Rechtsprechung / BPatG / 2009
BPatG Urteil vom 21.01.2009 – 4 Ni 42/07
4. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL§
Verkündet am 21. Januar 2009 …
In der Patentnichtigkeitssache
(Aktenzeichen)
… 08.05
betreffend das deutsche Patent DE 43 30 031
hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche
Verhandlung vom 21. Januar 2009 durch den Richter Voit als Vorsitzenden, den
Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, die Richterin Schwarz-Angele und die Richter
Dipl.-Phys. Dr. Müller und Dipl.-Ing. Kleinschmidt
für Recht erkannt:
I.
Das deutsche Patent 43 30 031 wird für nichtig erklärt.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %
des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand§
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents DE 43 30 031
(Streitpatent), das am 6. September 1993 unter Inanspruchnahme der Priorität des
deutschen Gebrauchsmusters 93 03 214 vom 5. März 1993 angemeldet worden
ist. Das Streitpatent betrifft eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen
und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind und
umfasst 5 Patentansprüche, die vollständig angegriffen sind. Anspruch 1 lautet in
der erteilten Fassung wie folgt:
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind, besteht aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Leitung (a) und einer intelligenten TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden
sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem
Integrationselement (5), das
zwischen der
intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und
aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das
SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale
zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d)
mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e)
einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die
EDVA’n (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der EDVA’n (4; 12;
14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den
Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das
Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert
ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert werden kann, durch
eine Softwareschicht (7) und durch ein Verbindungselement (8)
mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen
Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6),
der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und
dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent
überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet
werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so
dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14)
die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene
Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder
gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
Wegen der weiter angegriffenen und unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1
rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 5 wird auf die Streitpatentschrift
DE 43 30 031 C2 Bezug genommen.
Die Klägerin behauptet, der Gegenstand des Streitpatents sei wegen mangelnder
Neuheit und fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig, zudem gehe er
über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus. Des Weiteren sei die Priorität zu Unrecht in Anspruch genommen. Hierzu beruft sie sich neben den Unterlagen zum Streitpatent (NK2 bis NK8) insbesondere auf folgende Druckschriften und
Dokumente:
D01
IBM CallPath CallCoordinator/2 System Administrator’s Guide (SC22-
0076-00), März 1992
D02
D03
D04
D05
IBM CallPath SwitchServer/2 (G221-3163-01), 1992
IBM CallPath Services Architecture (G221-3027-01), März 1991
IBM AIX CallPath/6000 (GC30-3573-00), First Edition, August 1992
ECMA Technical Report TR/52, Computer Supported Telecommunications
Applications, S. 1-156, Juni 1990
D06
D07
US 4 866 758 (=EP 0 367 455 A2)
Röscheisen, F.: PBX and Computer Teaming (PaCT) verbindet Telefon
und Computer, Congress ONLINE ´90, Congressband IV, 1990
D08
Harvey, D. E. et al.: Call Center Solutions, AT & T Technical Journal,
Bd. 70, Nr. 5, S. 36-44, 1991
D09
Strathmeyer, Carl R.: Voice in Computing: An Overview of Available Technologies, Computer Vol. 23, Nr. 8, S. 10-15, August 1990
D10
Luber, A.: Computer Integrated Telephony (CIT) - Productivity Technology
for the 90’s, The Magazine of Manufacturing Performance, 1989, S. 36-37
D11
ECMA, Services for Computer Supported Telecommunications Applications (CSTA), Phase I, Standard ECMA-179, Juni 1992
D12
IBM CallPath CICS and CallPath SwitchServer /2, General Information
(GC34-2401-01), Dezember 1992
D13
IBM CallPath for Workstations, General Information (GC38-3051-00),
September 1991
D14
IBM CallPath Toolkit for OS/2 and DOS: Application Programming Guide
(SC38-3053-01), Juni 1992
D15
Pawlita, P.: Effizienter Telefonieren mit Computerhilfe, in: Siemens-Zeitschrift, Heft 4/1991, S. 13-16
D16
Pawlita, P.: Computergestütztes Telefonieren - ein aussichtsreiches Konzept verteilter DVA-PBX-Systeme, in: Kommunikation in verteilten Systemen, Informatik Fachberichte 267, hrsg. von W. Effelsberg, 1991, S. 335-
D17
Pawlita, P.: Computergestütztes Telefonieren: naheliegende Partnerschaft
von DVA und PABX, Congress ONLINE ´90, Kongressband IV, Verlag
Online GmbH, 1990
D18
Dataquest, European Automatic Call Distribution Market, Chapter 2 - ACD
- Application and Operation, S. 7-18, Juli 1991
D19
D20
D21
D22
EP 0 470 415 A2
US 5 040 208
US 5 097 528
DE 41 01 885 A1
D23
Strathmeyer, C.: Voice/Data Integration: An Application’s Perspective,
IEEE Communications Magazine, Vol. 25, S. 30-35, Dezember 1987
D24 Wichers, T.: Neuer Anwendernutzen, net 43 (1989) 3, S. 76-81
D25
Zschaage, K.-J.: PABX-Host-Kupplung: Computer an der Telefonstrippe,
Funkschau 16/1990, S. 55-58
D26
Berera, E. und Jardin, P.: Digital’s Approach to LAN/PABX Integration in
an ISDN Environment, Telecommunications, 1988, S. 43-54 Newton’s Telecom Dictionary by Harry Newton, 5th Edition,
D27
Dezember 1992
D28 Walters, E. R.: The missing link, computer supported telephony, IEEE Review, April 1992, S. 151-154
D29
Schmücking, W.: Telefon und Computer im Team, in: telecom report 14,
Heft 3, S. 114-117, 1991
D30
Schröter, O. F.:
ISDN-fähige Telekommunikationsanlagen. Großes
Marktpotential in Sicht, net Spezial 11, September 1992
D31
D32
Schröter, O. F.: ISDN-Anwendungen, FBO-Fachverlag, 1992, S. 123-132
Stagg, L. J.: Private Switching Systems and Networks, 1992, Second
International Conference, 23.-25. Juni 1992, S. 191-198
D33
Binder, U.: Telekommunikations-Anlagen in ISDN-Technik, Expert Verlag 1992, S. 254-258
D34
Doll, M.: Computer Supported Telephony Application
(CSTA)
-
Telekommunikation und DV im Duett, ntz Bd. 43 (1990), S. 820-824
D35
Eberspächer, J., CSTA: Standardarchitektur für die funktionale Integration
von Rechner- und Vermittlungssystemen, in: Telekommunikation und multimediale Anwendungen in der Informatik, hrsg. von J. Encarnação, Proceedings, GI-21. Jahrestagung, Darmstadt, Oktober 1991, S. 701-710
D36
Edwards, L.: Computer-Assisted Applications, IEEE Communications
Magazine, August 1992
D37
Ewe, J.: Nutzen meist größer als Kosten, net 44 (1990), Heft 10, S. 436-
D38
Gleinig, U. et al.: CSTA – Computer Supported Telecommunications Applications, Nachrichtentechnik Elektronik, VEB Verlag Technik, Bd. 42, Nr. 3,
D39
D40
D41
D42
D43
1. Mai 1992, S. 96-98
Ihlow, O.: Letztlich eine Vertrauensfrage, net 45 (1991) Heft 9, S. 349-353
Ihlow, O.: Integrierte Computer/PBX-Systeme schaffen neue Perspektiven, Congress ONLINE ´90, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, 1990
DE 42 12 102 A1
US 4 796 293
Kamal, S.: Integration of host and ACD applications, Annual Review of
Communications 45 (1991), S. 199-204
D44
Tuchnitz, K.-H.: Advanced Telephony-Computing Applications and Services - The New Powerful Dimension of ISDN PBXs. In: XIII International
Switching Symposium 1990, Vol. 6, S. 69-74
D45
Veit, R.: IBM-Lösungen für die integrierte Vorgangsbearbeitung durch
Telefon-Datenintegration, Congress ONLINE ´91, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, Februar 1991
D46
D47
D48
D49
D50
D51
D52
D53
D54
DE 36 43 614 A1
US 4 949 373
US 4 943 996
US 4 805 209
US 4 942 602
IBM CallPath /400 (G221-2932 -01), April 1991
EP 0 545 226 A2
DE 42 21 440 A1
Badach, A.: Moderne Strategien für die DV- und TK-Integration, ntz,
Band 46 (1993), Heft 7, S. 518-525
Die Klägerin beantragt,
das deutsche Patent DE 43 30 031 in vollem Umfang für nichtig zu
erklären.
