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BPatG Beschluss vom 27.07.2020 – 19 W (pat) 38/18
19. Senat · ECLI:DE:BPatG:2020:270720B19Wpat38.18.0
BUNDESPATENTGERICHT
19 W (pat) 38/18 _______________________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
27. Juli 2020
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 10 2007 042 075
…
ECLI:DE:BPatG:2020:270720B19Wpat38.18.0
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 27. Juli 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richter Schwarz, Dipl.-Ing. Müller und
Dipl.-Ing. Matter
beschlossen:
Unter Aufhebung des Beschlusses des Deutschen Patent- und
Markenamts, Patentabteilung 1.37, vom 19. Juni 2018 wird das
Patent 10 2007 042 075 widerrufen.
G r ü n d e
I.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), Prüfungsstelle für Klasse H 02 K,
hat auf die am 5. September 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität der
japanischen Patentanmeldung
JP 2006-246927
eingereichte Anmeldung
10 2007 042 075.9 mit Beschluss
vom 19. Oktober 2015 das Patent
10 2007 042 075 mit der Bezeichnung „Fahrzeug-Wechselstromgenerator“ erteilt.
Die Veröffentlichung der Patenterteilung ist am 4. Februar 2016 erfolgt.
Gegen das Patent hat die Einsprechende mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2016,
eingegangen beim DPMA am 4. November 2016, Einspruch erhoben und
beantragt, das Patent in vollem Umfang zu widerrufen. Die Einsprechende hat
geltend gemacht, der Gegenstand des Patents sei nicht patentfähig (§ 21 Abs. 1
Nr. 1 PatG) und auf folgende Druckschriften verwiesen:
D1
D2
DE 42 38 999 C1
US 2002/0047484 A1
D3
D4
D5
D6
E1
E2
E3
E4
E5
E6
E6'
E7
E8
E8'
E9
US 3 020 427 A
US 2004/0145255 A1
DE 195 49 204 A1
DE 692 07 565 T2
US 5 903 073 A
DE 40 38 663 A1
EP 1 032 112 A1
DE 41 29 411 C2
JP S57- 6 551 A
WO 2005/093 930 A1
US 2007/0222311 A1
US 7 138 735 B2
JP 4 548 264 B2
EP 1 750 353 B1
FR 2 180 434 A1
E10
US 4 839 547 A
Dem hat die Patentinhaberin widersprochen und sinngemäß beantragt, das Patent
im erteilten Umfang, hilfsweise im Umfang des Hilfsantrags vom 7. Juni 2018
beschränkt aufrechtzuerhalten.
Das DPMA, Patentabteilung 1.37, hat, nachdem es mit Bescheid vom
19. Dezember 2017 zusätzlich auf die Druckschrift
D7
JP H09-172 752 A (mit Maschinenübersetzung in die englische
Sprache)
hingewiesen hat, mit am Ende der Anhörung vom 19. Juni 2018 verkündetem
Beschluss das Patent im Umfang des Hilfsantrags vom 7. Juni 2018 beschränkt
aufrechterhalten.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Einsprechenden vom
10. August 2018.
Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag,
den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts,
Patentabteilung 1.37, vom 19. Juni 2018 aufzuheben und das
Patent 10 2007 042 075 zu widerrufen.
Die Beschwerdegegnerin, die ihre schriftsätzliche Anschlussbeschwerde in der
mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat, stellt den Antrag,
die Beschwerde der Einsprechenden zurückzuweisen,
hilfsweise das Patent – in der nachfolgenden Reihenfolge – mit den
Patentansprüchen 1 und 2
laut einer der Fassungen des
Hilfsantrags 1 vom 19. März 2019 oder des Hilfsantrags 2 vom
29. Juni 2020 oder mit dem Patentanspruch 1 in der Fassung des
Hilfsantrags 3 vom 27. Juli 2020 beschränkt aufrecht zu erhalten.
Zur Stützung ihres Vorbringens hat die Beschwerdeführerin noch auf die
Druckschrift
E11
DE 24 15 744 A1
hingewiesen.
Nach Auffassung der Einsprechenden sei das Patent nicht nur wegen mangelnder
Patentfähigkeit zu widerrufen, sondern auch deshalb, weil der Gegenstand des
Anspruchs 1 in der von der Patentabteilung 1.37 beschränkt aufrechterhaltenen
Fassung über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung
hinausgehe (§ 21 Abs. 4 PatG). Dies gelte auch für die Fassung nach dem
Hilfsantrag 1 vom 19. März 2019.
Zudem erfülle der Anspruch 1 in den verschiedenen Antragsfassungen nicht die
Anforderungen des § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG, weil der jeweilige Gegenstand nicht
hinreichend bestimmt, insbesondere unklar sei.
Der Patentanspruch 1
in der von der Patentabteilung 1.37 beschränkt
aufrechterhaltenen Fassung (Hauptantrag) lautet wie folgt:
Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:
einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen
peripheren Wandabschnitt (32) enthält;
einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren
Wandabschnitts (32) befestigt ist;
eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen
gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)
gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,
die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern
(4a) aus ragen;
einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und
von den Rahmen (3a, 3b9 [sic!] drehbar gehaltert ist; und
einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche
des Rotors (2) befestigt ist;
wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung
(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,
der Endwandabschnitt
(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern
gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-
Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren
Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,
wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit
einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem
den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)
zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,
eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden
Abschnitts (313) [sic!] mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten
(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-
Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin
erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer
vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)
abwechseln, und
wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-
Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben
in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist, und wobei bei jeder
linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-Neigungswinkel (θ1)
derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist als ein Tangenten-
Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial innenliegenden Ende
(321).
In der Fassung nach Hilfsantrag 1 vom 19. März 2020 lautet der Anspruch 1:
Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:
einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen
peripheren Wandabschnitt (32) enthält;
einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren
Wandabschnitts (32) befestigt ist;
eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen
gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)
gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,
die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern
(4a) aus ragen;
einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und
von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist; und
einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche
des Rotors (2) befestigt ist;
wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung
(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,
der Endwandabschnitt
(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern
gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-
Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren
Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,
wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit
einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem
den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)
zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,
eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden
Abschnitts (313) [sic!] mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten
(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-
Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin
erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer
vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)
abwechseln,
wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-
Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben
in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und jede lineare
Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt von der Seite des hinteren
Wicklungsendes (4d) aus betrachtet an die Gestalt eines Zentrifugal-
Lüfterblatts angenähert ist, und
wobei bei
jeder
linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-
Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist
als ein Tangenten-Neigungswinkel
(θ2) derselben bei deren radial
innenliegenden Ende (321).
