Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens

WBGesG

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Weiterbildung der medizinischen Fachschulkader vom 8. Februar 1981 (GBl. I Nr. 8 S. 92), soweit sie nach Artikel 9 Abs. 1 des Einigungsvertrages als Landesrecht weitergilt, außer Kraft.

Potsdam, den 18. März 1994

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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§ 14