Die Beklagte beantragt,
die Klage mit der Maßgabe abzuweisen, dass Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hauptantrag):
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12;
14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14)
übergibt
und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
Beschränkungserklärung:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
-
-
-
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12;
14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8)
mit einer internen Software besteht
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,
über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14)
übergibt
und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch
das Verbindungselement (8) mit einer internen Software
vorgenommen wird.
hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung
erhält (Hilfsantrag 1):
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
Beschränkungserklärung:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8)
mit einer internen Software besteht
und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,
über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch
das Verbindungselement (8) mit einer internen Software
vorgenommen wird.
weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 2):
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit
der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der
Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
Beschränkungserklärung:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
-
-
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8)
mit einer internen Software besteht
und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,
über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch
das Verbindungselement (8) mit einer internen Software
vorgenommen wird.
weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 3):
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit
der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der
Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter
Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10)
und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den
Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
Beschränkungserklärung:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
-
-
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8)
mit einer internen Software besteht
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,
über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank
direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf
Daten und Informationen übergebbar sind,
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch
das Verbindungselement (8) mit einer internen Software
vorgenommen wird.
weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 4):
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit
der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der
Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt,
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2;
11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3)
dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden
Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar
ist;
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter
Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10)
und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den
Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
Beschränkungserklärung:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
-
-
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8)
mit einer internen Software besteht
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,
über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt,
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11;
13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem
Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen,
über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank
direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf
Daten und Informationen übergebbar sind,
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch
das Verbindungselement (8) mit einer internen Software
vorgenommen wird.
weiter hilfsweise (Hilfsantrag 0) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hauptantrag lautet:
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12;
14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’ (4; 12; 14)
übergibt
und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement(8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Server (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
und folgende Ergänzung erfährt:
Beschränkungserklärung:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
weiter hilfsweise (Hilfsantrag 1a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lautet:
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
und folgende Ergänzung erfährt:
Beschränkungserklärung:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
weiter hilfsweise (Hilfsantrag 2a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 lautet:
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit
der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der
Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
und folgende Ergänzung erfährt:
Beschränkungserklärung:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
weiter hilfsweise (Hilfsantrag 3a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 lautet:
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit
der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der
Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter
Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers 10) und
der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
und folgende Ergänzung erfährt:
Beschränkungserklärung:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
weiter hilfsweise (Hilfsantrag 4a) mit der Maßgabe, dass Anspruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4 lautet:
1. Anordnung
zur
Integration
von EDV-Systemen und
Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen
sind,
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit
der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der
Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
-
den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit
dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder
Euro ISDN, direkt verbunden sind,
-
-
-
dem LAN (9)
dem LAN-Server (10) und
einem Integrationselement (5), das
zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro
ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software
besteht
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit
CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das
durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden
ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt,
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2;
11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3)
dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden
Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar
ist;
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14)
wieder empfängt,
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter
Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10)
und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den
Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann,
durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil
des LAN-Servers (10) sein kann
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-
Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI
der Netzwerkanwendung bereitstellt,
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das
Integrationselement (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung
für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer
routet,
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der
Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
dass mittels
Integrationselement (5) alle über das
Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer
erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im
LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
und folgende Ergänzung erfährt:
Beschränkungserklärung:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
Sie tritt dem Vorbringen der Klägerin insgesamt entgegen und ist der Auffassung,
das Streitpatent sei zumindest in den verteidigten Fassungen patentfähig, nicht
unzulässig erweitert und die Priorität sei zu Recht in Anspruch genommen.
Ergänzend wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst
Anlagen Bezug genommen.
Entscheidungsgründe§
I.
Die zulässige Klage ist begründet. Der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streitpatents geht sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in den hilfsweise
verteidigten Fassungen und auch bereits in der erteilten Fassung über den Inhalt
der Anmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Deutschen
Patent- und Markenamt eingereicht worden ist (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4
PatG). Die von der Beklagten zu den jeweiligen Fassungen des Patentanspruchs 1 nach Haupt- und Hilfsanträgen vorgegebenen Beschränkungserklärungen (Disclaimer) können dabei den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung des Patentgegenstands gegenüber der ursprünglichen Anmeldung nicht beseitigen, weil durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der angemeldeten
Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne „andere“ (Aliud) gesetzt wurde. Die erteilte Fassung des Streitpatents war ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären,
nachdem die Beklagte das Streitpatent ausschließlich in einer gemäß Hauptantrag
und Hilfsanträgen unzulässig geänderten Fassung verteidigt. Im Übrigen jedoch ist
das Streitpatent sowohl in der nach Hauptantrag wie auch in der nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassung wegen mangelnder Patentfähigkeit für nichtig zu
erklären (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG). Die abhängigen Unteransprüche 2
bis 5, die unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1 rückbezogen sind, teilen jeweils dessen Schicksal (Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 22 Rdnr. 23).
II.
1. Das Streitpatent betrifft eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen
und Telefonanlagen, die an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen sind.
Nach dem in der Streitpatentschrift vorgegebenen Stand der Technik zeichnen
sich die bekannten Sprach- und Datenkommunikationssysteme überwiegend
durch manuelle Tätigkeiten und Sprachkommunikation aus (Streitpatentschrift,
Sp. 1, Z. 16-23). Gewöhnlich sei es so, dass der Anrufer den Gesprächspartner
selbst ermittle und die beiden Teilnehmer sodann Daten und Information zur gegenseitigen Identifikation austauschten und sodann der Angerufene die vom Anrufer gewünschten Daten über sein Computersystem ermittle oder Speicherungen
vornehme (Sp. 1 Z. 23-34). Bei der Anforderung weiterer Informationen, die nicht
im System des Angerufenen vorliegen, sei ein weiterer Kommunikationspartner
einzubeziehen (Sp. 1 Z. 34-39). Lösungen zur Integration von EDV-Systemen bei
der Benutzung von Telefonanlagen, die an ein öffentliches Netz angeschlossen
sind, seien zwar grundsätzlich bekannt, etwa in der US-Patentschrift 4 866 758;
diese Lösung ermögliche infolge der Anbindung über das PC-orientierte LAN aber
keine reine Kommunikationssteuerung auf der Basis eines Anrufes und der Anruferidentifizierung, weil die CLI nicht zu einer über die Anlagensteuerung hinausgehenden Kommunikationssteuerung genutzt werde. Insbesondere bestehe hierbei
keine Möglichkeit, etwa eine ACD-Applikation zu erstellen, deren Anrufziel auf Basis der CLI automatisch generiert werde und die Informationen der Telekommunikationsanlage könnten nicht auf die EDV-Anlage übertragen werden (Sp. 1 Z. 40 -
Sp. 2 Z. 11). Aber auch die nach der Offenlegungsschrift DE 41 01 885 A1 bekannte Telekommunikationsanlage, deren integraler Baustein eine Computeranlage bildet und die auch eine entsprechende Schnittstelle aufweist, habe den
Nachteil, dass ihre Funktionen nicht von jedem im Netz befindlichen Computer
genutzt, insbesondere nicht jede Art von Kommunikation erzeugt werden könne
(Sp. 2, Z. 13-29). Zudem sei ein datengesteuerter Verbindungsaufbau mit Vermittlungsfunktionen nicht möglich (Sp. 2, Z. 34-48).
