Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
SÜFV§ 4 Bundesverfassungsgericht
Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten der Informationstechnik des Bundesverfassungsgerichts, deren Ausfall die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde.