift D4 möchte einen Stator so ausgestalten, dass eine Direktwicklung
der einzelnen Feldspulen auch bei Spulenweiten von mehr als einer Nutteilung
möglich ist und dazu eine Vorrichtung zum einfachen und wirtschaftlichen Bewickeln
kleiner Stückzahlen von Statoren bereitstellen (Absätze. 0008, 0009).
Als Lösung sieht die Druckschrift D4 einen Stator vor, der an jeder Stirnseite eine
Endscheibe aus einem elektrisch isolierenden Material aufweist, wobei von den
Endscheiben konzentrisch zur Statorachse angeordnete Führungsstege axial
abragen und wobei jedem Polhorn ein Führungselement als Leitelement für einen
stirnseitig entsprechend einem vorgegebenen Wickelschritt von einer ersten Nut zu
einer zweiten Nut verlaufenden Draht einer zu wickelnden Spule zugeordnet ist.
Dabei dienen die Endscheiben als Isolation gegenüber dem Eisen des Stators und
zur Fixierung der Wicklungen (Abs. 0010, 0011).
Von jedem Führungssteg ragt wenigstens ein Trennsteg radial nach außen ab,
womit sich zwischen Endscheibe und Trennsteg bzw. zwischen jeweils zwei
Trennstegen Kammern/Nuten/Taschen zur getrennten Aufnahme von Spulen mit
unterschiedlichen Wickelschritten ergeben. Durch die Trennstege ergibt sich auch
eine gewünschte Isolation zwischen benachbarten Spulenwicklungen (Abs. 0012).
Die einzelnen Spulen werden mittels einer speziellen Wickelmaschine
nacheinander in die Statornuten gewickelt (Abs. 0013 – 0018). Die nachfolgend
wiedergegebene Figur 14 zeigt eine Teilansicht der Wickelstation einer
Wickelmaschine. Der Stator 10 ist beim Bewickeln mittels einer Spannvorrichtung
86 auf einer drehbaren Welle 90 fixiert, d. h. der Stator ist um seine Längsachse
gemäß der Drehung der Welle 90 drehbar. Der Draht 36 wird durch eine Bohrung
38 einer in z-Richtung verschiebbaren Wickelstange 32 geführt und verlässt diese
über eine Drahtführerdüse 34. Zwei in x- und in z-Richtung verschiebbare
Drahtfanghaken 78, 80 sorgen dafür, dass der Draht 36 gemäß dem gewünschten
Wickelschritt in den richtigen Nuten und Kammern bzw. Taschen der Führungsstege
22 der beiden Endscheiben 20 gewickelt wird:
Druckschrift D4, Figur 14 mit Kommentierung durch den Senat
Der Wickelvorgang
und
die
entsprechenden
Rotations-
bzw.
