Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 02.03.1994 – C-53/92
Zitiert von 47 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 02.03.1994 – C-53/92
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Europäischer Gerichtshof, 17.12.1998 – C-185/95
Urteil
1. Punkt 2 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-145/89 (Baustahlgewebe/Kommission) wird aufgehoben, soweit darin die gegen die Rechtsmittelführerin festgesetzte Geldbu…
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Europäischer Gerichtshof, 01.06.1994 – C-136/92
Urteil
1) Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2) Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 28.05.1998 – C-7/95
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-199/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 06.04.1995 – C-241/91
Urteil
1) Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2) Radio Teleris Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) tragen jeweils die Kosten des von ihnen eingelegten Rechtsmittels. 3) Die Intellectual Property …
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Europäischer Gerichtshof, 25.01.2007 – C-403/04
Urteil
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen, 2. Die Sumitomo Metal Industries Ltd trägt die Kosten in der Rechtssache C-403/04 P, und die Nippon Steel Corp, trägt die Kosten in der Rechtssache C-405/04 P,
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Europäischer Gerichtshof, 22.11.2007 – C-525/04
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Lenzing AG. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-235/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 11.09.2003 – C-197/99
Urteil
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-37/97 (Forges de Clabecq/Kommission) wird aufgehoben, soweit es die Bedeutung der Entscheidung 97/271/EGKS …
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Europäischer Gerichtshof, 21.06.2001 – C-280/99
Urteil
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Moccia Irma SpA, die Ferriera Lamifer SpA und die Ferriera Acciaieria Casilina SpA tragen ihre eigenen Kosten sowie als Gesamtschuldnerinnen die Kosten der Kommission in …
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Europäischer Gerichtshof, 22.11.2007 – C-260/05
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, 2. Die Sniace SA trägt die Kosten, 3. Die Republik Österreich trägt ihre eigenen Kosten,
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Europäischer Gerichtshof, 04.03.1999 – C-119/97
Urteil
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95 (SFEI u. a./Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. 3. Die Kostenentscheidung…
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Europäischer Gerichtshof, 02.04.2009 – C-431/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Bouygues SA und die Bouygues Télécom SA tragen die Kosten. 3. Die Französische Repu…
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Europäischer Gerichtshof, 16.09.1997 – C-362/95
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Blackspur DIY Ltd sowie Steven Kellar, J. M. A. Glancy und Ronald Cohen tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates und der Kommission.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-51/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 07.05.1998 – C-401/96
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Somaco SARL trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 11.09.2008 – C-75/05
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten in der Rechtssache C‑75/05 P. 3. Die …
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-245/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 17.09.2009 – C-520/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Erste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 10.01.2002 – C-480/99
Urteil
1. Der Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1999 in den Rechtssachen T-148/98 und T-162/98 (Evans u. a./Kommission) wird aufgehoben, soweit damit die Klage in der Rechtssache T-148/98 als unzulässig ab…
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Europäischer Gerichtshof, 21.09.2000 – C-46/98
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die European Fertilizer Manufacturers Association (EFMA) trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 18.11.1999 – C-191/98
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Rechtsmittel Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-227/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 05.02.1998 – C-30/96
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführer tragen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 16.10.1997 – C-140/96
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 25.01.2007 – C-411/04
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen, 2. Die Salzgitter Mannesmann GmbH trägt die Kosten,
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Europäischer Gerichtshof, 14.10.1999 – C-437/98
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Industria del Frio Auxiliar Conservera SA (Infrisa) trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 19.02.2008 – C-262/07
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Tokai Europe GmbH trägt die Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 06.10.1997 – C-55/97
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 10.07.2001 – C-497/99
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Irish Sugar pic trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-200/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 14.07.2005 – C-420/04
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 27.04.1999 – C-436/97
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 09.01.1997 – C-143/95
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 11.01.1996 – C-89/95
Beschluss
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 14.05.2009 – C-141/08
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, – das Rechtsmittel zurückzuweisen; – Foshan Shunde Yongjian Housewares & Hardware Co. Ltd die Kosten des Rates der Europäischen Union und die Kosten d…
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Europäischer Gerichtshof, 02.10.2008 – C-535/06
Schlussanträge des Generalanwalts
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor: – das Rechtsmittel zurückzuweisen; – der Rechtsmittelführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; – die Kommission ihre eigenen Kosten tragen…
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Europäischer Gerichtshof, 13.09.2001 – C-467/00
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Personalvertretung der Europäischen Zentralbank, Herr Priesemann, Herr Van de Velde und Frau Cerafogli tragen die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 24.10.1996 – C-91/95
Urteil
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführer tragen die Kosten.
- Europäischer Gerichtshof, 15.05.2025 – C-360/25 Schlussantrag des Generalanwalts
- Europäischer Gerichtshof, 07.06.2017 – C-687/16 Beschluss
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 29.07.2014 – 11 U 6/14 (Kart) Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 08.10.2008 – C-431/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Aus diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen; 2. den Rechtsmittelführerinnen die Kosten aufzuerlegen; 3. der Französischen Republik ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – …
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Europäischer Gerichtshof, 12.06.2008 – C-47/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Ich schlage dem Gerichtshof daher vor: 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen; 2. Masdar die Kosten aufzuerlegen. (1) . (2) – Slg. 2006, II‑4377. (3) – Der geforderte Betrag entspricht dem Gesamtwert der Leistungen, die Gege…
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-234/92
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 08.07.1999 – C-95/98
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Edouard Dubois et Fils SA trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 12.12.1996 – C-278/95
Schlussanträge des Generalanwalts
Damit beantrage ich, 1. das Rechtsmittel zurückzuweisen, 2. die Rechtsmittelführerin in die Kosten zu verurteilen.