Rechtsprechung / BPatG / 2023
BPatG Beschluss vom 30.11.2023 – 26 W (pat) 520/23
26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat520.23.0
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 520/23 _______________________ (Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2023 200 437.9
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
30. November 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge, des
Richters Kätker und der Richterin kraft Auftrags Wagner
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat520.23.0
G r ü n d e
I.
Das Wortzeichen
REISEMANUFAKTUR
ist am 4. Januar 2023 unter der Nummer 30 2023 200 437.9 zur Eintragung als
Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register
angemeldet worden für Dienstleistungen der
Klasse 39: Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation
der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung
von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reservierungsdienste [Reisen]; Transportdienstleistungen;
Klasse 41: Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen;
Klasse 43: Hotelreservierungsdienste; Über das Internet zur Verfügung
gestellte Hotelreservierungsdienste.
Mit Beschluss vom 30. Januar 2023 hat die mit einer Beamtin des gehobenen
Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 39 des DPMA die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1,
8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt,
das Anmeldezeichen setze sich aus den deutschen Wörtern „REISE“ im Sinne einer
„[der Erreichung eines bestimmten Ziels dienende] Fortbewegung über eine größere Entfernung“ und „MANUFAKTUR“ mit der Bedeutung: „gewerblicher Großbetrieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung und Arbeitsteilung, aber
doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden; gewerblicher Kleinbetrieb,
in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise] in Handarbeit
hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität führt“, wobei der Begriff
„MANUFAKTUR“ mittlerweile nicht mehr nur in Verbindung mit der Handfertigung
von Waren verwendet werde, sondern auch beim Angebot von Dienstleistungen für
ein „handgemachtes“ – d. h. individuell auf Kundenwünsche zugeschnittenes –
Angebot und damit hohe Qualitätsansprüche und Exklusivität stehe. In der Gesamtheit vermittle das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ einen unmittelbar beschreibenden Sachhinweis auf eine beliebige Angebots-/Vertriebs-/Erbringungsstätte, die exklusive, auf Kundenwünsche zugeschnittene, qualitativ hochwertige Reisen anbiete bzw. auf Angebote rund um das Thema Reisen mit einem
höheren Qualitätsniveau spezialisiert sei, zumal es bereits vielfach beschreibend in
diesem Sinne benutzt werde.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Ansicht, die Kombination der Begriffe „REISE“ und „MANUFAKTUR“ sei ungewöhnlich und einzigartig und damit eine kreative, interpretationsbedürftige Wortneuschöpfung. Schon das
Substantiv „MANUFAKTUR“, auf dem der Fokus liege, habe mehrere Bedeutungen.
Der Verkehr werde entweder annehmen, es handele sich um einen gewerblichen
Großbetrieb, wie z. B. eine Fabrik, oder um einen spezialisierten Kleinbetrieb, der
Produkte im Wesentlichen in Handarbeit und damit qualitativ hochwertig herstelle,
so dass für ihn unklar sei, ob die Betriebsstätte oder ein besonderes Qualitätsniveau
von Reisen beschrieben würden. Tatsächlich stelle die Anmelderin im Gegensatz
zu Pauschalreisen, die fertig als Paket angeboten würden, besondere, handverlesene Reisen nach individuellen Kundenwünschen zusammen.
Die Anmelderin beantragt sinngemäß,
den Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des DPMA vom
30. Januar 2023 aufzuheben.
Mit gerichtlichem Schreiben vom 20. Oktober 2023 ist die Beschwerdeführerin unter
Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 33, Bl. 19 – 54 GA) auf die Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
aber unbegründet.
1. Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „REISEMANUFAKTUR“ als
Marke für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 steht das
Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen
a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke
innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von
einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder
Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH
GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932
Rdnr. 7 – #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 – Pippi-Langstrumpf-Marke;
GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin,
die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung durch
Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger
Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-
Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes
Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es
ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen
(EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 – Pippi-Langstrumpf-Marke).
Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 – Aus Akten werden Fakten) sind
einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die
Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen
und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen
Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 – grill meister).
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn
ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr.
86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 – #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11
– Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen
der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom
Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung –
stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH
a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 – Gute
Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch
Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt
ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres erfasst und
in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht (BGH
a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Hierfür reicht es aus,
dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und
Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine
sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein
Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004,
146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT);
dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen
besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind. Der
Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender
Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination
eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe
wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR 2014,
1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress).
b) Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1
MarkenG genügt das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ nicht.
