Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens
WBGesG§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Weiterbildung der medizinischen Fachschulkader vom 8. Februar 1981 (GBl. I Nr. 8 S. 92), soweit sie nach Artikel 9 Abs. 1 des Einigungsvertrages als Landesrecht weitergilt, außer Kraft.
Potsdam, den 18. März 1994
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich