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BPatG Beschluss vom 04.05.2022 – 19 W (pat) 12/21

19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:250422B19Wpat12.21.0

BUNDESPATENTGERICHT

19 W (pat) 12/21 _______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

25.04.2022

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Patentanmeldung 10 2018 124 581.5

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

25. April 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt,

des Richters Dipl.-Ing. Müller, der Richterin Dorn sowie des Richters Dipl.-Ing.

Tischler beschlossen:

ECLI:DE:BPatG:2022:250422B19Wpat12.21.0

Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02M vom 1. Oktober 2021

wird aufgehoben und das Patent 10 2018 124 581 wie folgt erteilt:

Bezeichnung:

Leistungswandlersteuerung, asymmetrischer Leistungswandler und

Verfahren zum Betreiben eines Leistungswandlers

Anmeldetag:

5. Oktober 2018

Patentansprüche:

Patentansprüche 1 bis 12, dem Bundespatentgericht überreicht in der

mündlichen Verhandlung am 25. April 2022

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 22, dem Bundespatentgericht überreicht in

der mündlichen Verhandlung am 25. April 2022

Zeichnungen:

Figuren 1A, 1B, 2 bis 8 vom 19. August 2019, beim DPMA eingegangen

am 20. August 2019

G r ü n d e

I.

Die Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 10 2018 124 581.5

ist am

5. Oktober 2018 in englischer Sprache beim Deutschen Patent- und Markenamt

(DPMA) eingereicht worden. Mit Schreiben vom 19. August 2019, beim DPMA

eingegangen am 20. August 2019, ist eine anwaltlich beglaubigte deutsche

Übersetzung der Anmeldeunterlagen nachgereicht worden. Danach trägt die

Erfindung die Bezeichnung

„Leistungswandlersteuerung, asymmetrischer

Leistungswandler und Verfahren zum Betreiben eines Leistungswandlers“.

Das DPMA – Prüfungsstelle für Klasse H02M – hat die Anmeldung mit Beschluss

vom 1. Oktober 2021 aus den Gründen des Prüfungsbescheids vom 28. Mai 2021

zurückgewiesen. In dem in Bezug genommenen Bescheid ist sinngemäß

ausgeführt,

die

jeweiligen Gegenstände

der mit Schriftsatz

vom

16. September 2019 eingereichten nebengeordneten Patentansprüche 1, 9 und 12

beruhten nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 21. Oktober 2021 beim DPMA

eingegangene Beschwerde der Anmelderin.

Sie beantragt zuletzt,

den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02M vom 1. Oktober 2021

aufzuheben und das nachgesuchte Patent auf der Grundlage folgender

Unterlagen zu erteilen:

Patentansprüche:

Patentansprüche 1 bis 12, dem Bundespatentgericht überreicht in der

mündlichen Verhandlung am 25. April 2022

Beschreibung:

Beschreibungsseiten 1 bis 22, dem Bundespatentgericht überreicht in

der mündlichen Verhandlung am 25. April 2022

Zeichnungen:

Figuren 1A, 1B, 2 bis 8 vom 19. August 2019, beim DPMA eingegangen

am 20. August 2019

Die einander nebengeordneten Patentansprüche 1, 5 und 8 vom 25. April 2022

lauten:

1. Leistungswandlersteuerung (10; 20; 53) für einen asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler, die Folgendes

umfasst:

einen ersten Schaltertreiber (23), der zum Treiben eines ersten

Primärseitenschalters

(12,

11;

25)

des

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers konfiguriert ist,

einen zweiten Schaltertreiber (22), der zum Steuern eines zweiten

Primärseitenschalters

(11,

12;

54)

des

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers konfiguriert ist,

und

eine Steuerlogik (21), die in wenigstens einem Betriebsmodus zu

Folgendem in jedem Schaltzyklus konfiguriert ist:

Steuern des ersten und zweiten Schaltertreibers (23, 22) zum

Schließen des ersten Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine

erste Zeitdauer, während der zweite Primärseitenschalter (11, 12;

54) geöffnet ist;

Steuern, nach der ersten Zeitdauer, des ersten und zweiten

Schaltertreibers

(23,

22)

zum Öffnen

des

ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55), so dass er für eine erste

Pausendauer offen ist, während der zweite Primärseitenschalter (11,

12; 54) weiterhin geöffnet ist;

Steuern, nach der ersten Pausendauer, des ersten und zweiten

Schaltertreibers

(23,

22)

zum Schließen

des

zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite Zeitdauer, während

der erste Primärseitenschalter (12, 11; 55) weiterhin geöffnet ist;

Steuern, nach der zweiten Zeitdauer, des ersten und zweiten

Schaltertreibers

(23,

22)

zum Öffnen

des

zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite Pausendauer,

während der erste Primärseitenschalter (12, 11; 55) weiterhin

geöffnet ist;

Steuern, nach der zweiten Pausendauer, des ersten und zweiten

Schaltertreibers

(23,

22)

zum Schließen

des

ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine dritte Zeitdauer, während

der zweite Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin geöffnet ist;

und

Steuern, nach der dritten Zeitdauer, des ersten und zweiten

Schaltertreibers

(22,

23)

zum Öffnen

des

ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine dritte Pausendauer,

während der zweite Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin

geöffnet ist,

wobei die Steuerlogik dazu konfiguriert ist, bei einem Extremwert

einer Spannung an einem Knoten zwischen dem ersten

Primärseitenschalter

(12,

11;

55)

und

dem

zweiten

Primärseitenschalter (11, 12; 54) die dritte Pausendauer zu beenden

und die erste Zeitdauer eines nächsten Schaltzyklus zu starten,

wobei eine Zeitposition des Extremwertes basierend auf einem

Signal bestimmt wird, das eine Entmagnetisierung eines

Transformators (T1) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-

Halbbrücken-Sperrwandlers angibt,

wobei das Signal, das eine Entmagnetisierung eines Transformators

(T1) angibt, ein Signal von einer Hilfswicklung (19; 511) des

Transformators (T1) ist und die Zeitposition des Extremwertes so

bestimmt wird, dass sie eine vorbestimmte Zeit, nachdem eine

steigende Flanke des Signals von der Hilfswicklung (19; 511) des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

null durchläuft, ist.