Translationsbewegungen der Drahtfanghaken 78, 80, der Wickelstange 32 und des
Stators 10 sind symbolisch in den nachfolgend wiedergegebenen Figuren 8 bis 11
dargestellt (Abs. 0026 bis 0041):
Druckschrift D4, Figuren 8 bis 11
Die nachfolgend eingeblendeten Figuren 5 bis 7 zeigen den Stator 10 mit den
stirnseitigen Endscheiben 20, wobei jede Endscheibe
insgesamt 18 axial
abragende Führungsstege 22 aufweist, die
jeweils drei
radial abragende
Trennstege 24 aufweisen. Damit ergeben sich je Führungssteg 22 drei Kammern
26 zur Aufnahme von Spulenwicklungen, nämlich eine Kammer zwischen
Endscheibe und dem axial innersten Trennsteg und zwei weitere Kammern
zwischen dem axial innersten und dem mittleren bzw. dem mittleren und dem axial
äußersten Trennsteg. Endscheibe und Führungsstege sind werkstoffeinstückig aus
Kunststoff gefertigt:
Druckschrift D4, Figur 5 mit Kommentierung durch den Senat
Druckschrift D4, Figuren 6 und 7 mit Kommentierung durch den Senat
Die nachfolgend wiedergegebene Figur 12 zeigt das Wickelschema für den Stator
eines Asynchronmotors mit einer konzentrischen Wicklung. 18 Spulen, nämlich
sechs große mit jeweils neun dazwischenliegenden Polhörnern, sechs mittlere mit jeweils sieben dazwischenliegenden Polhörnern und sechs kleine Spulen mit
jeweils fünf dazwischenliegenden Polhörnern sind wie dargestellt auf die 18
Statornuten verteilt:
Druckschrift D4, Figur 12
In der Figur 12 sind zwar die Anschlüsse R, S und T angedeutet, der Fachmann
kann der Druckschrift D4 jedoch nichts zur Beschaltung (Stern oder Dreieck) des
Elektromotors entnehmen. Insbesondere schweigt die Druckschrift D4 dazu, ob –
wie von Merkmal E3 (F3) gefordert – die Wickelmaschine neben der Bewicklung der
Wicklungen auch die Schaltung der Beschaltung herstellt. Denn die D4 trifft diesbezüglich lediglich die Aussage, dass die Spulenenden […] im Bedarfsfall
automatisch in am Umfang der Endscheibe angeordneten Terminal-Taschen fixiert
werden können (Absatz 0019).
Nach alledem sind jedenfalls die folgenden Merkmale des Gegenstands des
Anspruchs 5 nach Hauptantrag aus der Druckschrift D4 nicht oder nicht vollständig bekannt:
F3teils wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung [mittels einer Wickelmaschine]
ausgeführt wird,
(der Fachmann kann der Druckschrift D4 nicht unmittelbar und
eindeutig entnehmen, dass die in der Figur 14 dargestellte
Wickelmaschine neben der Bewicklung der Wicklungen auch
die Schaltung der Beschaltung bewirkt)
F4.3.1teils an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur
Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden wird
F4.3.1.1
durch
stoffschlüssige
Verbindungen,
nämlich
Kontaktschweißen,
(eine
stoffschlüssige
Verbindung
durch
Kontaktschweißen von Draht und Führungsstegen kann
der D4 nicht entnommen werden; Endscheibe 20 und die
axial
abragenden
Führungsstege
sind
werkstoffeinstückig aus elektrisch isolierendem Material
gefertigt, so dass ein Anschweißen von Draht nicht
möglich ist; darüber hinaus lässt sich der D4 nichts zu
einem Draht entnehmen, der eine Beschaltung herstellen
könnte)
F4.3.4
wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen
und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung und
einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind,
F5
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie
der für die Statorwicklungen verwendete Draht,
F6
F7
F8
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden werden,
wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der
Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,
wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer
Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer
der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,
F4.3.4.1
wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.
Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag neu gegenüber dem
Fertigungsverfahren gemäß der Druckschrift D4. Gleiches gilt für den Elektromotor
nach Anspruch 1.
b)
Die Druckschrift JP 2003-102152 A (D1) möchte – wie die vorliegende
Anmeldung – die Verbindung der einzelnen Spulen einer Mehrphasenwicklung,
d. h. die Schaltung der Beschaltung in der Sprache der Anmeldung, mittels
derselben Wickelmaschine ausführen wie die Bewicklung der Wicklungen und dabei
insbesondere auf aufwändige externe Verbindung verzichten (englischsprachige
Espacenet-Übersetzung D1_eng, Absätze 0003, 0004).
