Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgSÜG · GVBl.I/01, [Nr. 11] S.126
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
40 Normen · ausgefertigt 30.07.2001 · Änderungen
- § 1Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
- § 2Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
- § 3Betroffener Personenkreis
- § 4Zuständigkeit
- § 5Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 6Verschlusssachen
- § 7Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 8Rechte und Pflichten der betroffenen und mitbetroffenen Person
- § 9Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 10Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
- § 11Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
- § 12Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
- § 13Datenerhebung
- § 14Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung
- § 15Maßnahmen der zuständigen Stelle
- § 16Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten
- § 17Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 18Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 18aUnterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 19Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 20Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 21Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 22Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 23Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 24Übermittlung und Zweckbindung
- § 25Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten
- § 26Auskunft, Akteneinsicht
- § 27Anwendungsbereich
- § 28Zuständigkeit
- § 29Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten
- § 30Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte
- § 31Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen
- § 32Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 33Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 34Reisebeschränkungen
- § 35Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679
- § 36Einschränkung von Grundrechten
- § 37Lebens-, verteidigungswichtige oder besonders gefahrenträchtige Einrichtungen, Verordnungsermächtigung
- § 38Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften
- § 39Übergangsregelung