Rechtsprechung / BPatG / 2002
BPatG Beschluss vom 27.02.2002 – 29 W (pat) 346/00
29. Senat
Zitiert von 7 Entscheidungen Zitiert 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen
BUNDESPATENTGERICHT
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 300 10 879.6
hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 27. Februar 2002 durch die Vorsitzende Richterin Grabrucker, den
Richter Baumgärtner und die Richterin Pagenberg
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 10.99
G r ü n d e
I
Der Anmelder begehrt, die Bezeichnung
BOSnet
für die Dienstleistungen
"Erstellung und Bereitstellung von Telekommunikationsnetzen sowohl für Draht- als auch Mobilfunkübertragung.
Die Erstellung von Programmen für Datenverarbeitung
Managementberatung für Unternehmen und Behörden"
als Wortmarke in das Markenregister einzutragen.
Die Markenstelle für Klasse 38 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die
Anmeldung gemäß § 8 Abs 2 Nr 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Die Bezeichnung "BOSnet" setze sich aus dem offiziellen und lexikalisch nachweisbaren Kürzel der Zielgruppe und der Aufgabenstellung zusammen. Sie stelle in ihrer Gesamtheit eine ausschließlich beschreibende Sachangabe im Sinne eines "Netzwerkes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" dar, die
freihaltebedürftig sei. Soweit sich die beanspruchten Dienstleistungen an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben als Nachfrager richteten, sei davon auszugehen, daß diese die angemeldete Bezeichnung als reine Sachangabe
und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen werden.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders. "BOS" sei kein Bestandteil
der deutschen Sprache. In einschlägigen Nachschlagewerken werde keinerlei Erklärung für die Abkürzung "BOS" gegeben weder im Sinne von "basic operating
system" noch von "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben". Lexikalisch nachweisbar seien lediglich Wortkombinationen wie "bosh" oder "Bos-kett".
Soweit "BOS" im Abkürzungsverzeichnis für Telekommunikation als "Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" definiert werde, beziehe sich der
Anwendungsbereich ausschließlich auf den deutschen Funkbereich, bei dem es
im Gegensatz zum internationalen Internetbereich nicht üblich sei, mit englischen
Begriffen zu operieren. Die Verbindung mit der im Internet üblichen englischen
Abkürzung "net" stelle im Hinblick auf die Zielgruppe eine originäre Wortschöpfung
mit Unterscheidungskraft dar, die in keinem Lexikon zu finden sei. Es bestehe
auch kein allgemeines Freihaltungsbedürfnis.
Der Senat hat dem Anmelder Rechercheunterlagen zu "BOS", "BOS-Funk" und
"BOS Diensten" zugesandt, auf die Bezug genommen wird.
II
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Nach Auffassung des
Senats steht der Anmeldung das Eintragungshindernis des § 8 Abs 2 Nr 2
MarkenG entgegen.
Die angemeldete Marke stellt eine Wortverbindung dar, deren Verwendung zwar
derzeit nicht nachweisbar ist, die aber in ihrer Gesamtheit als beschreibende Angabe für die beanspruchten Dienstleistungen dienen kann. Denn zur Beschreibung
von Dienstleistungseigenschaften können im Verkehr nicht nur bereits existierende Bezeichnungen oder Fachbegriffe dienen, sondern auch neugeschaffene,
deren Verwendung als Sachangabe aufgrund konkret feststellbarer, tatsächlicher
Umstände in Zukunft erfolgen kann (stRspr BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH;
BGH MarkenR 2001, 209, 211; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee).
