Rechtsprechung / BPatG / 2023
BPatG Beschluss vom 30.11.2023 – 26 W (pat) 522/23
26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat522.23.0
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 522/23 _______________________ (Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 30 2023 200 443.3
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
30. November 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge, des
Richters Kätker und der Richterin kraft Auftrags Wagner
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat522.23.0
G r ü n d e
I.
Die Wortfolge
Die Manufaktur für Reisen
ist am 4. Januar 2023 unter der Nummer 30 2023 200 443.3 zur Eintragung als
Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register
angemeldet worden für Dienstleistungen der
Klasse 39: Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation
der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung
von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen;
Reservierungsdienste [Reisen]; Reservierung und Buchung
von Transportdienstleistungen;
Klasse 41: Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen;
Klasse 43: Hotelreservierungsdienste; Über das Internet zur Verfügung
gestellte Hotelreservierungsdienste.
Mit Beschluss vom 30. Januar 2023 hat die mit einer Beamtin des gehobenen
Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 39 des DPMA die Anmeldung wegen
fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1,
8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt,
das Anmeldezeichen setze sich zusammen aus den deutschen Wörtern „Die“ als
bestimmter Artikel, „Manufaktur“ mit der Bedeutung „gewerblicher Großbetrieb, in
dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung und Arbeitsteilung, aber doch
im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden; gewerblicher Kleinbetrieb, in
dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise] in Handarbeit
hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität führt“, „für“ als Präposition und
„Reisen“ als Plural von „Reise“ im Sinne einer „[der Erreichung eines bestimmten
Ziels dienende] Fortbewegung über eine größere Entfernung“. Dabei werde der
Begriff „Manufaktur“ mittlerweile nicht mehr nur in Verbindung mit der Handfertigung
von Waren verwendet, sondern stehe auch beim Angebot von Dienstleistungen für
ein „handgemachtes“ – d. h. individuell auf Kundenwünsche zugeschnittenes –
Angebot und damit hohe Qualitätsansprüche und Exklusivität. In der Gesamtheit
vermittle die angemeldete Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ einen unmittelbar
beschreibenden Sachhinweis auf eine beliebige Angebots-/Vertriebs-/Erbringungsstätte, die exklusive, auf Kundenwünsche zugeschnittene, qualitativ hochwertige
Reisen anbiete bzw. auf Angebote rund um das Thema Reisen mit einem höheren
Qualitätsniveau spezialisiert sei, zumal die Bezeichnung „REISEMANUFAKTUR“
bereits vielfach beschreibend in diesem Sinne benutzt werde.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Ansicht, die
Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ sei in ihrer Kombination ungewöhnlich und
einzigartig und damit eine kreative, interpretationsbedürftige Wortneuschöpfung.
Schon der Begriff „MANUFAKTUR“, auf dem der Fokus liege, habe mehrere Bedeutungen. Der Verkehr werde entweder annehmen, es handele sich um einen gewerblichen Großbetrieb, wie z. B. eine Fabrik, oder um einen spezialisierten Kleinbetrieb,
der Produkte im Wesentlichen in Handarbeit und damit qualitativ hochwertig herstelle, so dass für ihn unklar sei, ob die Betriebsstätte oder ein besonderes Qualitätsniveau von Reisen beschrieben würden. Tatsächlich stelle die Anmelderin im
Gegensatz zu Pauschalreisen, die fertig als Paket angeboten würden, besondere,
handverlesene Reisen nach individuellen Kundenwünschen zusammen.
Die Anmelderin beantragt sinngemäß,
den Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des DPMA vom
30. Januar 2023 aufzuheben.
Mit gerichtlichem Schreiben vom 20. Oktober 2023 ist die Beschwerdeführerin unter
Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 37, Bl. 22 – 59 GA) auf die Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
II.
aber unbegründet.
1. Der Eintragung der angemeldeten Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ als
Marke für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 steht das
Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen
a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke
innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel
aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als
von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren
oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet
(EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018,
932 Rdnr. 7 – #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 – Pippi-Langstrumpf-Marke;
GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin,
die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu
gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung
durch Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen
jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft
genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-
Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes
Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es
ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen
(EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 – Pippi-Langstrumpf-Marke).
Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 – Aus Akten werden Fakten) sind
einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die
Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen
und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen
ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen
Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 – grill meister).
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn
ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86
– Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 – #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11
– Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen
der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom
Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung –
stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH
a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 – Gute
Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch
Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt
ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres erfasst und
in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht (BGH
a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Hierfür reicht es aus,
dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und
Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine
sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein
Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004,
146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18
– HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren
Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig
sind. Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR
2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress).
b) Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1
MarkenG genügt die angemeldete Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ nicht.
Denn schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 4. Januar 2023, haben die angesprochenen breiten inländischen Verkehrskreise diese ohne besonderen gedanklichen
Aufwand nur als Bezeichnung irgendeiner Angebots- und Erbringungsstätte
exklusiver, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittener, qualitativ hochwertiger
Reise-, Transport-, Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Hotelreservierungsdienstleistungen, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst.
aa) Von den vorgenannten angemeldeten Diensten werden breite Verkehrskreise
angesprochen, nämlich sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame
und verständige Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 –
Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee
[Chiemsee]), als auch Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene.
bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den deutschen Wörtern „Die“, „Manufaktur“,
„für“ und „Reisen“ zusammen.
aaa) Bei dem Bestandteil „Die“ handelt es sich um den bestimmten Artikel
im
Nominativ Singular.
bbb) Die Präposition „für“ dient u. a. der „Angabe des Ziels, Zwecks, Nutzens“ oder
der
„Angabe der Bestimmung, Zuordnung, Zugehörigkeit, Hinwendung“
(https://www.duden.de/rechtschreibung/fuer).
ccc) Das Substantiv „Reise“ bezeichnet die „[der Erreichung eines bestimmten Ziels
dienende]
Fortbewegung
über
eine
größere
Entfernung“
(https://www.duden.de/rechtschreibung/Reise).
ddd) Im ursprünglichen Sinne ist eine „Manufaktur“ (von lateinisch manus „Hand“,
und facere „erbauen, tun, machen, herstellen“) eine Produktionsstätte von Handwerkern verschiedener Professionen bzw. hochspezialisierter Teilarbeiter eines
Handwerks, deren unterschiedliche Arbeitsvorgänge die Fertigung eines gemeinsamen Endprodukts zum Ziel haben. Sie unterscheidet sich von einer Fabrik durch
eine geringfügigere maschinelle Ausrüstung und die überwiegende Arbeit mit der
Hand (https://de.wikipedia.org/wiki/Manufaktur).
(1) Das Nomen „Manufaktur“ steht aber nicht mehr nur für einen [vorindustriellen]
gewerblichen Großbetrieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung
und Arbeitsteilung, aber doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden,
sondern hat mittlerweile die lexikalisch nachweisbare Bedeutung „gewerblicher
Kleinbetrieb, in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise]
in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität
führt“
(https://www.duden.de/rechtschreibung/Manufaktur). Durch die Verwendung dieses
Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum
unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer
Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch
genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 – Deutsche Manufakturen e. V.;
25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 – Menü-Manufaktur;
26 W (pat) 519/16 – GUSSMANUFAKTUR). Der moderne Begriff „Manufaktur“ im
Sinne von „Handfertigung“ wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität
verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl.
BPatG 25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16
– GUSSMANUFAKTUR).
