Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

GebOLandw

Volltext

Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 ( GVBl. I S. 246) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft:

§ 1

Gebührentarif

Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben.

§ 2

Mehrfache Amtshandlungen

Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.

§ 3

Gebührenbemessung

(1) Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zugrunde zu legen:

für Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 81,00 EUR

für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 64,00 EUR

für Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 51,00 EUR

für sonstige Angestellte 40,00 EUR.

Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.

(2) Soweit die Leistungen nach dieser Gebührenordnung umsatzsteuerpflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

§ 4

Gebühren in besonderen Fällen

Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 5

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd vom 17. Juli 2007 ( GVBl. II S. 314), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Mai 2012 (GVBl. II Nr. 38) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 11. Juli 2014

Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft

Jörg Vogelsänger

Anlage 1

(zu § 1)

Allgemeine Gebühren

Inhaltsübersicht (Überschriften in Kurzform)

1

Allgemeine Gebühren

1.1

Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse

1.2

Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien - soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet

1.3

Vervielfältigung von Karten

1.4

Nutzung von Diensträumen

1.5

Akteneinsicht

1.6

Sonstiges

Gebührentarif

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr (EUR)

1

Allgemeine Gebühren

1.1

Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse

1.1.1

Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen

2,5 bis 25

1.1.2

Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw., je Seite

1 bis 2,5

1.1.3

sonstige Bescheinigungen, Urkunden

1 bis 51

1.1.4

Zeugnisse (z. B. Ursprungszeugnisse)

1 bis 25

1.2

Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien – soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet

1.2.1

für die ersten 50 Seiten DIN-A4, schwarz-weiß, je Seite

0,5

1.2.2

jede weitere Seite

0,15

1.2.3

für Seiten im Format DIN-A3, je Seite

1

1.2.4

Farbkopien, je Seite

1 bis 5

1.2.5

Erstellung von Fotodokumentationen oder Lichtbildmappen

nach Aufwand,

mindestens aber 10

1.2.6

Überlassung von elektronischen Daten

je Datei 2,5,

je Vorgang

höchstens 41

1.3

Vervielfältigung von Karten

1.3.1

als Schwarz-Weiß-Kopie

DIN-A4

DIN-A3

DIN-A2

DIN-A1

DIN-A0

0,5

1

2

4

8

1.3.2

als Farbkopie oder Computerausdruck

bis DIN-A3

größer als DIN-A3

5

8

1.3.3

Überlassung als elektronische Datei

je Datei 2,5,

je Vorgang

höchstens 41

1.4

Nutzung von Diensträumen, je angefangene Stunde

Anfallende Reinigungskosten sind gesondert in Rechnung zu stellen. Für die Nutzung von technischen Geräten sind je nach Ausstattung und Grad der Beanspruchung weitere Zuschläge zu erheben.

15,5

1.5

Akteneinsicht (nach § 29 VwVfG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VwVfGBbg, Übermittlung von Informationen)

1.5.1

Übersendung einer in Papierform geführten Akte im Original auf Antrag

12

1.5.2

Übersendung einer elektronisch geführten Akte in Papierform auf Antrag

12, zuzüglich der Gebühr nach Tarifstelle 1.2

1.5.3

Übersendung einer elektronisch geführten Akte als Datei auf Antrag

entsprechend Tarifstelle 1.2.6

1.6

Sonstiges

1.6.1

Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen für Dritte

Gebühr richtet sich hinsichtlich der Fahrkosten je Kilometer nach den Sätzen gemäß Anlage 5 zu Nummer 10.3 der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie

1.6.2

Rechtsbehelfe

1.6.2.1

bei Drittwidersprüchen

26 bis 1 023

1.6.2.2

bei Widersprüchen gegen Kostenentscheidungen

Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 3 GebGBbg

1.6.2.3

bei Widerspruch durch den Adressaten der Sachentscheidung

Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 1 GebGBbg

1.6.3

Entscheidung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen, soweit nicht mit der Hauptentscheidung verbunden

