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BPatG Beschluss vom 27.01.2023 – 19 W (pat) 14/22

19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:270123B19Wpat14.22.0

Zitiert 1 Entscheidungen 6 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

19 W (pat) 14/22 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2004 037 639.5

,

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

27. Januar 2023

unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing.

Kleinschmidt, der Richterin Dorn sowie der Richter Dipl.-Ing. Matter und Dipl.-Ing.

Tischler beschlossen:

1.

Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der

Prüfungsstelle für Klasse H02K des Deutschen Patent- und

Markenamts vom 14. Juni 2022 aufgehoben und das Patent

10 2004 037 639 wie folgt erteilt:

Bezeichnung: Elektromotor und Fertigungsverfahren

ECLI:DE:BPatG:2023:270123B19Wpat14.22.0

Anmeldetag:

2. August 2004

Patentansprüche:

Patentansprüche

1

bis

5

vom 26. Januar 2023,

beim

Bundespatentgericht im Original eingegangen am 27. Januar 2023

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 6 vom 26. Januar 2023, beim

Bundespatentgericht im Original eingegangen am 27. Januar 2023

Zeichnungen:

Figuren 1, 1a und 2 vom 2. August 2004, beim DPMA im Original

eingegangen am 3. August 2004.

2.

Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.

G r ü n d e

I.

Die Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2004 037 639.5 und der

Bezeichnung „Mehrphasenwicklung, Elektromotor und Fertigungsverfahren“ ist am

2. August 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht

worden.

Das DPMA – Prüfungsstelle für Klasse H02K – hat die Anmeldung mit am Ende der

Anhörung vom 14. Juni 2022 verkündeten Beschluss zurückgewiesen. In der

schriftlichen Begründung ist sinngemäß ausgeführt, dass der jeweilige Gegenstand

des Patentanspruchs 1 sowohl nach dem damals geltenden Haupt- als auch nach

Hilfsantrag ausgehend von der Druckschrift EP 1 467 466 A2 (D4) nicht auf einer

erfinderischen Tätigkeit beruhe.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 12. Juli 2022 beim DPMA

eingegangene Beschwerde der Anmelderin.

Die Anmelderin und Beschwerdeführerin beantragt zuletzt sinngemäß,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02K des Deutschen

Patent- und Markenamts vom 14. Juni 2022 aufzuheben und das

nachgesuchte Patent auf der Grundlage folgender Unterlagen zu

erteilen:

Patentansprüche:

Patentansprüche

1

bis

5

vom

26. Januar 2023,

beim

Bundespatentgericht als Hauptantrag im Original eingegangen am

27. Januar 2023

Beschreibung:

Beschreibungsseiten

1

bis

6

vom

26. Januar 2023,

beim

Bundespatentgericht als Hauptantrag im Original eingegangen am

27. Januar 2023

Zeichnungen:

Figuren 1, 1a und 2 vom 2. August 2004, beim DPMA im Original

eingegangen am 3. August 2004;

hilfsweise,

ein Patent zu erteilen mit den Unterlagen gemäß früherem Hauptantrag

vom 17. Mai 2022 (nun Hilfsantrag 1),

weiter hilfsweise,

ein Patent mit den Unterlagen gemäß einem der Hilfsanträge 2 bis 4, in

der Reihenfolge ihrer Nummerierung (Hilfsanträge 2 und 3 vom

12. Juli 2022, Hilfsantrag 4 vom 20. Dezember 2022), zu erteilen.

Ferner wird die Rückzahlung der Beschwerdegebühr beantragt.

Die einander nebengeordneten Patentansprüche 1 und 5 gemäß Hauptantrag vom

27. Januar 2023 lauten:

1. Elektromotor,

wobei der Elektromotor in einer Beschaltung, also Sternpunktschaltung

oder Dreieckschaltung, betreibbar ist,

wobei der Elektromotor ein Drehstrommotor ist,

und derart ausgeführt ist, dass

der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket umfasst, das

Zähne aufweist, und derart ausgeführt ist, dass die Statorwicklungen

beim Fertigen direkt um die Zähne gewickelt sind,

wobei die Schaltung der Beschaltung mittels derselben Wickelmaschine

ausgeführt ist wie die Bewicklung der Statorwicklungen,

wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst, an der

Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur Herstellung der

Beschaltung

elektrisch

verbunden

ist

durch

stoffschlüssige

Verbindungen, nämlich Kontaktschweißen,

wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,

wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1) mechanisch

gehalten, jedoch gegeneinander elektrisch isoliert sind,

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie der für

die Statorwicklungen verwendete Draht,

wobei Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur Herstellung der

Beschaltung vermieden sind,

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils

mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und einem Stiftkontakt (8)

vorkonfektioniert sind,

wobei die Stiftkontakte (8) direkt in einen Leistungsstecker integriert sind.

5. Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit

Mehrphasenwicklung, der eine Beschaltung aufweist,

wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung und die

Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,

wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket umfasst, das

Zähne aufweist, und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne

gewickelt werden, wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst, an der

Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur Herstellung der

Beschaltung elektrisch verbunden wird durch stoffschlüssige Verbindungen,

nämlich Kontaktschweißen,

wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,

wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1) mechanisch gehalten,

jedoch gegeneinander elektrisch isoliert sind,

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils mit

einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und einem Stiftkontakt (8)

vorkonfektioniert sind,

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie der für die

Statorwicklungen verwendete Draht,

wobei Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur Herstellung der

Beschaltung vermieden werden,

wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung

in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,

wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer Verbindungen mittels

Kontaktschweißen erreicht wird

in einer der ersten Arbeitsstation

nachgeordneten Arbeitsstation,

wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt in einen

Leistungsstecker integriert werden.

Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurden u. a.

folgende Druckschriften

genannt:

D1:

D2:

D3:

D4:

D5:

D6:

D7:

D8:

D9:

JP 2003- 102 152 A

WO 01/ 50 580 A1

CH 672 862 A5

EP 1 467 466 A2

US 5 906 331 A

DE 36 04 939 A1

US 2003 / 0 025 026 A1

DE 40 35 424 A1

US 4 611 138 A

D10: DE 43 04 709 A1 D11: DE 100 46 729 A1

Der Senat hat mit der Ladung vom 18. November 2022 eine englischsprachige

Übersetzung der japanischen Druckschrift D1 und das deutsche Familienmitglied

zu der D5 in das Beschwerdeverfahren eingeführt:

D1_eng:

englischsprachige Übersetzung der D1

D5_fam

DE 43 37 870 A1

Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der direkt oder indirekt auf

Patentanspruch 1 nach geltendem Hauptantrag rückbezogenen Ansprüche 2 bis 4

sowie des Wortlauts der

jeweiligen Anspruchssätze nach den geltenden

Hilfsanträgen 1 bis 4, wird auf die Akte verwiesen.

