Gesetze / GeflPestSchV · BGBl I 2007, 2348

Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

71 Normen · ausgefertigt 18.10.2007 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 · Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
  5. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Schutzmaßregeln
  6. § 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
  7. § 3 Fütterung und Tränkung
  8. § 4 Früherkennung
  9. § 5 Schutzkleidung
  10. § 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
  11. § 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
  12. § 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
  13. § 9 Durchführung der Schutzimpfung
  14. § 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
  15. § 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
  16. § 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
  17. Unterabschnitt 2 · Aufstallung, Anordnungen
  18. § 13 Aufstallung
  19. § 14 Weitere Anordnungen
  20. § 14a Abgabe im Reisegewerbe
  21. Unterabschnitt 3 · Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
  22. Teil 1 · Vor amtlicher Feststellung
  23. § 15 Verdachtsbestand
  24. § 16 Anordnung für weitere Bestände
  25. § 17 Überwachungszone
  26. Teil 2 · Nach amtlicher Feststellung
  27. § 18 Öffentliche Bekanntmachung
  28. § 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
  29. § 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  30. § 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
  31. § 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
  32. § 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
  33. § 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
  34. § 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
  35. § 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
  36. § 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
  37. § 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  38. § 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  39. § 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
  40. § 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
  41. § 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
  42. § 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
  43. § 33 Risikobewertung
  44. § 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  45. § 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
  46. § 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
  47. § 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
  48. § 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
  49. § 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
  50. § 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
  51. § 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
  52. § 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
  53. Unterabschnitt 4 · Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
  54. § 43 Schutzmaßregeln
  55. Unterabschnitt 5 · Aufhebung, Wiederbelegung
  56. § 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  57. § 45 Wiederbelegung
  58. Unterabschnitt 6 · Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
  59. § 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
  60. § 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
  61. § 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
  62. § 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
  63. § 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
  64. § 51 Notimpfung
  65. § 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  66. § 53 Wiederbelegung
  67. § 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
  68. Abschnitt 3 · Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
  69. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Schutzmaßregeln
  70. § 54 Früherkennung
  71. Unterabschnitt 2 · Besondere Schutzmaßregeln
  72. Teil 1 · Vor amtlicher Feststellung
  73. § 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
  74. Teil 2 · Nach amtlicher Feststellung
  75. § 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
  76. § 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
  77. § 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
  78. § 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
  79. § 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
  80. § 61 Risikobewertung
  81. § 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
  82. § 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
  83. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  84. § 64 Ordnungswidrigkeiten
  85. § 65 Weitergehende Maßnahmen
  86. § 66 (weggefallen)
  87. § 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
  88. § 68 (Inkrafttreten)
  89. Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 1, § 15 Absatz 5, § 20 Absatz 1, § 21 Absatz 3, § 47 Absatz 1, § 48 Absatz 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
  90. Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2, § 13 Absatz 4)