26 bis 2 556

1.6.4

sonstige Amtshandlungen

1.6.4.1

Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen Interesse dienen

0 bis 1 000

Anlage 2

(zu § 1)

Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

Inhaltsübersicht (Überschrift in Kurzform)

1

Ökologischer Landbau

1.1

Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

1.2

Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007

1.3

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

2

Tierzucht und -haltung

2.1

Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen

2.2

Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen

2.3

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation

2.4

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

2.5

Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden

2.6

Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung oder Embryotransfer

2.7

Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

2.8

Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

3

Pflanzenschutz

3.1

Prüfung von Pflanzenschutzmitteln

3.2

phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern

3.3

Warndienst

3.4

Sachkunde im Pflanzenschutz

3.5

Pflanzenschutztechnik

3.6

Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.7

Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.8

Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken

3.9

Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)

4

Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik

4.1

nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)

4.2

nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)

4.3

phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser

5

Waldrechtliche Angelegenheiten

5.1

Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten

5.2

Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

5.3

Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

5.4

Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

5.5

Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

5.6

Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen

6

Jagdrechtliche Angelegenheiten

6.1

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)

6.2

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

6.3

sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen

6.4

aufgehoben

6.5

aufgehoben

7

Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

7.1

Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte

7.2

Erteilung schriftlicher Auskünfte

7.3

Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten

7.4

Gewährung von Akteneinsicht

7.5

Auslagen

8

Weinrechtliche Angelegenheiten

8.1

Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer

8.2

aufgehoben

9

Öffentliche Bestellung von Probenehmern

9.1

Antragsgebühr

9.2

Bestellungsgebühr

9.3

Wiederbestellung früherer Sachverständiger

9.4

Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet

9.5

Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer

9.6

Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer

10

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

10.1

Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)

10.2

Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

10.3

Fortbildungsprüfungen

10.4

Wiederholung von Prüfungen

10.5

Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG

10.6

Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)

11

Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)

11.1

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.2

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.3

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz

11.4

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 19)

12

Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)

12.1

Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG

12.2

Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG

13

Fischerei

13.1

Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)

13.2

Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

13.3

Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung

14

Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

14.1

Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG

14.2

Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)

15

Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)

15.1

Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG

15.2

Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG

15.3

Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)

15.4

Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

15.5

Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

15.6

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV

15.7

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV

15.8

Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV

15.9

Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV

15.10

Anerkennung von Düngeberatern nach § 9 Absatz 4 DüV und § 6 Absatz 5 Stoffstrombilanzverordnung

15.11

Anordnung zur Teilnahme an einer anerkannten Düngeberatung nach § 9 Absatz 4 DüV

16

Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

16.1

Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891

16.2

Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011

16.3

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.4

gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse

16.5

gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter

16.6

gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrolle

16.7

Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung

16.8

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)

16.9

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.10

Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)

17

Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)

18

Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Gebührentarif

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr (EUR)

1

Ökologischer Landbau

1.1

Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 in der jeweils geltenden Fassung

1.1.1

Feststellung einer Unregelmäßigkeit und daraus folgende Anordnung nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 1

130 bis 2 000

1.1.2

Untersagung der Vermarktung von Erzeugnissen mit einem Bezug auf die ökologische/biologische Produktion nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 2

130 bis 2 000

1.2

Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der jeweils geltenden Fassung

1.2.1

Erhöhung der Prozentsätze nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere (Büffel, Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein) nach Artikel 9 Absatz 4

70 bis 300

1.2.2

Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Artikel 18 Absatz 1

70 bis 300

1.2.3

Gestattung der Parallelproduktion in Aquakultur nach Artikel 25c Absatz 1 oder 2

70 bis 300

1.2.4

Zulassung der Verwendung von natürlichen Farben und natürlichen Überzugstoffen für saisonales dekoratives Färben von Eiern nach Artikel 27 Absatz 4