Die Druckschrift D1 verwendet zur Lösung dieser Aufgabe eine Endscheibe an einer
Stirnseite des Stators, an der neun Kontakthaken angeordnet sind (Absätze 0005
bis 0008, 0011). Mit drei Düsen 14A, 14B und 14C werden jeweils drei Spulen
gleichzeitig gewickelt, zuerst die Spulen U1, U2, U3, dann die Spulen V1, V2, V3
und schließlich die Spulen W1, W2, W3 (Absätze 0012 bis 0021). Die Verschaltung der neun Spulen zu einer Dreiecksschaltung geschieht durch Verschmelzen (fusing)
entsprechender Drähte an den Haken (Absatz 0022). Die Figuren 1 bis 3 der
Druckschrift D1 verdeutlichen die Verschaltung der Spulen:
Druckschrift D1, Figuren 1 und 2
Druckschrift D1, Figur 3
Danach ist aus der Druckschrift D1, ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 5
nach Hauptantrag, bekannt: ein
F1
Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit
Mehrphasenwicklung,
(Figur 3: 3-Phasenwicklung; Absatz 0001: a method of winding
a coil around a stator used in a three-phase brushless motor.;
Absatz 0006: a three-phase winding can be Δ-connected)
F2
der eine Beschaltung aufweist, (Figur 3; Absatz 0006:
three-phase winding can be Δconnected)
F3
wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung
und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,
(Figuren 1, 2 und 3 mit Beschreibung: Die Wickelmaschine
umfasst insbesondere die Düsen 14A, 14B und 14C, die sowohl
die Bewicklung der Statorzähne als auch die Schaltung der
Dreiecksbeschaltung ausführt)
F4.1 wobei der Elektromotor ein zum Stator (10) gehöriges Blechpaket
(11) umfasst, das Zähne (11A, …, 11I) aufweist,
(Figuren 1 und 2; Absatz 0005: a stator including a stator iron
core having a plurality of teeth; Absatz 0009: stator 10 … stator
core 11; Absatz 0011: The stator iron core 11 is made of iron
and has an annular shape having nine teeth 11A to 11I)
F4.2
und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne
(11A, …, 11I) gewickelt werden,
(Absatz 0011: the coils U1 to U3, V1 to V3, and W1 to W3
that are fitted in the axial direction of the stator core 11 and
wound around the teeth 11A to 11I are directly connected.)
F4.3
wobei das Blechpaket (11) des Stators (10) eine Endscheibe
umfasst,
(Absatz 0011: one end of the insulating layer 12 in the axial direction protrudes from the end of the stator core 11 in the
axial direction; Figur 2)
F4.3.1
an der Kontakthaken (13A, …, 13I) verbunden sind, an
welchen Draht
(15A, 15B, 15C) zur Herstellung der
Beschaltung elektrisch verbunden wird
(Absatz 0011: Nine hooks 13A to 14I [sic!] made of a
conductive material and corresponding to the teeth 11A to
11I are formed on the insulating layer 12 on the opposite
side to the protruding direction of the teeth 11A to 11I at
locations protruding from the axial end of the stator core
11)
F4.3.1.1teils
durch stoffschlüssige Verbindungen, nämlich Kontaktschweißen,
(Absatz 0022: The hooks 13A to 14I [sic!] hooked with
the copper wires 15A to 15C become end portions of
the coil windings, and the plurality of copper wires
hooked to the nine hooks 13A to 14I [sic!] are
electrically connected by
fusing; unter
“fusing”
(Verschmelzen) dürfte der Fachmann jedenfalls eine
stoffschlüssige Verbindung, wie Schweißen, verstehen (vgl. z. B. Druckschrift D8, Spalte 1, Zeilen 36, 37: des
Schmelzwerkzeugs (beispielsweise eine Schweißelektrode); die Ausgestaltung des
„fusing“ als
Kontaktschweißen
lässt sich der Druckschrift D1
dagegen nicht entnehmen)
F4.3.2
wobei die Endscheibe (12) aus Kunststoff ausgeführt ist,
(Absatz 0011: The insulating layer 12 attached to the stator
core 11 is made of synthetic resin […] one end of the
insulating layer 12 in the axial direction protrudes from the
end of the stator core 11 in the axial direction.)
