Gesetze / Brandenburgische Bauordnung BbgBO § 43 Sanitäre Anlagen Historische Fassung — Stand 26.07.2026 bis 30.07.2026. Zur aktuellen Fassung → Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Einzelnorm