Denn schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 4. Januar 2023, haben es die angesprochenen breiten inländischen Verkehrskreise ohne besonderen gedanklichen Aufwand nur als Bezeichnung irgendeiner Angebots- und Erbringungsstätte exklusiver,
auf Kundenwünsche individuell zugeschnittener, qualitativ hochwertiger Reise-,
Transport-, Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Hotelreservierungsdienstleistungen, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen
aufgefasst.
aa) Von den vorgenannten angemeldeten Diensten werden breite Verkehrskreise
angesprochen, nämlich sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame
und
verständige Durchschnittsverbraucher
(EuGH GRUR 2006, 411
Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing
Chiemsee [Chiemsee]), als auch Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene.
bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den deutschen Wörtern „REISE“ und
„MANUFAKTUR“ zusammen.
aaa) Das Substantiv „Reise“ bezeichnet die „[der Erreichung eines bestimmten Ziels
dienende]
Fortbewegung
über
eine
größere
Entfernung“
(https://www.duden.de/rechtschreibung/Reise).
bbb) Im ursprünglichen Sinne ist eine „Manufaktur“ (von lateinisch manus „Hand“,
und facere „erbauen, tun, machen, herstellen“) eine Produktionsstätte von Handwerkern verschiedener Professionen bzw. hochspezialisierter Teilarbeiter eines
Handwerks, deren unterschiedliche Arbeitsvorgänge die Fertigung eines gemeinsamen Endprodukts zum Ziel haben. Sie unterscheidet sich von einer Fabrik durch
eine geringfügigere maschinelle Ausrüstung und die überwiegende Arbeit mit der
Hand (https://de.wikipedia.org/wiki/Manufaktur).
(1) Das Nomen „Manufaktur“ steht aber nicht mehr nur für einen [vorindustriellen]
gewerblichen Großbetrieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung
und Arbeitsteilung, aber doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden,
sondern hat mittlerweile die lexikalisch nachweisbare Bedeutung „gewerblicher
Kleinbetrieb, in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise]
in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität
führt“
(https://www.duden.de/rechtschreibung/Manufaktur). Durch die Verwendung dieses
Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum
unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer
Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch
genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 – Deutsche Manufakturen e. V.;
25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 – Menü-Manufaktur;
26 W (pat) 519/16 – GUSSMANUFAKTUR). Der moderne Begriff „Manufaktur“ im
Sinne von „Handfertigung“ wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt
(vgl. BPatG 25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16
– GUSSMANUFAKTUR).
(2) Dieser Trend zur Betonung von Exklusivität, Individualität und Qualität durch die
Bezeichnung „Manufaktur“ ist den angesprochenen Verkehrskreisen im Warenbereich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt geläufig gewesen, wie
eine Internetrecherche gezeigt hat:
-
„Seit einigen Jahren erlebt der Begriff eine Renaissance. Er wird verbunden mit Qualität und Exklusivität meist hochpreisiger Luxusgüter.
Mercedes-Benz unterhält die Maybach-Manufaktur, Volkswagen baut
den Phaeton in der Gläsernen Manufaktur. Das Einzelhandelsunternehmen Manufactum, das mit dem Slogan „Es gibt sie noch, die guten Dinge“
wirbt, hat deutschlandweit viele Fans. Hersteller von Uhren, Schmuck
und Schokolade werben mit „Manufaktur“ im Namen. (…) Immerhin 1000
Betriebe in Deutschland können aber aufgrund ihrer Produktionspraktiken mit gutem Recht als Manufaktur bezeichnet werden. Ihr Gesamtumsatz wird auf mehr als … Euro
geschätzt.“
(4.3.2012,
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handarbeit-made-in-germany-
6698332.html, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis, alle nachfolgend genannten Anlagen sind solche zum gerichtlichen Hinweis);
-
„Deutsche Manufakturen stellen weltweit anerkannte, geschätzte und begehrte Spitzenprodukte überwiegend
in Handarbeit am Standort
Deutschland
her.“
(25.9.2010,
https://www.sensorinstruments.de/company.php?subpage=13, Anlagen 2 und 2a);
-
„Die „Initiative Deutsche Manufakturen – Handmade-in-Germany“ vertritt
Unternehmen, die für eine besondere Wertigkeit stehen. Seit 2014 veranstaltet die Interessensgemeinschaft alljährlich „Tage der Manufakturen“.“ (28.9.2017, https://inventur-blog.de/qualitaet/qualitaet-beurteileninitiative-deutsche-manufakturen/, Anlage 3);
-
„(…) Als Gegenmodell zur uniformen, vor allem effizienten Herstellungsweise der industriellen Massenproduktion produzieren Manufakturen
nicht für die Wegwerfgesellschaft, sondern für „die kleine Charge“.
Besondere Produkte von außergewöhnlicher Qualität. Sorgfältiges
Handwerk, das schwer kopierbar ist und kaum auf vergleichbarem
Niveau in großen Serien hergestellt werden kann. Diese hochwertigen
Produkte sind nicht Luxus im Sinne verschwenderischer Opulenz. Sie
sind vielmehr in ihrer Wertigkeit und Schönheit als natürliche Alternative
zur Massenproduktion zu begreifen. Sie bereichern unser Leben, in dem
ihr Nutzen über die unmittelbare Gebrauchsfunktion hinausgeht.“
(2.2.2019,
https://www.deutsche-manufakturenstrasse.de/news/diedeutsche-manufakturenstrasse-als-unesco-kulturerbe/, Anlagen 4 und
4a);
-
„Manufaktur-Qualität bedeutet für uns mehr als eine sehr ordentliche Fertigung. Sie bedeutet auch Qualität der Rohstoffe und der Lieferanten.
Und Verantwortung gegenüber den Menschen und unserem Produkt. Mit
Liebe zum Detail (…)“ (7.10.2022, https://www.akustikbild-manufaktur.de/schallabsorber-akustikbild-anfertigung-individuell/, Anlage 5);
-
„MANUFAKTUR - Unser Handwerk ist vom Feinsten (…) immer verbindet uns der Anspruch, es bis ins Detail gut zu machen. Handarbeit ist ein
wichtiger
Bestandteil
unseres
Arbeitsalltags.“
(23.7.2019,
https://www.niesmann-bischoff.com/de/manufaktur/, Anlage 6);
-
„Jeder, der bereits einen Rundgang durch unsere alte Manufaktur gemacht hat, weiss was es bedeutet überlieferte Werte zeitgemäß in die
Neuzeit zu transportieren. Schließlich kommt echte Qualität nicht von ungefähr, sondern ist das Wertefundament unseres Schaffens.“ (15.1.2021,
https://www.weberei-hohenberger.de/manufaktur/qualitaet-seit-1884/,
Anlage 7);
-
„Heute versteht man unter Manufaktur wertige Handwerkskunst, verbürgte Qualität,
Luxusgut
und
Exklusivität.“
(29.3.2009,
https://www.asmo.de/service/service/manufaktur/, Anlage 8).
(3) In diesem Sinne ist der Begriff „Manufaktur“ aber auch im Dienstleistungsbereich
schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldetag verwendet worden:
-
„Daran, dass sich Schuhmacher, Eisdielen und Optiker Manufaktur nennen, hat man sich ja gewöhnt. Inzwischen sind diese Firmennamen jedoch von den irgendwie handwerklich Tätigen auf sämtliche Arten von
Firmen übergesprungen.“ (17.12.2015, https://www.zeit.de/zeit-magazin/2015/51/manufakturen-kunst-handwerk-handarbeit, Anlage 9; dazu
auch: 28.2.2016, https://manufakturen-blog.de/zeitmagazin-kritisiertmissbraeuchliche-nutzung-des-manufaktur-begriffs-durch-dienstleisterzu-recht/, Anlage 10);
-
„Eine Manufaktur liefert Waren und Dienstleistungen, die ihren Preis wert
und somit preiswert sind - Der Begriff Manufaktur, besonders die Handfertigung, wird heute mit hoher Qualität, Luxusgegenständen und Exklusivität
verbunden.“
(14.8.2020,
https://magazinmedien.de/manufacturing_kreativ_medienbranche/, Anlage 11);
-
„(…) Die Service-Manufaktur‘ wird eröffnet (…) Das Konzept ist innovativ
und lädt zum Mitmachen ein: es hilft damit bayerischen Unternehmen,
neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und ihre
internationale Wettbewerbsfähigkeit
zu
erhöhen.“
(19.5.2014,
https://www.bayern.de/josephs-die-service-manufaktur-wird-eroeffnet/,
Anlage 12);
-
„Neben der Herstellung eigener Produkte, bieten wir als Manufaktur auch
Dienstleistungen
für „Klein-“ sowie Großkunden an“ (22.6.2019,
https://www.snoek-naturprodukte.de/leistungen.html, Anlage 13);