In der Fassung nach Hilfsantrag 2 vom 29. Juni 2020 lautet der Anspruch 1:
Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:
einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen
peripheren Wandabschnitt (32) enthält;
einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren
Wandabschnitts (32) befestigt ist;
eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen
gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)
gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,
die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern
(4a) aus ragen;
einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und
von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist; und
einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche
des Rotors (2) befestigt ist;
wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung
(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,
der Endwandabschnitt
(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern
gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-
Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren
Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,
wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit
einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem
den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)
zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,
eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden
Abschnitts (313) [sic!] mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten
(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-
Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin
erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer
vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)
abwechseln,
wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-
Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben
in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und jede lineare
Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt von der Seite des hinteren
Wicklungsendes (4d) aus betrachtet eine Gestalt aufweist, die grob die
gleiche ist wie ein Zentrifugal-Lüfterblatt, und
wobei bei
jeder
linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-
Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist
als ein Tangenten-Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial
innenliegenden Ende (321).
In der Fassung nach Hilfsantrag 3 vom 27. Juli 2020 lautet der Anspruch 1:
Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit:
einem Rahmen (3a, 3b), der einen Endwandabschnitt (31) und einen
peripheren Wandabschnitt (32) enthält;
einem Statorkern (4a), der an der inneren Umfangsfläche des peripheren
Wandabschnitts (32) befestigt ist;
eine Statorwicklung (4b), die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen
gebildet ist, wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)
gewickelt ist und hintere und vordere Wicklungsenden (4c, 4d) aufweist,
die axial nach hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern
(4a) aus ragen;
einem Rotor, der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist und
von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist; und
einem Kühllüfter (9) mit Zentrifugal-Lüfterblättern, der an einer Endfläche
des Rotors (2) befestigt ist;
wobei der periphere Wandabschnitt (32) eine Kühlluft-Austragsöffnung
(33) aufweist, die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31) gelegen ist,
der Endwandabschnitt
(31) einen den Zentrifugal-Lüfterblättern
gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den Zentrifugal-
Lüfterblättern gegenüberliegt, und einen dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren
Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,
wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende Abschnitt (314) mit
einem vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist und sich von dem
den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegendem [sic!] Abschnitt (313)
zu der Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,
eine innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden
Abschnitts (314) mit einem knotenförmigen Vorsprung (318) ausgestattet
ist, der sich entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2) an einer
Position im Anschluss an die Kühlluft-Austragsöffnung (33) erstreckt und
zu dem hinteren Wicklungsende (4d) hin ragt,
die innere Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden
Abschnitts (314) ferner mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten
(319) ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am [sic!] linearen Vorsprung-
Wänden (320) ausgestattet ist, die sich jeweils radial nach außen hin
erstrecken und so angeordnet sind, dass sie einander in einer
vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2)
abwechseln,
wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder linearen Vorsprung-
Wand (320) stromaufwärts von einem radialen äußeren Ende derselben
in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und jede lineare
Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt von der Seite des hinteren
Wicklungsendes (4d) aus betrachtet eine Gestalt aufweist, die grob die
gleiche ist wie ein Zentrifugal-Lüfterblatt, und
wobei bei
jeder
linearen Vorsprung-Wand (320) ein Tangenten-
Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren radial äußeren Ende kleiner ist
als ein Tangenten-Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial
innenliegenden Ende (321).
Wegen des Wortlauts des jeweiligen Unteranspruchs 2 in den Fassungen nach
Hauptantrag und Hilfsanträgen 1 und 2 sowie der weiteren Einzelheiten wird auf die
Akte verwiesen.
II.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Beschwerde der
Einsprechenden hat in der Sache auch Erfolg, denn der jeweilige Gegenstand des
Anspruchs 1 ist in keiner der verteidigten Anspruchsfassungen patentfähig (§ 21
Abs. 1 Nr. 1 PatG).
1.
Gegen die Zulässigkeit des Einspruchs bestehen keine Bedenken. Solche
sind auch von der Beschwerdegegnerin nicht geltend gemacht worden.
2.
Das Streitpatent möchte einen Fahrzeug-Wechselstromgenerator schaffen,
der eine kompakte Größe, ein geringes Gewicht, eine hohe Ausgangsleistung und
einen hohen Wirkungsgrad besitzt (Streitpatentschrift, Absätze 0002, 0007). Hierzu
soll mittels einer verbesserten Rahmenkonstruktion (Absatz 0001) die Luftkühlung
der Statorwicklung verbessert und die Geräuschentwicklung des verwendeten
Kühllüfters reduziert werden (Absätze 0002, 0007, 0013).
Insbesondere soll die Kühlqualität der Statorwicklungsköpfe – bei geringen
Strömungsverlusten – verbessert werden (Absätze 0039, 0040, 0042, 0050 0055).
3.
Hierzu schlägt der Anspruch 1 in der von der Patentabteilung 1.37 beschränkt
aufrechterhaltenen Fassung (Hauptantrag der Patentinhaberin) einen Fahrzeugwechselstromgenerator vor, dessen Merkmale sich wie folgt gliedern lassen:
1.1
1.1.1
1.1.2
1.2
1.2.1
Fahrzeug-Wechselstromgenerator, mit
einem Rahmen (3a, 3b),
der einen Endwandabschnitt (31) und
einen peripheren Wandabschnitt (32) enthält;
einem Statorkern (4a)
der an der inneren Umfangsfläche des peripheren
Wandabschnitts (32) befestigt ist;
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.4
1.4.1
1.5
1.5.1
1.5.2
1.1.2...
1.1.2.1
1.1.2.1.1
1.1.1...