70 bis 300

1.2.5

Anerkennung von Umstellungszeiträumen nach Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a oder Buchstabe b

je Einzelfall

70 bis 300

1.2.6

Verlängerung des Umstellungszeitraums nach Artikel 36 Absatz 3

70 bis 300

1.2.7

Verkürzung des Umstellungszeitraums nach Artikel 36 Absatz 4

70 bis 300

1.2.8

Verkürzung des Umstellungszeitraums nach Artikel 37 Absatz 2

70 bis 400

1.2.9

rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen in der Aquakultur nach Artikel 38a Absatz 2

70 bis 300

1.2.10

Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Artikel 39

70 bis 300

1.2.11

Genehmigung der Parallelerzeugung nach Artikel 40 Absatz 2

70 bis 300

1.2.12

Genehmigung der Einstellung von Geflügel nach Artikel 42

70 bis 300

1.2.13

Genehmigung Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 Buchstabe d

70 bis 300

1.2.14

Genehmigung einzelner Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Artikel 47 Buchstabe a, b, c oder Buchstabe d

keine Gebühr

1.2.15

aufgehoben

1.2.16

Verwendung naturidentischer Vitamine A, D und E nach Anhang VI Ziffer 3 Buchstabe a 3. Spiegelstrich

70 bis 300

1.2.17

Verwendung von Natriumnitrit nach Anhang VIII Abschnitt A Fußnote 1

70 bis 300

Anmerkung zu den Tarifstellen 1.2.1 bis 1.2.17

Die Gebührenpflicht umfasst auch die Ablehnung der beantragten Amtshandlung sowie die Aufhebung von Anerkennungen, Genehmigungen, Prüfungsergebnissen, Zulassungen oder Zustimmungen.

1.3

Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biolo-

gische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

1.3.1

Feststellung von Verstößen und daraus folgende Anordnungen nach Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 42

64 bis 500

1.3.2

Genehmigung des Einsatzes von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial (ausgenommen Sämlinge) in ökologischen/biologischen Produktionseinheiten gemäß Anhang II Teil I Pkt. 1.8.5.1

64 bis 500

1.3.3

Genehmigung zur Erhöhung der Prozentsätze nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere (Büffel, Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein) gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.4.3

64 bis 500

1.3.4

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Tieren (Rinder, Pferde, Geweihträger, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen) in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.4

64 bis 500

1.3.5

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Zuchttieren (nichtökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturzuchttiere, Zuchttiere, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN stehen, wild gefangene Zuchttierarten) in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe d

64 bis 500

1.3.6

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Fischbrut, Krebstierlarven in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe e Teil II

64 bis 500

1.3.7

Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Muschelsaat aus Wildbeständen in einer ökologischen/biologischen Produk-

tionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.2.1 Buchstabe d

64 bis 500

1.3.8

Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Anhang II Teil IV Pkt. 1.7.8

64 bis 500

1.3.9

Genehmigung der Anbindehaltung in Betrieben (mit höchstens 50 Tieren) nach Anhang II Teil II Pkt. 1.7.5

64 bis 500

1.3.10

Festlegung/Genehmigung der Einstallung von ökologischem/biologischem Geflügel gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.3

64 bis 500

1.3.11

Verlängerung des Umstellungszeitraums von Flächen nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.2

64 bis 500

1.3.12

Verkürzung des Umstellungszeitraums von Flächen gemäß der Erwägungsgründe Nr. 21 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 3

64 bis 500

1.3.13

Genehmigung zur Behandlung der ökologischen/biologischen Flächen mit einem unzulässigen Erzeugnis oder Stoff zu wissenschaftlichen Zwecken nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.3 Buchstabe b

64 bis 500

1.3.14

Genehmigung zur Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Anhang II Teil 1 Pkt. 1.8.5.1

64 bis 500

1.3.15

Prüfaufträge und Genehmigungen gemäß der Richtlinien und Leitlinien für zusätzliche behördliche Kontrollen von Produkten von der Kommission/Kommissionsdienststelle genannten Länder in der jeweils geltenden Fassung