5. Asymmetrischer Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler,

der Folgendes umfasst:

die Leistungswandlersteuerung (10; 20; 53) nach einem der

Ansprüche 1 bis 4,

den ersten Primärseitenschalter (12, 11; 55),

den zweiten Primärseitenschalter (11, 12; 54), und

einen Transformator, der zwischen einem Knoten zwischen dem

ersten Primärseitenschalter und dem zweiten Primärseitenschalter

gekoppelt ist.

8. Verfahren

zum

Steuern

eines

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers, das Folgendes

in jedem Schaltzyklus umfasst:

Schließen eines ersten Primärseitenschalters (12, 11; 55) des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

für eine erste Zeitdauer, während ein zweiter Primärseitenschalter

(11, 12; 54) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-

Halbbrücken-Sperrwandlers geöffnet ist;

Öffnen, nach der ersten Zeitdauer, des ersten Primärseitenschalters

(12, 11; 55) für eine erste Pausendauer, während der zweite

Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin geöffnet ist;

Schließen, nach der ersten Pausendauer, des

zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite Zeitdauer, während

der erste Primärseitenschalter (12, 11; 55) weiterhin geöffnet ist;

Öffnen,

nach

der

zweiten

Zeitdauer,

des

zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite Pausendauer,

während der erste Primärseitenschalter (12, 11; 55) weiterhin

geöffnet ist;

Schließen, nach der

zweiten Pausendauer, des ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine dritte Zeitdauer, während

der zweite Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin geöffnet ist;

Öffnen, nach der dritten Zeitdauer, des ersten Primärseitenschalters

(12, 11; 55) für eine dritte Pausendauer, während der zweite

Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin geöffnet ist; und

Beenden der dritten Pausendauer und Starten der ersten Zeitdauer

eines nächsten Schaltzyklus bei einem Extremwert einer Spannung

zwischen dem ersten Primärseitenschalter (12, 11; 55) und dem

zweiten Primärseitenschalter (11, 12; 54),

wobei eine Zeitposition des Extremwertes basierend auf einem

Signal bestimmt wird, das eine Entmagnetisierung eines

Transformators (T1) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-

Halbbrücken-Sperrwandlers angibt,

wobei das Signal, das eine Entmagnetisierung eines Transformators

(T1) angibt, ein Signal von einer Hilfswicklung (19; 511) des

Transformators (T1) ist und die Zeitposition des Extremwertes so

bestimmt wird, dass sie eine vorbestimmte Zeit, nachdem eine

steigende Flanke des Signals von der Hilfswicklung (19; 511) des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

null durchläuft, ist.

Im Prüfungsverfahren vor dem DPMA wurden folgende Druckschriften genannt:

D1

D2

D3

D4

D5

D6

CN 106505865 A

US 2016/0218623 A1

US 2015/0381031 A1

CN 105375783 A

US 2015/0016153 A1

US 2014/0098572 A1

Mit Schreiben vom 15. März 2022 hat der Senat ferner auf folgende

Druckschriften hingewiesen:

D7

CN 103795260 A

D7a

englischsprachige, mittels Espacenet am 23. Februar 2022

erzeugte Maschinenübersetzung der Beschreibung der D7

D8

US 2018/0254710 A1

Wegen des Wortlauts der direkt oder indirekt auf die Patentansprüche 1, 5 bzw. 8

rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 4, 6 und 7 bzw. 9 bis 12 sowie weiterer

Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.

II.

Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde ist begründet, mit der Folge,

dass das nachgesuchte Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen

Beschlusses – in der nunmehr beantragten Fassung zu erteilen war. Denn der

– zweifellos auf dem Gebiet der Technik liegende und gewerblich anwendbare –

Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 erweist sich gegenüber dem

vorliegenden Stand der Technik als patentfähig (§ 1 Abs. 1, §§ 3, 4 PatG). In

entsprechender Weise sind auch die Gegenstände der geltenden nebengeordneten

Patentansprüche 5 und 8 einer Patenterteilung zugänglich.

1.

Die

Erfindung

betrifft

eine

Leistungswandlersteuerung,

einen

asymmetrischen Leistungswandler sowie ein Verfahren zum Betreiben eines

Leistungswandlers.

Aus dem Stand der Technik sei bekannt, Leistungswandler (engl.: power

converters) zu verwenden, um eine elektrische Eingangsleistung in eine elektrische

Ausgangsleistung umzuwandeln. Beispiele beinhalteten Spannungswandler (engl.:

voltage converters), die verwendet würden, um eine Eingangsspannung in eine

Ausgangsspannung zu wandeln, z. B. um eine oder mehrere Ausgangsspannungen

bereitzustellen, die als Versorgungsspannungen für elektronische Schaltkreise

verwendet würden (vgl. Seite 1, Zeilen 14 bis 20 der deutschen Übersetzung der

Beschreibung vom 19. August 2019).

Ein Typ von Spannungswandlern seien asymmetrische Wandler (engl.: asymmetric

converters) mit einem Transformator. Asymmetrische Wandler wiesen zwei

Schalter auf der Primärseite des Transformators auf, die

in einer

Halbbrückenkonfiguration angeordnet seien und durch pulsbreitenmodulierte

(PWM-)Signale getrieben werden könnten, wobei diese Signale für die beiden

Schalter unterschiedlich seien (daher der Ausdruck „asymmetrisch“) (vgl. Seite 1,

Zeilen 20 bis 27).

Ein spezieller Typ eines asymmetrischen Wandlers sei ein asymmetrischer

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler (APWM-HB-Sperrwandler). Bei

einem APWM-HB-Sperrwandler sei ein induktives Element des Wandlers geteilt,

um einen Transformator zu bilden, so dass Spannungsverhältnisse basierend auf

einem Wicklungsverhältnis des Transformators multipliziert würden mit dem

zusätzlichen Vorteil einer Isolation (vgl. Seite 1, Zeilen 27 bis 36).

Primärseitenschalter würden üblicherweise als Transistoren, z. B. Metall-Oxid-

Halbleiter(MOS)-Feldeffekttransistoren, implementiert, wobei Feldeffekttransistoren

parasitäre Kapazitäten aufwiesen. Falls ein solcher Schalter mit einer an ihn

angelegten Spannung geschaltet werde, würden diese Kapazitäten geladen und bei

dem Schaltereignis könne diese Ladung verloren gehen, was insgesamt zu

Verlusten des Wandlers führe.

Des Weiteren sollten Leistungswandler

in vielen Anwendungen, z. B.

in

Anwendungen mit Leistungsversorgungen, eine geregelte Ausgangsspannung über

einen weiten Eingangsspannungsbereich (z. B. zum Anpassen an Netzspannungen

in unterschiedlichen Ländern) beibehalten (vgl. Seite 2, Zeilen 1 bis 16).

Zur Steuerung der Primärseitenschalter solcher Wandler seien unterschiedliche

Konzepte entwickelt worden, um eine geregelte Ausgangsspannung

bereitzustellen. Manche

dieser

Konzepte

beinhalteten

sogenanntes

Nullspannungsschalten (engl.: Zero Voltage Switching, ZVS) und in dem Fall von

Resonanzwandlern das Bereitstellen eines speziellen Schalttimings mit Bezug auf

eine Resonanzperiode der Resonanzwandler. Manche dieser Techniken könnten

hinsichtlich der Effizienz suboptimal sein oder es könnten, in Abhängigkeit von einer

gewünschten Ausgangsspannung und Ausgangslast, andere Herausforderungen

aufkommen (vgl. Seite 2, Zeilen 18 bis 28).

Eine Aufgabe, die durch die Erfindung gelöst werden soll,

ist

in den

Anmeldeunterlagen zwar nicht angegeben. Nach Erkenntnis des Senats ist es

jedoch Aufgabe der Erfindung, die zuvor genannten Nachteile der aus dem Stand

der Technik bekannten Konzepte zumindest teilweise zu beheben, insbesondere

die Schaltverluste beim Betrieb eines asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-

Halbbrücken-Sperrwandlers zu reduzieren.

2.

Gelöst werde diese Aufgabe durch eine Leistungswandlersteuerung gemäß

Patentanspruch 1, einen asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-

Sperrwandler gemäß Patentanspruch 5 und ein Verfahren zum Steuern eines

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

gemäß

Patentanspruch 8.

Der geltende Patentanspruch 1 lässt sich wie folgt gliedern:

M1

Leistungswandlersteuerung

(10;

20;

53)

für

einen

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler, die Folgendes umfasst:

M1.1

einen ersten Schaltertreiber (23), der zum Treiben eines ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 25) des asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

konfiguriert ist,

M1.2

einen zweiten Schaltertreiber (22), der zum Steuern eines

zweiten Primärseitenschalters (11, 12; 54) des asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

konfiguriert ist, und

M1.3

eine Steuerlogik (21), die in wenigstens einem Betriebsmodus

zu Folgendem in jedem Schaltzyklus konfiguriert ist:

M1.3.1

Steuern des ersten und zweiten Schaltertreibers (23, 22)

zum Schließen des ersten Primärseitenschalters (12, 11;

55)

für eine erste Zeitdauer, während der zweite

Primärseitenschalter (11, 12; 54) geöffnet ist;

M1.3.2

Steuern, nach der ersten Zeitdauer, des ersten und

zweiten Schaltertreibers (23, 22) zum Öffnen des ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55), so dass er für eine

erste Pausendauer offen

ist, während der zweite

Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin geöffnet ist;

M1.3.3

Steuern, nach der ersten Pausendauer, des ersten und

zweiten Schaltertreibers (23, 22) zum Schließen des

zweiten Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite

Zeitdauer, während der erste Primärseitenschalter (12,

11; 55) weiterhin geöffnet ist;

M1.3.4

Steuern, nach der zweiten Zeitdauer, des ersten und

zweiten Schaltertreibers (23, 22) zum Öffnen des zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54)

für eine zweite

Pausendauer, während der erste Primärseitenschalter

(12, 11; 55) weiterhin geöffnet ist;

M1.3.5

Steuern, nach der zweiten Pausendauer, des ersten und

zweiten Schaltertreibers (23, 22) zum Schließen des

ersten Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine dritte

Zeitdauer, während der zweite Primärseitenschalter (11,

12; 54) weiterhin geöffnet ist; und

M1.3.6

Steuern, nach der dritten Zeitdauer, des ersten und

zweiten Schaltertreibers (22, 23) zum Öffnen des ersten

Primärseitenschalters

(12, 11; 55)

für eine dritte

Pausendauer, während der zweite Primärseitenschalter

(11, 12; 54) weiterhin geöffnet ist,

M1.4

wobei die Steuerlogik dazu konfiguriert

ist, bei einem

Extremwert einer Spannung an einem Knoten zwischen dem

ersten Primärseitenschalter (12, 11; 55) und dem zweiten

Primärseitenschalter (11, 12; 54) die dritte Pausendauer zu

beenden und die erste Zeitdauer eines nächsten Schaltzyklus

zu starten,

M1.5

wobei eine Zeitposition des Extremwertes basierend auf einem

Signal bestimmt wird, das eine Entmagnetisierung eines

Transformators

(T1) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers angibt,

M1.6

wobei das Signal, das eine Entmagnetisierung eines

Transformators (T1) angibt, ein Signal von einer Hilfswicklung

(19; 511) des Transformators (T1) ist und die Zeitposition des

Extremwertes so bestimmt wird, dass sie eine vorbestimmte

Zeit, nachdem eine steigende Flanke des Signals von der

Hilfswicklung (19; 511) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers null durchläuft, ist.

Der geltende nebengeordnete Patentanspruch 5 lautet gegliedert:

M5

Asymmetrischer

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler, der Folgendes umfasst:

M5.1

die Leistungswandlersteuerung (10; 20; 53) nach einem der

Ansprüche 1 bis 4,

M5.2

den ersten Primärseitenschalter (12, 11; 55),

M5.3

den zweiten Primärseitenschalter (11, 12; 54), und

M5.4

einen Transformator, der zwischen einem Knoten zwischen

dem ersten Primärseitenschalter und dem

zweiten

Primärseitenschalter gekoppelt ist.

