Rechtsprechung / BPatG / 2023
BPatG Beschluss vom 17.07.2023 – 26 W (pat) 511/21
26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:170723B26Wpat511.21.0
Zitiert von 1 Entscheidungen Zitiert 5 Entscheidungen 4 zitierte Normen
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 511/21 _______________________ (Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2020 026 731.5
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
17. Juli 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter
Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
ECLI:DE:BPatG:2023:170723B26Wpat511.21.0
G r ü n d e
I.
Baby-Nest
Das Wortzeichen
ist am 8. Dezember 2020 unter der Nummer 30 2020 026 731.5 zur Eintragung als
Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register
angemeldet worden für Waren der
Klasse 20: Baby-Nester; Kleinkind-Nester; Baby Nestchen; Nestchen für
Babys; Nestchen für Kleinkinder; Nester für Babys; Nester für
Kleinkinder; Beistellbett-Nestchen; Bett-Nestchen; Laufstall-
Nestchen; Kuschelnester für Babys; Kissen für Babys; Kissen
für Kleinkinder.
Mit Beschluss vom 23. Februar 2021 hat die mit einem Beamten des gehobenen
Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 20 des DPMA die Anmeldung wegen
fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1, 8
Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt,
eine Internetrecherche habe belegt, dass das sprachüblich gebildete Anmeldezeichen eine für die deutschen Verkehrskreise unmittelbar verständliche, verkehrsübliche Bezeichnung für eine Warengruppe sei, zu der sämtliche beanspruchten
Produkte gehörten. Die Kennzeichnung gebe damit lediglich die Art der Produkte
an.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie sinngemäß
beantragt,
den Beschluss der Markenstelle für Klasse 20 des DPMA vom
23. Februar 2021 aufzuheben.
Sie hat sich weder im Beschwerdeverfahren noch im Verfahren vor dem DPMA
geäußert.
Mit gerichtlichem Schreiben vom 11. Mai 2023 ist die Beschwerdeführerin unter
Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 6, Bl. 14 – 52 GA) auf die Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
aber unbegründet.
Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „Baby-Nest“ als Marke für die
beanspruchten Waren der Klasse 20 stehen sowohl das Schutzhindernis der Freihaltebedürftigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als auch dasjenige der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die
Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen (§ 37 Abs. 1
MarkenG).
1. a) Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr
zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des
Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der
Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der
Waren oder Dienstleistungen dienen können. Diese Bestimmung verfolgt das im
Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die ein Merkmal
oder mehrere Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen
anbieten, frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als
Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2011, 1035 Rdnr. 37
– Agencja Wydawnicza Technopol/HABM [1000]; BGH WRP 2021, 1166 Rdnr. 13 f.
– Black Friday; GRUR 2017, 186 Rdnr. 38 – Stadtwerke Bremen).
Ob ein Zeichen oder eine Angabe beschreibend ist, bestimmt sich nach dem Verständnis der Verkehrskreise, die als Abnehmer oder Interessenten der betroffenen
Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommen (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723
Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]; BGH a. a. O. Rdnr. 14 – Black
Friday; GRUR 2009, 669 Rdnr. 16 – POST II). Dabei ist auf das Verständnis des
Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und
verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise zum
Anmeldezeitpunkt abzustellen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen
Concord/Hukla; GRUR 2004, 682 Rdnr. 23 - 25 – Bostongurka; a. a. O.
– Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]; BGH a. a. O. Rdnr. 19 – Black Friday; a. a. O.
– Stadtwerke Bremen).
b) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist das angemeldete Wortzeichen
„Baby-Nest“ schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 8. Dezember 2020, geeignet
gewesen, die Beschaffenheit und den Bestimmungszweck der beanspruchten
Waren der Klasse 20 unmittelbar zu beschreiben.
aa) Von den angemeldeten Waren der Klasse 20 werden sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher als
auch der Fachhandel für Baby- und Kleinkinderwaren angesprochen.
bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden geläufigen Wörtern „Baby“ und
„Nest“ zusammen, die mit einem Bindestrich verbunden sind.
aaa) Das ursprünglich aus der englischen Sprache stammende und in die deutsche
Sprache übernommene Substantiv „Baby“ bezeichnet in erster Linie einen Säugling
bzw. ein Kleinkind im ersten Lebensjahr (Duden, Das große Wörterbuch der
deutschen Sprache, 3. Aufl. 1999, S. 438; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 8. Aufl.
