Rechtsprechung / BPatG / 2023

BPatG Beschluss vom 30.11.2023 – 26 W (pat) 522/23

26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat522.23.0

Zitiert 8+ Entscheidungen 4 zitierte Normen

BUNDESPATENTGERICHT

26 W (pat) 522/23 _______________________ (Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2023 200 443.3

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

30. November 2023 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge, des

Richters Kätker und der Richterin kraft Auftrags Wagner

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

ECLI:DE:BPatG:2023:301123B26Wpat522.23.0

G r ü n d e

I.

Die Wortfolge

Die Manufaktur für Reisen

ist am 4. Januar 2023 unter der Nummer 30 2023 200 443.3 zur Eintragung als

Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register

angemeldet worden für Dienstleistungen der

Klasse 39: Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation

der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung

von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen;

Reservierungsdienste [Reisen]; Reservierung und Buchung

von Transportdienstleistungen;

Klasse 41: Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen;

Klasse 43: Hotelreservierungsdienste; Über das Internet zur Verfügung

gestellte Hotelreservierungsdienste.

Mit Beschluss vom 30. Januar 2023 hat die mit einer Beamtin des gehobenen

Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 39 des DPMA die Anmeldung wegen

fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit gemäß §§ 37 Abs. 1,

8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt,

das Anmeldezeichen setze sich zusammen aus den deutschen Wörtern „Die“ als

bestimmter Artikel, „Manufaktur“ mit der Bedeutung „gewerblicher Großbetrieb, in

dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung und Arbeitsteilung, aber doch

im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden; gewerblicher Kleinbetrieb, in

dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise] in Handarbeit

hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität führt“, „für“ als Präposition und

„Reisen“ als Plural von „Reise“ im Sinne einer „[der Erreichung eines bestimmten

Ziels dienende] Fortbewegung über eine größere Entfernung“. Dabei werde der

Begriff „Manufaktur“ mittlerweile nicht mehr nur in Verbindung mit der Handfertigung

von Waren verwendet, sondern stehe auch beim Angebot von Dienstleistungen für

ein „handgemachtes“ – d. h. individuell auf Kundenwünsche zugeschnittenes –

Angebot und damit hohe Qualitätsansprüche und Exklusivität. In der Gesamtheit

vermittle die angemeldete Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ einen unmittelbar

beschreibenden Sachhinweis auf eine beliebige Angebots-/Vertriebs-/Erbringungsstätte, die exklusive, auf Kundenwünsche zugeschnittene, qualitativ hochwertige

Reisen anbiete bzw. auf Angebote rund um das Thema Reisen mit einem höheren

Qualitätsniveau spezialisiert sei, zumal die Bezeichnung „REISEMANUFAKTUR“

bereits vielfach beschreibend in diesem Sinne benutzt werde.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Ansicht, die

Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ sei in ihrer Kombination ungewöhnlich und

einzigartig und damit eine kreative, interpretationsbedürftige Wortneuschöpfung.

Schon der Begriff „MANUFAKTUR“, auf dem der Fokus liege, habe mehrere Bedeutungen. Der Verkehr werde entweder annehmen, es handele sich um einen gewerblichen Großbetrieb, wie z. B. eine Fabrik, oder um einen spezialisierten Kleinbetrieb,

der Produkte im Wesentlichen in Handarbeit und damit qualitativ hochwertig herstelle, so dass für ihn unklar sei, ob die Betriebsstätte oder ein besonderes Qualitätsniveau von Reisen beschrieben würden. Tatsächlich stelle die Anmelderin im

Gegensatz zu Pauschalreisen, die fertig als Paket angeboten würden, besondere,

handverlesene Reisen nach individuellen Kundenwünschen zusammen.

Die Anmelderin beantragt sinngemäß,

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 39 des DPMA vom

30. Januar 2023 aufzuheben.

Mit gerichtlichem Schreiben vom 20. Oktober 2023 ist die Beschwerdeführerin unter

Beifügung von Recherchebelegen (Anlagen 1 bis 37, Bl. 22 – 59 GA) auf die Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die gemäß §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig,

aber unbegründet.

