Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse

GebietsÄGOder-Welse

§ 13 Haushaltswirtschaft der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow

Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der eingegliederten Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow geht mit Wirksamwerden der Eingliederung in das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der aufnehmenden Stadt Schwedt/Oder über.

Teil 3

Bestimmungen für die Gemeinde Pinnow

§ 12 § 14