1.1.1.1
eine Statorwicklung (4b),
die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen gebildet
ist,
wobei die Statorwicklung (4b) um den Statorkern (4a)
gewickelt ist und
hintere und vordere Wicklungsenden
(4c, 4d)
aufweist, die axial nach hinten hin und nach vorne hin
jeweils von dem Statorkern (4a) aus ragen;
einem Rotor,
der radial innerhalb des Statorkernes (4a) gelegen ist
und von den Rahmen (3a, 3b) drehbar gehaltert ist;
und
einem Kühllüfter (9) mit
Zentrifugal-Lüfterblättern,
der an einer Endfläche des Rotors (2) befestigt ist;
wobei der periphere Wandabschnitt (32)
eine Kühlluft-Austragsöffnung (33) aufweist,
die benachbart zu dem Endwandabschnitt (31)
gelegen ist,
der Endwandabschnitt (31)
einen den Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegenden Abschnitt (313) aufweist, der den
Zentrifugal-Lüfterblättern gegenüberliegt, und
1.1.1.2
einen dem Wicklungsende gegenüberliegenden
Abschnitt (314) aufweist, der axial dem hinteren
Wicklungsende (4d) gegenüberliegt,
1.1.1.2.1
wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende
Abschnitt
(314) mit
einem
vorbestimmten Krümmungsradius gebogen ist
und
1.1.1.2.2
sich von dem den Zentrifugal-Lüfterblättern
gegenüberliegenden Abschnitt (313) zu der
Kühlluft-Austragsöffnung (33) hin erstreckt,
1.1.1.2.3
eine innere Endfläche des dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitts (314) mit einer
Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten (319)
ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am
linearen Vorsprung-Wänden (320) ausgestattet
ist,
1.1.1.2.3.1
die sich
jeweils radial nach außen hin
1.1.1.2.3.2
so angeordnet sind, dass sie einander in einer
erstrecken und
vorbestimmten
Teilung
entlang
einer
Umfangsrichtung des Rotors (2) abwechseln,
und
1.1.1.2.3.3
wobei ein radial innenliegendes Ende (321)
jeder
linearen Vorsprung-Wand
(320)
stromaufwärts von einem radialen äußeren
Ende derselben in Bezug auf die Drehrichtung
des Rotors gelegen ist, und
1.1.1.2.3.5
wobei bei jeder linearen Vorsprung-Wand
(320) ein Tangenten-Neigungswinkel (θ1)
derselben bei deren radial äußeren Ende
kleiner ist als ein Tangenten-Neigungswinkel
(θ2)
derselben
bei
deren
radial
innenliegenden Ende (321).
Der Anspruch 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag 1 vom 19. März 2019 basiert
auf dem Anspruch 1 nach Hauptantrag, wobei das zusätzliche Merkmal
1.1.1.2.3.4HA1 zwischen die Merkmale 1.1.1.2.3.3 und 1.1.1.2.3.5 eingefügt ist.
Damit haben die letzten drei Merkmale den folgenden Wortlaut:
1.1.1.2.3.3
wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder
linearen Vorsprung-Wand (320) stromaufwärts von
einem radialen äußeren Ende derselben in Bezug auf
die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und
1.1.1.2.3.4HA1
jede lineare Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt
von der Seite des hinteren Wicklungsendes (4d) aus
betrachtet an die Gestalt eines Zentrifugal-Lüfterblatts
angenähert ist, und
1.1.1.2.3.5
wobei bei jeder linearen Vorsprung-Wand (320) ein
Tangenten-Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren
radial äußeren Ende kleiner ist als ein Tangenten-
Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial
innenliegenden Ende (321).
Der Anspruch 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag 2 vom 29. Juni 2020 basiert
auf dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1, wobei die letzten drei Merkmale den
folgenden Wortlaut haben:
1.1.1.2.3.3
wobei ein radial innenliegendes Ende (321) jeder
linearen Vorsprung-Wand (320) stromaufwärts von
einem radialen äußeren Ende derselben in Bezug auf
die Drehrichtung des Rotors gelegen ist und
1.1.1.2.3.4HA2
jede lineare Vorsprung-Wand (320) im Querschnitt
von der Seite des hinteren Wicklungsendes (4d) aus
betrachtet eine Gestalt aufweist, die grob die gleiche
ist wie ein Zentrifugal-Lüfterblatt, und
1.1.1.2.3.5
wobei bei jeder linearen Vorsprung-Wand (320) ein
Tangenten-Neigungswinkel (θ1) derselben bei deren
radial äußeren Ende kleiner ist als ein Tangenten-
Neigungswinkel (θ2) derselben bei deren radial
innenliegenden Ende (321).
Der Anspruch 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag 3 vom 27. Juli 2020 basiert
auf dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2, wobei das Merkmal 1.1.1.2.3 lautet:
1.1.1.2.3HA3
eine
innere Endfläche des dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitts (314) mit einem
knotenförmigen Vorsprung (318) ausgestattet ist, der
sich entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2) an
einer Position
im Anschluss an die Kühlluft-
Austragsöffnung (33) erstreckt und zu dem hinteren
Wicklungsende (4d) hin ragt, wobei die innere
Endfläche des dem Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitts (314) ferner mit einer Vielzahl an
linearen Ausnehmungsnuten (319) ausgebildet ist,
und mit einer Vielzahl am linearen Vorsprung-Wänden
(320) ausgestattet ist,
4.
Zuständiger Fachmann ist ein Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor der
Fachrichtung Maschinenbau, der über eine mehrjährige Erfahrung
in der
Entwicklung von Luftkühlungen für Fahrzeug-Wechselstromgeneratoren verfügt
und vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Strömungsmechanik, insbesondere
der Fluiddynamik, hat.
5.
Die einzelnen Merkmale des Anspruchs 1 nach den verschiedenen
Antragsfassungen sind aus Sicht eines solchen Fachmanns wie folgt zu verstehen:
a)
Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge verfügen regelmäßig
über einen Wechselstromgenerator (Merkmal 1), der die elektrische Anlage des
Fahrzeugs mit Energie versorgt. Der Generator ist üblicherweise über einen
Keil(rippen)riemen mit der Kurbelwelle des Verbrennungsmotors verbunden und
bezieht auf diese Weise mechanische Energie, die er in elektrische Energie
umwandelt. Die dabei erzeugte 3-Phasen-Wechselspannung („Drehstromlichtmaschine“) wird gleichgerichtet und auf die Bordnetzspannung des Fahrzeugs (12
oder 24 Volt) geregelt. Typischerweise sind die Generatoren als fremderregte
Innenläufermaschinen ausgebildet, wobei der Rotorstrom über sogenannte Bürsten
und Schleifringe zugeführt und geregelt wird (Streitpatentschrift, Absatz 0026). In
den Statorwicklungen wird die 3-Phasen-Wechselspannung induziert.
b)
Fahrzeug-Wechselstromgeneratoren müssen durch die steigende Anzahl
von elektrischen Verbrauchern eine immer höhere elektrische Leistung liefern.