2. Vor diesem Hintergrund bezeichnet es die Streitpatentschrift als Aufgabe der
patentgemäßen Erfindung, eine Anlage bereitzustellen, in der eine Telekommunikationsanlage derart an eine EDV-Anlage angebunden wird, dass alle Funktionen
des EDV-Systems während der Nutzung der Telefonanlage eingesetzt werden
können (Sp. 2, Z. 63-67).
3. Als Fachmann ist ein Diplomingenieur der Fachrichtung Nachrichtentechnik
anzusehen, der über mehrjährige praktische Erfahrung verfügt in der Entwicklung
und im Betreiben integraler Systeme, bestehend aus EDV- und Telekommunikationsanlagen und den die Systemkomponenten verbindenden Netzwerken, und der
vertraut ist mit den dabei zur Anwendung gelangenden Hard- und Software-Komponenten.
III.
4. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 geht sowohl in der Fassung des
Hauptantrags als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen über den Inhalt
der Patentanmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden ist (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1
Nr. 4 PatG). Nachdem durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne „andere“ (Aliud) gesetzt
wurde, kann die unzulässige Erweiterung durch die von der Beklagten zu den jeweiligen Fassungen des Patentanspruchs 1 nach Haupt- und Hilfsanträgen vorgegebenen Beschränkungserklärungen
(Disclaimer) nicht beseitigt werden
(BlPMZ 2006, 212 - Sektionaltorblatt; Mitt. 2008, 271 - Fentanylpflaster; jeweils
m. w. N.). Über die genannten Haupt- und Hilfsanträge hinaus sieht der Senat
auch keine weiteren Möglichkeiten zu einer rückwirkenden Gestaltung des Streitpatents. Der Bundesgerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass das Patentnichtigkeitsverfahren der Nichtigkeitserklärung eines Patents diene, soweit bei
ihm ein gesetzlich vorgesehener und vom Nichtigkeitskläger geltend gemachter
Nichtigkeitsgrund vorliege, und in diesem Umfang dem Patentinhaber die in der
Sache veranlassten Verteidigungsmöglichkeiten eröffne, aber nicht darüber hinaus
der Gestaltung des Patents diene. Diese Funktion sei einzig dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen (BGH GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul, unter
Hinweis auf BGHZ 103, 262, 266 - Düngerstreuer).
Zum Hauptantrag:
5. Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag beschreibt demgemäß eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen mit folgenden
Merkmalen (mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14)
angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8)
mit einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B.
ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale emp-
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
fängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die
Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die
Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches
an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten
TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch
das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit
der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10)
sein kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern-
und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationsele-
2.4.7.4
2.4.7.5
2.4.7.6
ment (5) erreichbar
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14)
die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen
2.4.7.9
und dass
jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner
Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
5a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag schließt sich die
folgende
Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind
dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag entsprechende Gliederungszeichen 1
bis 2.4.7.9 hinzugefügt:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die
an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14)
angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b)
von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3)
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine
Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer
internen Software vorgenommen wird.
5b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag geht in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1,
Eine Änderung der in der Anmeldung enthaltenen Angaben darf nicht zu einer Erweiterung des Gegenstands der Anmeldung führen, und sie darf nicht dazu führen, dass an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine andere gesetzt wird. Der
Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem
der Durchschnittsfachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll
(st. Rspr., z. B. BGH GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung;
GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Mitt. 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn;
BPatGE 49, 84-103 - Sektionaltorblatt, m. w. N.).
Der Patentgegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag unterscheidet
sich sachlich vom ursprünglich offenbarten Anmeldungsgegenstand – vgl. die Ansprüche 1 bis 3, insbesondere Anspruch 1, die Bezeichnung, Beschreibung und
die Zeichnung der Patentanmeldung gemäß der DE 43 30 031 A1 (Anlagen NK2
und NK3 zum Klageschriftsatz) -zumindest und insbesondere in den folgenden
Merkmalen:
-
-
-
-
-
-
CLI, statt „Identifizierung des Anrufers“, Merkmale 2.1.3, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7.2,
EDVA, statt „Personalcomputer“, Merkmale 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6, 2.4.7.7,
öffentliches Telefonnetz, statt „öffentliches Telefonnetz ISDN“, Merkmale
2.1.3, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7.6,
SDLC- oder ISDN- bzw. Euro-ISDN-Verbindungselement, statt „SDLC-Verbindungselement“, Merkmale 2.4.2, 2.4.3,
Plazierung des Rechnersystems (des Integrationselements) an oder in der
intelligenten TKA, Merkmal 2.4.7,
die Softwareschicht und das Verbindungselement mit der internen Software
(des Integrationselements) kann integrierter Bestandteil des LAN-Servers
sein, Merkmal 2.4.7.1,
-
-
-
Bereitstellung der Rufnummern an die Netzwerkanwendung, statt an die
Personalcomputer, Merkmal 2.4.7.2,
Erreichbarkeit aller Einrichtungen der intelligenten TKA, die rufnummern- und
leitungsorientiert definiert sind, durch das Integrationselement, Merkmal
2.4.7.3,
permanente Überwachbarkeit interner Rufnummern, Merkmal 2.4.7.4,
- Meldung von Zustandswechseln durch das Integrationselement, Merkmal
2.4.7.5,
-
Routen einer bestimmten Kennung für die Identifikation, welche durch das
öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an eine oder mehrere Teilnehmer, so
dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n die Daten angezeigt
werden können, Merkmale 2.4.7.6, 2.4.7.7,
-
-
dass mittels Integrationselement alle über das Integrationselement integral
verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung
zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen, Merkmal 2.4.7.8,
dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit
an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen
Station im LAN unter seiner Identifikation anmeldet, Merkmal 2.4.7.9.
Die vorstehend aufgeführten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag
sind den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen und auch den Prioritätsunterlagen (Gebrauchsmuster DE 93 03 214 U1, Anlage NK5 zum Klageschriftsatz) nicht als zur Erfindung gehörend entnehmbar und führen deshalb zu
einer unzulässigen Erweiterung des Inhalts der Anmeldung.
Darüber hinaus machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und
den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement nunmehr als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Servers und
der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9), wobei des
Weiteren auch Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und
Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des
LAN-Servers sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-
Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2). Das aus den Anmeldungsunterlagen entnehmbare Integrationselement versteht der Fachmann dagegen als eine
Schaltungsanordnung, die Signale einer Telekommunikationsanlage in Daten
wandelt und diese über Leitungen und ein LAN an Personalcomputer weiterleitet
und umgekehrt Daten der Personalcomputer wieder in Signale wandelt und diese
an die Telekommunikationsanlage weiterleitet. Für über die vorgenannten Schnittstellen-Funktionalitäten zwischen Telefonnetz und EDV-Systemen hinausgehende
Funktionalitäten hinsichtlich einer aktiven Einbindung, bspw. als ein Router, in eine
Server/Client-Struktur gemäß den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.2 zeigen die Anmeldungsunterlagen dem Fachmann jedoch keine Hinweise auf.
Damit stellt der Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im
Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den
Anmeldungsunterlagen fehlt.