(2) Dieser Trend zur Betonung von Exklusivität, Individualität und Qualität durch die
Bezeichnung „Manufaktur“ ist den angesprochenen Verkehrskreisen im Warenbereich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt geläufig gewesen, wie
eine Internetrecherche gezeigt hat:
-
„Seit einigen Jahren erlebt der Begriff eine Renaissance. Er wird verbunden
mit Qualität und Exklusivität meist hochpreisiger Luxusgüter. Mercedes-Benz
unterhält die Maybach-Manufaktur, Volkswagen baut den Phaeton in der
Gläsernen Manufaktur. Das Einzelhandelsunternehmen Manufactum, das
mit dem Slogan „Es gibt sie noch, die guten Dinge“ wirbt, hat deutschlandweit
viele Fans. Hersteller von Uhren, Schmuck und Schokolade werben mit
„Manufaktur“ im Namen. (…) Immerhin 1000 Betriebe in Deutschland können
aber aufgrund ihrer Produktionspraktiken mit gutem Recht als Manufaktur
bezeichnet werden. Ihr Gesamtumsatz wird auf mehr als … Euro geschätzt.“
(4.3.2012,
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handarbeit-made-ingermany-6698332.html, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis, alle
nachfolgend genannten Anlagen sind solche zum gerichtlichen Hinweis);
-
„Deutsche Manufakturen stellen weltweit anerkannte, geschätzte und
begehrte Spitzenprodukte überwiegend
in Handarbeit am Standort
Deutschland
her.“
(25.9.2010,
https://www.sensorinstruments.de/company.php?subpage=13, Anlagen 2 und 2a);
-
„Die „Initiative Deutsche Manufakturen – Handmade-in-Germany“ vertritt
Unternehmen, die für eine besondere Wertigkeit stehen. Seit 2014 veranstaltet die Interessensgemeinschaft alljährlich „Tage der Manufakturen“.“
(28.9.2017, https://inventur-blog.de/qualitaet/qualitaet-beurteilen-initiativedeutsche-manufakturen/, Anlage 3);
-
„(…) Als Gegenmodell zur uniformen, vor allem effizienten Herstellungsweise
der industriellen Massenproduktion produzieren Manufakturen nicht für die
Wegwerfgesellschaft, sondern für „die kleine Charge“. Besondere Produkte
von außergewöhnlicher Qualität. Sorgfältiges Handwerk, das schwer kopierbar ist und kaum auf vergleichbarem Niveau in großen Serien hergestellt
werden kann. Diese hochwertigen Produkte sind nicht Luxus im Sinne verschwenderischer Opulenz. Sie sind vielmehr in ihrer Wertigkeit und
Schönheit als natürliche Alternative zur Massenproduktion zu begreifen. Sie
bereichern unser Leben, in dem ihr Nutzen über die unmittelbare Gebrauchsfunktion hinausgeht.“
(2.2.2019, https://www.deutsche-manufakturenstrasse.de/news/die-deutsche-manufakturenstrasse-als-unesco-kulturerbe/,
Anlagen 4 und 4a);
-
„Manufaktur-Qualität bedeutet für uns mehr als eine sehr ordentliche
Fertigung. Sie bedeutet auch Qualität der Rohstoffe und der Lieferanten. Und
Verantwortung gegenüber den Menschen und unserem Produkt. Mit Liebe
zum Detail (…)“ (7.10.2022, https://www.akustikbild-manufaktur.de/schallabsorber-akustikbild-anfertigung-individuell/, Anlage 5);
-
„MANUFAKTUR - Unser Handwerk ist vom Feinsten (…) immer verbindet
uns der Anspruch, es bis ins Detail gut zu machen. Handarbeit ist ein
wichtiger
Bestandteil
unseres
Arbeitsalltags.“
(23.7.2019,
https://www.niesmann-bischoff.com/de/manufaktur/, Anlage 6);
-
„Jeder, der bereits einen Rundgang durch unsere alte Manufaktur gemacht
hat, weiss was es bedeutet überlieferte Werte zeitgemäß in die Neuzeit zu
transportieren. Schließlich kommt echte Qualität nicht von ungefähr, sondern
ist
das Wertefundament
unseres
Schaffens.“
(15.1.2021,
https://www.weberei-hohenberger.de/manufaktur/qualitaet-seit-1884/,
Anlage 7);
-
„Heute versteht man unter Manufaktur wertige Handwerkskunst, verbürgte
Qualität,
Luxusgut
und
Exklusivität.“
(29.3.2009,
https://www.asmo.de/service/service/manufaktur/, Anlage 8).