Der geltende nebengeordnete Patentanspruch 8 lautet gegliedert:

M8

Verfahren

zum

Steuern

eines

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers,

das

Folgendes in jedem Schaltzyklus umfasst:

M8.1

Schließen eines ersten Primärseitenschalters (12, 11; 55) des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers für eine erste Zeitdauer, während ein zweiter

Primärseitenschalter

(11, 12; 54) des asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

geöffnet

ist;

M8.2

Öffnen,

nach

der

ersten

Zeitdauer,

des

ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine erste Pausendauer,

während der zweite Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin

geöffnet ist;

M8.3

Schließen, nach der ersten Pausendauer, des zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite Zeitdauer,

während der erste Primärseitenschalter (12, 11; 55) weiterhin

geöffnet ist;

M8.4

Öffnen, nach der

zweiten Zeitdauer, des

zweiten

Primärseitenschalters (11, 12; 54) für eine zweite Pausendauer,

während der erste Primärseitenschalter (12, 11; 55) weiterhin

geöffnet ist;

M8.5

Schließen, nach der zweiten Pausendauer, des ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine dritte Zeitdauer,

während der zweite Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin

geöffnet ist;

M8.6

Öffnen,

nach

der

dritten

Zeitdauer,

des

ersten

Primärseitenschalters (12, 11; 55) für eine dritte Pausendauer,

während der zweite Primärseitenschalter (11, 12; 54) weiterhin

geöffnet ist; und

M8.7

Beenden der dritten Pausendauer und Starten der ersten

Zeitdauer eines nächsten Schaltzyklus bei einem Extremwert

einer Spannung zwischen dem ersten Primärseitenschalter (12,

11; 55) und dem zweiten Primärseitenschalter (11, 12; 54),

M8.8

wobei eine Zeitposition des Extremwertes basierend auf einem

Signal bestimmt wird, das eine Entmagnetisierung eines

Transformators

(T1) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers angibt,

M8.9

wobei das Signal, das eine Entmagnetisierung eines

Transformators (T1) angibt, ein Signal von einer Hilfswicklung

(19; 511) des Transformators (T1) ist und die Zeitposition des

Extremwertes so bestimmt wird, dass sie eine vorbestimmte

Zeit, nachdem eine steigende Flanke des Signals von der

Hilfswicklung (19; 511) des asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers null durchläuft, ist.

3.

Vor diesem Hintergrund legt der Senat seiner Entscheidung als zuständigen

Fachmann einen Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik (Diplom oder Master)

zugrunde, der über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der

Entwicklung

von Leistungswandlern,

insbesondere halbbrückenbasierten

Sperrwandlern, verfügt.

4.

a)

Einige Merkmale der Patentansprüche 1 und 8 bedürfen der Erläuterung:

Der grundsätzliche schaltungstechnische Aufbau eines APWM-HB-

Sperrwandlers (Teil des Merkmals M8) ist in den Figuren 1A und 1B in zwei

Alternativen dargestellt. Das in der Figur 3 dargestellte Verfahren und die in der

Figur 4 dargestellten Signalverläufe beziehen sich auf den in der Figur 1A

dargestellten APWM-HB-Sperrwandler, auf den nachfolgend Bezug genommen

wird. Der Fachmann hat jedoch keine Schwierigkeiten, diese Ausführungen auch

auf das Verhalten des in der Figur 1B dargestellten APMW-HB-Sperrwandlers zu

übertragen.

Wesentliche Komponenten des

in der Figur 1A dargestellten APWM-HB-

Sperrwandlers sind – neben einem Transformator T1 mit einer Primärwicklung 13

und einer Sekundärwicklung 14 – eine Steuerung 10, ein High-Side Schalter 11 (in

der Anmeldung auch als zweiter Primärseitenschalter bezeichnet) und ein Low-Side

Schalter 12 (in der Anmeldung auch als erster Primärseitenschalter bezeichnet).

Die Eingangsspannung des APWM-HB-Sperrwandlers ist eine Gleichspannung, die

aus einer Wechselspannung mittels eines Gleichrichterschaltkreises bereitgestellt

werden kann (vgl. Seite 8, Zeilen 8 bis 14 der deutschen Übersetzung der

Beschreibung vom 19. August 2019).

b)

Im nebengeordneten Patentanspruch 8 werden

insgesamt sechs

unterschiedliche, aufeinander folgende Phasen beschrieben: drei Phasen des

Schließens eines der beiden Primärseitenschalter (Merkmale M8.1, M8.3 und M8.5)

und drei Phasen des Öffnens beider Primärseitenschalter (Merkmale M8.2, M8.4

und M8.6). Schließ- und Öffnungsphasen wechseln einander ab.

Obwohl im Patentanspruch 8 nicht explizit genannt, erkennt der Fachmann, dass in

den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen ausschließlich APWM-HB-

Sperrwandler beschrieben sind, bei denen Schließ- und Öffnungsphasen

unmittelbar aufeinander folgen, und dass es über die jeweils drei Schließ- und

Öffnungsphasen hinaus keine weiteren Schließ- oder Öffnungsphasen innerhalb

eines Schaltzyklus gibt (vgl. insb. Figur 4).

Gemäß dem Merkmal M8.7 stellt das Ende der dritten Pausendauer, d. h. der dritten

Öffnungsphase (Merkmal M8.6), innerhalb eines Schaltzyklus den Beginn der

ersten Zeitdauer, d. h. der ersten Schließphase, innerhalb eines nächsten

Schaltzyklus dar.

Das durch die Merkmale M8.1 bis M8.7 definierte Schaltschema beschreibt somit

den Betrieb

eines APWM-HB-Sperrwandlers,

bei

dem

die

beiden

Primärseitenschalter

in einem diskontinuierlichen Leitungsmodus

(engl.:

Discontinuous Conduction Mode, DCM) getrieben werden, d. h. mit Perioden, in

denen beide Schalter geöffnet sind, und wobei drei Pulse in jedem Schaltzyklus

angelegt werden, die jeweils einen der beiden Primärseitenschalter schließen.

Fälle, bei denen beide Primärseitenschalter gleichzeitig geschlossen sind, treten

hingegen nicht auf (vgl. Seite 6, Zeilen 26 bis 32; Seite 8, Zeilen 16 bis 22; Seite 11,

Zeilen 29 bis 31, sowie Figuren 1A, 3 und 4).

c)

Die beiden Primärseitenschalter werden üblicherweise als Transistorschalter

realisiert. Das Schalten eines solchen Transistors, der unvermeidbare parasitäre

Kapazitäten aufweist, von einem ausgeschalteten, d. h. geöffneten Zustand in einen

eingeschalteten, d. h. geschlossenen Zustand kann somit elektrische Verluste

verursachen, wenn die parasitären Kapazitäten entladen werden. Mit dem durch die

Merkmale M8.1 bis M8.7 beschriebenen Schaltschema der beiden

Primärseitenschalter verfolgt die Anmeldung das Ziel, das Schalten von einem oder

beiden Primärseitenschalter(n) bei einer niedrigen angelegten Spannung (oder

sogar nahe null) zu realisieren, was auch als Nullspannungsschalten (engl.: Zero

Voltage Switching, ZVS) bezeichnet wird (vgl. Seite 9, Zeile 25 bis Seite 10, Zeile

2).

