Rechtsprechung / BPatG / 2023

BPatG Beschluss vom 30.11.2023 – 26 W (pat) 521/23

26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat521.23.0

Zitiert 8+ Entscheidungen 4 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

26 W (pat) 521/23 _______________________ (Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2023 200 441.7

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

30. November 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge, des

Richters Kätker und der Richterin kraft Auftrags Wagner

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat521.23.0

G r ü n d e

I.

Die Wortfolge

DIE REISEMANUFAKTUREN

ist am 4. Januar 2023 unter der Nummer 30 2023 200 441.7 zur Eintragung als

Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register

angemeldet worden für Dienstleistungen der

Klasse 39: Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation

der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung

von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen;

Reservierungsdienste [Reisen]; Reservierung und Buchung

von Transportdienstleistungen;

Klasse 41: Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen;

Klasse 43: Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste; Hotelreservierungsdienste.

Mit Beschluss vom 30. Januar 2023 hat die mit einer Beamtin des gehobenen

Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 39 des DPMA die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1,

8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt,

das Anmeldezeichen setze sich zusammen aus den deutschen Wörtern „DIE“ als

bestimmter Artikel, „REISE“ im Sinne einer „[der Erreichung eines bestimmten Ziels

dienende] Fortbewegung über eine größere Entfernung“ und „MANUFAKTUREN“

als Plural von „Manufaktur“ mit der Bedeutung: „gewerblicher Großbetrieb, in dem

Waren serienweise mit starker Spezialisierung und Arbeitsteilung, aber doch im

Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden; gewerblicher Kleinbetrieb, in dem

[stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise] in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität

führt“, wobei der Begriff

„MANUFAKTUR“ mittlerweile nicht mehr nur in Verbindung mit der Handfertigung

von Waren verwendet werde, sondern auch beim Angebot von Dienstleistungen für

ein „handgemachtes“ – d. h. individuell auf Kundenwünsche zugeschnittenes –

Angebot und damit hohe Qualitätsansprüche und Exklusivität stehe.

In der

Gesamtheit vermittle die angemeldete Wortfolge „DIE REISEMANUFAKTUREN“

einen

unmittelbar beschreibenden Sachhinweis auf mehrere, beliebige

Angebots-/Vertriebs-/Erbringungsstätten, die exklusive, auf Kundenwünsche

zugeschnittene, qualitativ hochwertige Reisen anböten bzw. auf Angebote rund um

das Thema Reisen mit einem höheren Qualitätsniveau spezialisiert seien, zumal die

Bezeichnung „REISEMANUFAKTUR“ bereits vielfach beschreibend in diesem

Sinne benutzt werde.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Ansicht, die Kombination der Begriffe „REISE“ und „MANUFAKTUREN“ mit dem vorangestellten

Artikel „DIE“ sei ungewöhnlich und einzigartig und damit eine kreative, interpretationsbedürftige Wortneuschöpfung. Schon das Substantiv „MANUFAKTUR“, auf dem

der Fokus liege, habe mehrere Bedeutungen. Der Verkehr werde entweder annehmen, es handele sich um einen gewerblichen Großbetrieb, wie z. B. eine Fabrik,

oder um einen spezialisierten Kleinbetrieb, der Produkte im Wesentlichen in Handarbeit und damit qualitativ hochwertig herstelle, so dass für ihn unklar sei, ob die

Betriebsstätte oder ein besonderes Qualitätsniveau von Reisen beschrieben

würden. Tatsächlich stelle die Anmelderin im Gegensatz zu Pauschalreisen, die fertig als Paket angeboten würden, besondere, handverlesene Reisen nach individuellen Kundenwünschen zusammen.

Die Anmelderin beantragt sinngemäß,

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des DPMA vom

30. Januar 2023 aufzuheben.

Mit gerichtlichem Schreiben vom 20. Oktober 2023 ist die Beschwerdeführerin unter

Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 35, Bl. 22 – 63 GA) auf die Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die gemäß §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig,

aber unbegründet.