(3) In diesem Sinne ist der Begriff „Manufaktur“ aber auch im Dienstleistungsbereich
schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldetag verwendet worden:
-
„Daran, dass sich Schuhmacher, Eisdielen und Optiker Manufaktur nennen,
hat man sich ja gewöhnt. Inzwischen sind diese Firmennamen jedoch von
den irgendwie handwerklich Tätigen auf sämtliche Arten von Firmen
übergesprungen.“
(17.12.2015,
https://www.zeit.de/zeitmagazin/2015/51/manufakturen-kunst-handwerk-handarbeit, Anlage 9; dazu
auch:
28.2.2016,
https://manufakturen-blog.de/zeitmagazin-kritisiertmissbraeuchliche-nutzung-des-manufaktur-begriffs-durch-dienstleister-zurecht/, Anlage 10);
-
„Eine Manufaktur liefert Waren und Dienstleistungen, die ihren Preis wert und
somit preiswert sind - Der Begriff Manufaktur, besonders die Handfertigung,
wird heute mit hoher Qualität, Luxusgegenständen und Exklusivität
verbunden.“
(14.8.2020,
https://magazinmedien.de/manufacturing_kreativ_medienbranche/, Anlage 11);
-
„(…) Die Service-Manufaktur‘ wird eröffnet (…) Das Konzept ist innovativ und
lädt zum Mitmachen ein: es hilft damit bayerischen Unternehmen, neue
Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und ihre
internationale Wettbewerbsfähigkeit
zu
erhöhen.“
(19.5.2014,
https://www.bayern.de/josephs-die-service-manufaktur-wird-eroeffnet/,
Anlage 12);
-
„Neben der Herstellung eigener Produkte, bieten wir als Manufaktur auch
Dienstleistungen
für
„Klein-“ sowie Großkunden an“
(22.6.2019,
https://www.snoek-naturprodukte.de/leistungen.html, Anlage 13);
-
„Manufaktur-Dienstleistungen - In einer eigenen Abteilung können wir über
die Auslieferung hinausgehende Wünsche erfüllen. So übernehmen wir
zahlreiche Dienstleistungen (…)“ (20.5.2022, https://lkg.eu/unser-unternehmen/manufaktur-dienstleistungen/, Anlage 14);
-
„(…) beschreiten wir von der Energie.Manufaktur neue Wege in Sachen
Energieversorgung und übernehmen aktiv Verantwortung im Rahmen der
Energiewende. Mit unserem stetigen Ausbau eigener Erzeugungsanlagen
haben wir den Anspruch, zu den nachhaltigsten Stromanbietern Deutschlands zu gehören und bringen mit der DREWAG als traditionelles Stadtwerk
das Know-how eines verlässlichen Energiedienstleisters mit.“ (28.9.2021,
https://www.energiemanufaktur.net/die-energiemanufaktur/, Anlage 15);
-
„Den Begriff Manufaktur im Sinne von Handfertigung verbinden wir mit hoher
Qualität, Luxus
für Haut & Haar und Exklusivität.“
(14.10.2015,
https://www.haarmanufaktur-dresden.de/, Anlage 16);
-
„Dienstleistung ist Arbeit von Menschen, am Menschen, mit Menschen. Für
uns ist es die schönste Art von Arbeit. (…) Die Coaching Manufaktur steht
für außergewöhnliche effiziente und effektive Coachingformate.“ (23.9.2020,
https://www.cotur.de/leistungen/, Anlage 17);
-
„Mit der Finanzmanufaktur stellen wir Ihnen unser Handwerk der Finanzplanung als erstklassige Dienstleistung in allen Bereichen zur Verfügung“
(1.10.2022, https://www.finanzmanufaktur.com/dienstleistung/, Anlage 18);
-
„Die Manufaktur für Ihr Vermögen - In einer guten Manufaktur wird jedes
Stück sorgsam und mit Augenmaß gefertigt. Dies trifft auch auf die Finanzdienstleistung in der InvestManufaktur zu.“ (27.8.2018, https://investmanufaktur.de/, Anlage 19);
- Auch die ungewöhnliche Verwendung als „Manufaktur für Beziehungsgestaltung“ zeigt, wie gebräuchlich die Bezeichnung „Manufaktur“ für das
Anbieten einer Dienstleistung bereits ist (27.2.2013, https://www.firmenpresse.de/pressinfo823965/manufaktur-fuer-beziehungsgestaltung-gloriabraeunlich.html, Anlage 20).