5c) Die Beklagte
ist
dem
entgegengetreten
durch Anfügen
einer
Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hauptantrag gemäß Abschnitt 5a). Durch diesen Disclaimer soll erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag,
entsprechend den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des erteilten Patentanspruchs 1, nicht hergeleitet werden können.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Fassung des Patentanspruchs 1 nach
Hauptantrag zulässig wäre, wenn die im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 5b), eine reine Erweiterung des
Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese
Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig
machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer
Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der
Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt
wäre.
Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hauptantrag sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 5b) dargelegt - keine reine Erweiterung
des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des
Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und
nicht vorhanden war.
Die solcherart unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, kann daraus gerade nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer, weil der ausnehmende Verzicht
auf die genannten Merkmale nicht eine einschränkende Beseitigung einer reinen
Erweiterung bzw. ein Rechtsverzicht in diesem Sinne ist, sondern eine Schutzbereichserweiterung durch den Entfall bzw. den Verzicht auf eine Festlegung des
erteilten Patentgegenstandes und dessen Schutzbereich für die Merkmale betreffend das Integrationselement und dessen Bestandteile.
Der Patentanspruch 1 des Hauptantrags ist somit trotz der Beschränkungserklärung - des Disclaimers - nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 1:
6. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 ersetzt in den Merkmalen 2.4.1,
2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 des Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5)
den Begriff EDVA’n durch Personalcomputer, er lautet somit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hauptantrag hervorgehoben, mit unverändert
hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
6a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem
Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis
2.4.7.9 hinzugefügt:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die
an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b)
von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3)
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine
Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer
internen Software vorgenommen wird.
6b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 geht ebenfalls in
unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22
Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag unter Abschnitt 5b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, außer dass das Merkmal Personalcomputer gemäß
den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen nunmehr als zur Erfindung gehörend entnehmbar ist.
Nach wie vor machen jedoch, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b)
ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach
Hilfsantrag 1 beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen
Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN
den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in
eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements,
wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).
Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 1 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich
eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
6c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 eine an diesen
angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 6a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich
nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 nicht hergeleitet werden können.
Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 kann dahingestellt bleiben,
ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale,
vgl. oben Abschnitt 6b) in Verbindung mit 5b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale
mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen
würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.
Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie
oben unter Abschnitt 6b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegt - keine reine
Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich
nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 2:
7. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 entspricht dem Patentanspruch 1
nach Hilfsantrag 1, im Anschluss an dessen Merkmal 1 sind weitere Merkmale
hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 lautet damit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 hervorgehoben, zusätzliche Gliederungszeichen 1.1 und 1.2 hinzugefügt):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4;
12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
7a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem
Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis
2.4.7.9 hinzugefügt:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die
an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind,
dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der
Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b)
von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3)
Signale empfängt
2.4.4
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
2.4.5
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
2.4.7
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine
Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer
internen Software vorgenommen wird.
7b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 geht ebenfalls in
unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22
Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1
unter Abschnitt 6b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegten Sachverhalte
gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, auch wenn die dem
Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 hinzugefügten Merkmale 1.1 und 1.2 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.
Nach wie vor machen auch, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und
zum Hilfsantrag 1 unter Abschnitt 6b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis
2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem,
Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem
LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand,
indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-
Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9)
und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-
Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).
Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 2 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich
eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
7c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 eine an diesen
angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 7a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich
nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 nicht hergeleitet werden können.
Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 kann dahingestellt bleiben,
ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale,
vgl. oben Abschnitt 7b) in Verbindung mit 5b) und 6b), eine reine Erweiterung des
Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese
Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig
machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer
Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der
Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt
wäre.
Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie
oben unter Abschnitt 7b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b) und 6b) dargelegt
- keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des
Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 3:
8. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 entspricht dem Patentanspruch 1
nach Hilfsantrag 2, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.6 sind weitere Merkmale
hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 lautet damit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 hervorgehoben, zusätzliche Gliederungszeichen 2.4.6.1 und 2.4.6.2 hinzugefügt):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind,
dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der
Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei
in dem
Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der
Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4;
12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
8a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem
Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis
2.4.7.9 hinzugefügt:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die
an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind,
dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der
Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b)
von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3)
Signale empfängt
2.4.4
2.4.5
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen
übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des
LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den
Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine
Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer
internen Software vorgenommen wird.
8b)Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 geht ebenfalls in
unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22
Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2
unter Abschnitt 7b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b) und 6b) dargelegten
Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, auch
wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 hinzugefügten Merkmale
2.4.6.1 und 2.4.6.2 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur
Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.
Nach wie vor machen, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zu
den Hilfsanträgen 1 und 2 unter den Abschnitt 6b) und 7b) ausgeführt, die mit den
Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren
Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den
Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist
(Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie
Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).
Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 3 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich
eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
8c)Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 eine an diesen
angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 8a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich
nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 nicht hergeleitet werden können.
Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 kann dahingestellt bleiben,
ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale,
vgl. oben Abschnitt 8b) in Verbindung mit 5b), 6b) und 7b), eine reine Erweiterung
des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese
Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig
machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer
Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der
Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt
wäre.
Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie
oben unter Abschnitt 8b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b) und 7b) dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich
des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung,
die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 4:
9. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 entspricht dem Patentanspruch 1
nach Hilfsantrag 3, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.5 sind weitere Merkmale
hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 lautet damit (Änderungen gegenüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 hervorgehoben, zusätzliches Gliederungszeichen 2.4.5.1 hinzugefügt):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind,
dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der
Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.5.1
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches
vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen
Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen
übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des
LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den
Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4;
12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
9a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem
Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis
2.4.7.9 hinzugefügt:
Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden können:
Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die
an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind,
dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der
Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
- einem Integrationselement (5),
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4;
12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b)
von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3)
Signale empfängt
2.4.4
2.4.5
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.5.1
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort
von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein
Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12;
14) übergebbar ist;
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen
übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des
LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den
Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine
Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer
internen Software vorgenommen wird.
9b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 geht ebenfalls in
unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22
Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3
unter Abschnitt 8b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b) und 7b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4,
auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 hinzugefügten Merkmale
unter dem Gliederungszeichen 2.4.5.1 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.
Nach wie vor machen, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zu
den Hilfsanträgen 1, 2 und 3 unter den Abschnitt 6b), 7b) und 8b) ausgeführt, die
mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4
unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen
Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN
den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in
eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements,
wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).
Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 4 gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich
eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
9c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 eine an diesen
angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 9a) angefügt. Durch diesen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich
nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 nicht hergeleitet werden können.
Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 kann dahingestellt bleiben,
ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale,
vgl. oben Abschnitt 9b) in Verbindung mit 5b), 6b), 7b) und 8b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf
diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer
Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der
Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt
wäre.
Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie
oben unter Abschnitt 9b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b), 7b) und 8b)
dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine
anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 4 ist somit ebenfalls trotz der Beschränkungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 0:
10. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 0 lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
2.1
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14)
angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mit-
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die
Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt
und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14)
die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner dentifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
10a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 0 schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
10b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag
unter den Abschnitten 5 und insbesondere 5b) dargelegten Ausführungen gelten
unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0. Der Gegenstand
des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 geht somit ebenfalls in unzulässiger
Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21
Abs. 1 Nr. 4 PatG).
Insbesondere machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und
den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement nunmehr als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Servers und
der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9), wobei des
weiteren auch Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und
Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des
LAN-Servers sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-
Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2). Das aus den Anmeldungsunterlagen entnehmbare Integrationselement versteht der Fachmann dagegen als eine
Schaltungsanordnung, die Signale einer Telekommunikationsanlage in Daten
wandelt und diese über Leitungen und ein LAN an Personalcomputer weiterleitet
und umgekehrt Daten der Personalcomputer wieder in Signale wandelt und diese
an die Telekommunikationsanlage weiterleitet.