1. Der Eintragung der angemeldeten Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ als

Marke für die beanspruchten Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 steht das

Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen

a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke

innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel

aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als

von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren

oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet

(EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018,

932 Rdnr. 7 – #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 – Pippi-Langstrumpf-Marke;

GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin,

die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu

gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung

durch Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen

jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft

genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-

Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes

Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es

ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen

(EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 – Pippi-Langstrumpf-Marke).

Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 – Aus Akten werden Fakten) sind

einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die

Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen

und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen

ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen

Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 – grill meister).

Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn

ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86

– Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 – #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11

– Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen

der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom

Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung –

stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH

a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 – Gute

Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch

Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt

ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres erfasst und

in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht (BGH

a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Hierfür reicht es aus,

dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und

Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine

sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein

Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004,

146 Rdnr. 32 – Wrigley/HABM [Doublemint]; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18

– HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren

Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig

sind. Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR

2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress).

b) Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1

MarkenG genügt die angemeldete Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ nicht.

Denn schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 4. Januar 2023, haben die angesprochenen breiten inländischen Verkehrskreise diese ohne besonderen gedanklichen

Aufwand nur als Bezeichnung irgendeiner Angebots- und Erbringungsstätte

exklusiver, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittener, qualitativ hochwertiger

Reise-, Transport-, Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Hotelreservierungsdienstleistungen, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst.

aa) Von den vorgenannten angemeldeten Diensten werden breite Verkehrskreise

angesprochen, nämlich sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame

und verständige Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 –

Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Windsurfing Chiemsee

[Chiemsee]), als auch Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene.

bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den deutschen Wörtern „Die“, „Manufaktur“,

„für“ und „Reisen“ zusammen.

aaa) Bei dem Bestandteil „Die“ handelt es sich um den bestimmten Artikel

im

Nominativ Singular.

bbb) Die Präposition „für“ dient u. a. der „Angabe des Ziels, Zwecks, Nutzens“ oder

der

„Angabe der Bestimmung, Zuordnung, Zugehörigkeit, Hinwendung“

(https://www.duden.de/rechtschreibung/fuer).

ccc) Das Substantiv „Reise“ bezeichnet die „[der Erreichung eines bestimmten Ziels

dienende]

Fortbewegung

über

eine

größere

Entfernung“

(https://www.duden.de/rechtschreibung/Reise).

ddd) Im ursprünglichen Sinne ist eine „Manufaktur“ (von lateinisch manus „Hand“,

und facere „erbauen, tun, machen, herstellen“) eine Produktionsstätte von Handwerkern verschiedener Professionen bzw. hochspezialisierter Teilarbeiter eines

Handwerks, deren unterschiedliche Arbeitsvorgänge die Fertigung eines gemeinsamen Endprodukts zum Ziel haben. Sie unterscheidet sich von einer Fabrik durch

eine geringfügigere maschinelle Ausrüstung und die überwiegende Arbeit mit der

Hand (https://de.wikipedia.org/wiki/Manufaktur).

(1) Das Nomen „Manufaktur“ steht aber nicht mehr nur für einen [vorindustriellen]

gewerblichen Großbetrieb, in dem Waren serienweise mit starker Spezialisierung

und Arbeitsteilung, aber doch im Wesentlichen in Handarbeit hergestellt werden,

sondern hat mittlerweile die lexikalisch nachweisbare Bedeutung „gewerblicher

Kleinbetrieb, in dem [stark spezialisierte] Produkte [im Wesentlichen oder teilweise]

in Handarbeit hergestellt werden, was zu einer hohen Qualität

führt“

(https://www.duden.de/rechtschreibung/Manufaktur). Durch die Verwendung dieses

Begriffs soll dabei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum

unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer

Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch

genommen werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 22/13 – Deutsche Manufakturen e. V.;

25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 28 W (pat) 107/07 – Menü-Manufaktur;

26 W (pat) 519/16 – GUSSMANUFAKTUR). Der moderne Begriff „Manufaktur“ im

Sinne von „Handfertigung“ wird daher mit Luxusgegenständen und Exklusivität

verbunden und gerne für hochpreisige Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (vgl.

BPatG 25 W (pat) 6/10 – BIOTEEMANUFAKTUR; 26 W (pat) 519/16

– GUSSMANUFAKTUR).