2006, S. 219, Anlagenkonvolut 1, auch nachfolgend jeweils zum gerichtlichen
Hinweis). Die Bedeutung als Kosewort im Sinne von „Schätzchen, Liebling“ steht
angesichts der vorliegend beanspruchten Waren nicht im Vordergrund.
bbb) Das Nomen „Nest“ bedeutet u. a. „aus Zweigen, Gräsern, Moos, Lehm o. Ä.
meist rund geformte Wohn- und Brutstätte besonders von Vögeln, Insekten und
kleineren Säugetieren; Bett; kleiner, abgelegener Ort; etwas eng Zusammenstehendes, Verflochtenes, Zusammengeballtes“, auch „Höhle, Versteck, Schlupfwinkel“,
ebenso „Heim, Elternhaus“ (Duden, a. a. O., S. 2725; Wahrig, a. a. O., S. 1064).
Darüber hinaus bezeichnet das Wort „Nest“ ganz allgemein auch einen „geschützten Raum mit einer gewissen Behaglichkeit“ (vgl. BPatG 27 W (pat) 550/11
– Lesenest).
ccc) Durch den Bindestrich werden die beiden Hauptwörter miteinander derart verbunden, dass das erste Substantiv das zweite näher definiert, wie z. B. bei den
üblichen Wortkombinationen „Vogelnest“, „Bienennest“ oder „Liebesnest“.
cc) In der Gesamtheit kommen dem Anmeldezeichen die Bedeutungen „Säuglingsbett“, „Heim/Elternhaus für ein Kleinkind“ oder „geschützter, behaglicher Raum für
ein Baby“ zu.
dd) Tatsächlich hat sich der Gesamtbegriff „Babynest“, „Baby-Nest“, „Baby Nest“
oder in der Verniedlichungsform „Babynestchen“ schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldetag, dem 8. Dezember 2020, als Bezeichnung für eine bestimmte
Warengattung etabliert. Dabei handelt es sich um eine meist tragbare, abgerundete,
meist ovalförmige Schlafstätte für Babys, die einen matratzenartigen Untergrund
und eine gepolsterte Umrandung aus regelmäßig kuscheligen, schadstofffreien
Materialien aufweist. Die durch die Umrandung bedingte Verengung des Schlafbereichs soll dem Kind das Gefühl von Geborgenheit wie im Mutterleib vermitteln,
dadurch schlaffördernd wirken und zugleich ein Drehen in die Bauchlage verhindern, so dass sich das Risiko eines plötzlichen Kindstods verringert. Babynester
wurden Anfang der 2000er Jahre in Skandinavien entwickelt und haben sich von
dort aus auch nach Deutschland verbreitet:
-
„BABYNEST – DER GROSSE RATGEBER … WAS
IST EIN
BABYNEST? Optisch lässt sich das Babynest mit einer Tragetasche vom
Kinderwagen vergleichen. Es besteht aus einem kleinen, matratzenartigen Untergrund und einer weichen Umrandung. … Der Vorteil dieses
beengten Platzangebotes: Dein Baby fühlt sich sicher, wohl und geborgen, eben wie in deinem Bauch. … WOFÜR WIRD DAS BABYNEST
VERWENDET? Das Babynest dient in den ersten Lebensmonaten
deines Babys sozusagen als Bettersatz. Und das hat gute Gründe. Ärzte
empfehlen die Rückenlage als optimale Schlafposition für Babys, um das
Risiko für den plötzlichen Kindstod zu senken. …“ (14. Februar 2020,
www.babywolke.com/babynest, Anlagenkonvolut 2);
-
„… GESCHICHTE DER BABYNESTER – Das Babynest wurde 2003 von
KanMed Medical entwickelt und wird
in Geburtenstationen und
Frühchen-Abteilungen in der ganzen Welt verwendet. Es ist eine
schwedische Erfindung und ist in Skandinavien schon weit verbreitet. …“
(www.amandasbabynest.de, Anlagenkonvolut 2);
-
„Sind Baby-Nester sicher für Neugeborene? … Einer der Gründe, warum
Babynester so beliebt geworden sind, ist, dass Ärzte und medizinisches
Fachpersonal heute empfehlen, dass Babys auf dem Rücken schlafen
sollten. Wenn Sie ihr Baby zum Schlafen auf den Rücken legen,
verringert sich das Risiko von SIDS (plötzlicher Kindstod). In einem
Babynest wird das Baby auf den Rücken gelegt, und die Möglichkeit, sich
auf den Bauch zu drehen, wird verringert. …“
(9. Oktober 2020;
https://www.amatterofstyle.eu/de/inspirieren/sind-baby-nester-sicherfur-neugeborene, Anlagenkonvolut 2);
-
„Babynest selber machen – Nähanleitung … Kurz etwas über Babynester
– Das Babynest ist eine Schwedische Erfindung. In Schweden und
Dänemark werden Babynestchen gerade ganz schön gehyped in Foren,
Blogs und ziemlich überall. Sogar im Krankenhaus und da auf der
Frühchenstation werden die Nestchen häufig verwendet, da die Nestchen den Babys die Geborgenheit bieten wie im Mutterleib. Die Babys
schlafen besser und können schlafend besser transportiert werden …,
können zwischen Mama und Papa schlafen ohne Erdrückungsgefahr
und können nicht so leicht vom Bett/Sofa/Tisch runterrollen. Babyneste
werden auch produziert und verkauft, aber kosten meist ziemlich viel. …““
(22. Februar 2016, frau-diy.de/2016/02/22/babynest-selber-machennahanleitung/, Anlagenkonvolut 3);
-
„Wozu braucht man eigentlich ein Babynest?! … Was ist überhaupt ein
Babynest? Wie der Name schon sagt, soll das Babynest ein behüteter
Ort für ein Baby sein. Das Baby wird in einer Umfriedung abgelegt, die
ihm oder ihr das Gefühl der „Nestwärme“ aus dem Mutterleib zurückgeben soll, daher ist es oft so geschnitten, dass das Baby in Kontakt mit
den Seiten des Nestes kommt. Die Form eines Nestes ist von Hersteller
zu Hersteller sehr unterschiedlich, … Und da kommen wir schon zu den
ersten großen Unterschieden bei den Anbietern von Babynestern. …“
(1. Juli 2020, https://www.lalizou.de/blog/wozu-braucht-man-eigentlichein-babynest, Anlagenkonvolut 3);
-
„9 Babynestchen im Test – In vielen Babynestchen stecken keine oder
nur wenig Schadstoffe. … Wir haben Babynestchen im Fachgeschäft und
im Internet gekauft. … Babynestchen heißen so, weil sie für den
Schlafplatz gemacht sind, der auf Mamas Bauch folgt. Stundenlanger
Hautkontakt von Neugeborenen mit dem Stoff
ist ausdrücklich
vorgesehen. …“ (10. Jnauar 2014, https://www.oekostet.de/kinderfamilie/9-Babynestchen-im-Test_103489_1.html, Anlagenkonvolut 3);
-
„Wir bekommen ein Baby! Über Nestbaubetrieb und Baby-Einkäufe …
Zudem wächst das Babynest von Konges Sjøld mit …“ (16. März 2018;
https://levartworld.de/wir-bekommen-ein-baby-ueber-nestbaubetrieb-
und-unsere-ersten-baby-einkauefe/, Anlagenkonvolut 3);
-
„KANMED BABYWARMER … Das Kanmed Baby Nest ist in zahlreichen
unterschiedlichen Varianten und Größen erhältlich. … “ (Benutzerhandbuch Kanmed BABYWARMER BW3TM, 2015, Anlagenkonvolut 3);
-
„Schwangerschaft Update. Meine Baby Erstausstattung … Wir haben
uns dieses Mal für eines von Snuggle Me Organic entschieden. Es ist ein
amerikanisches Brand, der qualitativ hochwertige und
innovative
Babynester herstellt. … Das Babynest von Snuggle Me Organic umarmt
das Baby regelrecht und gibt ihm ein absolutes Gefühl von Geborgenheit.
Derzeit eines der beliebtesten Babynester auf dem Markt.“ (6. April 2020,
https://www.teresacasamonti.de/post/schwangerschaft-update-meinebaby-erstausstattung, Anlagenkonvolut 3);
-
„Erstausstattung für´s Baby – Diese Dinge brauchst du wirklich! … Wenn
du Angst hast, dass du dein Baby vielleicht erdrückst, könnte ein
Babynest, das du neben dich ins Bett legst, eine gute Lösung sei. …
Babynest von Träumeland* …“ (16. März 2020, https://www.textilsucht.de/2020/03/erstausstattung-fuers-baby-diese-dinge-brauchst-duwirklich/, Anlagenkonvolut 3);
-
„Hey Baby, it´s sale o`clock” … Babynest von Liewood in grau 97,90 EUR
…“ (19. Januar 2019, https://mummy-mag.de/hey-baby-its-sale-oclock/,
Anlagenkonvolut 3);
-
„… Von Quinny gibt es auch ein Babynest. … “ (31. Januar 2017
https://bloggermumofthreeboys.com/2017/01/31/buggytest-quinnyzapp-xtra2/, Anlagenkonvolut 3).