Dabei sollen sie einen hohen Wirkungsgrad haben und zugleich klein und leicht sein
(Absatz 0002). Um diesen gegensätzlichen Anforderungen zu genügen, ist unter
anderem eine effektive Kühlung, insbesondere der Statorwicklungen und ihrer
Wickelköpfe (Merkmale 1.3, 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3) erforderlich. Die Kühlung ist zumeist
– so auch im Streitpatent – als reine Luftkühlung ausgeführt, wobei auf beiden
axialen Endflächen (Merkmal 1.5.2) des innerhalb des Statorkerns (Merkmal 1.2)
angeordneten Rotors (Merkmale 1.4, 1.4.1) ein Kühllüfter (Merkmal 1.5) befestigt
ist. Dessen „Zentrifugal-Lüfterblätter“ (Merkmal 1.5.1) sind so geformt, dass sie über
im axialen Endbereich des mehr oder weniger hohlzylinderförmigen Gehäuses
angeordnete Öffnungen Luft ansaugen, die nach Abkühlen der Statorwicklungen
über im Gehäusemantel angeordnete Öffnungen radial ausgestoßen wird, wie dies
auch der nachfolgend wiedergegebenen Figur 1 der Streitpatentschrift zu
entnehmen ist:
Figur 1 der Streitpatentschrift mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
Dabei werden insbesondere die axial nach hinten und nach vorne aus dem
Statorkern hinausragenden Wicklungsenden 4c, 4d (Merkmal 1.3.3), also die
Wicklungsköpfe der Statorwicklung 4b, gekühlt.
c)
Die Komponenten des Fahrzeug-Wechselstromgenerators werden
fachüblich von einem (zweiteiligen) Rahmen 3a, 3b nach Merkmal 1.1 gehalten
und/oder von einem solchen umgeben, wie dies der vorstehend wiedergegebenen
Figur 1 zu entnehmen ist.
Der Rahmen bzw. jedes der beiden Rahmenteile 3a, 3b weist gemäß den
Merkmalen 1.1.1 und 1.1.2 einen „Endwandabschnitt“ und einen „peripheren
Wandabschnitt“ auf. Die peripheren Wandabschnitte 32 bilden einen Teil der
Mantelfläche des hohlen, mehr oder weniger kreiszylinderförmigen Rahmes 3a, 3b,
während die Endwandabschnitte 31 zu den beiden Grundflächen gehören.
Die Endwandabschnitte 31 untergliedern sich in einen radial außenliegenden
Ringabschnitt 311, einen radial innenliegenden Nabenabschnitt 312 und einen
dazwischen befindlichen Speichenabschnitt (ohne Bezugszeichen), wie auch die
nachfolgend wiedergegebene Figur 2 zeigt:
Figur 2 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
d)
Der Endwandabschnitt 31, insbesondere dessen Ringabschnitt 311, gliedert
sich in radialer Richtung gemäß den Merkmalen 1.1.1.1 und 1.1.1.2 in einen radial
innen
liegenden Abschnitt 313, der den Lüfterblättern des Kühllüfters
gegenüberliegt, sowie in einen radial außenliegenden Abschnitt 314, der axial dem
hinteren Wicklungsende 4d gegenüberliegt, wie ebenfalls aus Figur 2 ersichtlich ist:
Ausschnitt aus Figur 2 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
Zwischen dem peripheren Wandabschnitt 32 und dem Endwandabschnitt 31 liegt
die Kühlluftaustragsöffnung 33
(Merkmale 1.1.2.1, 1.1.2.1.1). Der dem
Wicklungsende 4d gegenüberliegende Abschnitt 314 erstreckt sich gemäß Merkmal
1.1.1.2.2 nach radial außen bis zu der Kühlluftaustragsöffnung 33 und ist mit einem
vorbestimmten Krümmungsradius gebogen (Merkmal 1.1.1.2.1). Dieser Radius gibt
an, wie stark der Abschnitt 314 – im axialen Schnitt betrachtet – von einer rein
radialen Ausrichtung abweicht und sich axial nach innen neigt, um eine auch axial
gerichtete Anströmung des Wicklungsendes 4d zu erreichen. Dabei muss die
Krümmung der Innenseite 316 des Abschnitts 314 nicht zwangsläufig identisch mit
derjenigen des gesamten Abschnitts 314 sein, wie dies z. B. aus der nachfolgend
wiedergegebenen Figur 7 ersichtlich ist:
Ausschnitt aus Figur 7 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
e)
Der dem axial hinteren Wicklungsende 4d gegenüberliegende Abschnitt 314
weist an seiner
inneren Endfläche 316 eine Vielzahl von
linearen
Ausnehmungsnuten 319 und linearen Vorsprung-Wänden 320 auf (Merkmal
1.1.1.2.3), die sich jeweils radial nach außen hin erstrecken (Merkmal 1.1.1.2.3.1)
und so angeordnet sind, dass sie sich in einer vorbestimmten Teilung entlang der
Umfangsrichtung des Rotors abwechseln (Merkmal 1.1.1.2.3.2), wie dies
beispielhaft aus den Figuren 8 und 9 ersichtlich ist:
Fig. 8 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
Fig. 9 mit Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
Die Angaben in den Merkmalen 1.1.1.2.3, 1.1.1.2.3.1, 1.1.1.2.3.3 und 1.1.1.2.3.5
sind für den Fachmann nur anhand der Figuren 8 und 9 und der zugehörigen
Beschreibung nachvollziehbar:
- Die Vorsprung-Wände 320 sind insofern eher länglich geformt, als dass ihre
„Länge“ in „Radialrichtung“, d. h. von ihrem radial innen liegenden Ende 321
bis zu ihrem radial äußeren Ende 322, größer als ihre „Breite“ in
„Umfangsrichtung“ ist, denn jeweils zwei Vorsprung-Wände 320 bilden mit
der dazwischenliegenden Ausnehmungsnut 319 einen „langen“ Kühlkanal
(Absatz 0055).
- Die Längsachse bzw. Schwerpunktlinie der Vorsprung-Wände 320 verläuft
zwischen ihrem radial inneren Ende 321 und äußerem Ende 322 nicht in
Radialrichtung, sondern ist in Drehrichtung des Rotors gekippt (Merkmal
1.1.1.2.3.3).
- Die Vorsprung-Wände 320 verlaufen in ihrer Längsrichtung nicht gerade,
sondern
in Drehrichtung des Rotors gekrümmt, wobei der
Krümmungsradius am radial inneren Ende 321 wesentlich kleiner sein muss
als am äußerem Ende 322, damit die Beziehung zwischen den Tangenten-
Neigungswinkeln θ1 und θ2 erfüllt ist (Merkmal 1.1.1.2.3.5). Wie die
Tangenten-Neigungswinkeln θ1 und θ2 bestimmt sind, erläutert das Patent
beispielhaft anhand der Figur 9, ohne allerdings im Einzelnen anzugeben,
zwischen welchen Geraden die Winkel definiert sind, da für jeden der
beiden Winkel jeweils nur eine Gerade eingezeichnet ist. Für die
Bestimmung der jeweils zweiten Gerade wird der Fachmann ausgehend
von den Erläuterungen zu Figur 9 und seinem Fachwissen das Folgende
erwägen:
-- Im radialen Schnitt betrachtet (Figur 9) hat der dem Wicklungsende 4d
gegenüberliegende Abschnitt 314 des Endwandabschnitts 31 die Form
eines Kreisrings mit dem inneren Radius r1 und dem äußeren Radius r2.
-- Eine erste Tangente wird unstreitig im Punkt 322 an den äußeren Kreis
mit dem Radius r2 gelegt.
-- An die in Bezug auf die Drehrichtung des Rotors „linke Seitenfläche“ der
gekrümmten Vorsprung-Wand 320 wird in einem geeigneten Punkt eine
zweite Tangente gelegt; dabei ist dieser Punkt der linken Seitenfläche so
zu wählen, dass er in einem radial äußeren Bereich der Vorsprung-Wand
320 liegt und dass die Krümmung der „linken Seitenfläche“ dort möglichst
gering ist, d. h., dass die so konstruierte Tangente die Krümmung der
Vorsprung-Wand 320 in diesem Bereich hinreichend gut charakterisiert.
-- Der Winkel zwischen den beiden so bestimmten Tangenten ist der
Tangenten-Neigungswinkel θ1, wie dies aus der nachfolgend
wiedergegebenen Figur 9 ersichtlich ist:
Figur 9 mit durch den Senat eingefügten Tangenten zu einer möglichen Wahl des
Tangenten-Neigungswinkels θ1
-- Zur Bestimmung
des Tangenten-Neigungswinkels
θ2
wird
dementsprechend eine erste Tangente im Punkt 321 an den inneren
Kreis mit dem Radius r1 und eine zweite Tangente in einem geeigneten
Punkt der „rechten Seitenfläche“ der Vorsprung-Wand 320 gelegt:
Figur 9 mit durch den Senat eingefügten Tangenten zu einer möglichen Wahl des
Tangenten-Neigungswinkels θ2
-- Die Wahl der jeweils als geeignet geltenden Punkte für die Konstruktion
der beiden Tangenten an der Vorsprungswand bleibt im Übrigen
unbestimmt. Es steht somit im Ermessen des Fachmanns, eine
sinnvolle Festlegung zu treffen.
- Die Vorsprung-Wände 320 müssen nicht stetig gekrümmt sein, denn die
Anforderungen hinsichtlich der Tangenten-Neigungswinkel nach Merkmal
1.1.1.2.3.5 sind beispielsweise auch für solche Verläufe erfüllt, bei denen
die Vorsprung-Wände 320 aus mehreren, jeweils gerade verlaufenden,
Teilen zusammengesetzt sind:
Möglicher Verlauf einer Vorsprung-Wand 320
gemäß den Merkmalen 1.1.1.2.3.3 und 1.1.1.2.3.5
- Die nach axial innen gerichteten Endflächen der Vorsprung-Wände 320 sind
im axialen Schnitt nicht exakt radial ausgerichtet, sondern weisen über ihre
gesamte „radiale Länge“ eine konstante Neigung („linear“) nach axial innen
auf:
Ausschnitt aus der Figur 8 mit Kommentierung
und Kolorierung durch den Senat
- Die Ausnehmungsnuten 319 verlaufen – im axialen Schnitt betrachtet – nur
im radial innen liegenden Bereich des Abschnitts 314 mit konstanter
Neigung nach axial
innen („linear“), während sie
in dem radial
außenliegenden Bereich stärker nach axial innen gerichtet und gekrümmt
sind, um die gewünschte axiale Anströmung des Wicklungsendes 4d zu
ermöglichen:
Ausschnitt aus der Figur 8 des Streitpatents
f)
Nach alledem entnimmt der Fachmann dem Anspruch 1 in der Fassung nach
Hauptantrag das Folgende: Der beanspruchte Fahrzeug-Wechselstromgenerator
weist einen als Radialventilator ausgebildeten Kühllüfter auf. Dieser saugt in
Axialrichtung Luft aus der Umgebung an und stößt diese in Radialrichtung aus.
Dabei kommt zumindest ein Teil der Kühlluft mit dem hinteren Rahmenteil in
Berührung. Dieses weist Kühlkanäle auf, die so geformt sind, dass die Kühlluft nicht
nur radial durch das Gehäuse strömt, sondern auch Bewegungskomponenten in
Umfangs- und Axialrichtung erhält, was für eine bessere Kühlung der Wickelköpfe
sorgt (Absatz 0055).
g)
Nach dem Merkmal 1.1.1.2.3.4HA1 bzw. 1.1.1.2.3.4HA2 sind die Vorsprung-
Wände 320 – im radialen Querschnitt, betrachtet vom Inneren des Generators mit
Blickrichtung nach axial außen – „an die Gestalt eine Zentrifugal-Lüfterblatts
angenähert“ bzw. weisen „grob die gleiche“ Gestalt wie ein solches auf.