II.

Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde ist begründet mit der Folge,

dass das nachgesuchte Patent auf der Grundlage der nunmehr geltenden

Unterlagen nach Hauptantrag – unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen

Beschlusses – zu erteilen war.

1.

Es sei bekannt, mit Drehstrom versorgbare Elektromotoren in Sternpunkt-

oder Dreieckschaltung zu betreiben, insbesondere Synchron-Servomotoren in

Sternpunktschaltung. Dabei würden

zur Herstellung des Sternpunktes

üblicherweise Klemmbretter im Motoranschluss- bzw. Klemmenkasten verwendet.

Die Wicklungsdrahtenden oder die mit diesen verbundenen Litzendrähte der

Statorwicklungen würden an die Klemmbretter herangeführt, festgeklemmt und dort

mit metallischen Brücken zur Herstellung einer Sternpunktschaltung verbunden. Die

metallischen Brücken seien als Bleche realisiert, die in Vertiefungen des

Klemmbrettes gelegt und mittels Schrauben angeklemmt würden, so dass die

jeweils gewünschte Verbindung entstehe (Beschreibung, Seite 1, Zeilen 9 bis 17).

Daher

liege der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Elektromotor

weiterzubilden, wobei die Fertigung einfacher und kostengünstiger ausführbar sein solle (Seite 2, Zeilen 15 und 16).

2.

Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lässt sich wie folgt gliedern:

E1

E2

E7

E4.1

Elektromotor,

wobei

der Elektromotor

in einer Beschaltung, also

Sternpunktschaltung oder Dreieckschaltung, betreibbar ist,

wobei der Elektromotor ein Drehstrommotor ist,

und derart ausgeführt ist, dass der Elektromotor ein zum Stator

gehöriges Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist, und

E4.2

derart ausgeführt ist, dass die Statorwicklungen beim Fertigen

direkt um die Zähne gewickelt sind,

E3

wobei die Schaltung der Beschaltung mittels derselben

Wickelmaschine ausgeführt

ist wie die Bewicklung der

Statorwicklungen,

E4.3

wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,

E4.3.1

an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur

Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden ist

E4.3.1.1

durch

stoffschlüssige

Verbindungen,

nämlich

Kontaktschweißen,

E4.3.2

E4.3.3

wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,

wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)

mechanisch gehalten,

jedoch gegeneinander elektrisch

isoliert sind,

E5

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie

der für die Statorwicklungen verwendete Draht,

E6

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden sind,

E4.3.4

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen

und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und

einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,

E4.3.4.1 wobei die Stiftkontakte (8) direkt in einen Leistungsstecker

integriert sind.

Der nebengeordnete Patentanspruch 5 nach Hauptantrag lässt sich wie folgt

gliedern:

F1

F2

F3

Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit

Mehrphasenwicklung,

der eine Beschaltung aufweist,

wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der

Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt

wird,

F4.1

wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket

umfasst, das Zähne aufweist,

F4.2

und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne

gewickelt werden,

F4.3

wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,

F4.3.1

an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur

Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden wird

F4.3.1.1

durch

stoffschlüssige

Verbindungen,

nämlich

Kontaktschweißen,

F4.3.2

F4.3.3

wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,

wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)

mechanisch gehalten,

jedoch gegeneinander elektrisch

isoliert sind,

F4.3.4

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen

und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und

F5

F6

F7

F8

einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie

der für die Statorwicklungen verwendete Draht,

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden werden,

wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der

Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,

wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer

Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer

der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,

F4.3.4.1

wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.

3.

Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als zuständigen

Fachmann einen berufserfahrenen Ingenieur (Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor) der

Fachrichtung elektrische Energietechnik zugrunde, der sich mit der Entwicklung von

Elektromotoren befasst.

4.

Der Gegenstand der Anmeldung und einige Merkmale des Patentanspruchs

1 bedürfen der Erläuterung:

a)

Die nachfolgend wiedergegebenen Figuren 1 (und vergrößerter Ausschnitt

aus Figur 1), 1a und 2 der Anmeldung zeigen den Stator eines Drehstrom-

Innenläufer-Elektromotors (drei Phasen: U, V, W) mit einem neun Zähne

ausbildenden Blechpaket 7. Um jeden Zahn ist mittels eines Nadelwickelautomats

eine Wicklung 3 gewickelt, wobei die Zähne am Ende jeweils einen verbreiterten

Zahnkopf aufweisen. An einem axialen Ende des Blechpakets 7 bzw. des Stators

ist eine Endscheibe 1 aus Kunststoff vorgesehen, die mit sechs leitfähigen

Kontakthaken 2 verbunden ist:

Figur 1 der Anmeldung mit Kolorierung duch den Senat

vergrößerter Ausschnitt aus Figur 1 der Anmeldung mit Kolorierung durch den Senat

Figur 1a der Anmeldung mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

Figur 2 der Anmeldung mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

Durch die Ausführung der Schaltung für die Sternpunktschaltung mittels derselben

Wickelmaschine wie die Bewicklung der Wicklungen gemäß Merkmal E3 (bzw. F3)

sei eine besonders kostengünstige und einfache Fertigung möglich, weil keine

speziellen zusätzlichen Teile, wie beispielsweise Litze oder dergleichen, zur

Herstellung der Sternpunktschaltung nötig seien. Insbesondere sei es nicht mehr

notwendig, die Drahtenden der Statorwicklungen mit Litzendrahtstückchen zu

verbinden bzw. diese dann an einem Klemmbrett zu verbinden und dort dann mittels

Metallbrücken die Sternpunktschaltung auszuführen (Beschreibung, Seite 2, Zeilen

21 bis 23; Seite 5, Zeile 32 bis Seite 6, Zeile 2).

b)

Das Merkmal E2 (bzw. F2)

fordert

im Wesentlichen die fachübliche

Verbindung der Enden der zu den einzelnen Phasen gehörenden Statorspulen der Mehrphasenwicklung in Sternpunktschaltung oder Dreieckschaltung. Der Begriff

der „Beschaltung“ in dem genannten Merkmal steht synonym für die Begriffe

„Betriebsart" oder „Beschaltungsart" (Beschreibung, Seite 1, Zeilen 19 bis 22).

Unter der im Merkmal E3 (bzw. F3) genannten „Schaltung der Beschaltung“ versteht

der Fachmann nämlich die elektrische Verbindung (= Verschaltung) der einzelnen Statorspulen zu einer Sternpunktschaltung bzw. Dreieckschaltung, insbesondere

die Zusammenschaltung der Statorspulen an einem Sternpunkt, also die „Schaltung

des Sternpunkts“.