(2) Dieser Trend zur Betonung von Exklusivität, Individualität und Qualität durch die

Bezeichnung „Manufaktur“ ist den angesprochenen Verkehrskreisen im Warenbereich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt geläufig gewesen, wie

eine Internetrecherche gezeigt hat:

-

„Seit einigen Jahren erlebt der Begriff eine Renaissance. Er wird verbunden

mit Qualität und Exklusivität meist hochpreisiger Luxusgüter. Mercedes-Benz

unterhält die Maybach-Manufaktur, Volkswagen baut den Phaeton in der

Gläsernen Manufaktur. Das Einzelhandelsunternehmen Manufactum, das

mit dem Slogan „Es gibt sie noch, die guten Dinge“ wirbt, hat deutschlandweit

viele Fans. Hersteller von Uhren, Schmuck und Schokolade werben mit

„Manufaktur“ im Namen. (…) Immerhin 1000 Betriebe in Deutschland können

aber aufgrund ihrer Produktionspraktiken mit gutem Recht als Manufaktur

bezeichnet werden. Ihr Gesamtumsatz wird auf mehr als … Euro geschätzt.“

(4.3.2012,

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/handarbeit-made-ingermany-6698332.html, Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis, alle

nachfolgend genannten Anlagen sind solche zum gerichtlichen Hinweis);

-

„Deutsche Manufakturen stellen weltweit anerkannte, geschätzte und

begehrte Spitzenprodukte überwiegend

in Handarbeit am Standort

Deutschland

her.“

(25.9.2010,

https://www.sensorinstruments.de/company.php?subpage=13, Anlagen 2 und 2a);

-

„Die „Initiative Deutsche Manufakturen – Handmade-in-Germany“ vertritt

Unternehmen, die für eine besondere Wertigkeit stehen. Seit 2014 veranstaltet die Interessensgemeinschaft alljährlich „Tage der Manufakturen“.“

(28.9.2017, https://inventur-blog.de/qualitaet/qualitaet-beurteilen-initiativedeutsche-manufakturen/, Anlage 3);

-

„(…) Als Gegenmodell zur uniformen, vor allem effizienten Herstellungsweise

der industriellen Massenproduktion produzieren Manufakturen nicht für die

Wegwerfgesellschaft, sondern für „die kleine Charge“. Besondere Produkte

von außergewöhnlicher Qualität. Sorgfältiges Handwerk, das schwer kopierbar ist und kaum auf vergleichbarem Niveau in großen Serien hergestellt

werden kann. Diese hochwertigen Produkte sind nicht Luxus im Sinne verschwenderischer Opulenz. Sie sind vielmehr in ihrer Wertigkeit und

Schönheit als natürliche Alternative zur Massenproduktion zu begreifen. Sie

bereichern unser Leben, in dem ihr Nutzen über die unmittelbare Gebrauchsfunktion hinausgeht.“

(2.2.2019, https://www.deutsche-manufakturenstrasse.de/news/die-deutsche-manufakturenstrasse-als-unesco-kulturerbe/,

Anlagen 4 und 4a);

-

„Manufaktur-Qualität bedeutet für uns mehr als eine sehr ordentliche

Fertigung. Sie bedeutet auch Qualität der Rohstoffe und der Lieferanten. Und

Verantwortung gegenüber den Menschen und unserem Produkt. Mit Liebe

zum Detail (…)“ (7.10.2022, https://www.akustikbild-manufaktur.de/schallabsorber-akustikbild-anfertigung-individuell/, Anlage 5);

-

„MANUFAKTUR - Unser Handwerk ist vom Feinsten (…) immer verbindet

uns der Anspruch, es bis ins Detail gut zu machen. Handarbeit ist ein

wichtiger

Bestandteil

unseres

Arbeitsalltags.“

(23.7.2019,

https://www.niesmann-bischoff.com/de/manufaktur/, Anlage 6);

-

„Jeder, der bereits einen Rundgang durch unsere alte Manufaktur gemacht

hat, weiss was es bedeutet überlieferte Werte zeitgemäß in die Neuzeit zu

transportieren. Schließlich kommt echte Qualität nicht von ungefähr, sondern

ist

das Wertefundament

unseres

Schaffens.“

(15.1.2021,

https://www.weberei-hohenberger.de/manufaktur/qualitaet-seit-1884/,

Anlage 7);

-

„Heute versteht man unter Manufaktur wertige Handwerkskunst, verbürgte

Qualität,

Luxusgut

und

Exklusivität.“

(29.3.2009,

https://www.asmo.de/service/service/manufaktur/, Anlage 8).

(3) In diesem Sinne ist der Begriff „Manufaktur“ aber auch im Dienstleistungsbereich

schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldetag verwendet worden:

-

„Daran, dass sich Schuhmacher, Eisdielen und Optiker Manufaktur nennen,

hat man sich ja gewöhnt. Inzwischen sind diese Firmennamen jedoch von

den irgendwie handwerklich Tätigen auf sämtliche Arten von Firmen

übergesprungen.“

(17.12.2015,

https://www.zeit.de/zeitmagazin/2015/51/manufakturen-kunst-handwerk-handarbeit, Anlage 9; dazu

auch:

28.2.2016,

https://manufakturen-blog.de/zeitmagazin-kritisiertmissbraeuchliche-nutzung-des-manufaktur-begriffs-durch-dienstleister-zurecht/, Anlage 10);

-

„Eine Manufaktur liefert Waren und Dienstleistungen, die ihren Preis wert und

somit preiswert sind - Der Begriff Manufaktur, besonders die Handfertigung,

wird heute mit hoher Qualität, Luxusgegenständen und Exklusivität

verbunden.“

(14.8.2020,

https://magazinmedien.de/manufacturing_kreativ_medienbranche/, Anlage 11);

-

„(…) Die Service-Manufaktur‘ wird eröffnet (…) Das Konzept ist innovativ und

lädt zum Mitmachen ein: es hilft damit bayerischen Unternehmen, neue

Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen und ihre

internationale Wettbewerbsfähigkeit

zu

erhöhen.“

(19.5.2014,

https://www.bayern.de/josephs-die-service-manufaktur-wird-eroeffnet/,

Anlage 12);

-

„Neben der Herstellung eigener Produkte, bieten wir als Manufaktur auch

Dienstleistungen

für

„Klein-“ sowie Großkunden an“

(22.6.2019,

https://www.snoek-naturprodukte.de/leistungen.html, Anlage 13);

-

„Manufaktur-Dienstleistungen - In einer eigenen Abteilung können wir über

die Auslieferung hinausgehende Wünsche erfüllen. So übernehmen wir

zahlreiche Dienstleistungen (…)“ (20.5.2022, https://lkg.eu/unser-unternehmen/manufaktur-dienstleistungen/, Anlage 14);

-

„(…) beschreiten wir von der Energie.Manufaktur neue Wege in Sachen

Energieversorgung und übernehmen aktiv Verantwortung im Rahmen der

Energiewende. Mit unserem stetigen Ausbau eigener Erzeugungsanlagen

haben wir den Anspruch, zu den nachhaltigsten Stromanbietern Deutschlands zu gehören und bringen mit der DREWAG als traditionelles Stadtwerk

das Know-how eines verlässlichen Energiedienstleisters mit.“ (28.9.2021,

https://www.energiemanufaktur.net/die-energiemanufaktur/, Anlage 15);

-

„Den Begriff Manufaktur im Sinne von Handfertigung verbinden wir mit hoher

Qualität, Luxus

für Haut & Haar und Exklusivität.“

(14.10.2015,

https://www.haarmanufaktur-dresden.de/, Anlage 16);

-

„Dienstleistung ist Arbeit von Menschen, am Menschen, mit Menschen. Für

uns ist es die schönste Art von Arbeit. (…) Die Coaching Manufaktur steht

für außergewöhnliche effiziente und effektive Coachingformate.“ (23.9.2020,

https://www.cotur.de/leistungen/, Anlage 17);

-

„Mit der Finanzmanufaktur stellen wir Ihnen unser Handwerk der Finanzplanung als erstklassige Dienstleistung in allen Bereichen zur Verfügung“

(1.10.2022, https://www.finanzmanufaktur.com/dienstleistung/, Anlage 18);

-

„Die Manufaktur für Ihr Vermögen - In einer guten Manufaktur wird jedes

Stück sorgsam und mit Augenmaß gefertigt. Dies trifft auch auf die Finanzdienstleistung in der InvestManufaktur zu.“ (27.8.2018, https://investmanufaktur.de/, Anlage 19);

- Auch die ungewöhnliche Verwendung als „Manufaktur für Beziehungsgestaltung“ zeigt, wie gebräuchlich die Bezeichnung „Manufaktur“ für das

Anbieten einer Dienstleistung bereits ist (27.2.2013, https://www.firmenpresse.de/pressinfo823965/manufaktur-fuer-beziehungsgestaltung-gloriabraeunlich.html, Anlage 20).