Der Fachmann kennt eine Vielzahl von unterschiedlich gestalteten Zentrifugal-
Lüfterblättern, die in Zentrifugal-Ventilatoren (= Radialventilatoren) zum Einsatz
kommen. So zeigt z. B. die Druckschrift WO 2005/093930 A1 (Druckschrift E6)
einen Radial- bzw. Zentrifugal-Ventilator (Seite 22, Absatz 2: „tous types de
ventilateurs, centrifuge“; Seite 15, Absatz 4: „L'air' pénètre axialement par les ouies
axiales 61/62 faisant office d'entrées d'air, … et sort de l'enveloppe 10 par les ouies
radiales 71/72 faisant office de sorties d'air.“) mit Zentrifugal-Lüfterblättern 51, die
in radialer Richtung gerade verlaufen und von einer axialen Richtung aus betrachtet
einen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen (Seite 15, Absatz 1):
Druckschrift E6, Figuren 2 bis 4
Die in der Figur 9 der Streitpatentschrift dargestellte Gestalt der linearen Vorsprung-
Wände ist somit nur eine unter vielen möglichen und wird vom Fachmann nicht
einschränkend verstanden.
Für den Fachmann ist das Merkmal 1.1.1.2.3.4HA2 („grob die gleiche“) enger gefasst
als das Merkmal 1.1.1.2.3.4HA1 („angenähert“).
h)
Nach Merkmal 1.1.1.2.3HA3
ist der radial äußere Bereich des dem
Wicklungsende 4d gegenüberliegenden Abschnitts 314 als ein „knotenähnlicher
Vorsprung 318“ ausgebildet. Hierunter versteht der Fachmann, insbesondere unter
Berücksichtigung der Figuren 7 und 8 mit zugehöriger Beschreibung, eine nach
axial innen gerichtete Verdickung des Abschnitts 314, die der Umlenkung der vom
dem Kühllüfter erzeugten Kühlluft von radial nach axial innen dient.
Der knotenförmige Vorsprung 318 führt zu einer Abweichung der Ausnehmungsnut
319 von der „linearen“ Form in ihrem radial äußeren Bereich. Wie bereits im
Zusammenhang mit dem Merkmal 1.1.1.2.3 erläutert, verläuft die Ausnehmungsnut
319 somit nur im radial innen liegenden Bereich als Gerade (in radialer Richtung),
während sie im radial äußeren Bereich eine Krümmung nach axial innen aufweist.
6.
Ob der jeweilige Gegenstand des Anspruchs 1 in den verschiedenen
Antragsfassungen der Patentinhaberin über den Gegenstand der Anmeldung in der
ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG) und ob der
jeweilige Anspruch 1 hinreichend deutlich angibt, was als patentfähig unter Schutz
gestellt sein soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG) kann dahinstehen. Denn jedenfalls erweist
sich der Gegenstand des
jeweiligen Anspruchs 1
in den verschiedenen
Antragsfassungen als nicht patentfähig (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG), weil er ausgehend
von der Druckschrift JP 09172752 A (Druckschrift D7) nicht auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruht.
a)
Die D7 möchte, wie das Streitpatent, bei einem durch einen Radialventilator
gekühlten
Fahrzeug-Wechselstromgenerator
sowohl
die Kühlung
der
Statorwicklung verbessern als auch die dabei entstehenden Windgeräusche
reduzieren (Abstract, Absätze 0001 bis 0005).
Hierzu sieht die D7, wiederum wie das Streitpatent, U-förmige Kühlkanäle in den
Innenseiten der Endwandabschnitte des Gehäuses vor, deren Seitenwände zur
Radialrichtung geneigt sind. Dadurch strömt die Kühlluft sanfter durch die
Wickelköpfe zu den Kühlluft-Austragsöffnungen (Absätze 0006 bis 0008, 0038,
0042, 0043).
Die axial ausgerichteten, seitlichen Begrenzungen der Kühlkanäle – in der Sprache
des Streitpatents die Vorsprung-Wände – können dabei verschiedene Querschnittsformen aufweise, z. B. oval, rechteckig oder dreieckig (Absatz 0053).
Da die verschiedenen Anspruchsfassungen, mit denen die Patentinhaberin ihr
Patent verteidigt, aufeinander aufbauen, kann sich die Betrachtung im Folgenden
auf die engste Anspruchsfassung nach Hilfsantrag 3 beschränken, da diese
Ausführungen die weiter gefassten übrigen Anspruchsfassungen miterfassen. Dies
vorausgeschickt, zeigt die Druckschrift D7 (Textzitate aus der Maschinenübersetzung in die englische Sprache), ausgedrückt in den Worten des Anspruchs 1
nach Hilfsantrag 3, einen
Fahrzeug-Wechselstromgenerator (1), mit
(Absatz 0010: „AC generator for a vehicle“; Absatz
0011: „automotive alternator 1“; Absatz 0049: „AC
generator for a vehicle“; Figuren 1 und 9)
1.1
einem Rahmen (7; 8, 9, 10),
(Absatz 0020: „The housing 7 includes a drive
frame 8, a rear frame 9, and a rear cover 10“;
Figuren 1 und 9)
1.1.1
der einen Endwandabschnitt (53, 54) und
(Absatz 0028: „the rear frame 9 has an annular
shroud 53 …. and an extension wall portion 54“;
Figuren 1, 3, 7, 9)
1.1.2
einen
peripheren Wandabschnitt
enthält
(ohne
Bezugszeichen, vgl. den braun kolorierten Bereich in der
nachfolgend wiedergegebenen Figur 3);
D7, Figur 3 mit Kolorierung durch den Senat
1.2
einem Statorkern (24)
1.2.1
der an der
inneren Umfangsfläche des peripheren
(Absatz 0015: „a stator core 24“; Figuren 1, 3, 9)
Wandabschnitts befestigt ist;
(Absatz 0011: „a housing 7 which houses the rotor
and the stator therein”; Absatz 15: “stator core 24 is
[…] press-fitted into the inner periphery of the
housing 7 and integrated therewith”)
1.3
eine Statorwicklung (25),
(Absatz 0015: „a 3 phase stator coil 25 wound
around the stator core 24”)
1.3.1
die von einer Vielzahl an Phasenwicklungen gebildet ist,
(Absatz 0015: „The 3 phase stator coil 25 is an
armature winding
(stator winding), and
is
connected by Y connection or Δ connection“)
1.3.2
wobei die Statorwicklung (25) um den Statorkern (24)
gewickelt ist und
(Absatz 0015: „a 3 phase stator coil 25 wound
around the stator core 24”)
1.3.3
hintere und vordere Wicklungsenden aufweist, die axial nach
hinten hin und nach vorne hin jeweils von dem Statorkern (24)
aus ragen (vgl. den nachfolgend wiedergegebenen Ausschnitt
aus Figur 3, Wicklungsenden der Statorwicklung 25 ohne
Bezugszeichen, grün koloriert);
D7, Figur 3 mit Kolorierung durch den Senat
1.4
einem Rotor (3),
(Absatz 0011: „a rotor 3“; Figuren 1, 3 und 9)
1.4.1
der radial innerhalb des Statorkernes (24) gelegen ist und von
den Rahmen (7; 8, 9, 10) drehbar gehaltert ist; und
(Absatz 0012: „The shaft 2 is a rotating shaft […]
and is rotatably supported on the inner peripheral
side of the housing 7 via bearings (bearings) 11 and
12“; Absatz 0013: “This rotor 3 is a portion which
acts as a field, and is a rotor composed of a Lundell
type pole core 15, a rotor coil 16, 2 slip rings 17,
and the like. The pole core 15 is a rotor core (field
core, rotor core), and a shaft 2 penetrates through
a center portion thereof”; Figuren 1, 3 und 9)
1.5
einem Kühllüfter (6) mit
(Absatz 0011: „cooling fans 5 and 6“; Figuren 1, 3,
5, 9 und 10)
1.5.1
Zentrifugal-Lüfterblättern (6a),
(Absatz 0052:
„centrifugal cooling
fan 6“;
Absatz 0018: “cooling vanes 6a”)
1.5.2
der an einer Endfläche des Rotors (3) befestigt ist;
(Absatz 0052: „a centrifugal cooling fan 6 is
mounted on the rear wall surface of the pole core
15“)
1.1.2...
1.1.2.1
wobei der periphere Wandabschnitt
eine Kühlluft-Austragsöffnung (52) aufweist,
(Figuren 1, 3, 7, 9; Absatz 0027: „in the rear frame
9, … a plurality of discharge ports 52 opened in a
substantially radial direction of the shaft 2 are
formed at predetermined intervals.“)
1.1.2.1.1
die benachbart zu dem Endwandabschnitt (53, 54)
1.1.1...
1.1.1.1
gelegen ist,
(Figuren 1, 3, 7, 9)
der Endwandabschnitt (53, 54)
einen den Zentrifugal-Lüfterblättern
(6a) gegenüberliegenden Abschnitt (53) aufweist, der den Zentrifugal-
Lüfterblättern (6a) gegenüberliegt, und
D7, Ausschnitt auf Figur 3: rosa kolorierten Abschnitt 53
1.1.1.2
einen dem Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitt
(54) aufweist, der axial dem hinteren Wicklungsende
gegenüberliegt,
D7, Ausschnitt auf Figur 3, rot kolorierter Abschnitt 54
1.1.1.2.1
wobei der dem Wicklungsende gegenüberliegende
Abschnitt
(54)
mit
einem
vorbestimmten
Krümmungsradius gebogen ist und
(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 3, der
Abschnitt 54
ist insgesamt nach axial innen
gebogen)
1.1.1.2.2
sich von dem den Zentrifugal-Lüfterblättern
(6a)
gegenüberliegendem Abschnitt (53) zu der Kühlluft-
Austragsöffnung (52) hin erstreckt,
(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 3)
1.1.1.2.3HA3
eine
innere Endfläche des dem Wicklungsende
gegenüberliegenden Abschnitts
(54) mit einem
knotenförmigen Vorsprung ausgestattet ist, der sich
entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (2) an einer
Position im Anschluss an die Kühlluft-Austragsöffnung
(52) erstreckt und zu dem hinteren Wicklungsende hin
ragt, wobei die
innere Endfläche des dem
Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitts (54)
ferner mit einer Vielzahl an linearen Ausnehmungsnuten
(Bereiche zwischen den Vorsprung-Wänden 55)
ausgebildet ist, und mit einer Vielzahl am linearen
Vorsprung-Wänden (55) ausgestattet ist,
(Absatz 0028: „A plurality of straightening guides 55
are circumferentially arranged on an inner wall
surface of the extension wall 54.“; der nachfolgend
wiedergegebene Ausschnitt aus Figur 7 zeigt die
Vorsprung-Wände 55 und die in Umfangsrichtung
dazwischenliegenden Bereiche, die
„Ausnehmungsnuten“ darstellen, aus axialer Blickrichtung:
D7, Ausschnitt aus Figur 7 mit Kommentierung und
Kolorierung durch den Senat
Der nachfolgend wiedergegebene Ausschnitt aus
der Figur 3 zeigt aus radialer Blickrichtung eine
Vorsprung-Wand 55 und eine innere Endfläche des
dem Wicklungsende gegenüberliegenden Abschnitts 54, wobei in radial äußeren Bereich des
Abschnitts 54 ein knotenförmiger Vorsprung (braun
koloriert) ausgebildet ist:
D7, Ausschnitt auf Figur 3,
Kommentierung und Kolorierung durch den Senat
1.1.1.2.3.1
die sich jeweils radial nach außen hin erstrecken und
(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 7)
1.1.1.2.3.2
so angeordnet sind, dass sie einander in einer
vorbestimmten Teilung entlang einer Umfangsrichtung des Rotors (3) abwechseln, und
(vgl. den obigen Ausschnitt aus der Figur 7)
1.1.1.2.3.3
wobei ein radial innenliegendes Ende jeder linearen
Vorsprung-Wand (55) stromaufwärts von einem
radialen äußeren Ende derselben in Bezug auf die
Drehrichtung des Rotors gelegen ist.