-
„Manufaktur-Dienstleistungen - In einer eigenen Abteilung können wir
über die Auslieferung hinausgehende Wünsche erfüllen. So übernehmen
wir zahlreiche Dienstleistungen (…)“ (20.5.2022, https://lkg.eu/unser-unternehmen/manufaktur-dienstleistungen/, Anlage 14);
-
„(…) beschreiten wir von der Energie.Manufaktur neue Wege in Sachen
Energieversorgung und übernehmen aktiv Verantwortung im Rahmen
der Energiewende. Mit unserem stetigen Ausbau eigener Erzeugungsanlagen haben wir den Anspruch, zu den nachhaltigsten Stromanbietern
Deutschlands zu gehören und bringen mit der DREWAG als traditionelles
Stadtwerk das Know-how eines verlässlichen Energiedienstleisters mit.“
(28.9.2021, https://www.energiemanufaktur.net/die-energiemanufaktur/,
Anlage 15);
-
„Den Begriff Manufaktur im Sinne von Handfertigung verbinden wir mit
hoher Qualität, Luxus für Haut & Haar und Exklusivität.“ (14.10.2015,
https://www.haarmanufaktur-dresden.de/, Anlage 16);
-
„Dienstleistung ist Arbeit von Menschen, am Menschen, mit Menschen.
Für uns ist es die schönste Art von Arbeit. (…) Die Coaching Manufaktur
steht für außergewöhnliche effiziente und effektive Coachingformate.“
(23.9.2020, https://www.cotur.de/leistungen/, Anlage 17);
-
„Mit der Finanzmanufaktur stellen wir Ihnen unser Handwerk der Finanzplanung als erstklassige Dienstleistung in allen Bereichen zur Verfügung“
(1.10.2022, https://www.finanzmanufaktur.com/dienstleistung/, Anlage
18);
-
„Die Manufaktur für Ihr Vermögen - In einer guten Manufaktur wird jedes
Stück sorgsam und mit Augenmaß gefertigt. Dies trifft auch auf die
Finanzdienstleistung
in der
InvestManufaktur zu.“
(27.8.2018,
https://investmanufaktur.de/, Anlage 19);
- Auch die ungewöhnliche Verwendung als „Manufaktur für Beziehungsgestaltung“ zeigt, wie gebräuchlich die Bezeichnung „Manufaktur“ für das
Anbieten einer Dienstleistung bereits ist (27.2.2013, https://www.firmenpresse.de/pressinfo823965/manufaktur-fuer-beziehungsgestaltunggloria-braeunlich.html, Anlage 20).
(4) Selbst beim vergleichbaren Begriff „Werkstatt“ ist der Verkehr seit langem daran
gewöhnt, dass dieser – insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten
Bestandteilen – nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und
den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade
auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20
– Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 – Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat)
135/07 – Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 –
Medienwerkstatt - Coburg).
cc) In der Gesamtheit bedeutet die Wortverbindung „REISEMANUFAKTUR“
„irgendein gewerblicher Kleinbetrieb, in dem qualitativ hochwertige, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene Reisen angeboten werden“.
aaa) In diesem Sinne versteht auch die Beschwerdeführerin ihr Anmeldezeichen,
weil sie nach ihrem Geschäftskonzept nicht „Urlaub von der Stange“, sondern „besondere/individuell nach Kundenwunsch zusammengestellte/exklusive/handverlesene Reisen“ anbietet (12.9.2022, https://www.reisevor9.de/marketing/neue-aermarke-reisemanufaktur-steht-in-den-startloechern, Anlage 21; Homepage der
Anmelderin: https://www.aer.coop/, Anlage 22; Seite 3 der Beschwerdeschrift).