64 bis 500

2

Tierzucht und -haltung

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/1012 des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial in Verbindung mit dem Tierzuchtgesetz (TierZG)

2.1

Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen

2.1.1

Anerkennung eines Zuchtverbandes nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 600

2.1.2

Anerkennung eines Zuchtunternehmens nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 2 600

2.1.3

Entfristung oder Verlängerung einer befristeten Anerkennung eines Zuchtverbandes oder eines Zuchtunternehmens nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 400

2.1.4

Zustimmung zur Änderung der Angaben und Anforderungen nach § 4 Absatz 4 TierZG in Verbindung mit Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 100

2.2

Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/1012

2.2.1

Genehmigung von Zuchtprogrammen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 600

2.2.2

Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 100

2.2.3

Entfristung der Genehmigung eines Zuchtprogrammes nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012

100 bis 1 400

2.3

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation

2.3.1

Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation nach § 18 TierZG

2.3.1.1

für Rinder, Schweine und Pferde

500 bis 1 600

2.3.1.2

für Schafe und Ziegen

100 bis 300

2.3.2

Erteilung der Erlaubnis zur Gewinnung von Samen außerhalb einer Besamungsstation nach § 14 Absatz 3 Satz 3 TierZG

2.3.2.1

für Rinder, Schweine und Pferde

150 bis 450

2.3.2.2

für Schafe und Ziegen

50

2.4

Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit

2.4.1

Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit nach § 18 TierZG

150 bis 550

2.5

Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden

2.5.1

Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG

100 bis 300

2.5.2

Erlaubniserteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG

50 bis 100

2.6

Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 15 Absatz 2 und für Embryotransfer nach § 17 Absatz 1 TierZG

2.6.1

für Besamungsbeauftragte

10

2.6.2

für Eigenbestandsbesamer oder Embryonentransferberechtigung

5

2.7

Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

50

2.8

Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

2.8.1

Erteilung einer Erlaubnis als Buchmacher nach § 2 Absatz 1 RennwLottG

100 bis 600, für ein Jahr

mindestens 100

2.8.2

Erteilung einer Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen

30 bis 300, für ein Jahr

mindestens 30

2.8.3

Ausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraums, auf den sich die Erlaubnis erstreckt

30

2.8.4

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, je Renntag

20

2.8.5

Erteilung der Erlaubnis zur Annahme von Wetten für Rennen außerhalb der Rennbahn durch den Rennverein

25 bis 200

2.8.6

Änderung oder Ergänzung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators

20 bis 100

3

Pflanzenschutz

3.1

Prüfung von Pflanzenschutzmitteln

3.1.1

Mittel für den Ackerbau

3.1.1.1

Fungizide

3.1.1.1.1

Saatgutbehandlungsmittel

3.1.1.1.1.1

im Freiland gegen

3.1.1.1.1.1.1

Brandkrankheiten an Getreide

1 232

3.1.1.1.1.1.2

Streifenkrankheit an Getreide

880

3.1.1.1.1.1.3

Typhula-Fäule an Getreide

1 232

3.1.1.1.1.1.4

Schwarzbeinigkeit an Getreide

1 680

3.1.1.1.1.1.5

sonstige Pilzkrankheiten an Getreide (Frühbefall)

1 344

3.1.1.1.1.1.6

Auflaufkrankheiten, insbesondere Rhizoctonia solani an Kartoffeln

2 072

3.1.1.1.1.2

im Gewächshaus gegen

3.1.1.1.1.2.1

Fusarium nivale, Fusarium culmorum, Septoria nodorum an Getreide

896

3.1.1.1.1.2.2

Auflaufkrankheiten bei Rüben, Raps, Mais, Leguminosen

896

3.1.1.1.1.3

Prüfung von Saatgutbehandlungsmitteln

3.1.1.1.1.3.1

Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft ohne Lagerung

504

3.1.1.1.1.3.2

Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft mit Lagerung

1 008

3.1.1.1.1.3.3

künstliche Infektion von Krankheiten an Getreide

448

3.1.1.1.2

Spritzmittel gegen

3.1.1.1.2.1

Halmbasiserkrankungen an Getreide

1 568

3.1.1.1.2.2

Blattkrankheiten und Ährenkrankheiten an Getreide

1 344

3.1.1.1.2.3

Echten Mehltau, Rostkrankheiten, Cercospora, Ramularia an Rüben

1 344

3.1.1.1.2.4

Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen)