Um eine solche Angabe handelt es sich bei der Wortverbindung "BOSnet". Die
angemeldete Marke setzt sich wegen der Groß- bzw. Kleinschreibung erkennbar
aus den Begriffen "BOS" und "net" zusammen. Die Buchstabenfolge "BOS" ist auf
dem Gebiet der Telekommunikation als Fachabkürzung für "polizeiliche und nichtpolizeiliche Funkverkehrs-Kreise der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" belegt (vgl Detlev Ernst Telekommunikations Lexikon, 1997, 51;
Franz Schönborn Abkürzungen in der Elektronik, 1993, 26). Gelegentlich wird damit auch die Einsatzzentrale von Polizei, Feuerwehr, Zoll, Rettungsdienste u.ä. bezeichnet (H. Koblischke, Lexikon der Abkürzungen 1994, 90). Der Begriff wird
außerdem in Wortverbindungen wie "BOS-Funk, BOS-Prüfnummer, BOS-Bereich,
BOS-Dienste, oder BOS-Telegramm" verwendet (vgl. Ernst Telekommunikations
Lexikon aaO S. 51, 52). Des weiteren sind Bestimmungen für die Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der "BOS-Funkrichtlinie" geregelt, die
im Internet zu finden und mit ergänzenden Hinweisen des Staatsministerium des
Inneren zur Einführung in Bayern abgedruckt und bekanntgemacht ist (GBML
2000, S 413 und Bekanntmachung vom 7.11.2000). Die Internetrecherche des
Senats in deutschen Seiten hat außerdem ergeben, daß dort die Grundlagen des
BOS-Funks und der BOS-Dienste erläutert werden und insbesondere ein neuer
Zeitplan für die Einführung und den Aufbau der Infrastruktur für das neue europaweite Funknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
diskutiert wird. Dabei wird ua von einem Versuchsnetz des EU-Bündelfunknetzes
der BOS in Aachen, von zwei Teilnetzen sowie von den Erfahrungen mit den
ersten Versuchsnetzen in Berlin und Brandenburg berichtet. Untersucht werde
auch, wie und durch wen das künftige digitale EU-weite Bündelfunknetz betrieben
werden soll und inwieweit alle Funkgeräte sich im Netz anmelden können müssen.
Handelt es sich bei dem Wort "Netz" somit um einen zentralen Begriff im Bereich
der Funkverkehrskreise der BOS, so ist die Wortverbindung "BOSnet" in gleicher
Weise für die beanspruchten Dienstleistungen eindeutig beschreibend, wie es
etwa die (neue) Wortverbindung "BOSNetz" wäre. Denn das ursprünglich aus dem
Englischen stammende Wort "net" ist in zweierlei Weise in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen. Zum einen hat sich die Kurzform "Net" früh als Synonym
für "Internet" durchgesetzt, insbesondere in fachsprachlichen Texten. Zum anderen wird "Net" aber auch in dem allgemeinen Sinn von "Netz" verwendet (vgl Muttersprache, Vierteljahresschrift für deutsche Sprache Juni 2001, Helmut Langner
"Zum Wortschatz der Sachgruppe Internet", S. 97, 101; K. Hinner, Beck
EDV-Berater: Lexikon der Telekommunikation, dtv, 1996, S 221; Knowles/Elliot,
The Oxford Dictionary of New Words, Oxford 1998, S207 f; Rosenbaum,
On-line-Lexikon, Berlin 1998, S 207; H. Schulze, Computerkürzel, rororo, 1998,
S 264; Grieser/Irlbeck, Beck EDV-Berater: Computer-Lexikon, dtv, 2. Auflage
1995, S 605; Manager Magazin 3/1999, S 186, 195, 201; Artikel "SZ on Net" in
Beilage der Süddeutschen Zeitung 1999, Nr 60, S IV).
Auf dem Gebiet der Telekommunikation und der Datenverarbeitung ist Englisch
zudem als Fachsprache zu berücksichtigen. Mit Blick auf den häufigen Einsatz
englisch-sprachiger Begriffe auf dem betroffenen Gebiet ist die Kombination der
Abkürzung "BOS" mit dem geläufigen Begriff "net" weder ungewöhnlich, noch führt
sie von der beschreibenden Gesamtaussage eines "BOS-Netzes" weg. Die Verbindung der nur in Großbuchstaben bestehenden Fachabkürzung "BOS" mit der
Kleinschreibung des Wortes "net" erleichtert das raschere Erfassen beider Begriffe, ohne der Gesamtaussage ihren beschreibenden Sinngehalt zu nehmen. Angesichts der Pläne zum Aufbau eines europaweiten Funknetzes der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben besteht ein besonderes Bedürfnis, einen
allgemein verständlichen Ausdruck wie "net" zu verwenden. Auch wenn der inländische BOS-Funkverkehr grundsätzlich deutschsprachig betrieben wird, kann gerade die angemeldete Bezeichnung "BOSnet" mehr noch als BOSNetz im Verkehr
als Bezeichnung im Sinne von § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG dazu dienen, damit das
Netz der grenzüberschreitenden, europaweiten Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und der hierfür speziell geeigneten Dienstleistungen zu beschreiben.
Die Beurteilung des Senats steht im übrigen in Einklang mit den Entscheidungen
des Bundespatentgerichts BPatG 29 W (pat) 163/99 - GlobalNet; 30 W (pat) 36/00
- MEDIANET; 24 W (pat) 204/95 - NETFAX; 33 W (pat) 89/99 - NETCLUB; BGH
GRUR 1997, 468, 469 - NetCom hinsichtlich des Bestandteils "Net").
Grabrucker
Baumgärtner
Pagenberg
Cl