Bei einer Sternpunktschaltung hat der Einsatz derselben Wickelmaschine für die

Bewicklung der Statorwicklungen und die Schaltung der Beschaltung die

Konsequenz, dass die Maschine zwischenzeitlich den Draht abschneiden können

muss, wie dies auch in der Beschreibung angegeben ist (Seite 5, Zeilen 25 und 26).

c)

Aus dem Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1) entnimmt der Fachmann, dass die

Kontakthaken aus einem elektrisch leitfähigen Material bestehen müssen. Zudem

sind in dem Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1) nicht notwendigerweise alle

Kontakthaken

der

Endscheibe

angesprochen,

denn

gemäß

dem

Ausführungsbeispiel (Figuren 1, 1a und 2) unterscheiden sich die im Merkmal

E4.3.4 (bzw. F4.3.4) genannten Kontakthaken, die am Anfang jeder Phase sitzen,

von denen gemäß Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1).

d)

Unter der im Merkmal E6 (bzw. F6) genannten Schaltebene versteht der

Fachmann eine Schnittebene durch die Endscheibe, wobei die Normale der

Schnittebene parallel zur Statorachse verläuft.

e)

Wie im Zusammenhang mit Merkmal E4.3.1 ausgeführt, versteht der

Fachmann das Merkmal E4.3.4 (bzw. F4.3.4) so, dass die dort genannten

Kontakthaken nicht notwendigerweise mit den im Merkmal E4.3.1 (bzw. F4.3.1)

genannten Kontakthaken identisch sein müssen.

f)

Die Fertigung des Elektromotors nach Anspruch 1 umfasst gemäß

Anspruch 5 unter anderem die folgenden Schritte:

1. Mechanisches Verbinden der mit einer Ableitung (6) und einem

Stiftkontakt (8) vorkonfektionierten, am Anfang

jeder Phase

sitzenden Kontakthaken mit der Endscheibe sowie ggfs. Verbinden

weiterer Kontakthaken mit der Endscheibe (F4.3.1, F4.3.3, F4.3.4);

2.

Bewicklung der Statorwicklung und Erstellung der Schaltung der

Beschaltung mit derselben Maschine (F3, F4.2, F6, F7);

3.

Verbinden des Drahtes zur Herstellung der Beschaltung mit den Kontakthaken durch Kontaktschweißen (F4.3.1, F4.3.1.1);

4.

Einfügen des Stators in ein Gehäuse, wobei die Stiftkontakte (8) in

einen Leistungsstecker integriert werden (F4.3.4.1).

5.

Der Hauptantrag ist zulässig, da die vorgenommenen Änderungen den

Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern (§ 38 Satz 2 PatG).

Die Ansprüche 1 bis 5 nach Hauptantrag gehen in zulässiger Weise wie folgt auf

die Anmeldeunterlagen zurück:

Anspruch 1:

E1

Elektromotor,

Anspruch 2: Elektromotor

E2

wobei

der Elektromotor

in

einer Beschaltung,

also

Sternpunktschaltung oder Dreieckschaltung, betreibbar ist,

Anspruch 2: wobei der Elektromotor in einer Beschaltung

betreibbar ist; Seite 1, Zeilen 18, 19: In dieser Schrift wird der

Begriff Beschaltung als Oberbegriff für Sternschaltung und

Dreieckschaltung verwendet.

E7

wobei der Elektromotor ein Drehstrommotor ist,

Anspruch 4: der Elektromotor ein Drehstrommotor ist

E4.1

und derart ausgeführt ist, dass der Elektromotor ein zum Stator

gehöriges Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist, und

Anspruch 3: der Elektromotor ein zum Stator gehöriges

Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist,

E4.2

derart ausgeführt ist, dass die Statorwicklungen beim Fertigen

direkt um die Zähne gewickelt sind,

Anspruch 3: und/oder die Statorwicklungen beim Fertigen

direkt um die Zähne gewickelt sind.

E3

wobei die Schaltung der Beschaltung mittels derselben

Wickelmaschine ausgeführt

ist wie die Bewicklung der

Statorwicklungen,

Anspruch 2: die Schaltung der Beschaltung mittels derselben

Wickelmaschine ausgeführt

ist wie die Bewicklung der

Statorwicklungen.

E4.3

wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,

Anspruch 9: das Blechpaket des Stators eine Endscheibe

umfasst,

E4.3.1

an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur

Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden ist

Anspruch 9: an der Kontakthaken verbunden sind, an

welchen Draht elektrisch verbindbar ist, Seite 5, Zeilen 26

bis 28: An einer nachfolgenden Station wird dann eine

Schweißverbindung zwischen Kontakthaken und Draht

ausgeführt, damit eine sichere elektrische Verbindung

vorhanden ist.; Anspruch 15: nach der Bewickelung das

Herstellen elektrischer Verbindungen mittels Schweißen

und/oder Kontaktschweißen erreicht wird

E4.3.1.1

durch

stoffschlüssige

Verbindungen,

nämlich

Kontaktschweißen,

Anspruch 9: durch stoffschlüssige Verbindungen, wie

Schweißen und/oder Kontaktschweißen

E4.3.2

wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,

Seite 5, Zeilen 14, 15: Die Endscheibe 1 besteht

vorteiligerweise aus Kunststoff.

E4.3.3

wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)

mechanisch gehalten, jedoch gegeneinander elektrisch

isoliert sind,

Seite 5, Zeilen 15, 16: Daher sind die Kontakthaken 2 zwar

an der Endscheibe 1 mechanisch gehalten, jedoch

gegeneinander elektrisch isoliert.

E5

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie

der für die Statorwicklungen verwendete Draht,

Anspruch 11: der Draht zur Schaltung der Beschaltung

derselbe ist wie der für die Statorwicklungen verwendete Draht.

E6

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden sind,

Anspruch 12: Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden sind.

E4.3.4

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen

und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und

einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,

Seite 6, Zeilen 4, 5: Die Kontakthaken, welche später an

dem Anfang jeder Phase sitzen, sind mit einer Ableitung

6,

insbesondere Litze, und einem Stiftkontakt 8

vorkonfektioniert,

E4.3.4.1

wobei die Stiftkontakte (8) direkt in einen Leistungsstecker

integriert sind.

Seite 6, Zeilen 7, 8: Die Stiftkontakte werden bei der

späteren

Motormontage

direkt

in

einen

Leistungsstecker integriert.; hier liest der Fachmann

mit, dass bei dem fertig montierten Elektromotor die

Stiftkontakte in den Leistungsstecker „integriert sind“, z.

B. dadurch, dass die Stiftkontakte bei der

Motormontage in den Leistungsstecker eingesteckt

wurden.

Die Ansprüche 2 bis 4 nach Hauptantrag entsprechen weitestgehend den

ursprünglichen Ansprüchen 5, 8 und 10.