1. Der Eintragung der angemeldeten Wortfolge „DIE REISEMANUFAKTUREN“ als

Marke für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 steht das

Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen

a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke

innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von

einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder

Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH

GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932

Rdnr. 7 – #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 – Pippi-Langstrumpf-Marke;

GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin,

die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung durch

Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger

Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-

Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes

Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es

ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen

(EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 – Pippi-Langstrumpf-Marke).

Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 – Aus Akten werden Fakten) sind

einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die

Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen

und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen

ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen

Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 – grill meister).

Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn

ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86

– Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 – #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11

– Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen

der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom

Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung –

stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH

a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 – Gute

Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch

Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder

Dienstleistung zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger

beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme

gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres

erfasst und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht

(BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Hierfür reicht

es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren

und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine

sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein

Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004,

146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18

– HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren

Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig

sind. Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR

2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress).

b) Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1

MarkenG genügt das angemeldete Wortzeichen „DIE REISEMANUFAKTUREN“

nicht. Denn schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 4. Januar 2023, haben es die angesprochenen breiten inländischen Verkehrskreise ohne besonderen gedanklichen

Aufwand nur als Bezeichnung für irgendwelche Angebots- und Erbringungsstätten

exklusiver, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittener, qualitativ hochwertiger

Reise-, Transport-, Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Hotelreservierungsdienstleistungen, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst.

aa) Von den vorgenannten angemeldeten Diensten werden breite Verkehrskreise

angesprochen, nämlich sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame

und verständige Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24

– Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee

[Chiemsee]), als auch Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene.

bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den deutschen Wörtern „DIE“, „REISE“ und

„MANUFAKTUREN“ zusammen.

aaa) Bei dem Bestandteil „DIE“ handelt es sich um den bestimmten Artikel

im

Nominativ Plural.

bbb) Das Substantiv „Reise“ bezeichnet die „[der Erreichung eines bestimmten Ziels

dienende]

Fortbewegung

über

eine

größere

Entfernung

(https://www.duden.de/rechtschreibung/Reise).

ccc) Das Element „MANUFAKTUREN“ stellt die Pluralform von „Manufaktur“ dar.

Im ursprünglichen Sinne ist eine „Manufaktur“ (von lateinisch manus „Hand“, und

facere „erbauen, tun, machen, herstellen“) Produktionsstätten von Handwerkern

verschiedener Professionen bzw. hochspezialisierter Teilarbeiter eines Handwerks,

deren unterschiedliche Arbeitsvorgänge die Fertigung eines gemeinsamen Endprodukts zum Ziel haben. Sie unterscheiden sich von einer Fabrik durch eine geringfügigere maschinelle Ausrüstung und die überwiegende Arbeit mit der Hand

(https://de.wikipedia.org/wiki/Manufaktur).

(1) Das Nomen „Manufaktur“ steht aber nicht mehr nur für einen [vorindustriellen]

gewerblichen Großbetrieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung

und Arbeitsteilung, aber doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden,

sondern hat mittlerweile die lexikalisch nachweisbare Bedeutung „gewerblicher

Kleinbetrieb, in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise]

in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität

führt“

(https://www.duden.de/rechtschreibung/Manufaktur). Durch die Verwendung dieses

Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum

unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 – Deutsche Manufakturen e. V.;

25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 – Menü-Manufaktur;

26 W (pat) 519/16 – GUSSMANUFAKTUR). Der moderne Begriff „Manufaktur“ im

Sinne von „Handfertigung“ wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl.

BPatG 25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16

– GUSSMANUFAKTUR).

(2) Dieser Trend zur Betonung von Exklusivität, Individualität und Qualität durch die

Bezeichnung „Manufaktur“ ist den angesprochenen Verkehrskreisen im Warenbereich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt geläufig gewesen, wie

eine Internetrecherche gezeigt hat:

-

„Seit einigen Jahren erlebt der Begriff eine Renaissance. Er wird verbunden mit Qualität und Exklusivität meist hochpreisiger Luxusgüter.