Der Gegenstand des Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 stellt somit gegenüber
dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem
zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
10c)Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 gemäß Abschnitt 10a).
Durch diesen Disclaimer soll erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich
nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach
Hauptantrag, resp. des erteilten Patentanspruchs 1, nicht hergeleitet werden können. Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des
Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 und somit insbesondere auf die Merkmale
2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.
Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie
oben unter Abschnitt 10b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegt - keine reine
Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich
nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Auch bzgl. des Hilfsantrags 0 kann es wiederum dahingestellt bleiben, ob die Fassung des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 zulässig wäre, wenn die im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 10b), in Verbindung mit Abschnitt 5b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale
mittels des Disclaimers gemäß 10a) genau diese Erweiterung wieder rückgängig
machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer
Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der
Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt
wäre.
Die solcherart unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, kann daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 10a), weil der ausnehmende Verzicht auf die genannten Merkmale nicht eine einschränkende Beseitigung einer reinen Erweiterung bzw. ein Rechtsverzicht in diesem Sinne ist, sondern eine Schutzbereichserweiterung durch den Entfall bzw. den Verzicht auf eine
Festlegung des erteilten Patentgegenstandes und dessen Schutzbereich für die
Merkmale betreffend das Integrationselement und dessen Bestandteile.
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 0 ist somit trotz der Beschränkungserklärung - des Disclaimers - nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 1a:
11. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 (vgl. Abschnitt 6, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
11a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
11b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1
unter den Abschnitten 6 und insbesondere 6b) dargelegten Ausführungen gelten
unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a. Der Gegenstand
des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a geht somit ebenfalls in unzulässiger
Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21
Abs. 1 Nr. 4 PatG).
Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1
nach Hilfsantrag 1a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und
dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement
und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im
LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem
wesensmäßig anderen Gegenstand.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar,
dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
11c) Die Beklagte
ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer
Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a gemäß
Abschnitt 11a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu der des Hilfsantrags 0, vgl. die Abschnitte 10a) und 10c). Die Beschränkungserklärung wirkt auf
die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a und
somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.
Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter
Abschnitt 11b) in Verbindung mit Abschnitt 6b) dargelegt - dass sie keine reine
Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige
Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Wie zu den Hilfsanträgen 1 und 0 ausgeführt , vgl. insbesondere die Abschnitte 6,
6c), 10, 10a), 10c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes
gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 11a).
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1a ist somit ebenfalls nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 2a:
12. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 (vgl. Abschnitt 7, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
2.3
2.4
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
12a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
12b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2
unter den Abschnitten 7 und insbesondere 7b) dargelegten Ausführungen gelten
unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a. Der Gegenstand
des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a geht somit ebenfalls in unzulässiger
Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21
Abs. 1 Nr. 4 PatG).
Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1
nach Hilfsantrag 2a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und
dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement
und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im
LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem
wesensmäßig anderen Gegenstand.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar,
dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
12c) Die Beklagte
ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer
Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a gemäß
Abschnitt 12a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfsanträge 0 und 1a, vgl. die Abschnitte 10a) und 11a). Die Beschränkungserklärung
wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis
2.4.7.9.
Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter
Abschnitt 12b) in Verbindung mit Abschnitt 7b) dargelegt - dass sie keine reine
Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige
Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Wie zu den Hilfsanträgen 2, 0 und 1a ausgeführt , vgl. insbesondere die Abschnitte 7, 7c) und 11, 11a), 11c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a, entsprechend
vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 12a).
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2a ist somit ebenfalls nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 3a:
13. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 (vgl. Abschnitt 8, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
2.2
2.3
2.4
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei
in dem
Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der
Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
13a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
13b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3
unter den Abschnitten 8 und insbesondere 8b) dargelegten Ausführungen gelten
unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a. Der Gegenstand
des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a geht somit ebenfalls in unzulässiger
Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21
Abs. 1 Nr. 4 PatG).
Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1
nach Hilfsantrag 3a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und
dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement
und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im
LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem
wesensmäßig anderen Gegenstand.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar,
dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
13c) Die Beklagte
ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer
Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a gemäß
Abschnitt 13a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfsanträge 0, 1a und 2a, vgl. die Abschnitte 10a), 11a) und 12a). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1
nach Hilfsantrag 3a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und
2.4.7.1 bis 2.4.7.9.
Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter
Abschnitt 13b) in Verbindung mit Abschnitt 8b) dargelegt - dass sie keine reine
Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige
Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Wie zu den Hilfsanträgen 3, 0, 1a und 2a ausgeführt, vgl. insbesondere die Abschnitte 8, 8c) und 12, 12a), 12c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a, entsprechend
vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 13a).
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3a ist somit ebenfalls nicht zulässig.
Zum Hilfsantrag 4a:
14. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4a lautet identisch zu Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 (vgl. Abschnitt 9, mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):
1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen,
die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
bestehend aus
- den Telefonapparaten (2; 11; 13),
die über eine Leitung (a)
und eine intelligente TKA (3)
mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro
ISDN, direkt verbunden sind,
2.2
2.3
2.4
- dem LAN (9)
- dem LAN-Server (10) und
- einem Integrationselement (5),
2.4.1
das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,
2.4.2
aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus
einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit
einer internen Software besteht
2.4.3
und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels
Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN
2.4.4
2.4.5
oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt
und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt
und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an
die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt
2.4.5.1
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches
vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen
Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;
2.4.6
und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei
in dem
Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der
Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
2.4.7
wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt
vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an
der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3)
plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,
2.4.7.1
wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der
internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein
kann
2.4.7.2
und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der
Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen
Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,
2.4.7.3
dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und
Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar
2.4.7.4
und interne Rufnummern permanent überwachbar sind
2.4.7.5
und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,
2.4.7.6
dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die
Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer routet,
2.4.7.7
so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,
2.4.7.8
dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung
stehen
2.4.7.9
und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an
einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.
14a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4a schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an:
Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Erweiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.
14b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a ist wortgleich zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4
unter den Abschnitten 9 und insbesondere 9b) dargelegten Ausführungen gelten
unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a. Der Gegenstand
des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a geht somit ebenfalls in unzulässiger
Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21
Abs. 1 Nr. 4 PatG).
Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1
nach Hilfsantrag 4a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und
dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement
und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im
LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem
wesensmäßig anderen Gegenstand.
Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar,
dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.
14c) Die
Beklagte
ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer
Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a gemäß
Abschnitt 14a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfsanträge 0, 1a, 2a und 3a, vgl. die Abschnitte 10a), 11a), 12a) und 13a). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.
Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter
Abschnitt 14b) in Verbindung mit Abschnitt 9b) dargelegt - dass sie keine reine
Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige
Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.
Wie zu den Hilfsanträgen 4, 0, 1a, 2a und 3a ausgeführt, vgl. insbesondere die
Abschnitte 9, 9c) und 13, 13a), 13c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a, entsprechend
vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 14a).
Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 4a ist somit ebenfalls nicht zulässig.
IV.
15. Obwohl das erteilte Patent schon aufgrund unzulässiger Erweiterung für nichtig zu erklären ist und die Anspruchsfassungen nach Hauptantrag und nach den
Hilfsanträgen als unzulässig bewertet werden müssen, nimmt der Senat jeweils
auch zur Frage der Patentfähigkeit Stellung, zumal diese in der vorliegenden Auseinandersetzung zwischen den Parteien sowohl schriftlich wie mündlich breiten
Raum eingenommen hat. Das Streitpatent ist sowohl in der nach Hauptantrag wie
auch in der nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassung wegen mangelnder Patentfähigkeit für nichtig zu erklären (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG). Dabei
werden die ohnehin unzulässigen Beschränkungserklärungen außer Betracht gelassen.
Zum Hauptantrag und zum Hilfsantrag 0
16. Der Patentanspruch 1 nach Hauptantrag ist - bei außer Betracht bleibenden
Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 und
des weiteren auch zu dem erteilten Patentanspruch 1 wortgleich, vgl. oben unter
den Abschnitten 5 und 10.
16a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach
Hilfsantrag 0 mag zwar neu sein, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit. Er ergab sich nämlich für den Fachmann (vgl. unter Abschnitt 3) in nahe
liegender Weise aus dem Stand der Technik nach Anlage D01 in Verbindung mit
seinem, insbesondere auch durch die D01 und ergänzend durch die Druckschriften D02 und D03 belegten Fachwissen.
16b) Aus der Druckschrift D01 ist eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,
als bekannt entnehmbar (Seiten 1 und 2, Chapter 1 „CallCoordinator/2 - An Overview“ - Merkmal 1). Gemäß Fig. 1 und den vorgenannten Beschreibungsteilen der
D01 weist das bekannte System die folgenden Komponenten auf: Telefonapparate, zugeordnet den EDVA’n, hier: PCs oder Workstations, eine intelligente TKA
(Telekommunikationsanlage): PBX, ein LAN, einen LAN-Server, lokalisiert auf einem Hostcomputer oder auch einem PC (vgl. D01, Seite 5, 2. Abs.), als Integrationselement ein SwitchServer/2-System und dazugehörige Verbindungsleitungen
(Merkmale 2, 2.1 bis 2.4). Das aus D01 als bekannt entnehmbare öffentliche Telefonnetz ist ein Telefonnetz mit der Bereitstellung einer CLI, in der die Nummer
des Anrufers übermittelt wird, dieses Leistungsmerkmal ist in D01 mit „Automatic
Number Identification“ (ANI) und „Service Dialed Number Identification Service“
(DNIS) bezeichnet (vgl. D01, Seite 2, Absatz 1 und Seite 3, Absatz 1) und entspricht funktional dem Leistungsmerkmal CLI eines ISDN- oder Euro ISDN- Telefonnetzes (Merkmale 2.1.1 bis 2.1.3, letzteres betr. CLI; ISDN oder Euro ISDN
sind in Patentanspruch 1 ohnehin nur beispielhaft genannt). Der SwitchServer/2
nach D01 ist zwischen der Telefonanlage und den PCs (EDVA’n) angeordnet und
entspricht hinsichtlich seiner Funktion dem Integrationselement des Streitpatents,
er stellt die notwendigen Telefonie-Funktionen zwischen der Telefonanlage und
den CallCoordinator/2 - Arbeitsplatzrechnern (Workstations) und Servern bereit,
und führt die Protokollumwandlung zwischen der Telefonanlage und den Computern durch (vgl. Seite 3, Fußnote 2, Seite 5, Absatz 5 - Merkmal 2.4.1).
Sofern dem Fachmann diese Darlegung bzgl. einer Protokollumwandlung aus D01
nicht hinreicht, wird er in D01 auf die Druckschrift D02 verwiesen (vgl. D01,
Seite 2, 3. und 4. Absatz, Seite 5, 5. Absatz), in D02, Seite 1, Absatz 4 wird erläutert, dass der SwitchServer/2 die Protokollumwandlung zwischen der Telefonanlage und den Computern durchführt, um dadurch die Kommunikation zwischen
diesen zu ermöglichen. Nur am Rande sei darauf verwiesen, dass laut D02 zum
Anschließen der unterstützten Telefonanlage AT&T DEFINITY Generic 3i/3r eine
ISDN-Karte erforderlich ist (D02, Seite 2, Tabelle rechts oben), dem entnimmt der
Fachmann, dass die in der bekannten Anordnung zur Anwendung gelangende
Telefonanlage TKA beispielhaft auch an einem ISDN-Telefonnetz betrieben werden kann. Im Übrigen ist auch in der D03, auf die ebenfalls in D01 verwiesen wird
(vgl. D01, Seite 2, 3. und 4. Absatz, Seite 5, 5. Absatz) die Anwendung in Zusammenhang mit ISDN-Telefonnetzen beschrieben (vgl. D03, Seite 1, rechte Spalte,
letzter Absatz, ergänzend zu den Merkmalen 2.1.1 und 2.4.3 betr. die beispielhafte
Nennung von ISDN).
Der SwitchServer/2 (entsprechend dem beanspruchten Integrationselement) enthält als Computer - für den Fachmann selbstverständlich - ein Rechnersystem und
eine Softwareschicht, zu diesem Fachwissen sei ebenfalls auf D02, Seite 2, Tabelle rechts oben, verwiesen, dort sind die genannten Hard- und Softwarekomponenten detailliert aufgeführt. Weiter weist der SwitchServer/2 ein Interface, d. h.
ein Verbindungselement, zur Telefonanlage auf, nämlich eine Adapterkarte mit einer internen Software, ein solches Telefonanlagen-Interface ist in D01 auf
Seite viii zu den Seiten 282 und 321 genannt, beispielhaft sind dazu auch in Dokument D02 auf Seite 2 rechts oben mehrere solche Interface-Karten zum Anschließen an Telefonanlagen verschiedener Hersteller (Northern Telecom, AT&T,
NCR) aufgelistet (Merkmal 2.4.2). Über dieses Verbindungselement empfängt der
SwitchServer/2 gemäß Fig.1 in D01 mittels einer Leitung Signale von dem öffentlichen Telefonnetz mit einer Anruferidentifikation (ANI/DNIS, entsprechend CLI)
über die intelligente Telefonanlage PBX, hierzu wird in D01, Seite 3, Absatz 1,
ausgeführt, dass beim Anruf eines Kunden in einem Callcenter die ANI als Anruferidentifikation und andere Daten von der Telefonanlage an den SwitchServer/2
übermittelt werden (Merkmal 2.4.3). Ferner gibt der SwitchServer/2 über sein Verbindungselement mittels einer Leitung Signale über die intelligente Telefonanlage
an das öffentliche Telefonnetz mit Anruferidentifikation zurück, indem ein Benutzer
Telefonanrufe von seinem PC aus tätigen kann, ohne ein Telefongerät zu benutzen, hierzu wählt der Benutzer die „Wählen“- Funktion an seinem PC oder drückt
auf der Tastatur des PC eine bestimmte Tastenkombination, wodurch er jede
Funktion durchführen kann, die mit einem konventionellen Telefon möglich ist, der
Nutzer an einem Arbeitsplatz in Fig. 1 der Druckschrift D01 kann somit mittels seines PC (seiner EDVA) über das LAN und den SwitchServer/2 Signale an die Telefonanlage PBX senden, mittels der diese veranlasst wird, eine Telefonverbindung über das öffentliche Telefonnetz aufzubauen, also eine externe Nummer anzuwählen, wozu wiederum das Senden von Signalen über das öffentliche Telefonnetz erforderlich ist (D01, Fig. 1, Seite 7, Absatz 2 - Merkmal 2.4.4). Zum anderen
übergibt der SwitchServer/2 einen Datensatz mit Informationen an die PCs
(EDVA’n) über eine Leitung zwischen SwitchServer/2 und LAN (D01, Fig. 1), das
LAN und eine weitere Leitung zwischen LAN und EDVA’n (D01, Verbindung
„Data“ in Fig. 1 - Merkmal 2.4.5). Dass es sich dabei um ein Übergeben von Daten
handelt, ergibt sich aus Seite 1, Absatz 2 in D01, wonach beim Eingang eines Anrufs (eines Kunden) an der EDVA (PC, Workstation) eines Benutzers (Sachbearbeiters) CallCoordinator/2 Informationen von der Telefonanlage verwendet, um
Informationen über den anrufenden Kunden aus der „Host Data Base“ (also Datensätzen, die in dem Host-Computer bzw. dem LAN-Server abgelegt sind) von
dem Host-Computer abzurufen und diese Daten auf dem PC des Sachbearbeiters