bbb) Hinzu kommt, dass auch der Gesamtbegriff „Reisemanufaktur“ selbst schon
lange vor dem Anmeldezeitpunkt als Sachhinweis auf eine Stätte, die individuelle,
erlesene Reisedienstleistungen konzipiert, zusammenstellt, organisiert und anbietet, weit verbreitet gewesen ist:
- Das Unternehmen „INTI Tours“ wirbt jedenfalls seit dem Jahr 2019 mit:
„Vertrauen Sie uns "Ihre schönste Zeit des Jahres" an. Mit Fachkompetenz und Liebe zum Detail wird in unserer Reisemanufaktur Ihre Wunschreise kreiert.“ (4.5.2019, https://www.inti-tours.de/, Anlage 23);
-
„Seit nun 25 Jahren setzt sich Reisen mit Sinnen für einen ökologisch
verträglichen und kulturell sensitiven Tourismus ein. Ihr sozial und ökologisch faires Engagement manifestierte die Reisemanufaktur im Laufe
der Jahre neben dem eigenen nachhaltigen Ansatz ihrer Reisen sowie
des Unternehmens im Allgemeinen (…)“ (4.3.2020, https://www.forumcsr.net/News/14354/REISEN-MIT-SINNEN-feiert-25-Jubilaeum.html,
Anlage 24, und 7.9.2020, https://www.reisenmitsinnen.de/blog/ist-reiselust-staerker-als-corona-reisen-mit-sinnen-umfrage-belegt-die-sehnsucht-nach-urlaub/, Anlagen 25 und 25a);
-
„(…) Gründer und Geschäftsführer der Luxus-Reisemanufaktur art of
travel, über die Kunst, die Erwartungen des Kunden zu übertreffen oder
ihm manchmal auch die Stirn zu bieten“ (7.5.2021, https://luxuryinsights.com/art-of-travel-norbert-pokorny-ueber-die-kunst-der-massgeschneiderten-luxus-reise/, Anlage 26);
-
„Wir, die Fairlines Flug- & Reisevermittlung GmbH, sind eine Reisemanufaktur, in der Beratungsqualität genauso im Vordergrund steht, wie die
Verantwortung für eine faire Reisezukunft.“ (29.6.2022, https://www.fairlines.de/jobs.html, Anlage 27);
-
„Wir gründeten eine Reisemanufaktur in diese wunderbare Region“ und
„unserer neuen beruflichen Tätigkeit mit unserer Reisemanufaktur feingereist“ (7.2.2021, https://meinfrankreich.com/caren-meyer_heike-engwicht/, Anlagen 28 und 28a);
-
„Wir betrachten das zu schnürende Paket wie eine Reisemanufaktur. Es
baut sich aus vielen Details auf. Im Focus steht Ihr individuellen Reiseerlebnis.“ (26.7.2021, https://freizeit-erleben.com/individualfahrt/, Anlage
29);
-
„Mr. Food & Travel ist: (…) eine individuelle Reisemanufaktur.“
(8.12.2022, https://mrfoodandtravel.com/about-us/, Anlage 30);
-
„365°reisen ist eine Reisemanufaktur für Individualreisen, Best Ager 50+,
Seniorenreisen und betreutes Reisen“ (2.6.2017, http://finanzierungohne-bank.de/htm/de/html/print_article.php?ido=1095&idov=19818,
Anlage
31,
und
21.8.2018,
http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=524, Anlage 32);
-
„Die Aschenbrenner Reisewelt! … Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und
genau aus diesem Grund wollen wir Ihre persönliche Vorstellung einer
Traumreise wahr werden lassen. Lernen Sie mit Aschenbrenner Reisen
die Vielfalt unserer Welt kennen – und das in bester Gesellschaft. Wir als
Familienunternehmen schreiben Werte wie persönlichen Kontakt und
Kundennähe immer noch groß. Als Reisemanufaktur entwerfen wir für
Sie genau die Reise, die perfekt zu Ihnen passt.“ …“ (23.6.2021,
https://web.archive.org/web/20210623150437/https://www.aschenbrenner.de/ueber-uns/, Anlage 33).
dd) Aus Sicht des angesprochenen inländischen Publikums hat sich die Wortkombination „REISEMANUFAKTUR“ daher zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt in
einer sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung zweier Begriffe zu einem
schlagwortartigen, unmittelbar beschreibenden Hinweis auf den Erbringungsort und
den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen erschöpft, sie ist aber nicht
im markenrechtlichen Sinne als kennzeichnend aufgefasst worden.
aaa) Das Anmeldezeichen bringt lediglich zum Ausdruck, dass die in Klasse 39 beanspruchten Dienstleistungen
„Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reservierungsdienste [Reisen]; Transportdienstleistungen“
von irgendeinem Unternehmen angeboten und erbracht werden, das sich auf exklusive, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige Reise-
und Reisevermittlungs- sowie Transportdienste spezialisiert hat.
