Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz
BbgWoFG§ 30 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten § 4 Absatz 3 und § 22 Absatz 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 5. Juni 2019
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark