Gesetze / BinSchPersV / Änderungen
Änderungen im BinSchPersV
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
17.01.2026
§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
31.12.2025
§ 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene · § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene · § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene · § 15a Erweiterung des Geltungsbereichs der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene · § 39 Erwerb des Schifferzeugnisses · § 54 Lehrgänge für Maschinenkundige · § 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme · § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften · § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 · § 99 Nutzung neuer Technologien · § 122 Evaluierung · § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen · § 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge · § 137 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen · § 138 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten · § 139 Umtausch von Radarbescheinigungen · § 140 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren · § 141 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2 · § 142 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
22.10.2025
§ 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
21.10.2025
§ 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen · § 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit · § 25 Fahrzeit · § 118 Zusätzliche Bestimmungen · § 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder · § 120 Ordnungswidrigkeiten · § 137 (weggefallen) · § 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen · § 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
26.09.2024
§ 13 Amtlicher Berechtigungsschein · § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen · § 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen · § 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 118 Zusätzliche Bestimmungen · § 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder · § 122 Evaluierung · § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen · § 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher · § 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher · § 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen · § 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten · § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge · § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen · § 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde · § 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter · § 137 Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in besonderen Fällen · § 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen · § 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren · § 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
25.09.2024
§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
25.06.2023
§ 1 Anwendungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene · § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal · § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene · § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene · § 13 Amtlicher Berechtigungsschein · § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene · § 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal · § 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister · § 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit · § 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen · § 25 Fahrzeit · § 26 Nachweis der Fahrzeiten · § 29 Decksleute · § 31 Matrose und Matrosin · § 32 Bootsleute · § 33 Steuerleute · § 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene · § 37 Erwerb des Unionspatentes · § 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent · § 39 Erwerb des Schifferzeugnisses · § 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses · § 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken · § 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt · § 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige · § 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen · § 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung · § 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms · § 65 Durchführung der Prüfung · § 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms · § 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes · § 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige · § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften · § 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein · § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 · § 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen · § 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher · § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge · § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen · § 137 Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in besonderen Fällen · § 138 Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden · § 140 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten · § 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
01.01.2023
§ 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
01.10.2022
§ 2 Begriffsbestimmungen · § 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal · § 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene · § 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene · § 14 Befreiungsmöglichkeiten · § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene · § 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen · § 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal · § 26 Nachweis der Fahrzeiten · § 27 Anerkennung von Fahrzeit · § 28 Schifferdienstbuch · § 29 Decksleute · § 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin · § 31 Matrose und Matrosin · § 32 Bootsleute · § 33 Steuerleute · § 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene · § 34 Maschinenkundige · § 36 (weggefallen) · § 37 Erwerb des Unionspatentes · § 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent · § 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses · § 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen · § 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken · § 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas · § 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt · § 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt · § 52 Durchführung der Prüfungen · § 54 Lehrgänge für Maschinenkundige · § 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme · § 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige · § 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige · § 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen · § 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses · § 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms · § 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene · § 65 Durchführung der Prüfung · § 70 Befreiungen und Erleichterungen · § 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen · § 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms · § 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes · § 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses · § 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige · § 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas · § 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt · § 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang · § 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren · § 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 94 Entzug des Befähigungszeugnisses · § 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften · § 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 · § 99 Nutzung neuer Technologien · § 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden · § 120 Ordnungswidrigkeiten · § 122 Evaluierung · § 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen · § 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen · § 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge · § 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente · § 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde · § 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter · § 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG · § 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen · § 138 (weggefallen) · § 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen · § 140 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten · § 141 Umtausch von Radarbescheinigungen · § 142 Befahren der Elbe
22.09.2022
§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Ausbildungsprogrammen für Sachkundige · § 57 Verfahren zur Zulassung von Ausbildungsprogrammen für Sachkundige
08.09.2022
§ 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
20.01.2022
§ 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen