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BPatG Beschluss vom 27.07.2020 – 19 W (pat) 38/18

19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2020:270720B19Wpat38.18.0

BUNDESPATENTGERICHT

19 W (pat) 38/18 _______________________

(Aktenzeichen)

Verkündet am

27. Juli 2020

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend das Patent 10 2007 042 075

ECLI:DE:BPatG:2020:270720B19Wpat38.18.0

hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf

die mündliche Verhandlung vom 27. Juli 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richter Schwarz, Dipl.-Ing. Müller und

Dipl.-Ing. Matter

beschlossen:

Unter Aufhebung des Beschlusses des Deutschen Patent- und

Markenamts, Patentabteilung 1.37, vom 19. Juni 2018 wird das

Patent 10 2007 042 075 widerrufen.

G r ü n d e

I.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), Prüfungsstelle für Klasse H 02 K,

hat auf die am 5. September 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität der

japanischen Patentanmeldung

JP 2006-246927

eingereichte Anmeldung

10 2007 042 075.9 mit Beschluss

vom 19. Oktober 2015 das Patent

10 2007 042 075 mit der Bezeichnung „Fahrzeug-Wechselstromgenerator“ erteilt.

Die Veröffentlichung der Patenterteilung ist am 4. Februar 2016 erfolgt.

Gegen das Patent hat die Einsprechende mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2016,

eingegangen beim DPMA am 4. November 2016, Einspruch erhoben und

beantragt, das Patent in vollem Umfang zu widerrufen. Die Einsprechende hat

geltend gemacht, der Gegenstand des Patents sei nicht patentfähig (§ 21 Abs. 1

Nr. 1 PatG) und auf folgende Druckschriften verwiesen:

D1

D2

DE 42 38 999 C1

US 2002/0047484 A1

D3

D4

D5

D6

E1

E2

E3

E4

E5

E6

E6'

E7

E8

E8'

E9

US 3 020 427 A

US 2004/0145255 A1

DE 195 49 204 A1

DE 692 07 565 T2

US 5 903 073 A

DE 40 38 663 A1

EP 1 032 112 A1

DE 41 29 411 C2

JP S57- 6 551 A

WO 2005/093 930 A1

US 2007/0222311 A1

US 7 138 735 B2

JP 4 548 264 B2

EP 1 750 353 B1

FR 2 180 434 A1

E10

US 4 839 547 A

Dem hat die Patentinhaberin widersprochen und sinngemäß beantragt, das Patent

im erteilten Umfang, hilfsweise im Umfang des Hilfsantrags vom 7. Juni 2018

beschränkt aufrechtzuerhalten.

Das DPMA, Patentabteilung 1.37, hat, nachdem es mit Bescheid vom

19. Dezember 2017 zusätzlich auf die Druckschrift

D7

JP H09-172 752 A (mit Maschinenübersetzung in die englische

Sprache)

hingewiesen hat, mit am Ende der Anhörung vom 19. Juni 2018 verkündetem

Beschluss das Patent im Umfang des Hilfsantrags vom 7. Juni 2018 beschränkt

aufrechterhalten.

Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Einsprechenden vom

10. August 2018.

Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag,

den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts,

Patentabteilung 1.37, vom 19. Juni 2018 aufzuheben und das

Patent 10 2007 042 075 zu widerrufen.

Die Beschwerdegegnerin, die ihre schriftsätzliche Anschlussbeschwerde in der

mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat, stellt den Antrag,

die Beschwerde der Einsprechenden zurückzuweisen,

hilfsweise das Patent – in der nachfolgenden Reihenfolge – mit den

Patentansprüchen 1 und 2

laut einer der Fassungen des

Hilfsantrags 1 vom 19. März 2019 oder des Hilfsantrags 2 vom

29. Juni 2020 oder mit dem Patentanspruch 1 in der Fassung des

Hilfsantrags 3 vom 27. Juli 2020 beschränkt aufrecht zu erhalten.

Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Beschwerdeführerin noch auf die

Druckschrift

E11

DE 24 15 744 A1

hingewiesen.

Nach Auffassung der Einsprechenden sei das Patent nicht nur wegen mangelnder

Patentfähigkeit zu widerrufen, sondern auch deshalb, weil der Gegenstand des

Anspruchs 1 in der von der Patentabteilung 1.37 beschränkt aufrechterhaltenen

Fassung über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung

hinausgehe (§ 21 Abs. 4 PatG). Dies gelte auch für die Fassung nach dem

Hilfsantrag 1 vom 19. März 2019.

Zudem erfülle der Anspruch 1 in den verschiedenen Antragsfassungen nicht die

Anforderungen des § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG, weil der jeweilige Gegenstand nicht

hinreichend bestimmt, insbesondere unklar sei.

Der Patentanspruch 1

in der von der Patentabteilung 1.37 beschränkt

aufrechterhaltenen Fassung (Hauptantrag) lautet wie folgt:

Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:

einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen

peripheren Wandabschnitt (32) enthält;

einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren

Wandabschnitts (32) befestigt ist;

eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen

gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)

gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,

die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern

(4a) aus ragen;

einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und

von den Rahmen (3a, 3b9 [sic!] drehbar gehaltert ist; und

einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche

des Rotors (2) befestigt ist;

wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung

(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,

der Endwandabschnitt

(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern

gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-

Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren

Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,

wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit

einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem

den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)

zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,

eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden

Abschnitts (313) [sic!] mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten

(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-

Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin

erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer

vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)

abwechseln, und

wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-

Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben

in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist, und wobei bei jeder

linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-Neigungswinkel (θ1)

derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist als ein Tangenten-

Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial innenliegenden Ende

(321).

In der Fassung nach Hilfsantrag 1 vom 19. März 2020 lautet der Anspruch 1:

Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:

einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen

peripheren Wandabschnitt (32) enthält;

einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren

Wandabschnitts (32) befestigt ist;

eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen

gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)

gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,

die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern

(4a) aus ragen;

einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und

von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist; und

einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche

des Rotors (2) befestigt ist;

wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung

(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,

der Endwandabschnitt

(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern

gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-

Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren

Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,

wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit

einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem

den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)

zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,

eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden

Abschnitts (313) [sic!] mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten

(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-

Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin

erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer

vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)

abwechseln,

wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-

Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben

in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und jede lineare

Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt von der Seite des hinteren

Wicklungsendes (4d) aus betrachtet an die Gestalt eines Zentrifugal-

Lüfterblatts angenähert ist, und

wobei bei

jeder

linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-

Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist

als ein Tangenten-Neigungswinkel

(θ2) derselben bei deren radial

innenliegenden Ende (321).

In der Fassung nach Hilfsantrag 2 vom 29. Juni 2020 lautet der Anspruch 1:

Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:

einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen

peripheren Wandabschnitt (32) enthält;

einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren

Wandabschnitts (32) befestigt ist;

eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen

gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)

gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,

die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern

(4a) aus ragen;

einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und

von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist; und

einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche

des Rotors (2) befestigt ist;

wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung

(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,

der Endwandabschnitt

(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern

gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-

Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren

Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,

wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit

einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem

den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)

zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,

eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden

Abschnitts (313) [sic!] mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten

(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-

Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin

erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer

vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)

abwechseln,

wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-

Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben

in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und jede lineare

Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt von der Seite des hinteren

Wicklungsendes (4d) aus betrachtet eine Gestalt aufweist, die grob die

gleiche ist wie ein Zentrifugal-Lüfterblatt, und

wobei bei

jeder

linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-

Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist

als ein Tangenten-Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial

innenliegenden Ende (321).

In der Fassung nach Hilfsantrag 3 vom 27. Juli 2020 lautet der Anspruch 1:

Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:

einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen

peripheren Wandabschnitt (32) enthält;

einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren

Wandabschnitts (32) befestigt ist;

eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen

gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)

gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,

die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern

(4a) aus ragen;

einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und

von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist; und

einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche

des Rotors (2) befestigt ist;

wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung

(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,

der Endwandabschnitt

(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern

gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-

Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren

Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,

wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit

einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem

den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)

zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,

eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden

Abschnitts (314) mit einem knotenförmigen Vorsprung (318) ausgestattet

ist, der sich entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2) an einer

Position im Anschluss an die Kühlluft-Austragsöffnung (33) erstreckt und

zu dem hinteren Wicklungsende (4d) hin ragt,

die innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden

Abschnitts (314) ferner mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten

(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-

Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin

erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer

vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)

abwechseln,

wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-

Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben

in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und jede lineare

Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt von der Seite des hinteren

Wicklungsendes (4d) aus betrachtet eine Gestalt aufweist, die grob die

gleiche ist wie ein Zentrifugal-Lüfterblatt, und

wobei bei

jeder

linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-

Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist

als ein Tangenten-Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial

innenliegenden Ende (321).

Wegen des Wortlauts des jeweiligen Unteranspruchs 2 in den Fassungen nach

Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 und 2 sowie der weiteren Einzelheiten wird auf die

Akte verwiesen.

II.

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Beschwerde der

Einsprechenden hat in der Sache auch Erfolg, denn der jeweilige Gegenstand des

Anspruchs 1 ist in keiner der verteidigten Anspruchsfassungen patentfähig (§ 21

Abs. 1 Nr. 1 PatG).

1.

Gegen die Zulässigkeit des Einspruchs bestehen keine Bedenken. Solche

sind auch von der Beschwerdegegnerin nicht geltend gemacht worden.

2.

Das Streitpatent möchte einen Fahrzeug-Wechselstromgenerator schaffen,

der eine kompakte Größe, ein geringes Gewicht, eine hohe Ausgangsleistung und

einen hohen Wirkungsgrad besitzt (Streitpatentschrift, Absätze 0002, 0007). Hierzu

soll mittels einer verbesserten Rahmenkonstruktion (Absatz 0001) die Luftkühlung

der Statorwicklung verbessert und die Geräuschentwicklung des verwendeten

Kühllüfters reduziert werden (Absätze 0002, 0007, 0013).

Insbesondere soll die Kühlqualität der Statorwicklungsköpfe – bei geringen

Strömungsverlusten – verbessert werden (Absätze 0039, 0040, 0042, 0050 0055).

3.

Hierzu schlägt der Anspruch 1 in der von der Patentabteilung 1.37 beschränkt

aufrechterhaltenen Fassung (Hauptantrag der Patentinhaberin) einen Fahrzeugwechselstromgenerator vor, dessen Merkmale sich wie folgt gliedern lassen:

1

1.1

1.1.1

1.1.2

1.2

1.2.1

Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit

einem Rahmen (3a, 3b),

der einen Endwandabschnitt (31) und

einen peripheren Wandabschnitt (32) enthält;

einem Statorkern (4a)

der an der inneren Umfangsfläche des peripheren

Wandabschnitts (32) befestigt ist;

1.3

1.3.1

1.3.2

1.3.3

1.4

1.4.1

1.5

1.5.1

1.5.2

1.1.2...

1.1.2.1

1.1.2.1.1

1.1.1...

1.1.1.1

eine Statorwicklung (4b),

die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen gebildet

ist,

wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)

gewickelt ist und

hintere und vordere Wicklungsenden

(4c, 4d)

aufweist, die axial nach hinten hin und nach vorne hin

jeweils von dem Statorkern (4a) aus ragen;

einem Rotor,

der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist

und von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist;

und

einem Kühllüfter (9) mit

Zentrifugal-Lüfterblättern,

der an einer Endfläche des Rotors (2) befestigt ist;

wobei der periphere Wandabschnitt (32)

eine Kühlluft-Austragsöffnung (33) aufweist,

die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31)

gelegen ist,

der Endwandabschnitt (31)

einen den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den

Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegt, und

1.1.1.2

einen dem Wicklungsende gegenüberliegenden

Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren

Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,

1.1.1.2.1

wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende

Abschnitt

(314) mit

einem

vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist

und

1.1.1.2.2

sich von dem den Zentrifugal-Lüfterblättern

gegenüberliegenden Abschnitt (313) zu der

Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,

1.1.1.2.3

eine innere Endfläche des dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitts (314) mit einer

Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten (319)

ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am

linearen Vorsprung-Wänden (320) ausgestattet

ist,

1.1.1.2.3.1

die sich

jeweils radial nach außen hin

1.1.1.2.3.2

so angeordnet sind, dass sie einander in einer

erstrecken und

vorbestimmten

Teilung

entlang

einer

Umfangsrichtung des Rotors (2) abwechseln,

und

1.1.1.2.3.3

wobei ein radial innenliegendes Ende (321)

jeder

linearen Vorsprung-Wand

(320)

stromaufwärts von einem radialen äußeren

Ende derselben in Bezug auf die Drehrichtung

des Rotors gelegen ist, und

1.1.1.2.3.5

wobei bei jeder linearen Vorsprung-Wand

(320) ein Tangenten-Neigungswinkel (θ1)

derselben bei deren radial äußeren Ende

kleiner ist als ein Tangenten-Neigungswinkel

(θ2)

derselben

bei

deren

radial

innenliegenden Ende (321).

Der Anspruch 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag 1 vom 19. März 2019 basiert

auf dem Anspruch 1 nach Hauptantrag, wobei das zusätzliche Merkmal

1.1.1.2.3.4HA1 zwischen die Merkmale 1.1.1.2.3.3 und 1.1.1.2.3.5 eingefügt ist.

Damit haben die letzten drei Merkmale den folgenden Wortlaut:

1.1.1.2.3.3

wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder

linearen Vorsprung-Wand (320) stromaufwärts von

einem radialen äußeren Ende derselben in Bezug auf

die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und

1.1.1.2.3.4HA1

jede lineare Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt

von der Seite des hinteren Wicklungsendes (4d) aus

betrachtet an die Gestalt eines Zentrifugal-Lüfterblatts

angenähert ist, und

1.1.1.2.3.5

wobei bei jeder linearen Vorsprung-Wand (320) ein

Tangenten-Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren

radial äußeren Ende kleiner ist als ein Tangenten-

Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial

innenliegenden Ende (321).

Der Anspruch 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag 2 vom 29. Juni 2020 basiert

auf dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1, wobei die letzten drei Merkmale den

folgenden Wortlaut haben:

1.1.1.2.3.3

wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder

linearen Vorsprung-Wand (320) stromaufwärts von

einem radialen äußeren Ende derselben in Bezug auf

die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und

1.1.1.2.3.4HA2

jede lineare Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt

von der Seite des hinteren Wicklungsendes (4d) aus

betrachtet eine Gestalt aufweist, die grob die gleiche

ist wie ein Zentrifugal-Lüfterblatt, und

1.1.1.2.3.5

wobei bei jeder linearen Vorsprung-Wand (320) ein

Tangenten-Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren

radial äußeren Ende kleiner ist als ein Tangenten-

Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial

innenliegenden Ende (321).

Der Anspruch 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag 3 vom 27. Juli 2020 basiert

auf dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2, wobei das Merkmal 1.1.1.2.3 lautet:

1.1.1.2.3HA3

eine

innere Endfläche des dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitts (314) mit einem

knotenförmigen Vorsprung (318) ausgestattet ist, der

sich entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2) an

einer Position

im Anschluss an die Kühlluft-

Austragsöffnung (33) erstreckt und zu dem hinteren

Wicklungsende (4d) hin ragt, wobei die innere

Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitts (314) ferner mit einer Vielzahl an

linearen Ausnehmungsnuten (319) ausgebildet ist,

und mit einer Vielzahl am linearen Vorsprung-Wänden

(320) ausgestattet ist,

4.

Zuständiger Fachmann ist ein Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor der

Fachrichtung Maschinenbau, der über eine mehrjährige Erfahrung

in der

Entwicklung von Luftkühlungen für Fahrzeug-Wechselstromgeneratoren verfügt

und vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Strömungsmechanik, insbesondere

der Fluiddynamik, hat.

5.

Die einzelnen Merkmale des Anspruchs 1 nach den verschiedenen

Antragsfassungen sind aus Sicht eines solchen Fachmanns wie folgt zu verstehen:

a)

Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge verfügen regelmäßig

über einen Wechselstromgenerator (Merkmal 1), der die elektrische Anlage des

Fahrzeugs mit Energie versorgt. Der Generator ist üblicherweise über einen

Keil(rippen)riemen mit der Kurbelwelle des Verbrennungsmotors verbunden und

bezieht auf diese Weise mechanische Energie, die er in elektrische Energie

umwandelt. Die dabei erzeugte 3-Phasen-Wechselspannung („Drehstromlichtmaschine“) wird gleichgerichtet und auf die Bordnetzspannung des Fahrzeugs (12

oder 24 Volt) geregelt. Typischerweise sind die Generatoren als fremderregte

Innenläufermaschinen ausgebildet, wobei der Rotorstrom über sogenannte Bürsten

und Schleifringe zugeführt und geregelt wird (Streitpatentschrift, Absatz 0026). In

den Statorwicklungen wird die 3-Phasen-Wechselspannung induziert.

b)

Fahrzeug-Wechselstromgeneratoren müssen durch die steigende Anzahl

von elektrischen Verbrauchern eine immer höhere elektrische Leistung liefern.