F4.3.3
wobei die Kontakthaken (13A, …, 13I) zwar an der
Endscheibe (12) mechanisch gehalten, jedoch gegeneinander
elektrisch isoliert sind,
(Absatz 0011: Nine hooks 13A to 14I [sic!] made of a
conductive material and corresponding to the teeth 11A to 11I are formed on the insulating layer 12 on the opposite side
to the protruding direction of the teeth 11A to 11I at locations
protruding from the axial end of the stator core 11).
F4.3.4teils wobei die Kontakthaken (13I, 13A, 13B) an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils mit einer als Litze ausgeführten
Ableitung und einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind,
(Figuren 2, 3: Keiner der in der Druckschrift D1 gezeigten
und beschriebenen Kontakthaken 13A, …, 13I ist mit einer
Ableitung und einem Stiftkontakt vorkonfektioniert)
F5
wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie
der für die Statorwicklungen verwendete Draht,
(Figuren 1 und 2 sowie zugehörige Beschreibung: Die Drähte
15A, 15B und 15C werden sowohl für die Statorwicklungen als
auch für die Schaltung der Dreiecksschaltung verwendet)
F6
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden werden,
(Figur 2: Kreuzungen der Drähte 15A bis 15C sind weitgehend
vermieden).
F7
wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der
Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,
(Die Düsen 14A, 14B und 14C führen die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung in neun
Schritten gemeinsam durch, was damit notwendigerweise in
einer Arbeitsstation (Figur 1) durchgeführt wird)
F8teils wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer
der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,
(Der Druckschrift D1 ist nicht entnehmbar, ob das Verschmelzen (fusing) in der gleichen oder in einer anderen
Arbeitsstation durchgeführt wird wie das Bewickeln und
Herstellen der Beschaltung)
F4.3.4.1 wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt
in einen Leistungsstecker integriert werden.
Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag neu gegenüber dem
aus der Druckschrift D1 bekannten Fertigungsverfahren. Gleiches gilt für den
Elektromotor nach Anspruch 1.
c)
Die Druckschrift DE 43 37 870 A1 (D5_fam) befasst sich mit einem
Verfahren zum maschinellen Bewickeln eines Stators für Elektromotoren (Titel),
welches ein Bewickeln des Stators mit einem beliebigen Wickelmuster mit einem
Wickelschritt größer Eins auf vollautomatische Weise gestattet. Dazu werden ein
Drahtführer und eine spezielle Endscheibe bereitgestellt (Spalte 1, Zeilen 61 bis 67).
Die Endscheibe ist aus Kunststoff (Spalte 4, Zeile 68) und hat radial vorspringende
Rückhaltefinger. Das Wickeldrahtende wird an der Endkontaktierstelle der
Endscheibe angebracht (Spalte 3, Zeilen 56 bis 59).
Dabei werden Verschaltungen des Stators an den Kontaktierstellen vorgenommen
(Spalte 3, Zeilen 61 bis 67), wodurch zusätzliche Arbeiten zum Verschalten des
Stators und dessen Wicklungen nach dem Erstellen derselben entfallen. Alle
Wicklungsvorgänge einschließlich der Verschaltungen an den Kontaktierstellen
werden mittels des Drahtführers und der Endscheiben vollautomatisch ausgeführt
(Spalte 4, Zeilen 1 bis 13).
Die Endscheibe dient auch zur Verschaltung (Spalte 5, Zeilen 48 bis 54). Der Wickeldraht wird an einer Kontaktierstelle der Endscheibe angelegt und um die als
Pin ausgebildete Kontaktierstelle gewickelt (Spalte 10, Zeilen 1 bis 10). Genauso
wird an der Endkontaktierstelle verfahren, womit der Stator auch verschaltet ist
(Spalte 11, Zeilen 12 bis 26).