(4) Selbst beim vergleichbaren Begriff „Werkstatt“ ist der Verkehr seit langem daran
gewöhnt, dass dieser – insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten
Bestandteilen – nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und
den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade
auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20
– Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 – Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat)
135/07 – Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10
– Medienwerkstatt - Coburg).
cc) In der Gesamtheit bedeutet die Wortverbindung „Die Manufaktur für Reisen“
„irgendein gewerblicher Kleinbetrieb, in dem qualitativ hochwertige, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene Reisen angeboten werden“.
aaa) In diesem Sinne versteht auch die Beschwerdeführerin ihr Anmeldezeichen,
weil sie nach ihrem Geschäftskonzept nicht „Urlaub von der Stange“, sondern
„besondere/individuell
nach
Kundenwunsch
zusammengestellte/exklusive/handverlesene Reisen“ anbietet (12.9.2022, https://www.reisevor9.de/marketing/neue-aer-marke-reisemanufaktur-steht-in-den-startloechern,
Anlage
21;
Homepage der Anmelderin: https://www.aer.coop/, Anlage 22; Seite 3 der
Beschwerdeschrift).
bbb) Hinzu kommt, dass auch der Begriff „Reisemanufaktur“ schon lange vor dem
Anmeldezeitpunkt als Sachhinweis auf eine Stätte, die individuelle, erlesene Reisedienstleistungen konzipiert, zusammenstellt, organisiert und anbietet, weit verbreitet
gewesen ist:
- Das Unternehmen „INTI Tours“ wirbt jedenfalls seit dem Jahr 2019 mit:
„Vertrauen Sie uns "Ihre schönste Zeit des Jahres" an. Mit Fachkompetenz
und Liebe zum Detail wird in unserer Reisemanufaktur Ihre Wunschreise
kreiert.“ (4.5.2019, https://www.inti-tours.de/, Anlage 23);
-
„Seit nun 25 Jahren setzt sich Reisen mit Sinnen für einen ökologisch
verträglichen und kulturell sensitiven Tourismus ein. Ihr sozial und ökologisch
faires Engagement manifestierte die Reisemanufaktur im Laufe der Jahre
neben dem eigenen nachhaltigen Ansatz
ihrer Reisen sowie des
Unternehmens
im Allgemeinen
(…)“
(4.3.2020, https://www.forumcsr.net/News/14354/REISEN-MIT-SINNEN-feiert-25-Jubilaeum.html,
Anlage 24, und 7.9.2020, https://www.reisenmitsinnen.de/blog/ist-reiseluststaerker-als-corona-reisen-mit-sinnen-umfrage-belegt-die-sehnsucht-nachurlaub/, Anlagen 25 und 25a);
-
„(…) Gründer und Geschäftsführer der Luxus-Reisemanufaktur art of travel,
über die Kunst, die Erwartungen des Kunden zu übertreffen oder ihm
manchmal auch die Stirn zu bieten“ (7.5.2021, https://luxury-insights.com/artof-travel-norbert-pokorny-ueber-die-kunst-der-massgeschneiderten-luxusreise/, Anlage 26);
-
„Wir, die Fairlines Flug- & Reisevermittlung GmbH, sind eine
Reisemanufaktur, in der Beratungsqualität genauso im Vordergrund steht,
wie die Verantwortung
für eine
faire Reisezukunft.“
(29.6.2022,
https://www.fairlines.de/jobs.html, Anlage 27);
-
„Wir gründeten eine Reisemanufaktur in diese wunderbare Region“ und
„unserer neuen beruflichen Tätigkeit mit unserer Reisemanufaktur