bbb) Dies gilt auch für die in Klasse 41 angemeldeten Dienstleistungen
„Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und
Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen“,
weil diese als Teil einer von irgendeiner Reisemanufaktur nach Kundenwunsch konzipierten und organisierten, besonders hochwertigen Reise nachgefragt werden
können.
ccc) Die in Klasse 43 beanspruchten Dienstleistungen „Hotelreservierungsdienste;
Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste“ werden bei
der Erbringung von Reisedienstleistungen typischerweise und damit auch im Rahmen einer individualisierten, hochwertigen Reise in Anspruch genommen. Da
Hotelreservierungen häufig unter Verwendung eines Internetportals vermittelt werden, gibt das angemeldete Wortzeichen „REISEMANUFAKTUR“ im Zusammenhang mit diesen Diensten daher lediglich den realen oder virtuellen Ort an, an dem
eine individuelle und hochwertige Übernachtungsmöglichkeit vorgemerkt und gebucht werden kann bzw. an dem sich Anbieter und Nachfrager von – möglichst qualitativ wertvollen – Hotelreservierungen begegnen.
ee) Auch wenn es sich bei der Wortverbindung „REISEMANUFAKTUR“ um eine
Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in
syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von der Sachangabe wegführen
(EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-
Merkenbureau [Postkantoor]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina
Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My
World). Denn sie ist sprachüblich und grammatikalisch korrekt zusammengesetzt
und schon vor dem Anmeldetag in beschreibender Weise häufig verwendet worden.
Ein von der Summe der Einzelbestandteile hinreichend abweichender Gesamteindruck fehlt (EuGH a. a. O. Rdnr. 40 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau
[BIOMILD]). Vielmehr geht die Zusammenstellung insgesamt nicht über einen die
angemeldeten Dienstleistungen beschreibenden Aussagegehalt der Einzelbestandteile hinaus.
ff) Auch die durchgehende Ausführung in Versalien kann keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen
Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt
ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 – VISAGE; BPatG 26 W (pat) 521/20
- FITAMIN; 30 W (pat) 562/17 – TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 - EASYQUICK;
24 W (pat) 8/14 – KIDZ ONLY; 30 W (pat) 56/12 – IRLAB; 26 W (pat) 2/09
- LINKRANK).
gg)
Allein
der Umstand,
dass
das
angemeldete Wortzeichen
„REISEMANUFAKTUR“ – anders als z. B. Tabakmanufaktur oder Porzellanmanufaktur
(https://www.duden.de/rechtschreibung/Tabakmanufaktur
und
https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Porzellanmanufaktur) – lexikalisch nicht
nachweisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses nicht entgegen. Der
Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt werden
sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019, 356 – Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress; BPatG
28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten).
hh) Soweit dem Anmeldezeichen nicht konkret entnommen werden kann, ob es sich
bei dem Begriff „Manufaktur“ um die Betriebsstätte selbst oder ein besonderes Qualitätsniveau der beanspruchten Dienstleistungen handelt, vermag dies nichts an der
tatsächlichen Beschreibungseignung des Zeichens zu ändern. Denn die Annahme
einer beschreibenden Bedeutung eines Begriffs setzt nicht voraus, dass die Bezeichnung feste begriffliche Konturen erlangt und sich damit eine einhellige Auffassung zum Sinngehalt herausgebildet hat. Von einem beschreibenden Begriff kann
vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen
Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH a. a. O
- HABM/Wrigley [Doublemint]; a. a. O. Rdnr. 38 – 42 – Campina Melkunie/Benelux-
Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2017, 520 Rdnr. 32 – MICRO COTTON;
GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 – Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569, Rdnr. 18 – HOT;
GRUR 2013, 522, Rdnr. 13 – Deutschlands schönste Seiten). Vorliegend ist sowohl
der Hinweis auf den Erbringungsort der Dienstleistungen als auch auf deren besondere Qualität als beschreibend einzustufen.
2. Da schon das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, kann
dahinstehen, ob das angemeldete Zeichen darüber hinaus gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2
MarkenG zum Anmeldezeitpunkt für die in Rede stehenden Dienstleistungen freihaltungsbedürftig gewesen ist.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben,
wenn gerügt wird, dass
1.
2.
das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von
der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen
Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren,
3.
4.
einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war,
eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes
vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat,
5.
der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der
die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind,
oder
6.
der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen
Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Kortge
Kätker
Wagner
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