Danach ist aus der Druckschrift D5_fam, ausgedrückt in den Worten des
Anspruchs 5 nach Hauptantrag, bekannt: ein
F1
Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit
Mehrphasenwicklung,
(Bezeichnung; Anspruch 1; Figur 7)
F2
der eine Beschaltung aufweist,
(Spalte 4, Zeilen 61 bis 67: Bei dieser … Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens werden nicht nur die Statorwicklungen … erstellt, sondern es werden zugleich auch
die jeweils erforderlichen gewünschten Verschaltungen des
Stators an den Kontaktierstellen, wie Pins … vorgenommen)
F3
wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung
und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,
(Spalte 4, Zeilen 1 bis 13: Alle diese Wicklungsvorgänge
einschließlich der Verschaltungen an den Kontaktierstellen
lassen sich mit Hilfe des … Drahtführers … vollautomatisch …
ausführen)
F4.1
wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket
umfasst, das Zähne aufweist,
(Figuren 2a bis 2c, 7; Spalte 8, Zeilen 23: Statorpaket 100)
F4.2
und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne
gewickelt werden,
(Spalte 11, Zeile 51 bis Spalte 12, Zeile 7)
F4.3
wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,
(Spalte 8, Zeile 19: Endscheibe 10)
F4.3.1
an der Kontakthaken (15, 17) verbunden sind, an welchen
Draht (30) zur Herstellung der Beschaltung elektrisch
verbunden wird
F4.3.1.1
(Spalte 8, Zeile 55 bis Spalte 9, Zeile 1; Spalte 9, Zeile 48) nämlich durch
stoffschlüssige
Verbindungen,
Kontaktschweißen,
(Der Draht 30 wird lediglich um einen Pin 17 gewickelt,
vgl. Spalte 10, Zeilen 1 bis 3)
F4.3.2
wobei die Endscheibe (10) aus Kunststoff ausgeführt ist,
(Spalte 4, Zeile 60 bis Spalte 5, Zeile 1; Spalte 8, Zeilen 19
bis 21)
F4.3.3
wobei die Kontakthaken (15, 17) zwar an der Endscheibe (10)
mechanisch gehalten,
jedoch gegeneinander elektrisch
isoliert sind,
(da die Endscheibe aus Kunststoff besteht und die
Kontakthaken nicht miteinander verbunden sind, sind diese
gegeneinander elektrisch isoliert)
F4.3.4teils wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung und
einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind,
(die Vorkonfektionierung der Kontakthaken mit Ableitung und
Stiftkontakt ist aus der Druckschrift D5_fam nicht bekannt)
F5
wobei der Draht (30) zur Schaltung der Beschaltung derselbe
ist wie der für die Statorwicklungen verwendete Draht (30),
(Spalte 11, Zeilen 12 bis 26)
F6
wobei Kreuzungen des Drahtes
in der Schaltebene zur
Herstellung der Beschaltung vermieden werden,
(dieses Merkmal
lässt sich der Druckschrift D5_fam nicht
unmittelbar und eindeutig entnehmen)
F7
wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der
Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,
(Anspruch 3)
F8
wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer
Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer
der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,
(ein solcher Verfahrensschritt
lässt sich der Druckschrift
D5_fam nicht entnehmen)
F4.3.4.1
wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage
direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.
(D5_fam zeigt keine Stiftkontakte)
Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag aus der Druckschrift
D5_fam nicht bekannt. Gleiches gilt für den Elektromotor nach Anspruch 1.
d)
Die
übrigen Druckschriften,
insbesondere
die Druckschriften
WO 01/50580 A1
(D2), CH 672 862 A5
(D3), US 2003/0025026 A1
(D7),
US 4 611 138 A (D9), DE 43 04 709 A1 (D10) und DE 100 46 729 A1 (D11) liegen
vom Gegenstand der Anmeldung weiter weg.
7.