(4) Selbst beim vergleichbaren Begriff „Werkstatt“ ist der Verkehr seit langem daran

gewöhnt, dass dieser – insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten

Bestandteilen – nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und

den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade

auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20

– Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 – Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat)

135/07 – Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 – Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10

– Medienwerkstatt - Coburg).

cc) In der Gesamtheit bedeutet die Wortverbindung „Die Manufaktur für Reisen“

„irgendein gewerblicher Kleinbetrieb, in dem qualitativ hochwertige, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene Reisen angeboten werden“.

aaa) In diesem Sinne versteht auch die Beschwerdeführerin ihr Anmeldezeichen,

weil sie nach ihrem Geschäftskonzept nicht „Urlaub von der Stange“, sondern

„besondere/individuell

nach

Kundenwunsch

zusammengestellte/exklusive/handverlesene Reisen“ anbietet (12.9.2022, https://www.reisevor9.de/marketing/neue-aer-marke-reisemanufaktur-steht-in-den-startloechern,

Anlage

21;

Homepage der Anmelderin: https://www.aer.coop/, Anlage 22; Seite 3 der

Beschwerdeschrift).

bbb) Hinzu kommt, dass auch der Begriff „Reisemanufaktur“ schon lange vor dem

Anmeldezeitpunkt als Sachhinweis auf eine Stätte, die individuelle, erlesene Reisedienstleistungen konzipiert, zusammenstellt, organisiert und anbietet, weit verbreitet

gewesen ist:

- Das Unternehmen „INTI Tours“ wirbt jedenfalls seit dem Jahr 2019 mit:

„Vertrauen Sie uns "Ihre schönste Zeit des Jahres" an. Mit Fachkompetenz

und Liebe zum Detail wird in unserer Reisemanufaktur Ihre Wunschreise

kreiert.“ (4.5.2019, https://www.inti-tours.de/, Anlage 23);

-

„Seit nun 25 Jahren setzt sich Reisen mit Sinnen für einen ökologisch

verträglichen und kulturell sensitiven Tourismus ein. Ihr sozial und ökologisch

faires Engagement manifestierte die Reisemanufaktur im Laufe der Jahre

neben dem eigenen nachhaltigen Ansatz

ihrer Reisen sowie des

Unternehmens

im Allgemeinen

(…)“

(4.3.2020, https://www.forumcsr.net/News/14354/REISEN-MIT-SINNEN-feiert-25-Jubilaeum.html,

Anlage 24, und 7.9.2020, https://www.reisenmitsinnen.de/blog/ist-reiseluststaerker-als-corona-reisen-mit-sinnen-umfrage-belegt-die-sehnsucht-nachurlaub/, Anlagen 25 und 25a);

-

„(…) Gründer und Geschäftsführer der Luxus-Reisemanufaktur art of travel,

über die Kunst, die Erwartungen des Kunden zu übertreffen oder ihm

manchmal auch die Stirn zu bieten“ (7.5.2021, https://luxury-insights.com/artof-travel-norbert-pokorny-ueber-die-kunst-der-massgeschneiderten-luxusreise/, Anlage 26);

-

„Wir, die Fairlines Flug- & Reisevermittlung GmbH, sind eine

Reisemanufaktur, in der Beratungsqualität genauso im Vordergrund steht,

wie die Verantwortung

für eine

faire Reisezukunft.“

(29.6.2022,

https://www.fairlines.de/jobs.html, Anlage 27);

-

„Wir gründeten eine Reisemanufaktur in diese wunderbare Region“ und

„unserer neuen beruflichen Tätigkeit mit unserer Reisemanufaktur

feingereist“

(7.2.2021,

https://meinfrankreich.com/caren-meyer_heikeengwicht/, Anlagen 28 und 28a);

