Gesetze / Rechtsprechung / § 75 InsO
Entscheidungen zu § 75 InsO
24 Entscheidungen der Bundesgerichte · Antrag auf Einberufung
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BGH, 14.10.2004 – IX ZB 114/04
Beschluß
§ 75 Abs. 1 Nr. 3 InsO Nicht nachrangige Insolvenzgläubiger sind grundsätzlich auch dann berechtigt, ei- nen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zu stellen, wenn ihre an- gemeldeten Forderungen noch nicht g…
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BGH, 10.03.2011 – IX ZB 212/09
Beschluss
Lehnt das Insolvenzgericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung ab, so sind gegen diese Entscheidung nur diejenigen Antragsteller beschwerdebefugt, die auch das Einberufungsquorum erfüllen .
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BGH, 21.12.2006 – IX ZB 138/06
Beschluss
InsO § 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung steht einem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, auch wenn die Ablehnung darauf gestützt worden ist, nach der…
- Oberlandesgericht Celle, 25.03.2002 – 2 W 9/02 Beschluss
- Landgericht Stendal, 22.10.2012 – 25 T 184/12 Beschluss
- BGH, 16.07.2009 – IX ZB 213/07 Beschluss
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BGH, 16.05.2013 – IX ZB 198/11
Beschluss
Ordnet das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss das schriftliche Verfahren an und bestimmt es einen dem Berichtstermin entsprechenden Zeitpunkt, hat es auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Wahl eines neuen Insolve…
- Landgericht Münster, 21.01.2019 – 5 T 742/18 Beschluss
- Landgericht Bochum, 25.05.2011 – I-7 T 164/11 Beschluss
- BGH, 16.12.2010 – IX ZB 238/09 Beschluss
- BGH, 22.04.2010 – IX ZB 196/09 Beschluss
- Landgericht Mönchengladbach, 12.08.2013 – 5 T 197/13 Anerkenntnisurteil
- Oberlandesgericht Köln, 30.07.2001 – 2 W 143/01 Beschluss
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BGH, 09.06.2016 – IX ZB 21/15
Beschluss
Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, liegt nur vor, wenn er in einer vom Insolvenzgericht einberufenen und geleiteten Gläubigerversammlung getroffen wurde (§ 76 A…
- BGH, 07.10.2010 – IX ZB 53/10 Beschluss
- BGH, 30.09.2010 – IX ZB 280/09 Beschluss
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BGH, 05.07.2007 – IX ZR 221/05
Urteil
InsO §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 5, §§ 174, 181, 183; EG Art. 87 Abs. 1, Art. 88 Abs. 2 und 3 a) Meldet der Gesellschafter ein eigenkapitalersetzendes Darlehen zur Insolvenzta- belle an, ist aber der Vertrag wegen Verstoßes geg…
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BGH, 01.03.2007 – IX ZB 47/06
Beschluss
InsO § 70 a) Ein Mitglied des Gläubigerausschusses ist aus wichtigem Grund zu entlassen, wenn sein Verbleiben im Amt die Belange der Gesamtheit der Gläubiger und die Rechtmäßigkeit der Verfahrensabwicklung objektiv nachh…
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BGH, 07.12.2006 – IX ZB 1/04
Beschluss
InsO § 64 Abs. 3 Wer eine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, ist grundsätzlich berechtigt, soforti- ge Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des (vorläufi- gen) Insolvenzverwalters einzulegen.
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BGH, 05.04.2006 – IX ZB 144/05
Beschluss
InsO §§ 6, 75 Abs. 3 Der Beschluss, mit dem das Insolvenzgericht einen Antrag auf Vertagung der Gläu- bigerversammlung abgelehnt hat, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 04.04.2019 – 5 K 4223/18 Urteil
- Landgericht Essen, 21.06.2011 – 7 T 716/10 Beschluss
- Amtsgericht Essen, 10.08.2009 – 164 IN 123/08 Beschluss
- Amtsgericht Duisburg, 03.07.2003 – 62 IN 41/03 Beschluss