Ein Nullspannungsschalten eines der beider Primärseitenschalter wird gemäß den

Merkmalen M8.8 und M8.9 auf der Grundlage eines Signals realisiert, das eine

Entmagnetisierung eines Transformators des APWM-HB-Sperrwandlers anzeigt.

Zwar wird im Patentanspruch 8 nicht näher definiert, ob es sich hierbei um eine

vollständige oder

lediglich eine

teilweise bzw. nahezu

vollständige

Entmagnetisierung des Transformators handelt. Den Anmeldeunterlagen können

jedoch ausschließlich Ausführungsbeispiele entnommen werden, bei denen am

Ende der dritten Öffnungsphase eine vollständige Entmagnetisierung des

Transformators vorliegt. Auch vor dem Hintergrund des angestrebten

Nullspannungsschaltens ZVS verbindet der Fachmann daher den Begriff

„Entmagnetisierung“ im Merkmal M8.9 mit einer vollständigen Entmagnetisierung

des Transformators.

d)

Die oben genannten Ausführungen gelten für die korrespondierenden

Merkmale aus dem geltenden Patentanspruch 1 entsprechend.

5.

Die geltenden Unterlagen erweitern den Gegenstand der Anmeldung nicht

und sind damit zulässig (§ 38 PatG).

a)

Gegenüber dem ursprünglich eingereichten Patentanspruch 1 enthält der

geltende Patentanspruch 1 die Präzisierung, dass es sich bei dem beanspruchten

power

converter

controller

(Leistungswandlersteuerung)

um

eine

Leistungswandlersteuerung für einen asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-

Halbbrücken-Sperrwandler handelt. Außerdem wurde im geltenden Patentanspruch

1 der power converter

(Leistungswandler) auf einen asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler eingeschränkt.

Entsprechende Offenbarungsstellen finden sich in der ursprünglich eingereichten

Beschreibung auf der Seite 5, Zeilen 3 bis 9; der Seite 6, Zeilen 35 bis 37; der Seite

15, Zeilen 9 bis 10 (in der deutschen Übersetzung auf der Seite 5, Zeilen 29 bis 31,

der Seite 7, Zeilen 31 bis 33, der Seite 17, Zeilen 23 bis 24), sowie in den Figuren 1

bis 5.

Darüber hinaus wurde der Patentanspruch 1 auf Grundlage des in der Figur 4

dargestellten und in den dazugehörigen Passagen der ursprünglich eingereichten

Beschreibung dokumentierten Schaltverhaltens des APWM-HB-Sperrwandlers

dahingehend präzisiert, dass während der Schließphasen eines der beiden

Primärseitenschalter der jeweils andere Primärseitenschalter in seinem geöffneten

Zustand verbleibt.

Die Merkmale M1.4, M1.5 und M1.6 entsprechen den Gegenständen der

ursprünglich eingereichten abhängigen Patentansprüche 2, 4 und 5.

b)

Der geltende nebengeordnete Patentanspruch 5 unterscheidet sich von dem

ursprünglich eingereichten korrespondierenden Patentanspruch 9 durch die

angepasste Bezugnahme auf einen der Patentansprüche 1 bis 4 und – analog zum

Patentanspruch 1 – durch die Einschränkung des „Leistungswandlers“ auf einen

„asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler“.

c)

Der geltende nebengeordnete Patentanspruch 8 basiert auf dem

ursprünglich eingereichten nebengeordneten Patentanspruch 12, wobei die

Merkmale M8 bis M8.6 analog zu den Merkmalen M1 bis M1.3.6 aus dem

Patentanspruch 1 präzisiert bzw. eingeschränkt wurden.

Die Merkmale M8.7, M8.8 und M8.9 entsprechen den Gegenständen der

ursprünglich eingereichten abhängigen Patentansprüche 13 bis 15.

d)

Die abhängigen Patentansprüche 2 bis 4, 6, 7 und 9 bis 12 entsprechen bis

auf angepasste Rückbezüge und die Einschränkung des „Leistungswandlers“ auf

einen „asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler“ (vgl.

Patentansprüche 1, 5 und 8) den ursprünglich eingereichten abhängigen

Patentansprüchen 3, 6, 8, 10, 11, 16 und 18 bis 20.

Ferner wurden in den oben unter a) bis d) genannten Ansprüchen jeweils einige

Bezugszeichen angepasst.

e)

Die deutsche Übersetzung der ursprünglich eingereichten Beschreibung

wurde – neben der Korrektur einzelner offensichtlicher Fehler – um eine Würdigung

des Standes der Technik ergänzt und die Beschreibungseinleitung an den

geltenden Anspruchswortlaut angepasst.

6.

Der Gegenstand des geltenden nebengeordneten Patentanspruchs 8 gilt

gegenüber dem vorliegenden Stand der Technik als neu (§ 3 PatG).

a)

Druckschrift CN 103795260 A (= D7)

Nachfolgende Referenzierungen auf Textstellen

in der Beschreibung der

Druckschrift D7 nehmen Bezug auf korrespondierende Stellen

in der

englischsprachigen Maschinenübersetzung hiervon (= Druckschrift D7a).

Die Druckschrift D7 beschäftigt sich mit einem asymmetrischen Halbbrücken(HB)-

Sperrwandler („Flyback Active Clamp Converter“) (vgl. Titel), dessen grundlegender

Aufbau in der Figur 7-1 dargestellt ist und der u. a. Folgendes aufweist:

- High-Side Schalter

(„clamp switch

tube“, Sa) als erster

Primärseitenschalter;

- Low-Side Schalter

(„main switch

tube”, Sw) als zweiter

Primärseitenschalter;

- Transformator („transformer“, T) mit Hauptinduktivität („magnetizing

inductance“, Lm) und Leckinduktivität („leakage inductance“, Lk);

- pulsbreitenmodulations(PWM)-basierter Treiber (Absatz 0053).