darzustellen. Dazu verwendet gemäß D01, Seite 2, Absatz 1, die bekannte Anordnung die Telefonnummer des Anrufers, um auf den Host-Computer zuzugreifen
und die Kundendaten auf der EDVA des Benutzers (PC des Sachbearbeiters) zum
gleichen Zeitpunkt anzuzeigen, zu dem der Anruf zu dem Telefon des Sachbearbeiters geroutet wird. Die in diesem Zusammenhang genannten „Customer Data“
sind ein Datensatz aus dem LAN-Server mit Informationen über den anrufenden
Kunden. Auch auf Seite 3, Zeile 3 der D01 wird nochmals darauf hingewiesen,
dass der SwitchServer/2 die Anruferidentifikation (ANI/DNIS), entsprechend der
CLI des Streitpatents, über das LAN weiterleitet. Gemäß Seite 4, Absatz 3 in D01
wird die Anruferidentifikation verwendet, um auf den Host-Computer zuzugreifen,
die Daten des Anrufers aus der Datenbank zu lesen und auf dem Bildschirm des
PC des Sachbearbeiters darzustellen. Schließlich empfängt der SwitchServer/2
den Datensatz des PC wieder, wenn bspw. ein Anruf umgelegt (Call Transfer)
bzw. weitergeleitet (Call Forwarding) wird (D01, Seite 4, Absatz 4 und Seite 6 -
Merkmal 2.4.6). Somit wird die Umwandlung der Signale in den Datensatz und
umgekehrt vom Integrationselement (SwitchServer/2) vorgenommen (vgl. auch
D01, Seite 5, Absatz 3), diese Umwandlung geschieht durch die Bestandteile des
Integrationselements, nämlich durch das Rechnersystem, eine Softwareschicht
und ein Verbindungselement mit einer internen Software, das Integrationselement
(SwitchServer/2) ist gemäß Fig. 1 in D01 an der Telefonanlage platziert (Merkmal
2.4.7). Einmal mehr heißt es dazu in D01 auf Seite 5, drittletzter Absatz, dass der
SwitchServer/2 die Umwandlung der Signale von der Telefonanlage (Switch) in
Daten für CallCoordinator/2, d. h., in den Datensatz und umgekehrt vornimmt
(Protocol Mapping). Eine solcherart bekannte Protokoll-Umwandlung und Nachrichtenanpassung, die von dem Integrationselement mittels des Rechnersystems,
der Softwareschicht und eines Verbindungselements durchgeführt wird, versteht
der Fachmann als ein Empfangen einer Anforderung vom Host-Computer für eine
Telefonfunktion, ein Umwandeln dieser Anforderung in eine Signalfolge, welche
die Telefonanlage versteht, ein Senden der Signale an die Telefonanlage, ein
Empfangen der Signale von der Telefonanlage, Umwandeln der Signalfolgen in
Datensätze als Nachrichten, die der Host-Computer versteht, und ein Senden dieser Nachrichten an den Host-Computer. Für den vorstehend geschilderten Datenaustausch zwischen der Telekommunikationsanlage und den EDVA’n bietet sich
dem Fachmann der Einsatz eines – dem Fachmann wohlbekannten - bitsynchronen
Datenkommunikationsprotokolls
für
eine
transparente
bitserielle
Datenübertragung an (Synchrone Datenübertragungssteuerung - SDLC, ergänzend zu Merkmal 2.4.2). Das fakultative Merkmal, dass die Softwareschicht und
das Verbindungselement mit der internen Software (des SwitchServer/2) integrierte Bestandteile des LAN-Servers sein können, ist dem Fachmann ebenfalls aus
seinem Fachwissen heraus geläufig (Merkmal 2.4.7.1).
Die Anordnung gemäß der Entgegenhaltung D01 stellt somit Rufnummern aus der
Anruferidentifikation mittels des SwitchServer/2 für die Netzwerkanwendung bereit, und zwar mittels des Rechnersystems, der Softwareschicht, des Verbindungselements und der Verbindung des Verbindungselements mit dem EDV-
System und der Telefonanlage, vgl. D01, Seite 2, Absatz 1 und Fig. 1 - Merkmale
2.4.7.2. Hierdurch werden übliche Telefonfunktionen wie die Erreichbarkeit der
Telefonapparate durch die Telefonanlage, die Überwachung der internen Rufnummern bzw. Telefonapparate und der damit verbundene Zustandswechsel der
internen Rufnummern bzw. Telefonapparate realisiert (D01, Seite 2, Absatz 2 -
Merkmale 2.4.7.3 bis 2.4.7.5). Der SwitchServer/2 leitet („routet“) eine bestimmte
Kennung für die Identifikation, die durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird,
an einen oder mehrere Teilnehmer weiter, da der PC gemäß D01, Seite 4, Absatz 3 die Anruferidentifikation, die er über den SwitchServer/2 von der Telefonanlage erhalten hat, verwendet, um auf die Kundendaten in dem Host zurückzugreifen und diese auf dem Bildschirm des PC des Sachbearbeiters anzuzeigen,
dabei können die Daten an mehreren Bildschirmen angezeigt werden, vgl. Seite 7,
Absatz 1 in D01, wo im Zusammenhang mit Konferenzschaltungen beschrieben
ist, dass die Kundendaten automatisch an den PCs mehrerer Sachbearbeiter dargestellt werden (Merkmale 2.4.7.6 und 2.4.7.7). Die Teilnehmer an einem Telefonat, zumindest in einer Konferenzschaltung gemäß D01, sind also miteinander
verbunden, wobei sie auch für die Telefonanlage und den daran angeschlossenen
SwitchServer/2 erkennbar und dem LAN- Server zur Archivierung zuführbar sind
und schließlich auswertbar zur Verfügung stehen, da diese Funktionalitäten einem
LAN-Server (Host-Computer) über das LAN prinzipiell zur Verfügung stehen
(Merkmal 2.4.7.8). Des Weiteren weiß der mit Netzwerken, insbesondere LANs,
befasste Fachmann, dass jeder gerufene Teilnehmer an einer an einem LAN angeschlossenen Station (EDVA, PC, Workstation) erreichbar ist, wenn er sich im
LAN mit seiner zugehörigen Identifikationsnummer angemeldet hat (Merkmal
2.4.7.9).
Damit ist der Fachmann ohne erfinderische Überlegungen zum Gegenstand des
Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, resp. nach Hilfsantrag 0 gelangt.
16c) Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung unter Verweis auf Seite 6,
Abschnitt „Communicating with the Host“, der Druckschrift D01 den Standpunkt
vertreten, dass es sich bei der aus der Druckschrift D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung um eine Host/Terminal-Anordnung handle, nicht aber um eine Server/Client-Lösung, wie dies durch Patentansprüche 1 nach Haupt- und Hilfsanträgen beansprucht sei. Die in D01 beschriebenen PCs, resp. Workstations, seien als
Terminals nicht mit den EDVA’n resp. Personalcomputern (Clients) des Streitpatents zu vergleichen, auch sei der zentrale Host-Rechner mit einem LAN-Server
gemäß Streitpatent nicht zu vergleichen, er könne insbesondere die Anforderungen an den Datenverkehr, z. B. eine sofortige und zeitgleiche Übergabe von Datensätzen, zumindest nur beschränkt gewährleisten. Auch seien für den Fachmann mehrere Schritte notwendig gewesen, um, ausgehend von der aus D01 als
bekannt entnehmbaren Anordnung, zu dem Gegenstand des Patentanspruchs 1
zu gelangen, sofern überhaupt dem Stand der Technik eine Veranlassung für den
Fachmann, in diesem Sinne tätig zu werden, entnehmbar gewesen sei.
