Gesetze / GWKHV · BGBl. I 2024, Nr. 139
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte
44 Normen · ausgefertigt 25.04.2024 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Gegenstand dieser Verordnung
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Herkunftsnachweisregister
- § 3 Zuständige Behörde
- § 4 Elektronisches System
- § 5 Gemeinsame Datenbank
- § 6 Rechts- und Fachaufsicht über die zuständige Behörde
- Abschnitt 3 · Konto
- § 7 Konto
- § 8 Kommunikationssystem
- § 9 Kontoeröffnung und -führung
- Abschnitt 4 · Registrierung von Anlagen
- § 10 Grundsätze der Anlagenregistrierung
- § 11 Antrag auf Registrierung
- § 12 Prüfung des Antrags
- § 13 Anlagenkennnummer
- Abschnitt 5 · Herkunftsnachweise
- Unterabschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 14 Ausstellung und Form eines Herkunftsnachweises
- § 15 Antrag auf Ausstellung
- § 16 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für strombasiertes Gas oder strombasierte thermische Energie
- § 17 Mindestangaben in Herkunftsnachweisen
- § 18 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen
- § 19 Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise
- § 20 Übertragung
- § 21 Verwendung, Entwertung und Erklärung des Verfalls
- § 22 Löschung
- Unterabschnitt 2 · Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas
- § 23 Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Gas
- § 24 Unterscheidbarkeit
- § 25 Zusätzliche Mindestangaben im Herkunftsnachweis für Gas
- § 26 Zusätzliche Angaben im Herkunftsnachweis für Gas
- § 27 Entwertung bei netzgebundenem Gasverbrauch
- Unterabschnitt 3 · Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- § 28 Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- § 29 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie
- § 30 Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie
- § 31 Unterscheidbarkeit
- § 32 Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- § 33 Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
- § 34 Vermarktung thermischer Energie
- § 35 Entwertung
- Abschnitt 6 · Verarbeitung von Daten
- § 36 Datenschutz und Datensicherheit
- § 37 Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
- § 38 Löschung von Daten
- § 39 Überprüfung der gespeicherten Daten; Datenübermittlung
- Abschnitt 7 · Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift
- § 40 Subdelegation an das Umweltbundesamt
- § 41 Beleihung
- § 42 Ordnungswidrigkeiten
- § 43 Evaluierung
- § 44 Inkrafttreten