Dabei sollen sie einen hohen Wirkungsgrad haben und zugleich klein und leicht sein

(Absatz 0002). Um diesen gegensätzlichen Anforderungen zu genügen, ist unter

anderem eine effektive Kühlung, insbesondere der Statorwicklungen und ihrer

Wickelköpfe (Merkmale 1.3, 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3) erforderlich. Die Kühlung ist zumeist

– so auch im Streitpatent – als reine Luftkühlung ausgeführt, wobei auf beiden

axialen Endflächen (Merkmal 1.5.2) des innerhalb des Statorkerns (Merkmal 1.2)

angeordneten Rotors (Merkmale 1.4, 1.4.1) ein Kühllüfter (Merkmal 1.5) befestigt

ist. Dessen „Zentrifugal-Lüfterblätter“ (Merkmal 1.5.1) sind so geformt, dass sie über

im axialen Endbereich des mehr oder weniger hohlzylinderförmigen Gehäuses

angeordnete Öffnungen Luft ansaugen, die nach Abkühlen der Statorwicklungen

über im Gehäusemantel angeordnete Öffnungen radial ausgestoßen wird, wie dies

auch der nachfolgend wiedergegebenen Figur 1 der Streitpatentschrift zu

entnehmen ist:

Figur 1 der Streitpatentschrift mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

Dabei werden insbesondere die axial nach hinten und nach vorne aus dem

Statorkern hinausragenden Wicklungsenden 4c, 4d (Merkmal 1.3.3), also die

Wicklungsköpfe der Statorwicklung 4b, gekühlt.

c)

Die Komponenten des Fahrzeug-Wechselstromgenerators werden

fachüblich von einem (zweiteiligen) Rahmen 3a, 3b nach Merkmal 1.1 gehalten

und/oder von einem solchen umgeben, wie dies der vorstehend wiedergegebenen

Figur 1 zu entnehmen ist.

Der Rahmen bzw. jedes der beiden Rahmenteile 3a, 3b weist gemäß den

Merkmalen 1.1.1 und 1.1.2 einen „Endwandabschnitt“ und einen „peripheren

Wandabschnitt“ auf. Die peripheren Wandabschnitte 32 bilden einen Teil der

Mantelfläche des hohlen, mehr oder weniger kreiszylinderförmigen Rahmes 3a, 3b,

während die Endwandabschnitte 31 zu den beiden Grundflächen gehören.

Die Endwandabschnitte 31 untergliedern sich in einen radial außenliegenden

Ringabschnitt 311, einen radial innenliegenden Nabenabschnitt 312 und einen

dazwischen befindlichen Speichenabschnitt (ohne Bezugszeichen), wie auch die

nachfolgend wiedergegebene Figur 2 zeigt:

Figur 2 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

d)

Der Endwandabschnitt 31, insbesondere dessen Ringabschnitt 311, gliedert

sich in radialer Richtung gemäß den Merkmalen 1.1.1.1 und 1.1.1.2 in einen radial

innen

liegenden Abschnitt 313, der den Lüfterblättern des Kühllüfters

gegenüberliegt, sowie in einen radial außenliegenden Abschnitt 314, der axial dem

hinteren Wicklungsende 4d gegenüberliegt, wie ebenfalls aus Figur 2 ersichtlich ist:

Ausschnitt aus Figur 2 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

Zwischen dem peripheren Wandabschnitt 32 und dem Endwandabschnitt 31 liegt

die Kühlluftaustragsöffnung 33

(Merkmale 1.1.2.1, 1.1.2.1.1). Der dem

Wicklungsende 4d gegenüberliegende Abschnitt 314 erstreckt sich gemäß Merkmal

1.1.1.2.2 nach radial außen bis zu der Kühlluftaustragsöffnung 33 und ist mit einem

vorbestimmten Krümmungsradius gebogen (Merkmal 1.1.1.2.1). Dieser Radius gibt

an, wie stark der Abschnitt 314 – im axialen Schnitt betrachtet – von einer rein

radialen Ausrichtung abweicht und sich axial nach innen neigt, um eine auch axial

gerichtete Anströmung des Wicklungsendes 4d zu erreichen. Dabei muss die

Krümmung der Innenseite 316 des Abschnitts 314 nicht zwangsläufig identisch mit

derjenigen des gesamten Abschnitts 314 sein, wie dies z. B. aus der nachfolgend

wiedergegebenen Figur 7 ersichtlich ist:

Ausschnitt aus Figur 7 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

e)

Der dem axial hinteren Wicklungsende 4d gegenüberliegende Abschnitt 314

weist an seiner

inneren Endfläche 316 eine Vielzahl von

linearen

Ausnehmungsnuten 319 und linearen Vorsprung-Wänden 320 auf (Merkmal

1.1.1.2.3), die sich jeweils radial nach außen hin erstrecken (Merkmal 1.1.1.2.3.1)

und so angeordnet sind, dass sie sich in einer vorbestimmten Teilung entlang der

Umfangsrichtung des Rotors abwechseln (Merkmal 1.1.1.2.3.2), wie dies

beispielhaft aus den Figuren 8 und 9 ersichtlich ist:

Fig. 8 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

Fig. 9 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

Die Angaben in den Merkmalen 1.1.1.2.3, 1.1.1.2.3.1, 1.1.1.2.3.3 und 1.1.1.2.3.5

sind für den Fachmann nur anhand der Figuren 8 und 9 und der zugehörigen

Beschreibung nachvollziehbar:

- Die Vorsprung-Wände 320 sind insofern eher länglich geformt, als dass ihre

„Länge“ in „Radialrichtung“, d. h. von ihrem radial innen liegenden Ende 321

bis zu ihrem radial äußeren Ende 322, größer als ihre „Breite“ in

„Umfangsrichtung“ ist, denn jeweils zwei Vorsprung-Wände 320 bilden mit

der dazwischenliegenden Ausnehmungsnut 319 einen „langen“ Kühlkanal

(Absatz 0055).

- Die Längsachse bzw. Schwerpunktlinie der Vorsprung-Wände 320 verläuft

zwischen ihrem radial inneren Ende 321 und äußerem Ende 322 nicht in

Radialrichtung, sondern ist in Drehrichtung des Rotors gekippt (Merkmal

1.1.1.2.3.3).

- Die Vorsprung-Wände 320 verlaufen in ihrer Längsrichtung nicht gerade,

sondern

in Drehrichtung des Rotors gekrümmt, wobei der

Krümmungsradius am radial inneren Ende 321 wesentlich kleiner sein muss

als am äußerem Ende 322, damit die Beziehung zwischen den Tangenten-

Neigungswinkeln θ1 und θ2 erfüllt ist (Merkmal 1.1.1.2.3.5). Wie die

Tangenten-Neigungswinkeln θ1 und θ2 bestimmt sind, erläutert das Patent

beispielhaft anhand der Figur 9, ohne allerdings im Einzelnen anzugeben,

zwischen welchen Geraden die Winkel definiert sind, da für jeden der

beiden Winkel jeweils nur eine Gerade eingezeichnet ist. Für die

Bestimmung der jeweils zweiten Gerade wird der Fachmann ausgehend

von den Erläuterungen zu Figur 9 und seinem Fachwissen das Folgende

erwägen:

-- Im radialen Schnitt betrachtet (Figur 9) hat der dem Wicklungsende 4d

gegenüberliegende Abschnitt 314 des Endwandabschnitts 31 die Form

eines Kreisrings mit dem inneren Radius r1 und dem äußeren Radius r2.

-- Eine erste Tangente wird unstreitig im Punkt 322 an den äußeren Kreis

mit dem Radius r2 gelegt.

-- An die in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors „linke Seitenfläche“ der

gekrümmten Vorsprung-Wand 320 wird in einem geeigneten Punkt eine

zweite Tangente gelegt; dabei ist dieser Punkt der linken Seitenfläche so

zu wählen, dass er in einem radial äußeren Bereich der Vorsprung-Wand

320 liegt und dass die Krümmung der „linken Seitenfläche“ dort möglichst

gering ist, d. h., dass die so konstruierte Tangente die Krümmung der

Vorsprung-Wand 320 in diesem Bereich hinreichend gut charakterisiert.

-- Der Winkel zwischen den beiden so bestimmten Tangenten ist der

Tangenten-Neigungswinkel θ1, wie dies aus der nachfolgend

wiedergegebenen Figur 9 ersichtlich ist:

Figur 9 mit durch den Senat eingefügten Tangenten zu einer möglichen Wahl des

Tangenten-Neigungswinkels θ1

-- Zur Bestimmung

des Tangenten-Neigungswinkels

θ2

wird

dementsprechend eine erste Tangente im Punkt 321 an den inneren

Kreis mit dem Radius r1 und eine zweite Tangente in einem geeigneten

Punkt der „rechten Seitenfläche“ der Vorsprung-Wand 320 gelegt:

Figur 9 mit durch den Senat eingefügten Tangenten zu einer möglichen Wahl des

Tangenten-Neigungswinkels θ2

-- Die Wahl der jeweils als geeignet geltenden Punkte für die Konstruktion

der beiden Tangenten an der Vorsprungswand bleibt im Übrigen

unbestimmt. Es steht somit im Ermessen des Fachmanns, eine

sinnvolle Festlegung zu treffen.

- Die Vorsprung-Wände 320 müssen nicht stetig gekrümmt sein, denn die

Anforderungen hinsichtlich der Tangenten-Neigungswinkel nach Merkmal

1.1.1.2.3.5 sind beispielsweise auch für solche Verläufe erfüllt, bei denen

die Vorsprung-Wände 320 aus mehreren, jeweils gerade verlaufenden,

Teilen zusammengesetzt sind:

Möglicher Verlauf einer Vorsprung-Wand 320

gemäß den Merkmalen 1.1.1.2.3.3 und 1.1.1.2.3.5

- Die nach axial innen gerichteten Endflächen der Vorsprung-Wände 320 sind

im axialen Schnitt nicht exakt radial ausgerichtet, sondern weisen über ihre

gesamte „radiale Länge“ eine konstante Neigung („linear“) nach axial innen

auf:

Ausschnitt aus der Figur 8 mit Kommentierung

und Kolorierung durch den Senat

- Die Ausnehmungsnuten 319 verlaufen – im axialen Schnitt betrachtet – nur

im radial innen liegenden Bereich des Abschnitts 314 mit konstanter

Neigung nach axial

innen („linear“), während sie

in dem radial

außenliegenden Bereich stärker nach axial innen gerichtet und gekrümmt

sind, um die gewünschte axiale Anströmung des Wicklungsendes 4d zu

ermöglichen:

Ausschnitt aus der Figur 8 des Streitpatents

f)

Nach alledem entnimmt der Fachmann dem Anspruch 1 in der Fassung nach

Hauptantrag das Folgende: Der beanspruchte Fahrzeug-Wechselstromgenerator

weist einen als Radialventilator ausgebildeten Kühllüfter auf. Dieser saugt in

Axialrichtung Luft aus der Umgebung an und stößt diese in Radialrichtung aus.

Dabei kommt zumindest ein Teil der Kühlluft mit dem hinteren Rahmenteil in

Berührung. Dieses weist Kühlkanäle auf, die so geformt sind, dass die Kühlluft nicht

nur radial durch das Gehäuse strömt, sondern auch Bewegungskomponenten in

Umfangs- und Axialrichtung erhält, was für eine bessere Kühlung der Wickelköpfe

sorgt (Absatz 0055).

g)

Nach dem Merkmal 1.1.1.2.3.4HA1 bzw. 1.1.1.2.3.4HA2 sind die Vorsprung-

Wände 320 – im radialen Querschnitt, betrachtet vom Inneren des Generators mit

Blickrichtung nach axial außen – „an die Gestalt eine Zentrifugal-Lüfterblatts

angenähert“ bzw. weisen „grob die gleiche“ Gestalt wie ein solches auf.

Der Fachmann kennt eine Vielzahl von unterschiedlich gestalteten Zentrifugal-

Lüfterblättern, die in Zentrifugal-Ventilatoren (= Radialventilatoren) zum Einsatz

kommen. So zeigt z. B. die Druckschrift WO 2005/093930 A1 (Druckschrift E6)

einen Radial- bzw. Zentrifugal-Ventilator (Seite 22, Absatz 2: „tous types de

ventilateurs, centrifuge“; Seite 15, Absatz 4: „L'air' pénètre axialement par les ouies

axiales 61/62 faisant office d'entrées d'air, … et sort de l'enveloppe 10 par les ouies

radiales 71/72 faisant office de sorties d'air.“) mit Zentrifugal-Lüfterblättern 51, die

in radialer Richtung gerade verlaufen und von einer axialen Richtung aus betrachtet

einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen (Seite 15, Absatz 1):

Druckschrift E6, Figuren 2 bis 4

Die in der Figur 9 der Streitpatentschrift dargestellte Gestalt der linearen Vorsprung-

Wände ist somit nur eine unter vielen möglichen und wird vom Fachmann nicht

einschränkend verstanden.

Für den Fachmann ist das Merkmal 1.1.1.2.3.4HA2 („grob die gleiche“) enger gefasst

als das Merkmal 1.1.1.2.3.4HA1 („angenähert“).

h)

Nach Merkmal 1.1.1.2.3HA3

ist der radial äußere Bereich des dem

Wicklungsende 4d gegenüberliegenden Abschnitts 314 als ein „knotenähnlicher

Vorsprung 318“ ausgebildet. Hierunter versteht der Fachmann, insbesondere unter

Berücksichtigung der Figuren 7 und 8 mit zugehöriger Beschreibung, eine nach

axial innen gerichtete Verdickung des Abschnitts 314, die der Umlenkung der vom

dem Kühllüfter erzeugten Kühlluft von radial nach axial innen dient.

Der knotenförmige Vorsprung 318 führt zu einer Abweichung der Ausnehmungsnut

319 von der „linearen“ Form in ihrem radial äußeren Bereich. Wie bereits im

Zusammenhang mit dem Merkmal 1.1.1.2.3 erläutert, verläuft die Ausnehmungsnut

319 somit nur im radial innen liegenden Bereich als Gerade (in radialer Richtung),

während sie im radial äußeren Bereich eine Krümmung nach axial innen aufweist.

6.

Ob der jeweilige Gegenstand des Anspruchs 1 in den verschiedenen

Antragsfassungen der Patentinhaberin über den Gegenstand der Anmeldung in der

ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG) und ob der

jeweilige Anspruch 1 hinreichend deutlich angibt, was als patentfähig unter Schutz

gestellt sein soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG) kann dahinstehen. Denn jedenfalls erweist

sich der Gegenstand des

jeweiligen Anspruchs 1

in den verschiedenen

Antragsfassungen als nicht patentfähig (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG), weil er ausgehend

von der Druckschrift JP 09172752 A (Druckschrift D7) nicht auf einer erfinderischen

Tätigkeit beruht.

a)

Die D7 möchte, wie das Streitpatent, bei einem durch einen Radialventilator

gekühlten

Fahrzeug-Wechselstromgenerator

sowohl

die Kühlung

der

Statorwicklung verbessern als auch die dabei entstehenden Windgeräusche

reduzieren (Abstract, Absätze 0001 bis 0005).

Hierzu sieht die D7, wiederum wie das Streitpatent, U-förmige Kühlkanäle in den

Innenseiten der Endwandabschnitte des Gehäuses vor, deren Seitenwände zur

Radialrichtung geneigt sind. Dadurch strömt die Kühlluft sanfter durch die

Wickelköpfe zu den Kühlluft-Austragsöffnungen (Absätze 0006 bis 0008, 0038,

0042, 0043).

Die axial ausgerichteten, seitlichen Begrenzungen der Kühlkanäle – in der Sprache

des Streitpatents die Vorsprung-Wände – können dabei verschiedene Querschnittsformen aufweise, z. B. oval, rechteckig oder dreieckig (Absatz 0053).

Da die verschiedenen Anspruchsfassungen, mit denen die Patentinhaberin ihr

Patent verteidigt, aufeinander aufbauen, kann sich die Betrachtung im Folgenden

auf die engste Anspruchsfassung nach Hilfsantrag 3 beschränken, da diese

Ausführungen die weiter gefassten übrigen Anspruchsfassungen miterfassen. Dies

vorausgeschickt, zeigt die Druckschrift D7 (Textzitate aus der Maschinenübersetzung in die englische Sprache), ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 1

nach Hilfsantrag 3, einen

1

Fahrzeug-Wechselstromgenerator (1), mit

(Absatz 0010: „AC generator for a vehicle“; Absatz

0011: „automotive alternator 1“; Absatz 0049: „AC

generator for a vehicle“; Figuren 1 und 9)

1.1

einem Rahmen (7; 8, 9, 10),

(Absatz 0020: „The housing 7 includes a drive

frame 8, a rear frame 9, and a rear cover 10“;

Figuren 1 und 9)

1.1.1

der einen Endwandabschnitt (53, 54) und

(Absatz 0028: „the rear frame 9 has an annular

shroud 53 …. and an extension wall portion 54“;

Figuren 1, 3, 7, 9)

1.1.2

einen

peripheren Wandabschnitt

enthält

(ohne

Bezugszeichen, vgl. den braun kolorierten Bereich in der

nachfolgend wiedergegebenen Figur 3);

D7, Figur 3 mit Kolorierung durch den Senat

1.2

einem Statorkern (24)

1.2.1

der an der

inneren Umfangsfläche des peripheren

(Absatz 0015: „a stator core 24“; Figuren 1, 3, 9)

Wandabschnitts befestigt ist;

(Absatz 0011: „a housing 7 which houses the rotor

and the stator therein”; Absatz 15: “stator core 24 is

[…] press-fitted into the inner periphery of the

housing 7 and integrated therewith”)

1.3

eine Statorwicklung (25),

(Absatz 0015: „a 3 phase stator coil 25 wound

around the stator core 24”)

1.3.1

die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen gebildet ist,

(Absatz 0015: „The 3 phase stator coil 25 is an

armature winding

(stator winding), and

is

connected by Y connection or Δ connection“)

1.3.2

wobei die Statorwicklung (25) um den Statorkern (24)

gewickelt ist und

(Absatz 0015: „a 3 phase stator coil 25 wound

around the stator core 24”)

1.3.3

hintere und vordere Wicklungsenden aufweist, die axial nach

hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern (24)

aus ragen (vgl. den nachfolgend wiedergegebenen Ausschnitt

aus Figur 3, Wicklungsenden der Statorwicklung 25 ohne

Bezugszeichen, grün koloriert);