Mit dem in der D7 offenbarten HB-Sperrwandler wird mittels der dort beschriebenen

Ansteuerung der beiden Primärseitenschalter eine Steigerung der Effizienz im

Vergleich zu aus dem Stand der Technik bekannten Sperrwandlern verfolgt,

insbesondere eine Reduzierung von Schaltverlusten durch die Umsetzung von

Nullspannungsschalten ZVS (vgl. Absätze 0004, 0007 und 0028 bis 0031).

Die Figur 12 der D7 stellt verschiedene Signalverläufe bei dem APWM-HB-

Sperrwandler gemäß der Figur 7-1 dar, wobei ein Schaltzyklus des in der Figur 7-1

dargestellten APWM-HB-Sperrwandlers – in Übereinstimmung mit dem APWM-HB-

Sperrwandler der vorliegenden Anmeldung – insgesamt drei Schließphasen und

drei Öffnungsphasen aufweist:

- zwei Schließphasen des ersten Primärseitenschalters (Sa), während

denen der zweite Primärseitenschalter (Sw) geöffnet ist;

- eine Schließphase des zweiten Primärseitenschalters (Sw), während

der der erste Primärseitenschalter (Sa) geöffnet ist; und

- drei Öffnungsphasen (restliche Phasen während eines Schaltzyklus),

während denen beide Primärseitenschalter (Sa, Sw) geöffnet sind.

Durch den Senat ergänzte Figur 12 der Druckschrift D7

mit zusätzlichen Kommentierungen und Kolorierungen

In der D7 wird erläutert, dass es sich bei dem Einschalten des ersten Primärseitenschalters (Sa) zu den in der Figur 12 markierten Zeitpunkten T2, T8 (vgl. Absatz

0058: „… the voltage Vds_sa across the drain and source of the clamping switch Sa

drops

to zero, at

time T2, …“) und beim Einschalten des zweiten

Primärseitenschalters (Sw) zu den in der Figur 12 markierten Zeitpunkten T0, T6

(vgl. Absatz 0062: „zero-voltage turn-on“) um Nullspannungsschalten ZVS handelt.

Nach alledem gehen aus der Druckschrift D7 – ausgedrückt in den Worten des

geltenden nebengeordneten Patentanspruchs 8 – folgende Merkmale hervor:

M8

Verfahren

zum

Steuern

eines

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers,

das

Folgendes in jedem Schaltzyklus umfasst:

(Figuren

7-1

und

12:

asymmetrischer

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler, wobei

die Dauer der Signale zum Treiben der beiden

Primärseitenschalter Sa und Sw unterschiedlich

(asymmetrisch) sind.)

M8.1

Schließen

eines

ersten

Primärseitenschalters

des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers für eine erste Zeitdauer, während ein zweiter

Primärseitenschalter

des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers geöffnet ist;

(Figuren 7-1 und 12: Schließen des

ersten

Primärseitenschalters Sa zwischen den Zeitpunkten T4

und T5; der zweite Primärseitenschalter Sw

ist

währenddessen geöffnet.)

M8.2

Öffnen,

nach

der

ersten

Zeitdauer,

des

ersten

Primärseitenschalters für eine erste Pausendauer, während der

zweite Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren

7-1

und

12: Öffnen

des

ersten

Primärseitenschalters Sa zwischen den Zeitpunkten T5

und

T6;

währenddessen

ist

der

zweite

Primärseitenschalter Sw weiterhin geöffnet.)

M8.3

Schließen, nach der ersten Pausendauer, des zweiten

Primärseitenschalters für eine zweite Zeitdauer, während der

erste Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren 7-1 und 12: Schließen des

zweiten

Primärseitenschalters Sw zwischen den Zeitpunkten T6

und T7=T1; der erste Primärseitenschalter Sa

ist

währenddessen geöffnet.)

M8.4

Öffnen, nach der

zweiten Zeitdauer, des

zweiten

Primärseitenschalters für eine zweite Pausendauer, während

der erste Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren

7-1

und

12: Öffnen

des

zweiten

Primärseitenschalters Sw zwischen den Zeitpunkten

T7=T1 und T8=T2; währenddessen

ist der erste

Primärseitenschalter Sa weiterhin geöffnet.)

M8.5

Schließen, nach der zweiten Pausendauer, des ersten

Primärseitenschalters für eine dritte Zeitdauer, während der

zweite Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren 7-1 und 12: Schließen des ersten

Primärseitenschalters Sa zwischen den Zeitpunkten

T8=T2 und T3; der zweite Primärseitenschalter Sw ist

währenddessen geöffnet.)

M8.6

Öffnen,

nach

der

dritten

Zeitdauer,

des

ersten

Primärseitenschalters für eine dritte Pausendauer, während der

zweite Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist; und

(Figuren

7-1

und

12: Öffnen

des

ersten

Primärseitenschalters Sa zwischen den Zeitpunkten T3

und

T4;

währenddessen

ist

der

zweite

Primärseitenschalter Sw weiterhin geöffnet.)

M8.7teilw. Beenden der dritten Pausendauer und Starten der ersten

Zeitdauer eines nächsten Schaltzyklus

(Figuren 7-1 und 12: Zum Zeitpunkt T4 erfolgt das

Beenden der dritten Pausendauer und das Starten der

ersten Zeitdauer des nächsten Schaltzyklus.)

Aus der Druckschrift D7 sind der Rest des Merkmals M8.7 sowie die Merkmale

M8.8 und M8.9 nicht bekannt.

b)

Druckschrift US 2018/0254710 A1 (= D8)

Die Druckschrift D8 beschäftigt sich mit einem asymmetrischen Halbbrücken(HB)-

Sperrwandler („flyback converter“, 10, 40), dessen grundlegender Aufbau in der

Figur 1 dargestellt ist. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 2 weist der

HB-Sperrwandler u. a. Folgendes auf:

- High-Side Schalter S2 als erster Primärseitenschalter (Abs. 0021:

„The active clamp circuit 24 is formed by a second switch 92“);

- Low-Side Schalter S1 als zweiter Primärseitenschalter (Abs. 0020:

„The primary-side switch 20 includes a first switch 82 (“S1” or “lowside” switch)“);

- Transformator 12 mit Primärwicklung 42, Sekundärwicklung 48,

Leckinduktivität 58 und Kern 54 (Absätze 0017 und 0018);

- Sensor 22, 88 zum Erfassen des Stromes durch den Low-Side

Schalter S1 (Abs. 0020: „The first switch 82 is connected to ground 80

through a current sense module 22“);

- Hilfswicklung 100 (Absatz 0021: the ACF controller 26 is powered by

a power supply 28 formed by an auxiliary winding 100 sharing the

same core 54 as the primary winding 42“); und

- Sperrwandler-Controller 26 (Abs. 0016: „An active clamp flyback

(ACF) controller 26 controls the active clamp 24 with a high-side gate

signal 30. The ACF controller 26 controls the primary-side switch 20

with the low-side gate signal 32. The ACF controller 26 further receives

the sensed current signal 34 from the current sense module 22 to

facilitate controlling

the flyback converter 10.) mit zwei

Pulsgeneratoren 112, 114 (Abs. 0021: „the ACF controller 26

generates the high-side gate signal (HG) 30 and low-side gate signal

(LG) 32 using respective pulse generators 112 and 114 fed by an

oscillator 110.“).