Anspruch 5:

F1

Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit

Mehrphasenwicklung,

Anspruch 13: Fertigungsverfahren für die Herstellung eines

Elektromotors; Seite 6, Zeilen 15, 16: U1, U2, V1, V2, W1, W2

[…] zur Herstellung der Sternpunktschaltung; Figur 2

F2

der eine Beschaltung aufweist, Anspruch 13: Beschaltung

F3

wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung

und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,

Anspruch 13: mit derselben Maschine die Bewicklung der

Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt

wird.

F4.1

wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket

umfasst, das Zähne aufweist,

Anspruch 3: der Elektromotor ein zum Stator gehöriges

Blechpaket umfasst, das Zähne aufweist,

F4.2

und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne

gewickelt werden,

Anspruch 3: und/oder die Statorwicklungen beim Fertigen

direkt um die Zähne gewickelt sind.

F4.3

wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,

Anspruch 9: das Blechpaket des Stators eine Endscheibe

umfasst,

F4.3.1

an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur

Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden wird

Anspruch 9: an der Kontakthaken verbunden sind, an

welchen Draht elektrisch verbindbar ist, Seite 5, Zeilen 26

bis 28: An einer nachfolgenden Station wird dann eine

Schweißverbindung zwischen Kontakthaken und Draht

ausgeführt, damit eine sichere elektrische Verbindung

vorhanden ist.; Anspruch 15: nach der Bewickelung das

Herstellen elektrischer Verbindungen mittels Schweißen

und/oder Kontaktschweißen erreicht wird

F4.3.1.1

durch

stoffschlüssige

Verbindungen,

nämlich

Kontaktschweißen,

Anspruch 9: durch stoffschlüssige Verbindungen, wie

Schweißen und/oder Kontaktschweißen

F4.3.2 wobei die Endscheibe (1) aus Kunststoff ausgeführt ist,

Seite 5, Zeilen 14, 15: Die Endscheibe 1 besteht

vorteiligerweise aus Kunststoff.

F4.3.3 wobei die Kontakthaken (2) zwar an der Endscheibe (1)

mechanisch gehalten, jedoch gegeneinander elektrisch isoliert

sind,

Seite 5, Zeilen 15, 16: Daher sind die Kontakthaken 2 zwar

an der Endscheibe 1 mechanisch gehalten, jedoch

gegeneinander elektrisch isoliert.

F4.3.4

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen

und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung (6) und

einem Stiftkontakt (8) vorkonfektioniert sind,

Seite 6, Zeilen 4, 5: Die Kontakthaken, welche später an

dem Anfang jeder Phase sitzen, sind mit einer Ableitung

6,

insbesondere Litze, und einem Stiftkontakt 8

vorkonfektioniert,

F5

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie

der für die Statorwicklungen verwendete Draht,

Anspruch 11: der Draht zur Schaltung der Beschaltung

derselbe ist wie der für die Statorwicklungen verwendete Draht.

F6

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden werden,

Anspruch 12: Kreuzungen des Drahtes in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden sind.

F7

wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der

Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,

Anspruch 14: die Bewicklung der Statorwicklung und die

Schaltung der Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation

ausgeführt wird.

F8

wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer

Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer der

ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,

Anspruch 15: nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer

Verbindungen mittels Schweißen und/oder Kontaktschweißen

erreicht wird, insbesondere in einer der ersten Arbeitsstation

nachgeordneten Arbeitsstation.

F4.3.4.1

wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage

direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.

Seite 6, Zeilen 7 und 8: Die Stiftkontakte werden bei der

späteren Motormontage direkt

in einen Leistungsstecker

integriert.

6.

a)

Der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag ist neu (§ 3 PatG).

Die im Zurückweisungsbeschluss der Prüfungsstelle im Zentrum stehende

und dort in rechtsfehlerhafter Weise für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

in Betracht gezogene Druckschrift EP 1 467 466 A2

(D4)

ist eine nicht

vorveröffentlichte europäische Patentanmeldung mit älterem Zeitrang (Priorität:

11. April 2003, Anmeldetag: 8. April 2004, Offenlegung: 13. Oktober 2004). Sie gilt

daher gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PatG als Stand der Technik, der gemäß § 3

Abs. 1 Satz 1 PatG bei der Prüfung auf Neuheit zu berücksichtigen ist, jedoch

gemäß § 4 Satz 2 PatG bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in

Betracht gezogen wird.

Die Druckschrift D4 befasst sich mit dem Wickeln der Statorwicklungen einer

elektrischen

Maschine,

insbesondere

eines

Drehstrom-Asynchron-

Innenläufermotors (Abs. 0001, 0002). Sie geht von einem bekannten zweistufigen

Einziehverfahren (Winding/Insert-Verfahren) aus, bei dem auf einer ersten Station

die entsprechenden Feldspulen in ein sogenanntes Einziehwerkzeug gewickelt und

auf einer zweiten Station alle Spulen gleichzeitig in die Nuten des isolierten

Statorpakets eingezogen würden. Dabei müssten nach dem Einziehen der Spulen

in das Statorpaket die Wickelköpfe auf einer separaten Station geformt und gepresst

werden. Zudem müssten auf einer weiteren Maschine die Wickelköpfe fixiert, d. h.

mit einem Faden automatisch oder manuell abgebunden werden. Schließlich

müssten an den Spulenenden Litzen für das Verschalten der Wicklung befestigt

werden, was meistens manuell durchgeführt werden müsse. Die Fertigung nach

dem Einziehverfahren

erfordere

hohe

Investitionskosten

an Maschinen,

Wickelwerkzeugen und Hilfsvorrichtungen, wodurch bei kleineren und mittleren

Stückzahlen die Wirtschaftlichkeit nicht immer gewährleistet sei (Absätze 0003 bis

0005).

Die Druckschrift D4 möchte einen Stator so ausgestalten, dass eine Direktwicklung

der einzelnen Feldspulen auch bei Spulenweiten von mehr als einer Nutteilung

möglich ist und dazu eine Vorrichtung zum einfachen und wirtschaftlichen Bewickeln

kleiner Stückzahlen von Statoren bereitstellen (Absätze. 0008, 0009).

Als Lösung sieht die Druckschrift D4 einen Stator vor, der an jeder Stirnseite eine

Endscheibe aus einem elektrisch isolierenden Material aufweist, wobei von den

Endscheiben konzentrisch zur Statorachse angeordnete Führungsstege axial

abragen und wobei jedem Polhorn ein Führungselement als Leitelement für einen

stirnseitig entsprechend einem vorgegebenen Wickelschritt von einer ersten Nut zu

einer zweiten Nut verlaufenden Draht einer zu wickelnden Spule zugeordnet ist.

Dabei dienen die Endscheiben als Isolation gegenüber dem Eisen des Stators und

zur Fixierung der Wicklungen (Abs. 0010, 0011).