2 072

3.1.1.1.2.5

Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen), gesonderte Pflanzung

2 968

3.1.1.1.2.6

Krankheiten an Raps (Phoma, Alternaria, Sclerotinia)

1 568

3.1.1.1.2.7

Botrytis Ascochyta an Leguminosen

1 232

3.1.1.1.2.8

Krankheiten an Sonnenblumen

1 232

3.1.1.1.2.9

Krankheiten an Mais

1 456

3.1.1.2

Insektizide

3.1.1.2.1

Saatgutbehandlungsmittel

1 232

3.1.1.2.2

Spritzmittel

3.1.1.2.2.1

in Hackfrüchten gegen

3.1.1.2.2.1.1

beißende Insekten

1 344

3.1.1.2.2.1.2

saugende Insekten

2 240

3.1.1.2.2.1.3

Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Kartoffeln einschließlich Gesundheitsprüfung auf zwei Virusarten

4 760

3.1.1.2.2.1.4

Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Rüben

2 240

3.1.1.2.2.1.5

Moosknopfkäfer

2 240

3.1.1.2.2.1.6

Rübenfliege

1 400

3.1.1.2.2.1.7

Rübenblattwanze

1 512

3.1.1.2.2.1.8

Collembolen

1 512

3.1.1.2.2.1.9

Drahtwurm

2 800

3.1.1.2.2.2

im Mais und Getreide gegen

3.1.1.2.2.2.1

beißende Insekten

1 680

3.1.1.2.2.2.2

saugende Insekten

2 240

3.1.1.2.2.2.3

Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen

2520

3.1.1.2.2.2.4

Weizengallmücke

3 024

3.1.1.2.2.2.5

Brachfliege

2 800

3.1.1.2.2.2.6

Drahtwurm in Getreide und Mais

2 800

3.1.1.2.2.2.7

Maiszünsler

2 184

3.1.1.2.2.2.8

Fritfliege

1 904

3.1.1.2.2.2.9

Tipula-Larven an Mais

1 904

3.1.1.2.2.3

in Ölpflanzen und Faserpflanzen gegen

3.1.1.2.2.3.1

Rapserdfloh

3 640

3.1.1.2.2.3.2

andere Erdfloharten

1 344

3.1.1.2.2.3.3

Rapsglanzkäfer

2 296

3.1.1.2.2.3.4

Stängelschädlinge am Raps

2 464

3.1.1.2.2.3.5

Schotenschädlinge am Raps

2 520

3.1.1.2.2.3.6

Rübsenblattwespe, Kohlmotte und Gammaeule

1 904

3.1.1.2.2.3.7

Kleine Kohlfliege an Raps

1 904

3.1.1.2.2.3.8

Blattläuse

2 240

3.1.1.2.2.4

in Leguminosen gegen

3.1.1.2.2.4.1

saugende Insekten

2 240

3.1.1.2.2.4.2

Blattrandkäfer

1 680

3.1.1.2.2.4.3

Erbsenwickler an Erbsen

2 240

3.1.1.3

Herbizide in

3.1.1.3.1

Getreide und Mais

1 176

3.1.1.3.2

Kartoffeln

1 176

3.1.1.3.3

Futter- und Zuckerrüben

1 456

3.1.1.3.4

Ölpflanzen und Faserpflanzen

1 176

3.1.1.3.5

Körnerleguminosen

1 176

3.1.1.3.6

Feldfutterpflanzen einschließlich Gräsern zur Futternutzung bzw. zum Samenbau

1 288

3.1.1.3.7

Unkrautbekämpfung zwischen Anbauperioden von Kulturen

1 680

3.1.1.3.8

Herbizide gegen spezielle Schadpflanzen

1 288

3.1.1.4

Wachstumsregler zur

3.1.1.4.1

Ertragsbeeinflussung bei

3.1.1.4.1.1

Getreide und Ölfrüchten

1 232

3.1.1.4.1.2