Mercedes-Benz unterhält die Maybach-Manufaktur, Volkswagen baut

den Phaeton in der Gläsernen Manufaktur. Das Einzelhandelsunternehmen Manufactum, das mit dem Slogan „Es gibt sie noch, die guten Dinge“

wirbt, hat deutschlandweit viele Fans. Hersteller von Uhren, Schmuck

und Schokolade werben mit „Manufaktur“ im Namen. (…) Immerhin 1000

Betriebe in Deutschland können aber aufgrund ihrer Produktionspraktiken mit gutem Recht als Manufaktur bezeichnet werden. Ihr Gesamtumsatz wird auf mehr als … Euro geschätzt.“

(4.3.2012,

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handarbeit-made-in-germany-

6698332.html, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis, alle nachfolgend genannten Anlagen sind solche zum gerichtlichen Hinweis);

-

„Deutsche Manufakturen stellen weltweit anerkannte, geschätzte und begehrte Spitzenprodukte überwiegend

in Handarbeit am Standort

Deutschland her.“ (25.9.2010, https://www.sensorinstruments.de/company.php?subpage=13, Anlagen 2 und 2a);

-

„Die „Initiative Deutsche Manufakturen – Handmade-in-Germany“ vertritt

Unternehmen, die für eine besondere Wertigkeit stehen. Seit 2014 veranstaltet die Interessensgemeinschaft alljährlich „Tage der Manufakturen“.“ (28.9.2017, https://inventur-blog.de/qualitaet/qualitaet-beurteileninitiative-deutsche-manufakturen/, Anlage 3);

-

„(…) Als Gegenmodell zur uniformen, vor allem effizienten Herstellungsweise der industriellen Massenproduktion produzieren Manufakturen

nicht für die Wegwerfgesellschaft, sondern für „die kleine Charge“.

Besondere Produkte von außergewöhnlicher Qualität. Sorgfältiges

Handwerk, das schwer kopierbar ist und kaum auf vergleichbarem

Niveau in großen Serien hergestellt werden kann. Diese hochwertigen

Produkte sind nicht Luxus im Sinne verschwenderischer Opulenz. Sie

sind vielmehr in ihrer Wertigkeit und Schönheit als natürliche Alternative

zur Massenproduktion zu begreifen. Sie bereichern unser Leben, in dem

ihr Nutzen über die unmittelbare Gebrauchsfunktion hinausgeht.“

(2.2.2019,

https://www.deutsche-manufakturenstrasse.de/news/diedeutsche-manufakturenstrasse-als-unesco-kulturerbe/, Anlagen 4 und

4a);

-

„Manufaktur-Qualität bedeutet für uns mehr als eine sehr ordentliche Fertigung. Sie bedeutet auch Qualität der Rohstoffe und der Lieferanten.

Und Verantwortung gegenüber den Menschen und unserem Produkt. Mit

Liebe zum Detail (…)“ (7.10.2022, https://www.akustikbild-manufaktur.de/schallabsorber-akustikbild-anfertigung-individuell/, Anlage 5);

-

„MANUFAKTUR - Unser Handwerk ist vom Feinsten (…) immer verbindet uns der Anspruch, es bis ins Detail gut zu machen. Handarbeit ist ein

wichtiger

Bestandteil

unseres

Arbeitsalltags.“

(23.7.2019,

https://www.niesmann-bischoff.com/de/manufaktur/, Anlage 6);

-

„Jeder, der bereits einen Rundgang durch unsere alte Manufaktur gemacht hat, weiss was es bedeutet überlieferte Werte zeitgemäß in die

Neuzeit zu transportieren. Schließlich kommt echte Qualität nicht von ungefähr, sondern ist das Wertefundament unseres Schaffens.“ (15.1.2021,

https://www.weberei-hohenberger.de/manufaktur/qualitaet-seit-1884/,

Anlage 7);

-

„Heute versteht man unter Manufaktur wertige Handwerkskunst, verbürgte Qualität,

Luxusgut

und

Exklusivität.“

(29.3.2009,

https://www.asmo.de/service/service/manufaktur/, Anlage 8).

(3) In diesem Sinne ist der Begriff „Manufaktur“ aber auch im Dienstleistungsbereich

schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldetag verwendet worden:

-

„Daran, dass sich Schuhmacher, Eisdielen und Optiker Manufaktur

nennen, hat man sich ja gewöhnt. Inzwischen sind diese Firmennamen

jedoch von den irgendwie handwerklich Tätigen auf sämtliche Arten von

Firmen übergesprungen.“ (17.12.2015, https://www.zeit.de/zeit-magazin/2015/51/manufakturen-kunst-handwerk-handarbeit, Anlage 9; dazu

auch: 28.2.2016, https://manufakturen-blog.de/zeitmagazin-kritisiertmissbraeuchliche-nutzung-des-manufaktur-begriffs-durch-dienstleisterzu-recht/, Anlage 10);

-

„Eine Manufaktur liefert Waren und Dienstleistungen, die ihren Preis wert

und somit preiswert sind - Der Begriff Manufaktur, besonders die Handfertigung, wird heute mit hoher Qualität, Luxusgegenständen und Exklusivität verbunden.“ (14.8.2020, https://magazinmedien.de/manufacturing_kreativ_medienbranche/, Anlage 11);

-

„(…) Die Service-Manufaktur‘ wird eröffnet (…) Das Konzept ist innovativ

und lädt zum Mitmachen ein: es hilft damit bayerischen Unternehmen,

neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und ihre

internationale Wettbewerbsfähigkeit

zu

erhöhen.“

(19.5.2014,

https://www.bayern.de/josephs-die-service-manufaktur-wird-eroeffnet/,

Anlage 12);

-

„Neben der Herstellung eigener Produkte, bieten wir als Manufaktur auch

Dienstleistungen

für „Klein-“ sowie Großkunden an“ (22.6.2019,

https://www.snoek-naturprodukte.de/leistungen.html, Anlage 13);

-

„Manufaktur-Dienstleistungen - In einer eigenen Abteilung können wir

über die Auslieferung hinausgehende Wünsche erfüllen. So übernehmen

wir zahlreiche Dienstleistungen (…)“ (20.5.2022, https://lkg.eu/unserunternehmen/manufaktur-dienstleistungen/, Anlage 14);

-

„(…) beschreiten wir von der Energie.Manufaktur neue Wege in Sachen

Energieversorgung und übernehmen aktiv Verantwortung im Rahmen

der Energiewende. Mit unserem stetigen Ausbau eigener Erzeugungsanlagen haben wir den Anspruch, zu den nachhaltigsten Stromanbietern

Deutschlands zu gehören und bringen mit der DREWAG als traditionelles

Stadtwerk das Know-how eines verlässlichen Energiedienstleisters mit.“

(28.9.2021, https://www.energiemanufaktur.net/die-energiemanufaktur/,

Anlage 15);

-

„Den Begriff Manufaktur im Sinne von Handfertigung verbinden wir mit

hoher Qualität, Luxus für Haut & Haar und Exklusivität.“ (14.10.2015,

https://www.haarmanufaktur-dresden.de/, Anlage 16);

-

„Dienstleistung ist Arbeit von Menschen, am Menschen, mit Menschen.

Für uns ist es die schönste Art von Arbeit. (…) Die Coaching Manufaktur

steht für außergewöhnliche effiziente und effektive Coachingformate.“

(23.9.2020, https://www.cotur.de/leistungen/, Anlage 17);

-

„Mit der Finanzmanufaktur stellen wir Ihnen unser Handwerk der Finanzplanung als erstklassige Dienstleistung in allen Bereichen zur Verfügung“

(1.10.2022, https://www.finanzmanufaktur.com/dienstleistung/, Anlage

18);

-

„Die Manufaktur für Ihr Vermögen - In einer guten Manufaktur wird jedes

Stück sorgsam und mit Augenmaß gefertigt. Dies trifft auch auf die

Finanzdienstleistung in der InvestManufaktur zu.“ (27.8.2018, https://investmanufaktur.de/, Anlage 19);

- Auch die ungewöhnliche Verwendung als „Manufaktur für Beziehungsgestaltung“ zeigt, wie gebräuchlich die Bezeichnung „Manufaktur“ für das

Anbieten einer Dienstleistung bereits ist (27.2.2013, https://www.firmenpresse.de/pressinfo823965/manufaktur-fuer-beziehungsgestaltunggloria-braeunlich.html, Anlage 20).