Von jedem Führungssteg ragt wenigstens ein Trennsteg radial nach außen ab,

womit sich zwischen Endscheibe und Trennsteg bzw. zwischen jeweils zwei

Trennstegen Kammern/Nuten/Taschen zur getrennten Aufnahme von Spulen mit

unterschiedlichen Wickelschritten ergeben. Durch die Trennstege ergibt sich auch

eine gewünschte Isolation zwischen benachbarten Spulenwicklungen (Abs. 0012).

Die einzelnen Spulen werden mittels einer speziellen Wickelmaschine

nacheinander in die Statornuten gewickelt (Abs. 0013 – 0018). Die nachfolgend

wiedergegebene Figur 14 zeigt eine Teilansicht der Wickelstation einer

Wickelmaschine. Der Stator 10 ist beim Bewickeln mittels einer Spannvorrichtung

86 auf einer drehbaren Welle 90 fixiert, d. h. der Stator ist um seine Längsachse

gemäß der Drehung der Welle 90 drehbar. Der Draht 36 wird durch eine Bohrung

38 einer in z-Richtung verschiebbaren Wickelstange 32 geführt und verlässt diese

über eine Drahtführerdüse 34. Zwei in x- und in z-Richtung verschiebbare

Drahtfanghaken 78, 80 sorgen dafür, dass der Draht 36 gemäß dem gewünschten

Wickelschritt in den richtigen Nuten und Kammern bzw. Taschen der Führungsstege

22 der beiden Endscheiben 20 gewickelt wird:

Druckschrift D4, Figur 14 mit Kommentierung durch den Senat

Der Wickelvorgang

und

die

entsprechenden

Rotations-

bzw.

Translationsbewegungen der Drahtfanghaken 78, 80, der Wickelstange 32 und des

Stators 10 sind symbolisch in den nachfolgend wiedergegebenen Figuren 8 bis 11

dargestellt (Abs. 0026 bis 0041):

Druckschrift D4, Figuren 8 bis 11

Die nachfolgend eingeblendeten Figuren 5 bis 7 zeigen den Stator 10 mit den

stirnseitigen Endscheiben 20, wobei jede Endscheibe

insgesamt 18 axial

abragende Führungsstege 22 aufweist, die

jeweils drei

radial abragende

Trennstege 24 aufweisen. Damit ergeben sich je Führungssteg 22 drei Kammern

26 zur Aufnahme von Spulenwicklungen, nämlich eine Kammer zwischen

Endscheibe und dem axial innersten Trennsteg und zwei weitere Kammern

zwischen dem axial innersten und dem mittleren bzw. dem mittleren und dem axial

äußersten Trennsteg. Endscheibe und Führungsstege sind werkstoffeinstückig aus

Kunststoff gefertigt:

Druckschrift D4, Figur 5 mit Kommentierung durch den Senat

Druckschrift D4, Figuren 6 und 7 mit Kommentierung durch den Senat

Die nachfolgend wiedergegebene Figur 12 zeigt das Wickelschema für den Stator

eines Asynchronmotors mit einer konzentrischen Wicklung. 18 Spulen, nämlich

sechs große mit jeweils neun dazwischenliegenden Polhörnern, sechs mittlere mit jeweils sieben dazwischenliegenden Polhörnern und sechs kleine Spulen mit

jeweils fünf dazwischenliegenden Polhörnern sind wie dargestellt auf die 18

Statornuten verteilt:

Druckschrift D4, Figur 12

In der Figur 12 sind zwar die Anschlüsse R, S und T angedeutet, der Fachmann

kann der Druckschrift D4 jedoch nichts zur Beschaltung (Stern oder Dreieck) des

Elektromotors entnehmen. Insbesondere schweigt die Druckschrift D4 dazu, ob –

wie von Merkmal E3 (F3) gefordert – die Wickelmaschine neben der Bewicklung der

Wicklungen auch die Schaltung der Beschaltung herstellt. Denn die D4 trifft diesbezüglich lediglich die Aussage, dass die Spulenenden […] im Bedarfsfall

automatisch in am Umfang der Endscheibe angeordneten Terminal-Taschen fixiert

werden können (Absatz 0019).

Nach alledem sind jedenfalls die folgenden Merkmale des Gegenstands des

Anspruchs 5 nach Hauptantrag aus der Druckschrift D4 nicht oder nicht vollständig bekannt:

F3teils wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung [mittels einer Wickelmaschine]

ausgeführt wird,

(der Fachmann kann der Druckschrift D4 nicht unmittelbar und

eindeutig entnehmen, dass die in der Figur 14 dargestellte

Wickelmaschine neben der Bewicklung der Wicklungen auch

die Schaltung der Beschaltung bewirkt)

F4.3.1teils an der Kontakthaken verbunden sind, an welchen Draht zur

Herstellung der Beschaltung elektrisch verbunden wird

F4.3.1.1

durch

stoffschlüssige

Verbindungen,

nämlich

Kontaktschweißen,

(eine

stoffschlüssige

Verbindung

durch

Kontaktschweißen von Draht und Führungsstegen kann

der D4 nicht entnommen werden; Endscheibe 20 und die

axial

abragenden

Führungsstege

22

sind

werkstoffeinstückig aus elektrisch isolierendem Material

gefertigt, so dass ein Anschweißen von Draht nicht

möglich ist; darüber hinaus lässt sich der D4 nichts zu

einem Draht entnehmen, der eine Beschaltung herstellen

könnte)

F4.3.4

wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen

und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung und

einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind,

F5

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie

der für die Statorwicklungen verwendete Draht,

F6

F7

F8

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden werden,

wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der

Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,

wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer

Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer

der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,

F4.3.4.1

wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.

Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag neu gegenüber dem

Fertigungsverfahren gemäß der Druckschrift D4. Gleiches gilt für den Elektromotor

nach Anspruch 1.

b)

Die Druckschrift JP 2003-102152 A (D1) möchte – wie die vorliegende

Anmeldung – die Verbindung der einzelnen Spulen einer Mehrphasenwicklung,

d. h. die Schaltung der Beschaltung in der Sprache der Anmeldung, mittels

derselben Wickelmaschine ausführen wie die Bewicklung der Wicklungen und dabei

insbesondere auf aufwändige externe Verbindung verzichten (englischsprachige

Espacenet-Übersetzung D1_eng, Absätze 0003, 0004).