Der in den Figuren 1 und 2 dargestellte HB-Sperrwandler weist eingangsseitig einen

Gleichrichter 16 („Input Rectifier“) auf, um eine Wechselspannung in eine

Gleichspannung umzuwandeln. In der D8 wird jedoch erwähnt, dass der HB-

Sperrwandler auch direkt an eine Gleichspannungsquelle angeschlossen werden

kann (vgl. Absätze 0016 und 0022).

Mit dem in der D8 offenbarten HB-Sperrwandler werden verschiedene Ziele bzw.

Aufgaben verfolgt, u. a. auch die Minimierung von Schaltverlusten (vgl. Absatz

0014: „minimization of switching losses“; Absatz 0015: „to minimize switching

losses“).

Die Figur 4 der D8 stellt verschiedene Signalverläufe bei dem HB-Sperrwandler

gemäß der Figur 2 dar. Ein Schaltzyklus des in der Figur 2 dargestellten HB-

Sperrwandlers weist – in Übereinstimmung mit dem HB-Sperrwandler der

vorliegenden Anmeldung – insgesamt drei Schließphasen und drei Öffnungsphasen

auf:

- zwei Schließphasen (Dauer der Pulse 136 und 142) des ersten

Primärseitenschalters

S2,

während

denen

der

zweite

Primärseitenschalter S1 geöffnet ist;

- eine Schließphase

(Dauer des Pulses 130) des zweiten

Primärseitenschalters S1, während der der erste Primärseitenschalter

S2 geöffnet ist; und

- drei Öffnungsphasen (restliche Phasen während eines Schaltzyklus),

während denen beide Primärseitenschalter S1, S2 geöffnet sind.

Durch den Senat ergänzte Figur 4 der Druckschrift D8

mit zusätzlichen Kommentierungen und Kolorierungen

In der D8 wird erläutert, dass es sich bei dem Einschalten (Bezugszeichen 148 und

132

in der Figur 4) des zweiten Primärseitenschalters S1 um ein

Nullspannungsschalten ZVS handelt (vgl. Absatz 0026: „At the leading edge 132,

the first switch 20 is activated, while the drain-to-source voltage (VDS S1) is at

ground potential at 148, thus providing for zero voltage switching (ZVS).“).

Darüber hinaus erkennt der Fachmann aus Absatz 0029 der dortigen Beschreibung,

dass es sich auch bei dem ersten Einschalten (Bezugszeichen 144 und 174 in der

Figur 4) des ersten Primärseitenschalters S2 zu Beginn der ersten Schließphase

innerhalb eines Schaltzyklus um ein (partielles) Nullspannungsschalten ZVS

handelt.

Nach alledem gehen aus der Druckschrift D8 – ausgedrückt in den Worten des

geltenden Patentanspruchs 8 – folgende Merkmale hervor:

M8teilw. Verfahren

zum

Steuern

eines

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers,

das

Folgendes in jedem Schaltzyklus umfasst:

(Figuren 1 und 2: Halbbrücken-Sperrwandler 10, 40,

wobei die Dauer der Signale zum Treiben der beiden

Primärseitenschalter S1, 20 und S2, 24 unterschiedlich

(asymmetrisch) sind.)

M8.1teilw. Schließen

eines

ersten

Primärseitenschalters

des

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-

Sperrwandlers für eine erste Zeitdauer, während ein zweiter

Primärseitenschalter

des

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers

geöffnet

ist;

(Figuren 1, 2 und 4: Schließen des ersten

Primärseitenschalters S2, 24 während der Dauer des

Pulses P2, 142; der zweite Primärseitenschalter S1, 20 ist

währenddessen geöffnet.)

M8.2

Öffnen,

nach

der

ersten

Zeitdauer,

des

ersten

Primärseitenschalters für eine erste Pausendauer, während der

zweite Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren

1,

2

und

4: Öffnen

des

ersten

Primärseitenschalters S2, 24 zwischen den Zeitpunkten

der Pulsflanken 146 und 132; währenddessen ist der

zweite Primärseitenschalter S1, 20 weiterhin geöffnet.)

M8.3

Schließen, nach der ersten Pausendauer, des zweiten

Primärseitenschalters für eine zweite Zeitdauer, während der

erste Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren 1, 2 und 4: Schließen des zweiten

Primärseitenschalters S1, 20 während der Dauer des

Pulses 130; der erste Primärseitenschalter S2, 24 ist

währenddessen geöffnet.)

M8.4

Öffnen, nach der

zweiten Zeitdauer, des

zweiten

Primärseitenschalters für eine zweite Pausendauer, während

der erste Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren

1,

2

und

4: Öffnen des

zweiten

Primärseitenschalters S1, 20 zwischen den Zeitpunkten

der Pulsflanken 134 und 138; währenddessen ist der erste

Primärseitenschalter S2, 24 weiterhin geöffnet.)

M8.5

Schließen, nach der zweiten Pausendauer, des ersten

Primärseitenschalters für eine dritte Zeitdauer, während der

zweite Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist;

(Figuren 1, 2 und 4: Schließen des ersten

Primärseitenschalters S2, 24 während der Dauer des

Pulses P1, 136; der zweite Primärseitenschalter S1, 20 ist

währenddessen geöffnet.)

M8.6

Öffnen,

nach

der

dritten

Zeitdauer,

des

ersten

Primärseitenschalters für eine dritte Pausendauer, während der

zweite Primärseitenschalter weiterhin geöffnet ist; und

(Figuren

1,

2

und

4: Öffnen

des

ersten

Primärseitenschalters S2, 24 zwischen den Zeitpunkten

der Pulsflanken 140 und 144; währenddessen ist der

zweite Primärseitenschalter S1, 20 weiterhin geöffnet.)