(Absatz 0029:
„rectifier guides 55 arranged
adjacent to each other are arranged at regular
equal intervals (equal pitches) and are arranged so
as to be inclined in the rotation direction of the
cooling fan 6 (rotor 3) by a predetermined
inclination angle with respect to the radial direction
of the shaft 2“; Figur 7)
1.1.1.2.3.4HA2
jede lineare Vorsprung-Wand (55) im Querschnitt von
der Seite des hinteren Wicklungsendes aus betrachtet
eine Gestalt aufweist, die grob die gleiche ist wie ein
Zentrifugal-Lüfterblatt
(wie zur Auslegung dargelegt, ist der, aus axialer
Richtung betrachtet, rechteckförmige Querschnitt,
wie ihn die Vorsprung-Wände 55 der D7 aufweisen,
eine mögliche Gestalt
eines Zentrifugal-
Lüfterblatts)
c)
Soweit stimmt der Gegenstand des Anspruchs 1 mit dem aus der Druckschrift
D7 bekannten Fahrzeug-Wechselstromgenerator überein. Als Unterschied verbleibt
das Merkmal 1.1.1.2.3.5, denn die in Drehrichtung des Rotors geneigten Vorsprung-
Wände 55 der Druckschrift D7 haben über ihre gesamte Erstreckung die selbe
Steigung, so dass unter Anwendung der vorstehend vorgenommenen Auslegung
des Merkmals 1.1.1.2.3.5 ihr jeweiliger Tangenten-Neigungswinkel θ1 an ihrem
radial äußeren Ende augenscheinlich größer ist als ihr Tangenten-Neigungswinkel
θ2 an ihrem radial inneren Ende:
D7, Ausschnitt aus der Figur 7 mit Ergänzungen durch den Senat
Das Merkmal 1.1.1.2.3.5 definiert die Querschnittsform der Vorsprung-Wände in
einer radialen Ebene, die senkrecht zur Maschinenachse liegt. Wie zur Auslegung
dargelegt, krümmen sich die Vorsprungwände in Drehrichtung des Rotors von radial
innen nach außen, wobei die Krümmung nicht stetig differenzierbar sein muss.
Der mit der Optimierung der strömungsmechanischen Verhältnisse betraute
Fachmann erkennt, dass die gerade Gestalt der Vorsprung-Wände 55 gemäß der
Figur 7 der D7 aerodynamisch verbesserungswürdig ist. Die aus dem Kühllüfter
austretende Luft würde sich ohne Kühlkanäle in einer spiralförmigen Bahn nach
radial außen und in Umfangsrichtung bewegen, so dass die durch die geraden
Vorsprung-Wände 55 erzwungene Begradigung (Absatz 0042: „Cooling air …
flowing in a substantially arc shape from an outlet side end part (outer peripheral
end part) of a cooling fan 6 to a plurality of discharge ports 52 via a 3 phase stator
coil 25 are rectified“) zu Strömungsverlusten führt. Daher sucht der Fachmann nach
einer Möglichkeit, die Vorsprung-Wände 55 und damit die Kühlluftkanäle so
anzupassen, dass sie die spiralförmige Kühlluftströmung möglichst wenig stört.
Dabei zieht er das Querschnittsprofil in Betracht, das in der Figur 9 der
Streitpatentschrift dargestellt und ihm aufgrund seines Fachwissens unter dem
Begriff „Leitschaufel“ bekannt ist, die bekanntermaßen geringe Turbulenzen in den
daran vorbeiströmenden Fluiden verursacht.
So sind beispielsweise nach der Lehre der Druckschrift DE 24 15 744 A
(Druckschrift E11), die sich wie die Druckschrift D7 mit der Verbesserung der
Kühlung und der Verringerung der Ventilationsgeräusche einer elektrischen
Maschine beschäftigt (Seite 2, drittletzter Absatz; Seite 4, Absatz 2; Seite 5,
vorletzter Satz), entsprechend gekrümmte Leitrippen 19 vorgesehen. Der in der
Figur 2 der Druckschrift E11 dargestellte Lüfter 14 saugt Außenluft axial an,
verdichtet sie und stößt sie radial und in Umfangsrichtung aus (Seite 7, Absatz 1),
womit der Lüfter 14 als Radiallüfter ausgebildet ist. Durch die Krümmung eines den
Lüfter 14 ringförmig umgebenden Führungsmantels 7 mit einem vorbestimmten
Radius erfolgt – wie beim Streitpatent – eine Umlenkung der Kühlluft in
Axialrichtung, wobei diese dann durch die Gehäuserippen 3 strömt:
Druckschrift E11, Figur 2 und Ausschnitt aus Figur 1,
mit Kolorierung und Kommentierung durch den Senat
Der Führungsmantel 7 weist an seiner gekrümmten Innenseite im radial äußeren
Bereich Rippen 19 auf, die in axialer und radialer Richtung gekrümmt sind und an
die Kühlrippen 3 des Gehäuses 2 anschließen:
Druckschrift E11, Figuren 3 und 4
mit Erläuterungen und Markierungen durch den Senat
Zu der Wirkung der gekrümmten Rippen 19 heißt es in der Druckschrift E11 (ab
Seite 6, Absatz 2), dass diese eine „geordnete Bewegung“ des Luftstroms
gewährleisten würden, indem sie zusammen mit den Rippen 3 des Gehäuses
„Durchgangskanäle zum Durchlauf der Kühlluft“ ausbilden würden.
Durch die Druckschrift E11 ist somit belegt, dass der Fachmann auch bei
Motorlüftern den Grundsatz anwendet, in den Endwandabschnitten, die die von den
Zentrifugal-Lüfterblättern erzeugte, in Radial- und Umfangsrichtung anströmende
Kühlluft nach axial umlenken müssen, Vorsprung-Wände mit einem gemäß
Merkmal 1.1.1.2.3.5 gekrümmten Verlauf vorzusehen.
Danach ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 für den
Fachmann in naheliegender Weise ausgehend von der Druckschrift D7 aufgrund
seines Fachwissens, das beispielhaft durch die Druckschrift E11 nachgewiesen ist.
7.
Da sich somit bereits die am engsten formulierte Anspruchsfassung nach
Hilfsantrag 3 als nicht patentfähig erweist, gilt dies erst recht auch für die weiter
gefassten Gegenstände nach der vom DPMA beschränkt aufrecht erhaltenen
Fassung sowie nach den Fassungen der Hilfsanträge 1 und 2. Nachdem sich der
jeweilige Patentgegenstand somit in keiner Anspruchsfassung als patentfähig
erweist, war das Streitpatent unter Aufhebung des Beschlusses des DPMA vom
19. Juni 2018 in vollem Umfang zu widerrufen.
R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g
Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG).
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden
Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):
1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind.
6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102
Abs. 1 PatG).
Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten
oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die
elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1
PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Verordnung
über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht
(BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internetseite des
Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kommunikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die
Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV).
Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102
Abs. 5 Satz 1 PatG).
Kleinschmidt
Schwarz
J. Müller
Matter
prö