D7, Figur 3 mit Kolorierung durch den Senat

1.4

einem Rotor (3),

(Absatz 0011: „a rotor 3“; Figuren 1, 3 und 9)

1.4.1

der radial innerhalb des Statorkernes (24) gelegen ist und von

den Rahmen (7; 8, 9, 10) drehbar gehaltert ist; und

(Absatz 0012: „The shaft 2 is a rotating shaft […]

and is rotatably supported on the inner peripheral

side of the housing 7 via bearings (bearings) 11 and

12“; Absatz 0013: “This rotor 3 is a portion which

acts as a field, and is a rotor composed of a Lundell

type pole core 15, a rotor coil 16, 2 slip rings 17,

and the like. The pole core 15 is a rotor core (field

core, rotor core), and a shaft 2 penetrates through

a center portion thereof”; Figuren 1, 3 und 9)

1.5

einem Kühllüfter (6) mit

(Absatz 0011: „cooling fans 5 and 6“; Figuren 1, 3,

5, 9 und 10)

1.5.1

Zentrifugal-Lüfterblättern (6a),

(Absatz 0052:

„centrifugal cooling

fan 6“;

Absatz 0018: “cooling vanes 6a”)

1.5.2

der an einer Endfläche des Rotors (3) befestigt ist;

(Absatz 0052: „a centrifugal cooling fan 6 is

mounted on the rear wall surface of the pole core

15“)

1.1.2...

1.1.2.1

wobei der periphere Wandabschnitt

eine Kühlluft-Austragsöffnung (52) aufweist,

(Figuren 1, 3, 7, 9; Absatz 0027: „in the rear frame

9, … a plurality of discharge ports 52 opened in a

substantially radial direction of the shaft 2 are

formed at predetermined intervals.“)

1.1.2.1.1

die benachbart zu dem Endwandabschnitt (53, 54)

1.1.1...

1.1.1.1

gelegen ist,

(Figuren 1, 3, 7, 9)

der Endwandabschnitt (53, 54)

einen den Zentrifugal-Lüfterblättern

(6a) gegenüberliegenden Abschnitt (53) aufweist, der den Zentrifugal-

Lüfterblättern (6a) gegenüberliegt, und

D7, Ausschnitt auf Figur 3: rosa kolorierten Abschnitt 53

1.1.1.2

einen dem Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitt

(54) aufweist, der axial dem hinteren Wicklungsende

gegenüberliegt,

D7, Ausschnitt auf Figur 3, rot kolorierter Abschnitt 54

1.1.1.2.1

wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende

Abschnitt

(54)

mit

einem

vorbestimmten

Krümmungsradius gebogen ist und

(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 3, der

Abschnitt 54

ist insgesamt nach axial innen

gebogen)

1.1.1.2.2

sich von dem den Zentrifugal-Lüfterblättern

(6a)

gegenüberliegendem Abschnitt (53) zu der Kühlluft-

Austragsöffnung (52) hin erstreckt,

(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 3)

1.1.1.2.3HA3

eine

innere Endfläche des dem Wicklungsende

gegenüberliegenden Abschnitts

(54) mit einem

knotenförmigen Vorsprung ausgestattet ist, der sich

entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2) an einer

Position im Anschluss an die Kühlluft-Austragsöffnung

(52) erstreckt und zu dem hinteren Wicklungsende hin

ragt, wobei die

innere Endfläche des dem

Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitts (54)

ferner mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten

(Bereiche zwischen den Vorsprung-Wänden 55)

ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am linearen

Vorsprung-Wänden (55) ausgestattet ist,

(Absatz 0028: „A plurality of straightening guides 55

are circumferentially arranged on an inner wall

surface of the extension wall 54.“; der nachfolgend

wiedergegebene Ausschnitt aus Figur 7 zeigt die

Vorsprung-Wände 55 und die in Umfangsrichtung

dazwischenliegenden Bereiche, die

„Ausnehmungsnuten“ darstellen, aus axialer Blickrichtung:

D7, Ausschnitt aus Figur 7 mit Kommentierung und

Kolorierung durch den Senat

Der nachfolgend wiedergegebene Ausschnitt aus

der Figur 3 zeigt aus radialer Blickrichtung eine

Vorsprung-Wand 55 und eine innere Endfläche des

dem Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitts 54, wobei in radial äußeren Bereich des

Abschnitts 54 ein knotenförmiger Vorsprung (braun

koloriert) ausgebildet ist:

D7, Ausschnitt auf Figur 3,

Kommentierung und Kolorierung durch den Senat

1.1.1.2.3.1

die sich jeweils radial nach außen hin erstrecken und

(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 7)

1.1.1.2.3.2

so angeordnet sind, dass sie einander in einer

vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (3) abwechseln, und

(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 7)

1.1.1.2.3.3

wobei ein radial innenliegendes Ende jeder linearen

Vorsprung-Wand (55) stromaufwärts von einem

radialen äußeren Ende derselben in Bezug auf die

Drehrichtung des Rotors gelegen ist.

(Absatz 0029:

„rectifier guides 55 arranged

adjacent to each other are arranged at regular

equal intervals (equal pitches) and are arranged so

as to be inclined in the rotation direction of the

cooling fan 6 (rotor 3) by a predetermined

inclination angle with respect to the radial direction

of the shaft 2“; Figur 7)

1.1.1.2.3.4HA2

jede lineare Vorsprung-Wand (55) im Querschnitt von

der Seite des hinteren Wicklungsendes aus betrachtet

eine Gestalt aufweist, die grob die gleiche ist wie ein

Zentrifugal-Lüfterblatt

(wie zur Auslegung dargelegt, ist der, aus axialer

Richtung betrachtet, rechteckförmige Querschnitt,

wie ihn die Vorsprung-Wände 55 der D7 aufweisen,

eine mögliche Gestalt

eines Zentrifugal-

Lüfterblatts)

c)