Mais

1 848

3.1.1.4.1.3

Rüben und anderen Blattfrüchten

1 848

3.1.1.4.2

Halmfestigung im

3.1.1.4.2.1

Getreide

1 232

3.1.1.4.2.2

Mais

1 232

3.1.1.4.2.3

Sonnenblumen

1 232

3.1.1.4.2.4

Raps, einschließlich der Beeinflussung des Pflanzenaufbaus

1 232

3.1.1.4.3

Wuchshemmung von Gräsern

1 120

3.1.1.4.4

Krautabtötung von Kartoffeln zur Verhinderung der Virusabwanderung einschließlich Gesundheitsprüfung

2 800

3.1.1.4.5

Krautabtötung bei Kartoffeln ohne Knollenbonitur

1 176

3.1.1.4.6

Ernteerleichterung einschließlich Unkrautbekämpfung

2 352

3.1.1.4.7

Keimhemmung bei Kartoffeln

1 232

3.1.1.4.8

Brechung der Keimruhe bei Kartoffeln

1 176

3.1.1.4.9

Entblätterung im Samenbau

1 120

3.1.1.4.10

Abreifebeschleunigung in Ölfrüchten und Leguminosen

1 176

3.1.2

Mittel für das Grünland

3.1.2.1

Insektizide gegen Tipula-Larven und andere Bodeninsekten

3 920

3.1.2.2

Herbizide

1 512

3.1.2.3

Herbizide zur Grünlanderneuerung

1 680

3.1.3

Mittel für den Gemüsebau

3.1.3.1

Fungizide gegen

3.1.3.1.1

Auflaufkrankheiten bei Gemüsesaatgut

1 064

3.1.3.1.2

sonstige Schadpilze, max. fünf Behandlungen bzw. Bonituren

1 960

3.1.3.2

Insektizide gegen

3.1.3.2.1

beißende und saugende Insekten

2 240

3.1.3.2.2

bodenbürtige Insekten

1 736

3.1.3.2.3

Thripse an Freilandkulturen

2 800

3.1.3.3

Akarizide

2 688

3.1.3.4

Herbizide

1 456

3.1.3.5

Mittel in Champignonkulturen

2 520

3.1.4

Mittel für den Obstbau

3.1.4.1

Fungizide gegen

3.1.4.1.1

Kragenfäule an Apfel, Obstbaumkrebs und andere Rindenerkrankungen (zweijährige Prüfung)

2 464

3.1.4.1.2

Schorf an Kernobst

2 968

3.1.4.1.3

Echten Mehltau an Kernobst

2 464

3.1.4.1.4

Echten Mehltau an Beerenobst

1 736

3.1.4.1.5

Rostpilze an Kernobst

2 072

3.1.4.1.6

Rostpilze an Steinobst

1 736

3.1.4.1.7

Kräuselkrankheit am Pfirsich

1 736

3.1.4.1.8

Monilinia laxa, Monilinia fructigena und Sprühfleckenkrankheit an Kirsche

1 736

3.1.4.1.9

Botrytis an Erdbeeren

2 072

3.1.4.1.10

Lederfäule und Rhizomfäule an Erdbeeren

2 128

3.1.4.1.11

Lagerfäule und Lagerschorf

2 464

3.1.4.1.12

sonstige Pilzkrankheiten an Kernobst

2 072

3.1.4.1.13

sonstige Pilzkrankheiten an Steinobst und Beerenobst

1 736

3.1.4.2

Insektizide gegen

3.1.4.2.1

beißende und saugende Insekten

1 456

3.1.4.2.1.1

beißende und saugende Insekten in einer Prüfung

1 848

3.1.4.2.2

Blutläuse

1 512

3.1.4.2.3

Schildläuse

3.1.4.2.3.1

San-Jose-Schildlaus (Sommerspritzung, Winterspritzung oder Austriebspritzung)