(4) Selbst beim vergleichbaren Begriff „Werkstatt“ ist der Verkehr seit langem daran

gewöhnt, dass dieser – insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten

Bestandteilen – nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und

den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade

auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20

– Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 – Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat)

135/07 – Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10

– Medienwerkstatt - Coburg).

cc) In der Gesamtheit bedeutet die Wortfolge „DIE REISEMANUFAKTUREN“

„irgendwelche gewerbliche Kleinbetriebe,

in denen qualitativ hochwertige, auf

Kundenwünsche individuell zugeschnittene Reisen angeboten werden“.

aaa) In diesem Sinne versteht auch die Beschwerdeführerin ihr Anmeldezeichen,

weil sie nach ihrem Geschäftskonzept nicht „Urlaub von der Stange“, sondern „besondere/individuell nach Kundenwunsch zusammengestellte/exklusive/handverlesene Reisen“ anbietet (12.9.2022, https://www.reisevor9.de/marketing/neueaer-marke-reisemanufaktur-steht-in-den-startloechern, Anlage 21; Homepage der

Anmelderin: https://www.aer.coop/, Anlage 22; Seite 3 der Beschwerdeschrift).

bbb) Hinzu kommt, dass auch der Begriff „REISEMANUFAKTUR“ schon lange vor

dem Anmeldezeitpunkt als Sachhinweis auf eine Stätte, die individuelle, erlesene

Reisedienstleistungen konzipiert, zusammenstellt, organisiert und anbietet, weit

verbreitet gewesen ist:

- Das Unternehmen „INTI Tours“ wirbt jedenfalls seit dem Jahr 2019 mit:

„Vertrauen Sie uns "Ihre schönste Zeit des Jahres" an. Mit Fachkompetenz und Liebe zum Detail wird in unserer Reisemanufaktur Ihre Wunschreise kreiert.“ (4.5.2019, https://www.inti-tours.de/, Anlage 23);

-

„Seit nun 25 Jahren setzt sich Reisen mit Sinnen für einen ökologisch

verträglichen und kulturell sensitiven Tourismus ein. Ihr sozial und ökologisch faires Engagement manifestierte die Reisemanufaktur im Laufe

der Jahre neben dem eigenen nachhaltigen Ansatz ihrer Reisen sowie

des Unternehmens im Allgemeinen (…)“ (4.3.2020, https://www.forumcsr.net/News/14354/REISEN-MIT-SINNEN-feiert-25-Jubilaeum.html,

Anlage 24, und 7.9.2020, https://www.reisenmitsinnen.de/blog/ist-reiselust-staerker-als-corona-reisen-mit-sinnen-umfrage-belegt-die-sehnsucht-nach-urlaub/, Anlagen 25 und 25a);

-

„(…) Gründer und Geschäftsführer der Luxus-Reisemanufaktur art of

travel, über die Kunst, die Erwartungen des Kunden zu übertreffen oder

ihm manchmal auch die Stirn zu bieten“ (7.5.2021, https://luxuryinsights.com/art-of-travel-norbert-pokorny-ueber-die-kunst-der-massgeschneiderten-luxus-reise/, Anlage 26);

-

„Wir, die Fairlines Flug- & Reisevermittlung GmbH, sind eine Reisemanufaktur, in der Beratungsqualität genauso im Vordergrund steht, wie die

Verantwortung für eine faire Reisezukunft.“ (29.6.2022, https://www.fairlines.de/jobs.html, Anlage 27);

-

„Wir gründeten eine Reisemanufaktur in diese wunderbare Region“ und

„unserer neuen beruflichen Tätigkeit mit unserer Reisemanufaktur feingereist“

(7.2.2021,

https://meinfrankreich.com/caren-meyer_heikeengwicht/, Anlagen 28 und 28a);

-

„Wir betrachten das zu schnürende Paket wie eine Reisemanufaktur. Es

baut sich aus vielen Details auf. Im Focus steht Ihr individuellen Reiseerlebnis.“ (26.7.2021, https://freizeit-erleben.com/individualfahrt/, Anlage

29);

-

„Mr. Food & Travel ist: (…) eine individuelle Reisemanufaktur.“

(8.12.2022, https://mrfoodandtravel.com/about-us/, Anlage 30);