-

„Wir betrachten das zu schnürende Paket wie eine Reisemanufaktur. Es baut

sich aus vielen Details auf. Im Focus steht Ihr individuellen Reiseerlebnis.“

(26.7.2021, https://freizeit-erleben.com/individualfahrt/, Anlage 29);

-

„Mr. Food & Travel ist: (…) eine individuelle Reisemanufaktur.“ (8.12.2022,

https://mrfoodandtravel.com/about-us/, Anlage 30);

-

„365°reisen ist eine Reisemanufaktur für Individualreisen, Best Ager 50+,

Seniorenreisen und betreutes Reisen“ (2.6.2017, http://finanzierung-ohnebank.de/htm/de/html/print_article.php?ido=1095&idov=19818, Anlage 31,

und

21.8.2018,

http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=524,

Anlage 32);

-

„Die Aschenbrenner Reisewelt! … Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit und genau

aus diesem Grund wollen wir Ihre persönliche Vorstellung einer Traumreise

wahr werden lassen. Lernen Sie mit Aschenbrenner Reisen die Vielfalt

unserer Welt kennen – und das in bester Gesellschaft. Wir als Familienunternehmen schreiben Werte wie persönlichen Kontakt und Kundennähe

immer noch groß. Als Reisemanufaktur entwerfen wir für Sie genau die

Reise,

die

perfekt

zu

Ihnen

passt.“ …“

(23.6.2021,

https://web.archive.org/web/20210623150437/https://www.aschenbrenner.d

e/ueber-uns/, Anlage 33).

ccc) Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht deshalb geboten, weil das

Kompositum „Reisemanufaktur“ als Präpositionalkonstruktion „Die Manufaktur für

Reisen“ ausgedrückt wird. Denn insoweit besteht nur ein marginaler grammatikalischer, aber kein inhaltlicher Unterschied. Vergleichbare Präpositionalkonstruktionen mit dem Begriff „Manufaktur“ sind schon vor dem 4. Januar 2023 üblich

gewesen:

-

„Die Manufaktur für Grünes“ (19.3.2021, https://www.blumen-dorn.de/,

Anlage 34);

-

„Die Manufaktur

für

Innenausbau“

(26.11.2022, https://www.spreenkoester.de/manufaktur/, Anlage 35);

-

„haustuermanufaktur.de (…) Manufaktur für Haustüren“ (3.2.2017,

https://www.haustuermanufaktur.de/brosch-haustuer-manufaktur, Anlage

37).

dd) Aus Sicht des angesprochenen inländischen Publikums hat sich die Wortfolge

„Die Manufaktur für Reisen“ daher zum maßgeblichen Anmeldezeitpunkt in einer

sprach- und werbeüblichen Aneinanderreihung mehrerer Begriffe zu einem

schlagwortartigen, unmittelbar beschreibenden Hinweis auf den Erbringungsort und

den Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen erschöpft, sie ist aber nicht

im markenrechtlichen Sinne als kennzeichnend aufgefasst worden.

aaa) Das Anmeldezeichen bringt lediglich zum Ausdruck, dass die in Klasse 39

beanspruchten Dienstleistungen

„Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisation von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reservierungsdienste [Reisen]; Reservierung und

Buchung von Transportdienstleistungen“

von irgendeinem Unternehmen angeboten und erbracht werden, das sich auf

exklusive, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige

Reise- und Reisevermittlungs- sowie Transportdienste spezialisiert hat.

bbb) Dies gilt auch für die in Klasse 41 angemeldeten Dienstleistungen

„Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisation und

Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvorverkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen“,

weil diese als Teil einer von irgendeiner Manufaktur für Reisen nach Kundenwunsch

konzipierten und organisierten, besonders hochwertigen Reise nachgefragt werden

können.

ccc) Die in Klasse 43 beanspruchten Dienstleistungen „Hotelreservierungsdienste;