1 736

3.1.4.2.3.2

andere Schildlausarten

1 512

3.1.4.2.4

Birnenblattsauger

1 568

3.1.4.2.5

Apfelwickler und Pflaumenwickler

1 512

3.1.4.2.6

Schalenwickler

1 456

3.1.4.2.7

biotechnische Verfahren gegen Wickler

2 800

3.1.4.2.8

Sägewespen

1 456

3.1.4.2.9

Kirschfruchtfliege

1 736

3.1.4.2.10

überwinternde Stadien (Winterspritzung oder Austriebsspritzung)

1 568

3.1.4.3

Akarizide

3.1.4.3.1

während der Vegetationszeit

1 848

3.1.4.3.2

gegen überwinternde Stadien

1 624

3.1.4.3.3

gegen Spinnmilben in Beerenobst

1 848

3.1.4.4

Herbizide

3.1.4.4.1

unter Obstbäumen, Obststräuchern und in Baumschulen

1 232

3.1.4.4.2

in Erdbeeren

1 400

3.1.5

Mittel für den Zierpflanzenbau

3.1.5.1

Fungizide gegen Pilzkrankheiten an Zierpflanzen und Zierrasen einschließlich Auflaufkrankheiten

3.1.5.1.1

bis zu drei Behandlungen

1 400

3.1.5.1.2

je weitere Behandlung

336

3.1.5.2

Insektizide gegen

3.1.5.2.1

beißende und saugende Insekten (max. drei Behandlungen)

1 680

3.1.5.2.2

bodenbürtige Insekten

2 800

3.1.5.3

Akarizide gegen

3.1.5.3.1

Spinnmilben

1 680

3.1.5.3.2

Weichhautmilben

1 960

3.1.5.4

Herbizide

3.1.5.4.1

in Ziergehölzanlagen und Ziergehölzbaumschulen

1 456

3.1.5.4.2

in sonstigen Zierpflanzen und Zierrasen

1 344

3.1.5.4.3

gegen Moos und Algen

1 008

3.1.5.5

Wachstumsregler

3.1.5.5.1

zum Stauchen

2 576

3.1.5.5.2

zum Stutzen

2 296

3.1.5.5.3

zur Bewurzelung

1 344

3.1.5.5.4

zur Beeinflussung der Blüte

1 456

3.1.5.5.5

zur Wuchshemmung von Intensivrasen

2 240

3.1.5.5.6

zur Entblätterung in der Baumschule

1 232

3.1.6

Mittel für Sonderkulturen

3.1.6.1

in Tabak

3.1.6.1.1

Fungizide gegen

3.1.6.1.1.1

Blauschimmel im Saatbeet

1 456

3.1.6.1.1.2

Blauschimmel im Freiland

2 128

3.1.6.1.1.3

Sclerotina spp.

952

3.1.6.1.2

Herbizide

1 176

3.1.6.1.3

Hemmung von Geiztrieben

2 464

3.1.7

Mittel für den Vorratsschutz

3.1.7.1

Fungizide gegen

3.1.7.1.1

Lagerschäden bei Dauerkohl

1 456

3.1.7.1.2

Lagerfäule bei Kartoffeln

2 072

3.1.7.2

Insektizide

3.1.7.2.1

Spritzmittel

3.1.7.2.1.1

Laborprüfung

3 696

3.1.7.2.1.2

in leeren Räumen

2 400

3.1.7.2.1.3

in belegten Räumen (in Vorratsgütern mit Feststellung der Dauerwirkung Zuschlag von 50 Prozent)

