Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz

BbgWoFG

§ 30 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten § 4 Absatz 3 und § 22 Absatz 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 5. Juni 2019

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

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§ 29