feingereist“
(7.2.2021,
https://meinfrankreich.com/caren-meyer_heikeengwicht/, Anlagen 28 und 28a);
-
„Wir betrachten das zu schnürende Paket wie eine Reisemanufaktur. Es baut
sich aus vielen Details auf. Im Focus steht Ihr individuellen Reiseerlebnis.“
(26.7.2021, https://freizeit-erleben.com/individualfahrt/, Anlage 29);
-
„Mr. Food & Travel ist: (…) eine individuelle Reisemanufaktur.“ (8.12.2022,
https://mrfoodandtravel.com/about-us/, Anlage 30);
-
„365°reisen ist eine Reisemanufaktur für Individualreisen, Best Ager 50+,
Seniorenreisen und betreutes Reisen“ (2.6.2017, http://finanzierung-ohnebank.de/htm/de/html/print_article.php?ido=1095&idov=19818, Anlage 31,
und
21.8.2018,
http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=524,
Anlage 32);
-
„Die Aschenbrenner Reisewelt! … Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und genau
aus diesem Grund wollen wir Ihre persönliche Vorstellung einer Traumreise
wahr werden lassen. Lernen Sie mit Aschenbrenner Reisen die Vielfalt
unserer Welt kennen – und das in bester Gesellschaft. Wir als Familienunternehmen schreiben Werte wie persönlichen Kontakt und Kundennähe
immer noch groß. Als Reisemanufaktur entwerfen wir für Sie genau die
Reise,
die
perfekt
zu
Ihnen
passt.“ …“
(23.6.2021,
https://web.archive.org/web/20210623150437/https://www.aschenbrenner.d
e/ueber-uns/, Anlage 33).
ccc) Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht deshalb geboten, weil das
Kompositum „Reisemanufaktur“ als Präpositionalkonstruktion „Die Manufaktur für
Reisen“ ausgedrückt wird. Denn insoweit besteht nur ein marginaler grammatikalischer, aber kein inhaltlicher Unterschied. Vergleichbare Präpositionalkonstruktionen mit dem Begriff „Manufaktur“ sind schon vor dem 4. Januar 2023 üblich
gewesen:
-
„Die Manufaktur für Grünes“ (19.3.2021, https://www.blumen-dorn.de/,
Anlage 34);
-
„Die Manufaktur
für
Innenausbau“
(26.11.2022, https://www.spreenkoester.de/manufaktur/, Anlage 35);
-
„haustuermanufaktur.de (…) Manufaktur für Haustüren“ (3.2.2017,
https://www.haustuermanufaktur.de/brosch-haustuer-manufaktur, Anlage
37).
dd) Aus Sicht des angesprochenen inländischen Publikums hat sich die Wortfolge
„Die Manufaktur für Reisen“ daher zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt in einer
sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung mehrerer Begriffe zu einem
schlagwortartigen, unmittelbar beschreibenden Hinweis auf den Erbringungsort und
den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen erschöpft, sie ist aber nicht
im markenrechtlichen Sinne als kennzeichnend aufgefasst worden.
aaa) Das Anmeldezeichen bringt lediglich zum Ausdruck, dass die in Klasse 39
beanspruchten Dienstleistungen
„Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reservierungsdienste [Reisen]; Reservierung und
Buchung von Transportdienstleistungen“
von irgendeinem Unternehmen angeboten und erbracht werden, das sich auf
exklusive, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige
Reise- und Reisevermittlungs- sowie Transportdienste spezialisiert hat.