Soweit stimmt der Gegenstand des Anspruchs 1 mit dem aus der Druckschrift

D7 bekannten Fahrzeug-Wechselstromgenerator überein. Als Unterschied verbleibt

das Merkmal 1.1.1.2.3.5, denn die in Drehrichtung des Rotors geneigten Vorsprung-

Wände 55 der Druckschrift D7 haben über ihre gesamte Erstreckung die selbe

Steigung, so dass unter Anwendung der vorstehend vorgenommenen Auslegung

des Merkmals 1.1.1.2.3.5 ihr jeweiliger Tangenten-Neigungswinkel θ1 an ihrem

radial äußeren Ende augenscheinlich größer ist als ihr Tangenten-Neigungswinkel

θ2 an ihrem radial inneren Ende:

D7, Ausschnitt aus der Figur 7 mit Ergänzungen durch den Senat

Das Merkmal 1.1.1.2.3.5 definiert die Querschnittsform der Vorsprung-Wände in

einer radialen Ebene, die senkrecht zur Maschinenachse liegt. Wie zur Auslegung

dargelegt, krümmen sich die Vorsprungwände in Drehrichtung des Rotors von radial

innen nach außen, wobei die Krümmung nicht stetig differenzierbar sein muss.

Der mit der Optimierung der strömungsmechanischen Verhältnisse betraute

Fachmann erkennt, dass die gerade Gestalt der Vorsprung-Wände 55 gemäß der

Figur 7 der D7 aerodynamisch verbesserungswürdig ist. Die aus dem Kühllüfter

austretende Luft würde sich ohne Kühlkanäle in einer spiralförmigen Bahn nach

radial außen und in Umfangsrichtung bewegen, so dass die durch die geraden

Vorsprung-Wände 55 erzwungene Begradigung (Absatz 0042: „Cooling air …

flowing in a substantially arc shape from an outlet side end part (outer peripheral

end part) of a cooling fan 6 to a plurality of discharge ports 52 via a 3 phase stator

coil 25 are rectified“) zu Strömungsverlusten führt. Daher sucht der Fachmann nach

einer Möglichkeit, die Vorsprung-Wände 55 und damit die Kühlluftkanäle so

anzupassen, dass sie die spiralförmige Kühlluftströmung möglichst wenig stört.

Dabei zieht er das Querschnittsprofil in Betracht, das in der Figur 9 der

Streitpatentschrift dargestellt und ihm aufgrund seines Fachwissens unter dem

Begriff „Leitschaufel“ bekannt ist, die bekanntermaßen geringe Turbulenzen in den

daran vorbeiströmenden Fluiden verursacht.

So sind beispielsweise nach der Lehre der Druckschrift DE 24 15 744 A

(Druckschrift E11), die sich wie die Druckschrift D7 mit der Verbesserung der

Kühlung und der Verringerung der Ventilationsgeräusche einer elektrischen

Maschine beschäftigt (Seite 2, drittletzter Absatz; Seite 4, Absatz 2; Seite 5,

vorletzter Satz), entsprechend gekrümmte Leitrippen 19 vorgesehen. Der in der

Figur 2 der Druckschrift E11 dargestellte Lüfter 14 saugt Außenluft axial an,

verdichtet sie und stößt sie radial und in Umfangsrichtung aus (Seite 7, Absatz 1),

womit der Lüfter 14 als Radiallüfter ausgebildet ist. Durch die Krümmung eines den

Lüfter 14 ringförmig umgebenden Führungsmantels 7 mit einem vorbestimmten

Radius erfolgt – wie beim Streitpatent – eine Umlenkung der Kühlluft in

Axialrichtung, wobei diese dann durch die Gehäuserippen 3 strömt:

Druckschrift E11, Figur 2 und Ausschnitt aus Figur 1,

mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat

Der Führungsmantel 7 weist an seiner gekrümmten Innenseite im radial äußeren

Bereich Rippen 19 auf, die in axialer und radialer Richtung gekrümmt sind und an

die Kühlrippen 3 des Gehäuses 2 anschließen:

Druckschrift E11, Figuren 3 und 4

mit Erläuterungen und Markierungen durch den Senat

Zu der Wirkung der gekrümmten Rippen 19 heißt es in der Druckschrift E11 (ab

Seite 6, Absatz 2), dass diese eine „geordnete Bewegung“ des Luftstroms

gewährleisten würden, indem sie zusammen mit den Rippen 3 des Gehäuses

„Durchgangskanäle zum Durchlauf der Kühlluft“ ausbilden würden.

Durch die Druckschrift E11 ist somit belegt, dass der Fachmann auch bei

Motorlüftern den Grundsatz anwendet, in den Endwandabschnitten, die die von den

Zentrifugal-Lüfterblättern erzeugte, in Radial- und Umfangsrichtung anströmende

Kühlluft nach axial umlenken müssen, Vorsprung-Wände mit einem gemäß

Merkmal 1.1.1.2.3.5 gekrümmten Verlauf vorzusehen.

Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 für den

Fachmann in naheliegender Weise ausgehend von der Druckschrift D7 aufgrund

seines Fachwissens, das beispielhaft durch die Druckschrift E11 nachgewiesen ist.

7.

Da sich somit bereits die am engsten formulierte Anspruchsfassung nach

Hilfsantrag 3 als nicht patentfähig erweist, gilt dies erst recht auch für die weiter

gefassten Gegenstände nach der vom DPMA beschränkt aufrecht erhaltenen

Fassung sowie nach den Fassungen der Hilfsanträge 1 und 2. Nachdem sich der

jeweilige Patentgegenstand somit in keiner Anspruchsfassung als patentfähig

erweist, war das Streitpatent unter Aufhebung des Beschlusses des DPMA vom

19. Juni 2018 in vollem Umfang zu widerrufen.

R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g

Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das

Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).

Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde

nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden

Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):

1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.

2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des

Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der

Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.

3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.

4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat.

5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei

der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden

sind.

6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim

Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102

Abs. 1 PatG).

Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten

oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die

elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1

PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Verordnung

über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht

(BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internetseite des

Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die

Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).

Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen

Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102

Abs. 5 Satz 1 PatG).

Kleinschmidt

Schwarz

J. Müller

Matter

prö