-
„Co-Sleeping & Breastsleeping: Einfach erklärt … Das dazugehörige
Babynest, welches dir den Sicherheitsaspekt dazu „liefert“, bekommst du
direkt hier bei uns und musst nicht noch lange im Netz nach dem
Passenden suchen. …“ (1. Oktober 2020, https://www.lalizou.de/blog/cosleeping-und-breastsleeping-erklaert, Anlagenkonvolut 4);
-
„Die Baby-Erstausstattung: Was ist wirklich sinnvoll? … Unser absolutes
Lieblingsstück ist ein Babynest. Es gab dem Kleinen von Anfang an ein
geborgenes Gefühl. … “
(23. April 2019;
https://supermomberlin.de/2019/04/23/die-baby-erstausstattung-was-ist-wirklich-sinnvoll/,
Anlagenkonvolut 4);
-
„Hipp – Mein Baby Club Forum … gast.555071 Re: plötzlicher Kindstod
… und wenn ihr ein babynest oder stillkissen habt, was ihr ggf als
begrenzung nehmen könnt, ist auch keine gefahr da, …“ (8. Juli 2011,
https://www.hipp.de/forum/viewtopic.php?t=25217&start=15,
Anlagenkonvolut 4);
-
„Babynestchen Babynest Kokon Reisebett Kuschelnest Babykokon
Kokon, Grau/Sterne Marke: KOSPU … Der multifunktionale Babynestchen-Kokon besteht aus atmungsaktiver 100%ig natürlicher
Baumwolle. Der Kokon umhüllt das Kind wie in seiner gewohnten
Umgebung im Mutterleib, so dass es sich geborgen und sicher fühlt …“
(im Angebot
von Amazon.de
seit
21.
Februar
2019;
https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4);
-
„sei Design Babynestchen Neugeborene Set
| Babynest XXL …
Nestchen mit Matratze wasserdicht, Baby Erstausstattung Neugeborene,
Bezug Baumwolle … Marke: Sei Design … Bettnestchen
ist
kuschelweich und vermittelt dem Baby ein Gefühl von Schutz und
Geborgenheit. Die Babybett Umrandungen des Kuschelnest verhindert
das Herausfallen des Babys …“ (im Angebot von Amazon.de seit 1. März
2017; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4);
-
„PIMKO Babynest mit rüschen Babynestchen für Baby … Geben Sie
Ihrem Baby die nötige Geborgenheit in dem kuscheligen Babynest …“
(im Angebot von Amazon.de seit 20. Mai 2020; https://www.amazon.de,
Anlagenkonvolut 4);
-
„Babynest … mit … Sterne Grau-Weiß …“ (im Angebot von Amazon.de
seit 7. August 2019; https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4);
-
„PALULLI Babynest, multifunktionales Kuschelnest mit … zusätzlicher
Matratze …“
(im Angebot von Amazon.de seit 22. Januar 2020;
https://www.amazon.de, Anlagenkonvolut 4);
-
„Meine Baby Erstausstattung … hier noch ein Baby-Nest, …“ (7. August
2020; https://jolimanoli.com/meine-baby-erstaustattung/, Anlagenkonvolut 5);
-
„Rund ums Baby … Antwort von Stillmami_1974 am 20.03.2007 … Und
vor die Gitterstäbe habe ich so ein Baby-Nest gehängt. …“ (https://rundums-baby.de/stillforum/Kaelte_81359.htm, Anlagenkonvolut 5);
-
„Baby-Nest sinnvoll? … was haltet ihr von einem Baby-Nest. …“
(12.01.2020;
https://www.rund-ums-baby.de/foren/Baby-Nestsinnvoll_456756-5.htm, Anlagenkonvolut 5).
ee) Aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise erschöpft sich das Anmeldezeichen daher in der unmittelbar beschreibenden Beschaffenheits- und Bestimmungsangabe, dass es sich bei den beanspruchten Waren
„Baby-Nester; Kleinkind-Nester; Baby Nestchen; Nestchen für Babys;
Nestchen für Kleinkinder; Nester für Babys; Nester für Kleinkinder;
Beistellbett-Nestchen; Bett-Nestchen; Laufstall-Nestchen; Kuschelnester
für Babys“
der Klasse 20 um sog. Babynester, also meist mobile, oval geformte Schlafstätten
für Babys mit matratzenartigem Untergrund und gepolsterten Seiten aus angenehmem, unbedenklichem Material handelt, um dem Säugling oder Kleinkind ein
Gefühl von Schutz und Geborgenheit zu vermitteln und ein Herausfallen oder
Umdrehen zu verhindern.
ff) Bei den angemeldeten Produkten „Kissen für Babys; Kissen für Kleinkinder“ gibt
die in Rede stehende Wortkombination „Baby-Nest“ lediglich an, dass diese für die
Verwendung in einer solchen Schlafvorrichtung besonders geeignet und bestimmt
sind. Denn sie können als Schlauch- oder Lagerungskissen entsprechend geformt
sein oder als sonstiger Bestandteil eines Sets ein passendes Design aufweisen, wie
eine Internetrecherche ergeben hat (Anlagenkonvolut 6):
-
„Lalizou Babynest Schlauchkissen … Das Schlauchkissen ist ein sehr
wichtiger Bestandteil unseres Babynests. Es sorgt durch die Wandung
für einen geborgenen und schützenden Schlafplatz deines Babys. …“
(www.lalizou.de/shop/zubehoer/lalizou-babynest-schlauchkissen);
-
-
„Babynestchen Lagerungskissen …“ (Angebot auf www.ebay.de);
„JUKKI® Baby Nestchen XXL 5tlg … Babynest, Matratze, Decke,
2x Kissen“ (www.kaufland.de/product/456972682)/);
-
„Weiche Baumwolle Babybett mit Kissen Tragbares Baby Nest
Kinderbett
…“
(https://www.joom.com/de/products/5ec63f501436d40101b1ec26).
Zwar stammen die vorgenannten Belege nicht nachweislich aus dem Zeitraum vor
dem Anmeldetag, aber das ändert nichts an der Schutzunfähigkeit des
Anmeldezeichens für diese Waren. Die Eignung von „Kissen für Babys; Kissen für
Kleinkinder“ als Bestandteil oder Zubehör von Baby-Nestern, um diese besonders
gut zu polstern, liegt auf der Hand. Da diese Eignung zur Beschreibung festgestellt
worden ist, bedarf es für die Begründung des Eintragungshindernisses wegen eines
bestehenden Freihaltebedürfnisses keines weiteren lexikalischen oder sonstigen
Nachweises, dass und
in welchem Umfang die angemeldete Marke als
beschreibende Angabe bereits bekannt gewesen oder verwendet worden ist. Es
genügt, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ergibt, dass
das Zeichen diesem Zweck dienen kann. Ein Freihaltebedürfnis liegt deshalb auch
dann vor, wenn die Benutzung der angemeldeten Marke als Sachangabe noch nicht
zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann
(vgl. EuGH GRUR 2010, 534 Rdnr. 52 – Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; GRUR
2004, 146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38
– Campina Melkunie [BIOMILD]; BGH a. a. O. – Black Friday; a. a. O. Rdnr. 42
– Stadtwerke Bremen). Die vorgenannten Belege sind zudem Indizien für eine
solche zukünftige Verwendung.
c) Auch wenn es sich um eine Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die
gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von
der Sachangabe wegführen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Postkantoor;
GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau
[BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My World). Denn die Verbindung der
beiden Hauptwörter mit einem Bindestrich ist eine übliche Schreibweise, bei der der
Charakter einer aus zwei Substantiven bestehenden Wortverbindung etwas stärker
betont wird, wie z. B. „Lotto-Annahmestelle“, „Bus-Haltestelle“ oder „Umsatzsteuer-
Tabelle“. Teilweise sind – wie hier – mehrere Schreibweisen nebeneinander
geläufig, wie z. B. „Shoppingcenter/Shopping-Center/Shopping Center“; „cloudbasiert/cloud-basiert“ oder
„Kaffeeersatz/Kaffee-Ersatz“, ohne dass Verständnisschwierigkeiten bestehen. Der Bindestrich stellt vielmehr ein werbeübliches Gestaltungsmittel dar, das die Möglichkeit bietet, die einzelnen Bestandteile als solche zu
kennzeichnen, sie gegeneinander abzusetzen und sie dadurch für die Lesenden
hervorzuheben und ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen (BPatG 29 W (pat) 545/20
– To-Relax-Liste; 29 W (pat) 548/16 – Yes!-Changemanagement; 26 W (pat) 8/07
- Comfort-Panel).
d) Allein der Umstand, dass das Wortzeichen „Baby-Nest“ lexikalisch nicht nachweisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses ebenfalls nicht entgegen.
Der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen
konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt
werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber
gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019,
– Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16
– DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten).
2. Wegen seines unmittelbar beschreibenden Charakters hat dem Anmeldezeichen
zum maßgeblichen Zeitpunkt auch die erforderliche Unterscheidungskraft gemäß
§ 8 Ab. 2 Nr. 1 MarkenG für die in Rede stehenden Waren gefehlt.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass
1.
2.
3.
4.
5.
das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren,
einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war,
eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,
der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
6.
der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Kortge
Kätker
Dr. von Hartz
ob