bbb) Dies gilt auch für die in Klasse 41 angemeldeten Dienstleistungen
„Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und
Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen“,
weil diese als Teil einer von irgendeiner Manufaktur für Reisen nach Kundenwunsch
konzipierten und organisierten, besonders hochwertigen Reise nachgefragt werden
können.
ccc) Die in Klasse 43 beanspruchten Dienstleistungen „Hotelreservierungsdienste;
Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste“ werden bei
der Erbringung von Reisedienstleistungen typischerweise und damit auch im
Rahmen einer individualisierten, hochwertigen Reise in Anspruch genommen. Da
Hotelreservierungen auch häufig unter Verwendung eines Internetportals vermittelt
werden, gibt das angemeldete Wortzeichen „Die Manufaktur für Reisen“ im Zusammenhang mit diesen Diensten daher lediglich den realen oder virtuellen Ort an, an
dem eine individuelle und hochwertige Übernachtungsmöglichkeit vorgemerkt und
gebucht werden kann bzw. an dem sich Anbieter und Nachfrager von – möglichst
qualitativ wertvollen – Hotelreservierungen begegnen.
ee) Auch wenn es sich bei der Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ um eine
Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in
syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von der Sachangabe wegführen
(EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-
Merkenbureau [Postkantoor]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina
Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My
World). Denn sie ist sprachüblich und grammatikalisch korrekt zusammengesetzt.
Ein von der Summe der Einzelbestandteile hinreichend abweichender Gesamteindruck fehlt (EuGH a. a. O. Rdnr. 40 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau
[BIOMILD]). Vielmehr geht die Zusammenstellung insgesamt nicht über einen die
angemeldeten Dienstleistungen beschreibenden Aussagegehalt der Einzelbestandteile hinaus.
ff) Allein der Umstand, dass die angemeldete Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“
–
anders
als
z. B.
Tabakmanufaktur
oder Porzellanmanufaktur
(https://www.duden.de/rechtschreibung/Tabakmanufaktur
und
https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Porzellanmanufaktur) – lexikalisch nicht
nachweisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses nicht entgegen. Der
Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen
konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt
werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber
gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019,
– Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16
– DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten).
gg) Soweit dem Anmeldezeichen nicht konkret entnommen werden kann, ob es sich
bei dem Begriff „Manufaktur“ um die Betriebsstätte selbst oder ein besonderes
Qualitätsniveau der beanspruchten Dienstleistungen handelt, vermag dies nichts an
der tatsächlichen Beschreibungseignung des Zeichens zu ändern. Denn die
Annahme einer beschreibenden Bedeutung eines Begriffs setzt nicht voraus, dass
die Bezeichnung feste begriffliche Konturen erlangt und sich damit eine einhellige
Auffassung zum Sinngehalt herausgebildet hat. Von einem beschreibenden Begriff
kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene
Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der
möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH a. a. O
– HABM/Wrigley [Doublemint]; a. a. O. Rdnr. 38 – 42 – Campina Melkunie/Benelux-
Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2017, 520 Rdnr. 32 – MICRO COTTON;
GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 – Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569, Rdnr. 18 – HOT;
GRUR 2013, 522, Rdnr. 13 – Deutschlands schönste Seiten). Vorliegend ist sowohl
der Hinweis auf den Erbringungsort der Dienstleistungen als auch auf deren
besondere Qualität als beschreibend einzustufen.
2. Da schon das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, kann
dahinstehen, ob das angemeldete Zeichen darüber hinaus gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2
MarkenG zum Anmeldezeitpunkt für die in Rede stehenden Dienstleistungen
freihaltungsbedürftig gewesen ist.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass
1.
2.
3.
4.
5.
das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren,
einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war,
eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,
der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder
6.
der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Kortge
Kätker
Wagner
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