Der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag beruht auch auf einer
erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).
a)
Wie zur Neuheit dargelegt, unterscheidet sich der Gegenstand des
Anspruchs 5 nach Hauptantrag von dem aus der Druckschrift D1 bekannten
Fertigungsverfahren dadurch, dass aus Letzterer kein in einer nachgeordneten
Arbeitsstation durchzuführendes Kontaktschweißen bekannt ist (Rest der Merkmale
F4.3.1.1 und F8), sowie dadurch, dass die Druckschrift D1 keine Kontakthaken
zeigt, die mit einer als Litze ausgeführten Ableitung und mit einem Stiftkontakt
vorkonfektioniert sind (Rest des Merkmals F4.3.4). Dementsprechend ist auch eine
Integration von Stiftkontakten in einen Leistungsstecker bei einer späteren
Motormontage (F4.3.4.1) aus der Druckschrift D1 nicht bekannt.
Das aus der Druckschrift D1 bekannte Verschmelzen („fusing“) der Drähte mit den
Kontakthaken als Kontaktschweißen auszuführen, mag noch im Griffbereich des
Fachmanns liegen. Gleiches dürfte für die Ausführung dieses Verfahrensschrittes
in einer zweiten Arbeitsstation gelten (Rest der Merkmale F4.3.1.1 und F8).
Jedoch fehlt es dem Fachmann an einer Veranlassung, ausgehend von dem aus
der Druckschrift D1 bekannten Verfahren die am Anfang jeder Phase sitzenden
Kontakthaken gemäß Merkmal F4.3.4 mit Ableitung und Stiftkontakten
vorzukonfektionieren und die entsprechenden Stiftkontakte bei der späteren
Motormontage gemäß Merkmal F4.3.4.1 in einen Leistungsstecker zu integrieren.
Aus der Druckschrift US 4 611 138 A (D9; dort Figuren 1 bis 4 mit zugehöriger Beschreibung) ist es zwar bekannt, im Rahmen der Motormontage an die freien Enden von Anschlussdrähten (free end portions 89 of the conductor lead ends;
conductor lead ends 27) einer mehrphasigen Statorwicklung (winding means 25)
Kontakte (terminals 91) anzulöten und diese mit einem Leistungsstecker
(connection block 19; Fusite plug 19; plug member 31) zu verbinden. Jedoch zeigt
die Druckschrift D9 damit gerade keine mit einer Ableitung und einem Stiftkontakt
vorkonfektionierten Kontakthaken
gemäß Merkmal F4.3.4,
denn
die
Anschlussdrähte 27 nach Druckschrift D9 sind
integraler Bestandteil der
Statorwicklungen (Spalte 3, Zeilen 47 bis 50). Zudem ist fraglich, ob der Fachmann
die Druckschrift D9 ausgehend von der Druckschrift D1 in Betracht ziehen würden,
da sich die Druckschrift D9 mit einem sehr speziellen Problem, nämlich der
Erhöhung der Vibrationsfestigkeit bei der Verwendung eines Elektromotors zum
Antrieb eines Kompressors beschäftigt, wobei sich Elektromotor und Kompressor in
einem hermetisch abgedichteten Gehäuse befinden.
Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag für den
Fachmann nicht in naheliegender Weise aus einer Kombination der Druckschriften
D1 und D9. Gleiches gilt für den Elektromotor nach Anspruch 1.
b)
Wie zur Neuheit dargelegt, unterscheidet sich der Gegenstand des
Anspruchs 5 nach Hauptantrag von dem aus der Druckschrift D5_fam bekannten
Fertigungsverfahren dadurch, dass aus Letzterer keine stoffschlüssige Verbindung
von Kontakthaken und Draht zur Herstellung der Beschaltung bekannt ist (Merkmale
F4.3.1.1 und F8), sowie dadurch, dass die Druckschrift D5_fam keine am Anfang
jeder Phase sitzende Kontakthaken zeigt, die mit einer als Litze ausgeführten
Ableitung und mit einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind (Rest des Merkmals
F4.3.4). Dementsprechend ist auch eine Integration von Stiftkontakten in einen
Leistungsstecker bei einer späteren Motormontage (F4.3.4.1) aus der Druckschrift
D5_fam nicht bekannt.