Die Druckschrift D1 verwendet zur Lösung dieser Aufgabe eine Endscheibe an einer

Stirnseite des Stators, an der neun Kontakthaken angeordnet sind (Absätze 0005

bis 0008, 0011). Mit drei Düsen 14A, 14B und 14C werden jeweils drei Spulen

gleichzeitig gewickelt, zuerst die Spulen U1, U2, U3, dann die Spulen V1, V2, V3

und schließlich die Spulen W1, W2, W3 (Absätze 0012 bis 0021). Die Verschaltung der neun Spulen zu einer Dreiecksschaltung geschieht durch Verschmelzen (fusing)

entsprechender Drähte an den Haken (Absatz 0022). Die Figuren 1 bis 3 der

Druckschrift D1 verdeutlichen die Verschaltung der Spulen:

Druckschrift D1, Figuren 1 und 2

Druckschrift D1, Figur 3

Danach ist aus der Druckschrift D1, ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 5

nach Hauptantrag, bekannt: ein

F1

Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit

Mehrphasenwicklung,

(Figur 3: 3-Phasenwicklung; Absatz 0001: a method of winding

a coil around a stator used in a three-phase brushless motor.;

Absatz 0006: a three-phase winding can be Δ-connected)

F2

der eine Beschaltung aufweist, (Figur 3; Absatz 0006:

three-phase winding can be Δconnected)

F3

wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung

und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,

(Figuren 1, 2 und 3 mit Beschreibung: Die Wickelmaschine

umfasst insbesondere die Düsen 14A, 14B und 14C, die sowohl

die Bewicklung der Statorzähne als auch die Schaltung der

Dreiecksbeschaltung ausführt)

F4.1 wobei der Elektromotor ein zum Stator (10) gehöriges Blechpaket

(11) umfasst, das Zähne (11A, …, 11I) aufweist,

(Figuren 1 und 2; Absatz 0005: a stator including a stator iron

core having a plurality of teeth; Absatz 0009: stator 10 … stator

core 11; Absatz 0011: The stator iron core 11 is made of iron

and has an annular shape having nine teeth 11A to 11I)

F4.2

und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne

(11A, …, 11I) gewickelt werden,

(Absatz 0011: the coils U1 to U3, V1 to V3, and W1 to W3

that are fitted in the axial direction of the stator core 11 and

wound around the teeth 11A to 11I are directly connected.)

F4.3

wobei das Blechpaket (11) des Stators (10) eine Endscheibe

umfasst,

(Absatz 0011: one end of the insulating layer 12 in the axial direction protrudes from the end of the stator core 11 in the

axial direction; Figur 2)

F4.3.1

an der Kontakthaken (13A, …, 13I) verbunden sind, an

welchen Draht

(15A, 15B, 15C) zur Herstellung der

Beschaltung elektrisch verbunden wird

(Absatz 0011: Nine hooks 13A to 14I [sic!] made of a

conductive material and corresponding to the teeth 11A to

11I are formed on the insulating layer 12 on the opposite

side to the protruding direction of the teeth 11A to 11I at

locations protruding from the axial end of the stator core

11)

F4.3.1.1teils

durch stoffschlüssige Verbindungen, nämlich Kontaktschweißen,

(Absatz 0022: The hooks 13A to 14I [sic!] hooked with

the copper wires 15A to 15C become end portions of

the coil windings, and the plurality of copper wires

hooked to the nine hooks 13A to 14I [sic!] are

electrically connected by

fusing; unter

“fusing”

(Verschmelzen) dürfte der Fachmann jedenfalls eine

stoffschlüssige Verbindung, wie Schweißen, verstehen (vgl. z. B. Druckschrift D8, Spalte 1, Zeilen 36, 37: des

Schmelzwerkzeugs (beispielsweise eine Schweißelektrode); die Ausgestaltung des

„fusing“ als

Kontaktschweißen

lässt sich der Druckschrift D1

dagegen nicht entnehmen)

F4.3.2

wobei die Endscheibe (12) aus Kunststoff ausgeführt ist,

(Absatz 0011: The insulating layer 12 attached to the stator

core 11 is made of synthetic resin […] one end of the

insulating layer 12 in the axial direction protrudes from the

end of the stator core 11 in the axial direction.)

F4.3.3

wobei die Kontakthaken (13A, …, 13I) zwar an der

Endscheibe (12) mechanisch gehalten, jedoch gegeneinander

elektrisch isoliert sind,

(Absatz 0011: Nine hooks 13A to 14I [sic!] made of a

conductive material and corresponding to the teeth 11A to 11I are formed on the insulating layer 12 on the opposite side

to the protruding direction of the teeth 11A to 11I at locations

protruding from the axial end of the stator core 11).

F4.3.4teils wobei die Kontakthaken (13I, 13A, 13B) an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils mit einer als Litze ausgeführten

Ableitung und einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind,

(Figuren 2, 3: Keiner der in der Druckschrift D1 gezeigten

und beschriebenen Kontakthaken 13A, …, 13I ist mit einer

Ableitung und einem Stiftkontakt vorkonfektioniert)

F5

wobei der Draht zur Schaltung der Beschaltung derselbe ist wie

der für die Statorwicklungen verwendete Draht,

(Figuren 1 und 2 sowie zugehörige Beschreibung: Die Drähte

15A, 15B und 15C werden sowohl für die Statorwicklungen als

auch für die Schaltung der Dreiecksschaltung verwendet)

F6

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden werden,

(Figur 2: Kreuzungen der Drähte 15A bis 15C sind weitgehend

vermieden).

F7

wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der

Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,

(Die Düsen 14A, 14B und 14C führen die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der Beschaltung in neun

Schritten gemeinsam durch, was damit notwendigerweise in

einer Arbeitsstation (Figur 1) durchgeführt wird)

F8teils wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer

der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,

(Der Druckschrift D1 ist nicht entnehmbar, ob das Verschmelzen (fusing) in der gleichen oder in einer anderen

Arbeitsstation durchgeführt wird wie das Bewickeln und

Herstellen der Beschaltung)

F4.3.4.1 wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage direkt

in einen Leistungsstecker integriert werden.

Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag neu gegenüber dem

aus der Druckschrift D1 bekannten Fertigungsverfahren. Gleiches gilt für den

Elektromotor nach Anspruch 1.

c)

Die Druckschrift DE 43 37 870 A1 (D5_fam) befasst sich mit einem

Verfahren zum maschinellen Bewickeln eines Stators für Elektromotoren (Titel),

welches ein Bewickeln des Stators mit einem beliebigen Wickelmuster mit einem

Wickelschritt größer Eins auf vollautomatische Weise gestattet. Dazu werden ein

Drahtführer und eine spezielle Endscheibe bereitgestellt (Spalte 1, Zeilen 61 bis 67).

Die Endscheibe ist aus Kunststoff (Spalte 4, Zeile 68) und hat radial vorspringende

Rückhaltefinger. Das Wickeldrahtende wird an der Endkontaktierstelle der

Endscheibe angebracht (Spalte 3, Zeilen 56 bis 59).

Dabei werden Verschaltungen des Stators an den Kontaktierstellen vorgenommen

(Spalte 3, Zeilen 61 bis 67), wodurch zusätzliche Arbeiten zum Verschalten des

Stators und dessen Wicklungen nach dem Erstellen derselben entfallen. Alle

Wicklungsvorgänge einschließlich der Verschaltungen an den Kontaktierstellen

werden mittels des Drahtführers und der Endscheiben vollautomatisch ausgeführt

(Spalte 4, Zeilen 1 bis 13).