-

„365°reisen ist eine Reisemanufaktur für Individualreisen, Best Ager 50+,

Seniorenreisen und betreutes Reisen“ (2.6.2017, http://finanzierungohne-bank.de/htm/de/html/print_article.php?ido=1095&idov=19818,

Anlage

31,

und

21.8.2018,

http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=524, Anlage 32);

-

„Die Aschenbrenner Reisewelt! … Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und

genau aus diesem Grund wollen wir Ihre persönliche Vorstellung einer

Traumreise wahr werden lassen. Lernen Sie mit Aschenbrenner Reisen

die Vielfalt unserer Welt kennen – und das in bester Gesellschaft. Wir als

Familienunternehmen schreiben Werte wie persönlichen Kontakt und

Kundennähe immer noch groß. Als Reisemanufaktur entwerfen wir für

Sie genau die Reise, die perfekt zu Ihnen passt.“ …“ (23.6.2021,

https://web.archive.org/web/20210623150437/https://www.aschenbrenn

er.de/ueber-uns/, Anlage 33).

ccc) Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht deshalb geboten, weil das

Wort „REISEMANUFAKTUR“ im Plural verwendet wird und ihm der entsprechende

bestimmte Artikel („DIE“) vorangestellt ist. Denn auch die Pluralbildung bewirkt

keine eindeutige betriebskennzeichnende Individualisierung und die Eignung zur

gattungsmäßigen Beschreibung wird durch die Voranstellung des bestimmten Artikels weder aufgehoben noch eingeschränkt (vgl. BPatG 32 W (pat) 61/07 – Die

Drachenjäger). Die Pluralform von „Manufaktur“ dient vielmehr häufig nur dazu, auf

eine Mehrzahl mehrerer, beliebiger Betriebe hinzuweisen:

-

„Unsere Manufakturen - Höchste Handwerkskunst - JA, ES GIBT SIE

NOCH IN DEUTSCHLAND. KLEINE BETRIEBE, DIE IN LIEBEVOLLER

HANDARBEIT TOLLE PRODUKTE HERSTELLEN, SOGENANNTE

MANUFAKTUREN. Für Sie haben wir unter den Manufakturen die

Produktlinks eingeführt, somit sie speziell Ihr Lieblingsprodukt finden

können.“

(29.9.2022,

https://web.archive.org/web/20220929214908/https://www.feinkostdymar.de/startseite/%C3%BCber-die-manufakturen/, Anlage 34);

-

„Manufakturen - Hier finden Sie Informationen zu den Unternehmen, die

anhand von gläsernen Manufakturen den Herstellungsprozess von verschiedensten Produkten im Albgut darstellen und erlebbar machen. Mit

einem Mausklick auf die einzelnen Manufakturen erhalten Sie weitere

Informationen zum Unternehmen und der Vision im Albgut.“ (18.4.2019,

https://web.archive.org/web/20190418021454/https://www.albgut.de/ma

nufakturen/, Anlage 35).

dd) Aus Sicht des angesprochenen inländischen Publikums hat sich die Wortfolge

„DIE REISEMANUFAKTUREN“ daher zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt in

einer sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung zweier Begriffe zu einem

schlagwortartigen, unmittelbar beschreibenden Hinweis auf den Erbringungsort und

den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen erschöpft, sie ist aber nicht

im markenrechtlichen Sinne als kennzeichnend aufgefasst worden.

aaa) Das Anmeldezeichen bringt lediglich zum Ausdruck, dass die in Klasse 39 beanspruchten Dienstleistungen

„Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reservierungsdienste [Reisen]; Reservierung und

Buchung von Transportdienstleistungen“

von irgendwelchen Unternehmen angeboten und erbracht werden, die sich auf

exklusive, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige

Reise- und Reisevermittlungs- sowie Transportdienste spezialisiert haben.

bbb) Dies gilt auch für die in Klasse 41 angemeldeten Dienstleistungen

„Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und

Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen“,

weil diese als Teil einer von irgendwelchen Reisemanufakturen nach Kundenwunsch konzipierten und organisierten, besonders hochwertigen Reise nachgefragt

werden können.