M8.7teilw. Beenden der dritten Pausendauer und Starten der ersten

Zeitdauer eines nächsten Schaltzyklus

(Figuren 1, 2 und 4: Zum Zeitpunkt der Impulsflanke 144

erfolgt das Beenden der dritten Pausendauer und das

Starten der ersten Zeitdauer des nächsten Schaltzyklus.)

Die Druckschrift D8 offenbart abweichend von den Merkmalen M8 und M8.1

nicht speziell einen asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-

Sperrwandler. Darüber hinaus offenbart die Druckschrift D8 den Rest des

Merkmals 8.7 sowie die Merkmale M8.8 und M8.9 nicht.

c)

Druckschrift CN 106505865 A (= D1)

Die Figuren 3-1 und 3-2 der Druckschrift D1 zeigen jeweils einen APWM-HB-

Sperrwandler; die zugehörigen Signalverläufe sind in den Figuren 3-3 und 3-4

der D1 dargestellt.

Thematisch befasst sich die D1 mit Möglichkeiten, die Betriebsfrequenz des

Sperrwandlers beeinflussen zu können.

Gemäß den Figuren 3-3 und 3-4 weisen die beiden Primärseitenschalter QL

und QH während eines Schaltzyklus jeweils lediglich eine Schließphase und

eine Öffnungsphase auf. Bei dem aus der dortigen Lehre bekannten

Sperrwandler handelt es sich somit um einen klassischen asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-HB-Sperrwandler, dem im Vergleich zum Stand der

Technik gewisse Totzeiten hinzugefügt werden, mittels derer die

Betriebsfrequenz des Sperrwandlers beeinflusst, d. h. verringert werden kann.

Somit gehen aus der Druckschrift D1 zumindest die Merkmale M8.5, M8.6,

M8.7, M8.8 und M8.9 nicht hervor.

d)

Die übrigen im Verfahren befindlichen Druckschriften D2 bis D6 liegen

allesamt deutlich weiter vom Gegenstand des geltenden nebengeordneten

Patentanspruchs 8 ab. Insbesondere weisen die aus diesen Druckschriften

bekannten Sperrwandler jeweils eine Schaltungstopologie und ein Ansteuerschema

der Primärseitenschalter auf, das sich von dem aus der vorliegenden Anmeldung

bekannten Sperrwandler grundlegend unterscheidet.

Daher fehlen auch den in den Druckschriften D2 bis D6 offenbarten Gegenständen

jeweils zumindest die Merkmale M8.5, M8.6, M8.7, M8.8 und M8.9.

7.

Der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 8 beruht gegenüber dem

im Verfahren befindlichen Stand der Technik auch auf einer erfinderischen Tätigkeit

Die aus den Druckschriften D7 und D8 offenbarten Gegenstände weisen jeweils

zumindest nicht die Merkmale M8.7 (teilweise), M8.8 und M8.9 des Gegenstands

des Patentanspruchs 8 auf.

Für den Fachmann ist zwar offensichtlich, dass bei den aus den Druckschriften D7

und D8 bekannten Vorrichtungen eine Entmagnetisierung des

jeweiligen

Transformators

des

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-

Sperrwandlers (Teil des Merkmals M8.8) mit einem Extremwert einer Spannung

zwischen dem

jeweiligen ersten Primärseitenschalter und dem zweiten

Primärseitenschalter einhergeht (Rest des Merkmals M8.7). Da der Fachmann

selbstverständlich bestrebt ist, einen möglichst vollständigen – d. h. wirtschaftlich

effizienten – Energietransfer von der Primärseite zur Sekundärseite des

Transformators und dem damit verbundenen Verbraucher zu realisieren, ist es für

ihn auch naheliegend, den nächsten Schaltzyklus erst dann zu beginnen, wenn der

Transformator

des

asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-

Sperrwandlers vollständig entmagnetisiert ist (Teil des Merkmals M8.8).

Allerdings ist weder aus der Druckschrift D7 noch aus der Druckschrift D8 bekannt,

ein Signal von einer Hilfswicklung des Transformators zu verwenden, das eine

Entmagnetisierung eines Transformators des

jeweiligen asymmetrischen

Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandlers angibt (Teil des Merkmals

M8.9).

Da den Verfahren zur Steuerung der HB-Sperrwandler gemäß den Druckschriften

D7 und D8 grundsätzlich anderen Funktionsweisen zugrunde liegen, ist vor allem

nicht erkennbar, welche Veranlassung der Fachmann haben sollte, zur Ermittlung

des Zeitpunktes der Entmagnetisierung des Transformators ein Signal einer

solchen Hilfswicklung zu verwenden und darüber hinaus den Beginn eines nächsten

Schaltzyklus so zu definieren, dass dieser zu einer vorbestimmten Zeit auftritt,

nachdem eine steigende Flanke des Signals dieser Hilfswicklung null durchläuft

(Merkmal M8.9). Einen Hinweis oder eine Anregung hierfür kann der Fachmann

weder einer der Druckschriften D7 oder D8 noch dem sonstigen Stand der Technik

oder seinem Fachwissen entnehmen.

8.

Die vorstehenden Ausführungen zu dem beanspruchten Verfahren gemäß

dem nebengeordneten Patentanspruch 8 gelten in entsprechender Weise auch für

die Leistungswandlersteuerung gemäß dem Patentanspruch 1 sowie den

asymmetrischen Pulsbreitenmodulation-Halbbrücken-Sperrwandler gemäß dem

nebengeordneten Patentanspruch 5, der jedenfalls indirekt Bezug auf den

Patentanspruch 1 nimmt.

Da auch die übrigen Unterlagen die an sie zu stellenden Anforderungen erfüllen,

war das Patent – unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses –

antragsgemäß zu erteilen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde

nicht zugelassen hat,

ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der

nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3

PatG):

1.

2.

3.

4.

Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.

Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des

Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der

Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.

Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.

Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat.

5.

Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei

der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden

sind.

6.

Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim

Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102

Abs. 1 PatG).

Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten

oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die

elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1

PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Verordnung

über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht

(BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internetseite des

Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die

Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).

Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen

Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102

Abs. 5 Satz 1 PatG).

Kleinschmidt

Müller

Dorn

Tischler