Die Endscheibe dient auch zur Verschaltung (Spalte 5, Zeilen 48 bis 54). Der Wickeldraht wird an einer Kontaktierstelle der Endscheibe angelegt und um die als

Pin ausgebildete Kontaktierstelle gewickelt (Spalte 10, Zeilen 1 bis 10). Genauso

wird an der Endkontaktierstelle verfahren, womit der Stator auch verschaltet ist

(Spalte 11, Zeilen 12 bis 26).

Danach ist aus der Druckschrift D5_fam, ausgedrückt in den Worten des

Anspruchs 5 nach Hauptantrag, bekannt: ein

F1

Fertigungsverfahren für die Herstellung eines Elektromotors mit

Mehrphasenwicklung,

(Bezeichnung; Anspruch 1; Figur 7)

F2

der eine Beschaltung aufweist,

(Spalte 4, Zeilen 61 bis 67: Bei dieser … Ausführungsform des

erfindungsgemäßen Verfahrens werden nicht nur die Statorwicklungen … erstellt, sondern es werden zugleich auch

die jeweils erforderlichen gewünschten Verschaltungen des

Stators an den Kontaktierstellen, wie Pins … vorgenommen)

F3

wobei mit derselben Maschine die Bewicklung der Statorwicklung

und die Schaltung der Beschaltung ausgeführt wird,

(Spalte 4, Zeilen 1 bis 13: Alle diese Wicklungsvorgänge

einschließlich der Verschaltungen an den Kontaktierstellen

lassen sich mit Hilfe des … Drahtführers … vollautomatisch …

ausführen)

F4.1

wobei der Elektromotor ein zum Stator gehöriges Blechpaket

umfasst, das Zähne aufweist,

(Figuren 2a bis 2c, 7; Spalte 8, Zeilen 23: Statorpaket 100)

F4.2

und die Statorwicklungen beim Fertigen direkt um die Zähne

gewickelt werden,

(Spalte 11, Zeile 51 bis Spalte 12, Zeile 7)

F4.3

wobei das Blechpaket des Stators eine Endscheibe umfasst,

(Spalte 8, Zeile 19: Endscheibe 10)

F4.3.1

an der Kontakthaken (15, 17) verbunden sind, an welchen

Draht (30) zur Herstellung der Beschaltung elektrisch

verbunden wird

F4.3.1.1

(Spalte 8, Zeile 55 bis Spalte 9, Zeile 1; Spalte 9, Zeile 48) nämlich durch

stoffschlüssige

Verbindungen,

Kontaktschweißen,

(Der Draht 30 wird lediglich um einen Pin 17 gewickelt,

vgl. Spalte 10, Zeilen 1 bis 3)

F4.3.2

wobei die Endscheibe (10) aus Kunststoff ausgeführt ist,

(Spalte 4, Zeile 60 bis Spalte 5, Zeile 1; Spalte 8, Zeilen 19

bis 21)

F4.3.3

wobei die Kontakthaken (15, 17) zwar an der Endscheibe (10)

mechanisch gehalten,

jedoch gegeneinander elektrisch

isoliert sind,

(da die Endscheibe aus Kunststoff besteht und die

Kontakthaken nicht miteinander verbunden sind, sind diese

gegeneinander elektrisch isoliert)

F4.3.4teils wobei die Kontakthaken an dem Anfang jeder Phase sitzen und jeweils mit einer als Litze ausgeführten Ableitung und

einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind,

(die Vorkonfektionierung der Kontakthaken mit Ableitung und

Stiftkontakt ist aus der Druckschrift D5_fam nicht bekannt)

F5

wobei der Draht (30) zur Schaltung der Beschaltung derselbe

ist wie der für die Statorwicklungen verwendete Draht (30),

(Spalte 11, Zeilen 12 bis 26)

F6

wobei Kreuzungen des Drahtes

in der Schaltebene zur

Herstellung der Beschaltung vermieden werden,

(dieses Merkmal

lässt sich der Druckschrift D5_fam nicht

unmittelbar und eindeutig entnehmen)

F7

wobei die Bewicklung der Statorwicklung und die Schaltung der

Beschaltung in einer ersten Arbeitsstation ausgeführt wird,

(Anspruch 3)

F8

wobei nach der Bewickelung das Herstellen elektrischer

Verbindungen mittels Kontaktschweißen erreicht wird in einer

der ersten Arbeitsstation nachgeordneten Arbeitsstation,

(ein solcher Verfahrensschritt

lässt sich der Druckschrift

D5_fam nicht entnehmen)

F4.3.4.1

wonach die Stiftkontakte bei der späteren Motormontage

direkt in einen Leistungsstecker integriert werden.

(D5_fam zeigt keine Stiftkontakte)

Danach ist der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag aus der Druckschrift

D5_fam nicht bekannt. Gleiches gilt für den Elektromotor nach Anspruch 1.

d)

Die

übrigen Druckschriften,

insbesondere

die Druckschriften

WO 01/50580 A1

(D2), CH 672 862 A5

(D3), US 2003/0025026 A1

(D7),

US 4 611 138 A (D9), DE 43 04 709 A1 (D10) und DE 100 46 729 A1 (D11) liegen

vom Gegenstand der Anmeldung weiter weg.

7.

Der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag beruht auch auf einer

erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).

a)

Wie zur Neuheit dargelegt, unterscheidet sich der Gegenstand des

Anspruchs 5 nach Hauptantrag von dem aus der Druckschrift D1 bekannten

Fertigungsverfahren dadurch, dass aus Letzterer kein in einer nachgeordneten

Arbeitsstation durchzuführendes Kontaktschweißen bekannt ist (Rest der Merkmale

F4.3.1.1 und F8), sowie dadurch, dass die Druckschrift D1 keine Kontakthaken

zeigt, die mit einer als Litze ausgeführten Ableitung und mit einem Stiftkontakt

vorkonfektioniert sind (Rest des Merkmals F4.3.4). Dementsprechend ist auch eine

Integration von Stiftkontakten in einen Leistungsstecker bei einer späteren

Motormontage (F4.3.4.1) aus der Druckschrift D1 nicht bekannt.

Das aus der Druckschrift D1 bekannte Verschmelzen („fusing“) der Drähte mit den

Kontakthaken als Kontaktschweißen auszuführen, mag noch im Griffbereich des

Fachmanns liegen. Gleiches dürfte für die Ausführung dieses Verfahrensschrittes

in einer zweiten Arbeitsstation gelten (Rest der Merkmale F4.3.1.1 und F8).