ccc) Die in Klasse 43 beanspruchten Dienstleistungen „Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste; Hotelreservierungsdienste“ werden bei

der Erbringung von Reisedienstleistungen typischerweise und damit auch im

Rahmen einer individualisierten, hochwertigen Reise in Anspruch genommen. Da

Hotelreservierungen auch häufig unter Verwendung eines Internetportals vermittelt

werden, gibt das angemeldete Wortzeichen „DIE REISEMANUFAKTUREN“ im

Zusammenhang mit diesen Diensten daher lediglich reale oder virtuelle Orte an, an

denen eine individuelle und hochwertige Übernachtungsmöglichkeit vorgemerkt und

gebucht werden kann bzw. an denen sich Anbieter und Nachfrager von – möglichst

qualitativ wertvollen – Hotelreservierungen begegnen.

ee) Auch wenn es sich bei der Wortfolge „DIE REISEMANUFAKTUREN“ um eine

Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in

syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von der Sachangabe wegführen

(EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-

Merkenbureau [Postkantoor]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina

Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My

World). Denn sie ist sprachüblich und grammatikalisch korrekt zusammengesetzt.

Ein von der Summe der Einzelbestandteile hinreichend abweichender Gesamteindruck fehlt (EuGH a. a. O. Rdnr. 40 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau

[BIOMILD]). Vielmehr geht die Zusammenstellung insgesamt nicht über einen die

angemeldeten Dienstleistungen beschreibenden Aussagegehalt der Einzelbestandteile hinaus.

ff) Auch die durchgehende Ausführung in Versalien kann keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen

Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt

ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 – VISAGE; BPatG 26 W (pat) 521/20

– FITAMIN; 30 W (pat) 562/17 – TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 – EASYQUICK;

– LINKRANK).

gg) Allein der Umstand, dass das angemeldete Wortzeichen

„DIE

REISEMANUFAKTUREN“ – anders als z. B. Tabakmanufaktur oder Porzellanmanufaktur

(https://www.duden.de/rechtschreibung/Tabakmanufaktur

und

https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Porzellanmanufaktur)

– weder

im

Singular noch im Plural lexikalisch nachweisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses nicht entgegen. Der Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben

ständig mit neuen Begriffen konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene

Informationen vermittelt werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen

(EuGH Mitt. 2019, 356 – Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16

– DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten).

hh) Soweit dem Anmeldezeichen nicht konkret entnommen werden kann, ob es sich

bei dem Begriff „Manufakturen“ um die Betriebsstätten selbst oder ein besonderes

Qualitätsniveau der beanspruchten Dienstleistungen handelt, vermag dies nichts an

der tatsächlichen Beschreibungseignung des Zeichens zu ändern. Denn die

Annahme einer beschreibenden Bedeutung eines Begriffs setzt nicht voraus, dass

die Bezeichnung feste begriffliche Konturen erlangt und sich damit eine einhellige

Auffassung zum Sinngehalt herausgebildet hat. Von einem beschreibenden Begriff

kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene

Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der

möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH a. a.

O – HABM/Wrigley

[Doublemint]; a. a. O. Rdnr. 38 – 42 – Campina

Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2017, 520 Rdnr. 32

– MICRO COTTON; GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 – Gute Laune Drops; GRUR 2014,

569, Rdnr. 18 – HOT; GRUR 2013, 522, Rdnr. 13 – Deutschlands schönste Seiten).

Vorliegend ist sowohl der Hinweis auf den Erbringungsort der Dienstleistungen als

auch auf deren besondere Qualität als beschreibend einzustufen.

2. Da schon das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, kann

dahinstehen, ob das angemeldete Zeichen darüber hinaus gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2

MarkenG zum Anmeldezeitpunkt für die in Rede stehenden Dienstleistungen freihaltungsbedürftig gewesen ist.

III.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben,

wenn gerügt wird, dass

1.

2.

das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,

bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von

der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen

Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren,

3.

4.

einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war,

eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes

vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder

stillschweigend zugestimmt hat,

5.

der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der

die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind,

oder

6.

der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.

Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen

Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des

Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Kortge

Kätker

Wagner