Über das Internet zur Verfügung gestellte Hotelreservierungsdienste“ werden bei

der Erbringung von Reisedienstleistungen typischerweise und damit auch im

Rahmen einer individualisierten, hochwertigen Reise in Anspruch genommen. Da

Hotelreservierungen auch häufig unter Verwendung eines Internetportals vermittelt

werden, gibt das angemeldete Wortzeichen „Die Manufaktur für Reisen“ im Zusammenhang mit diesen Diensten daher lediglich den realen oder virtuellen Ort an, an

dem eine individuelle und hochwertige Übernachtungsmöglichkeit vorgemerkt und

gebucht werden kann bzw. an dem sich Anbieter und Nachfrager von – möglichst

qualitativ wertvollen – Hotelreservierungen begegnen.

ee) Auch wenn es sich bei der Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“ um eine

Wortneuschöpfung handelt, fehlt es dem Anmeldezeichen an Besonderheiten in

syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen und hinreichend weit von der Sachangabe wegführen

(EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 – Koninklijke KPN Nederland NV/Benelux-

Merkenbureau [Postkantoor]; GRUR 2004, 680 Rdnr. 39 - 41 – Campina

Melkunie/Benelux-Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 – My

World). Denn sie ist sprachüblich und grammatikalisch korrekt zusammengesetzt.

Ein von der Summe der Einzelbestandteile hinreichend abweichender Gesamteindruck fehlt (EuGH a. a. O. Rdnr. 40 – Campina Melkunie/Benelux-Merkenbureau

[BIOMILD]). Vielmehr geht die Zusammenstellung insgesamt nicht über einen die

angemeldeten Dienstleistungen beschreibenden Aussagegehalt der Einzelbestandteile hinaus.

ff) Allein der Umstand, dass die angemeldete Wortfolge „Die Manufaktur für Reisen“

anders

als

z. B.

Tabakmanufaktur

oder Porzellanmanufaktur

(https://www.duden.de/rechtschreibung/Tabakmanufaktur

und

https://www.duden.de/suchen/dudenonline/Porzellanmanufaktur) – lexikalisch nicht

nachweisbar ist, steht der Annahme des Schutzhindernisses nicht entgegen. Der

Verkehr ist daran gewöhnt, im Geschäftsleben ständig mit neuen Begriffen

konfrontiert zu werden, durch die ihm sachbezogene Informationen vermittelt

werden sollen. Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber

gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019,

356

– Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16

– DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 – Traumtomaten).

gg) Soweit dem Anmeldezeichen nicht konkret entnommen werden kann, ob es sich

bei dem Begriff „Manufaktur“ um die Betriebsstätte selbst oder ein besonderes

Qualitätsniveau der beanspruchten Dienstleistungen handelt, vermag dies nichts an

der tatsächlichen Beschreibungseignung des Zeichens zu ändern. Denn die

Annahme einer beschreibenden Bedeutung eines Begriffs setzt nicht voraus, dass

die Bezeichnung feste begriffliche Konturen erlangt und sich damit eine einhellige

Auffassung zum Sinngehalt herausgebildet hat. Von einem beschreibenden Begriff

kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene

Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der

möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH a. a. O

– HABM/Wrigley [Doublemint]; a. a. O. Rdnr. 38 – 42 – Campina Melkunie/Benelux-

Merkenbureau [BIOMILD]; BGH GRUR 2017, 520 Rdnr. 32 – MICRO COTTON;

GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 – Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569, Rdnr. 18 – HOT;

GRUR 2013, 522, Rdnr. 13 – Deutschlands schönste Seiten). Vorliegend ist sowohl

der Hinweis auf den Erbringungsort der Dienstleistungen als auch auf deren

besondere Qualität als beschreibend einzustufen.

2. Da schon das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, kann

dahinstehen, ob das angemeldete Zeichen darüber hinaus gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2

MarkenG zum Anmeldezeitpunkt für die in Rede stehenden Dienstleistungen

freihaltungsbedürftig gewesen ist.

III.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nur gegeben, wenn gerügt wird, dass

1.

2.

3.

4.

5.

das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,

bei dem Beschluss eine Richterin oder ein Richter mitgewirkt haben, die von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt waren,

einer beteiligten Person das rechtliche Gehör versagt war,

eine beteiligte Person im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat,

der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind, oder

6.

der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.

Die Rechtsbeschwerdeschrift muss von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Kortge

Kätker

Wagner