Jedoch fehlt es dem Fachmann an einer Veranlassung, ausgehend von dem aus

der Druckschrift D1 bekannten Verfahren die am Anfang jeder Phase sitzenden

Kontakthaken gemäß Merkmal F4.3.4 mit Ableitung und Stiftkontakten

vorzukonfektionieren und die entsprechenden Stiftkontakte bei der späteren

Motormontage gemäß Merkmal F4.3.4.1 in einen Leistungsstecker zu integrieren.

Aus der Druckschrift US 4 611 138 A (D9; dort Figuren 1 bis 4 mit zugehöriger Beschreibung) ist es zwar bekannt, im Rahmen der Motormontage an die freien Enden von Anschlussdrähten (free end portions 89 of the conductor lead ends;

conductor lead ends 27) einer mehrphasigen Statorwicklung (winding means 25)

Kontakte (terminals 91) anzulöten und diese mit einem Leistungsstecker

(connection block 19; Fusite plug 19; plug member 31) zu verbinden. Jedoch zeigt

die Druckschrift D9 damit gerade keine mit einer Ableitung und einem Stiftkontakt

vorkonfektionierten Kontakthaken

gemäß Merkmal F4.3.4,

denn

die

Anschlussdrähte 27 nach Druckschrift D9 sind

integraler Bestandteil der

Statorwicklungen (Spalte 3, Zeilen 47 bis 50). Zudem ist fraglich, ob der Fachmann

die Druckschrift D9 ausgehend von der Druckschrift D1 in Betracht ziehen würden,

da sich die Druckschrift D9 mit einem sehr speziellen Problem, nämlich der

Erhöhung der Vibrationsfestigkeit bei der Verwendung eines Elektromotors zum

Antrieb eines Kompressors beschäftigt, wobei sich Elektromotor und Kompressor in

einem hermetisch abgedichteten Gehäuse befinden.

Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag für den

Fachmann nicht in naheliegender Weise aus einer Kombination der Druckschriften

D1 und D9. Gleiches gilt für den Elektromotor nach Anspruch 1.

b)

Wie zur Neuheit dargelegt, unterscheidet sich der Gegenstand des

Anspruchs 5 nach Hauptantrag von dem aus der Druckschrift D5_fam bekannten

Fertigungsverfahren dadurch, dass aus Letzterer keine stoffschlüssige Verbindung

von Kontakthaken und Draht zur Herstellung der Beschaltung bekannt ist (Merkmale

F4.3.1.1 und F8), sowie dadurch, dass die Druckschrift D5_fam keine am Anfang

jeder Phase sitzende Kontakthaken zeigt, die mit einer als Litze ausgeführten

Ableitung und mit einem Stiftkontakt vorkonfektioniert sind (Rest des Merkmals

F4.3.4). Dementsprechend ist auch eine Integration von Stiftkontakten in einen

Leistungsstecker bei einer späteren Motormontage (F4.3.4.1) aus der Druckschrift

D5_fam nicht bekannt.

Für eine solche Vorkonfektionierung der an dem Anfang jeder Phase sitzenden

Kontakthaken hat der Fachmann ausgehend von der Druckschrift D5_fam auch

keine Veranlassung. Denn nach der insofern in sich geschlossenen Lehre der

Druckschrift D5_fam ergibt sich durch die Bewicklung der als Pins ausgeführten

Kontaktierstellen bereits der verschaltete Stator (Spalte 11, Zeilen 19 bis 22; Spalte 12, Zeilen 7 bis 15). Über einen möglichen Anschluss dieser Pins mit einer

Spannungsversorgung lässt sich der Druckschrift D5_fam nichts entnehmen. Selbst

wenn der Fachmann hierfür die Druckschrift D9 in Betracht zöge, was bereits aus

den zur Druckschrift D1 genannten Gründen fraglich ist, so würde er die am Anfang

jeder Phase sitzenden Wicklungsdrähte nach Umwicklung der Pins (gemäß

Druckschrift D5_fam) nicht abschneiden, sondern

länger ausführen und

anschließend mit Kontakten versehen.

Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 5 nach Hauptantrag für den

Fachmann nicht in naheliegender Weise aus der Kombination der Druckschriften

D5_fam und D9. Gleiches gilt für den Gegenstand des Anspruchs 1 nach

Hauptantrag.

8.

Da auch die sonstigen Unterlagen nach Hauptantrag die an sie zu stellenden

Anforderungen erfüllen, war das Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des

angefochtenen Beschlusses – entsprechend zu erteilen.

9.

Die Anordnung der Rückzahlung der Beschwerdegebühr entspricht hier der

Billigkeit (§ 80 Abs. 3 PatG).

Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr ist veranlasst, wenn es aufgrund besonderer Umstände unbillig wäre, die Gebühr einzubehalten. Solche besonderen Umstände können u. a. in einem schwerwiegenden Fehler durch das DPMA liegen,

soweit dieser aus der Sicht eines verständigen Beschwerdeführers Anlass für die

Einlegung der Beschwerde war (vgl. Schulte, PatG, 11. Aufl., § 80 Rn. 115 f., § 73

Rn. 136ff. m. w. N.).

Eine sachliche Fehlbeurteilung durch das DPMA – wie beispielsweise eine

unrichtige Beurteilung der Patentfähigkeit – stellt zwar für sich genommen

regelmäßig noch keinen Grund für eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr dar.

Vorliegend treten jedoch besondere Umstände hinzu, welche eine Rückzahlung

rechtfertigen, da es sich bei der im angefochtenen Beschluss der Prüfungsstelle

erfolgten Zurückweisung der Anmeldung wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit

ausgehend von der nachveröffentlichten Druckschrift EP 1 467 466 A2 (D4) – also entgegen § 4 Satz 2, § 3 Abs. 2 PatG – um einen schwerwiegenden rechtlichen

Fehler handelt, der letztlich auch ursächlich für die Zurückweisung der Anmeldung

war (vgl. BPatG, Beschluss vom 16. November 2011 – 9 W (pat) 60/05, juris Rn.

9ff.; Schulte a. a. O., § 73 Rn. 142). Bei richtiger Sachbehandlung – unter

Heranziehung der D1 als Ausgangspunkt für die Zurückweisung – wäre die

Entscheidung der Prüfungsstelle, wenn auch nicht im Ergebnis, aber jedenfalls in

der Begründung und den dabei zu beurteilenden (und ggf. angreifbaren) rechtlichen

Gesichtspunkten anders ausgefallen, so dass der Senat hier auch keine Zweifel an

der Kausalität hat.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde

nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden

Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):

1.

2.

3.

4.

Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.

Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des

Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der

Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.

Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.

Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat.

5.

Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei

der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden

sind.

6.

Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin

oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt innerhalb eines

Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a,

76133 Karlsruhe, einzulegen (§ 102 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG).

Kleinschmidt

Dorn

Matter

Tischler