Für eine solche Vorkonfektionierung der an dem Anfang jeder Phase sitzenden
Kontakthaken hat der Fachmann ausgehend von der Druckschrift D5_fam auch
keine Veranlassung. Denn nach der insofern in sich geschlossenen Lehre der
Druckschrift D5_fam ergibt sich durch die Bewicklung der als Pins ausgeführten
Kontaktierstellen bereits der verschaltete Stator (Spalte 11, Zeilen 19 bis 22; Spalte 12, Zeilen 7 bis 15). Über einen möglichen Anschluss dieser Pins mit einer
Spannungsversorgung lässt sich der Druckschrift D5_fam nichts entnehmen. Selbst
wenn der Fachmann hierfür die Druckschrift D9 in Betracht zöge, was bereits aus
den zur Druckschrift D1 genannten Gründen fraglich ist, so würde er die am Anfang
jeder Phase sitzenden Wicklungsdrähte nach Umwicklung der Pins (gemäß
Druckschrift D5_fam) nicht abschneiden, sondern
länger ausführen und
anschließend mit Kontakten versehen.
Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag für den
Fachmann nicht in naheliegender Weise aus der Kombination der Druckschriften
D5_fam und D9. Gleiches gilt für den Gegenstand des Anspruchs 1 nach
Hauptantrag.
8.
Da auch die sonstigen Unterlagen nach Hauptantrag die an sie zu stellenden
Anforderungen erfüllen, war das Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des
angefochtenen Beschlusses – entsprechend zu erteilen.
9.
Die Anordnung der Rückzahlung der Beschwerdegebühr entspricht hier der
Billigkeit (§ 80 Abs. 3 PatG).
Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist veranlasst, wenn es aufgrund besonderer Umstände unbillig wäre, die Gebühr einzubehalten. Solche besonderen Umstände können u. a. in einem schwerwiegenden Fehler durch das DPMA liegen,
soweit dieser aus der Sicht eines verständigen Beschwerdeführers Anlass für die
Rn. 136ff. m. w. N.).
Eine sachliche Fehlbeurteilung durch das DPMA – wie beispielsweise eine
unrichtige Beurteilung der Patentfähigkeit – stellt zwar für sich genommen
regelmäßig noch keinen Grund für eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr dar.
Vorliegend treten jedoch besondere Umstände hinzu, welche eine Rückzahlung
rechtfertigen, da es sich bei der im angefochtenen Beschluss der Prüfungsstelle
erfolgten Zurückweisung der Anmeldung wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit
ausgehend von der nachveröffentlichten Druckschrift EP 1 467 466 A2 (D4) – also entgegen § 4 Satz 2, § 3 Abs. 2 PatG – um einen schwerwiegenden rechtlichen
Fehler handelt, der letztlich auch ursächlich für die Zurückweisung der Anmeldung
war (vgl. BPatG, Beschluss vom 16. November 2011 – 9 W (pat) 60/05, juris Rn.
9ff.; Schulte a. a. O., § 73 Rn. 142). Bei richtiger Sachbehandlung – unter
Heranziehung der D1 als Ausgangspunkt für die Zurückweisung – wäre die
Entscheidung der Prüfungsstelle, wenn auch nicht im Ergebnis, aber jedenfalls in
der Begründung und den dabei zu beurteilenden (und ggf. angreifbaren) rechtlichen
Gesichtspunkten anders ausgefallen, so dass der Senat hier auch keine Zweifel an
der Kausalität hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden
Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):
1.
2.
3.
4.
Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
5.
Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind.
6.
Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.
Die Rechtsbeschwerde ist von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin
oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt innerhalb eines
Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a,
76133 Karlsruhe, einzulegen (§ 102 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG).
Kleinschmidt
Dorn
Matter
Tischler