Nach Auffassung des Senats findet die Argumentation der Beklagten bzgl. der
vorstehend dargelegten Unterschiede zwischen der im Stand der Technik nach
D01 geschilderten Host/Terminal-Anordnung und der nach Auffassung der Beklagten gemäß Streitpatent geforderten Server/Client-Lösung keinen Rückhalt in
der Formulierung der jeweiligen Patentansprüche 1, insbesondere auch nicht unter Berücksichtigung der Beschreibung des Streitpatents, vielmehr ist insbesondere der in Rede stehende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag, resp. gemäß
Hilfsantrag 0, nicht beschränkt auf die von der Beklagten angegebene Server/Client-Lösung. Wie oben unter Abschnitt 16b) abgehandelt, liest der Fachmann insbesondere die aus der D01 als bekannt entnehmbare Server-Anordnung
und die mit dieser verbundenen EDVA’n auf die diesbezüglichen Merkmale der mit
Patentanspruch 1 nach Haupt- resp. nach Hilfsantrag 0 geforderten Anordnung.
Auch übersteigen die dem Fachwissen des Fachmannes in Hinblick auf den Gegenstand des Patentanspruchs 1 zuzurechnenden Ergänzungen des Standes der
Technik nach D01, selbst wenn es sich dabei um mehrere gehandelt haben sollte,
nicht das Maß dessen, was von einem Fachmann bei durchschnittlichem Handeln
erwartet werden kann, diese Maßnahmen können somit die Patentfähigkeit des
Gegenstandes des Patentanspruchs 1 nicht begründen, zumal sich diese Maßnahmen im Wesentlichen auf funktionale Merkmale (Wirkungsangaben) der beanspruchten Vorrichtung beziehen, während die die Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 beschreibenden Merkmale betr. EDV-Systeme und Telefonanlagen, insbesondere Telefonapparate, TKA, Telefonnetz, LAN, LAN-Server, Integrationselement, (Verbindungs-)Leitungen, aus D01 als bekannt entnehmbar sind, vgl.
dazu ebenfalls Abschnitt 16b). Die Veranlassung zu den oben genannten Maßnahmen ist dem allgegenwärtigen Streben des Fachmanns nach Verbesserungen
zuzurechnen.
Zu den Hilfsanträgen 1 und 1a
17. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 ist - bei außer Betracht bleibenden
Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 6 und 11. Der Patentanspruch 1 gemäß
Hilfsantrag 1, resp. gemäß Hilfsantrag 1a ersetzt in den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5,
2.4.6 und 2.4.7.7 des Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5) den
Begriff EDVA’n durch Personalcomputer.
17a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 resp. nach
Hilfsantrag 1a beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
17b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 1, resp.
Hilfsantrag 1a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hauptantrag, resp. Hilfsantrag 0,
unter den Abschnitten 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.
Personalcomputer subsumiert der Fachmann unter EDV-Anlagen (EDVA’n), im
Übrigen sind Personalcomputer aus dem in Bezug genommenen Stand der Technik nach D01 in einer dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 adäquaten Zuordnung als bekannt entnehmbar.
Die mit Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a vorgenommene
Konkretisierung der EDVA’n auf Personalcomputer kann deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Patentanspruchs 1 nicht begründen.
Zu den Hilfsanträgen 2 und 2a
18. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist - bei außer Betracht bleibenden
Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 7 und 12. Der Patentanspruch 1 gemäß
Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, im Anschluss an dessen Merkmal 1 sind die folgenden weiteren Merkmale
hinzugefügt (zusätzliche Gliederungszeichen 1.1 und 1.2 hinzugefügt):
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
18a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2, resp. nach
Hilfsantrag 2a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
18b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 2, resp.
Hilfsantrag 2a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a,
unter den Abschnitten 17a) bis 17c) in Verbindung mit den Abschnitten 16a) bis
16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.
Die aus D01 als bekannt entnehmbare Anordnung weist ebenfalls Telefonapparate auf (vgl. D01, Fig. 1, i. V. m. Seiten 1 und 2, Chapter 1 „CallCoordinator/2 –
An Overview“). Die weiteren Merkmale, dass die Telefonapparate mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem gesteuert werden, wobei die Telefonanlage(n) an EDV-Systeme angebunden sind, dass alle
Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften
der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) - und entsprechend 17b) - bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des
Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind
und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2
resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.
Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale
1.1
welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der
Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem aufweist, und
1.2
wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden
sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,
können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach
Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a, ebenfalls nicht begründen.
Zu den Hilfsanträgen 3 und 3a
19. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 ist - bei außer Betracht bleibenden
Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 8 und 13. Der Patentanspruch 1 gemäß
Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.6 sind die folgenden weiteren Merkmale hinzugefügt (zusätzliche Gliederungszeichen 2.4.6.1 und 2.4.6.2 hinzugefügt):
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei
in dem
Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der
Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
19a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3, resp. nach
Hilfsantrag 3a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
19b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 3, resp.
Hilfsantrag 3a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a,
unter den Abschnitten 18a) bis 18c) in Verbindung mit den Abschnitten 17a) bis
17c) und 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.
Auch die Merkmale, dass aus dem LAN-Server und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar
sind, wobei in dem Integrationselement zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers und der
entsprechenden Leitungen an den Personalcomputer sendbar sind, ergeben sich
für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt
entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) - und entsprechend 17b) und 18b) - bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1
nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 – mit Ausnahme der Merkmale 2.4.6.1 und 2.4.6.2 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.
Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale
2.4.6.1
wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem
Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,
2.4.6.2
wobei
in dem
Integrationselement (5) zu einem Datensatz
umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der
Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,
können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach
Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a, ebenfalls nicht begründen.
Zu den Hilfsanträgen 4 und 4a
20. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 ist - bei außer Betracht bleibenden
Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 9 und 14. Der Patentanspruch 1 gemäß
Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 23 im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.5 sind die folgenden weiteren Merkmale hinzugefügt (zusätzliches Gliederungszeichen 2.4.5.1 hinzugefügt):
2.4.5.1
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches
vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen
Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;
20a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4, resp. nach
Hilfsantrag 4a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
20b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 4, resp.
Hilfsantrag 4a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a,
unter den Abschnitten 19a) bis 19c) in Verbindung mit den Abschnitten 18a) bis
18c), 17a) bis 17c) und 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher
Weise.
Auch die Merkmale, dass bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat sofort von
der intelligenten Telefonanlage dem Integrationselement ein Signal über die Leitung übergebbar ist, welches vom Integrationselement in einem Datensatz, mit
entsprechenden Informationen versehen, über das LAN an den zugehörigen Personalcomputer übergebbar ist; ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus
den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) - und entsprechend 17b), 18b) und 19b) - bzgl. der
Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach
Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 - mit Ausnahme der Merkmale 2.4.5.1, 2.4.6.1 und 2.4.6.2 des Patentanspruchs 1 nach
Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.
Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale
2.4.5.1
wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches
vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen
Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;
können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach
Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a, ebenfalls nicht begründen.
V.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO, die
Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 99 Abs. 1 PatG i. V. m.
Voit
Schwarz-Angele
Dr. Hartung
Dr. Müller
Kleinschmidt
Pr