1 848

3.1.7.2.2

Begasungsmittel

3.1.7.2.2.1

in leeren Räumen

2 352

3.1.7.2.2.2

in belegten Räumen

2 800

3.1.7.2.2.3

in Vorratsgütern

2 800

3.1.7.3

Rodentizide (Versuche im Biotop)

2 184

3.1.8

Mittel für den Forstbereich

3.1.8.1

Fungizide gegen

3.1.8.1.1

Kiefernschütte

1 680

3.1.8.1.2

Eichenmehltau

952

3.1.8.1.3

Bläuepilze

1 680

3.1.8.1.4

Buchenstocken

1 680

3.1.8.2

Insektizide gegen

3.1.8.2.1

beißende Insekten

3.1.8.2.1.1

blatt- und nadelfressende Käfer

1 960

3.1.8.2.1.2

Rüsselkäfer (zur vorbeugenden Behandlung)

1 960

3.1.8.2.1.3

rindenbrütende Insekten und Nutzholzborkenkäfer

3.1.8.2.1.3.1

vorbeugend

2 352

3.1.8.2.1.3.2

kurativ

2 688

3.1.8.2.1.4

Schmetterlingsraupen

3 136

3.1.8.2.2

saugende Insekten

3 136

3.1.8.3

Akarizide

3 136

3.1.8.4

Rodentizide gegen

3.1.8.4.1

Erdmaus

2 912

3.1.8.4.2

Rötelmaus

2 464

3.1.8.4.3

Schermaus

4 480

3.1.8.5

Repellents gegen Winterwildverbiss, Sommerwildverbiss, Schälschäden, Fegeschäden, Hasenschäden und Kaninchenschäden

1 736 bis 6 272

3.1.8.6

Herbizide gegen

3.1.8.6.1

Gräser

1 456

3.1.8.6.2

Gräser und Unkräuter

1 848

3.1.8.6.3

Unkräuter und Holzgewächse

2 408

3.1.8.6.4

Adlerfarn in Saatbeeten und Verschulbeeten, Kulturen, je Baumart

1 736 bis 2 128

3.1.8.7

Mittel zum Wundverschluss

3.1.8.7.1

je Baumart ein Behandlungstermin

2 652

3.1.8.7.2

bei zwei Behandlungsterminen

4 368

3.1.9

Mittel für allgemeine Einsätze

3.1.9.1

Bakterizide gegen Feuerbrand

4 144

3.1.9.2

Insektizide gegen

3.1.9.2.1

Engerlinge und Drahtwürmer

2 800

3.1.9.2.2

Larven des Dickmaulrüßlers

2 800

3.1.9.2.3

Erdraupen

1 344

3.1.9.2.4

Maulwurfsgrillen

1 120

3.1.9.2.5

Ameisen

840

3.1.9.3

Nematizide gegen

3.1.9.3.1

gallenbildene Wurzelnematoden im Feldversuch

8 680

3.1.9.3.2

zystenbildende Wurzelnematoden im Feldversuch

4 200

3.1.9.3.3

zystenbildende und gallenbildende Wurzelnematoden im Gefäßversuch

3 192

3.1.9.3.4

wandernde Wurzelnematoden (bei zusätzlich erforderlichen Untersuchungen in größeren Bodentiefen Zuschlag von 50 Prozent)

2 856

3.1.9.3.5

Blattälchen

1 736

3.1.9.3.6

Stängelälchen/Rübenkopfälchen

2 856

3.1.9.4

Molluskizide

3.1.9.4.1

in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (im Kasten)

3 752

3.1.9.4.2

in Ackerbaukulturen (im Kasten)

3 752

3.1.9.4.3

in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (natürlicher Befall)

1 904

3.1.9.4.4

in Ackerbaukulturen (natürlicher Befall)

1 904

3.1.9.5

Rodentizide gegen Feldmaus (Versuch im Biotop)

2 184

3.1.9.6

Repellents

3.1.9.6.1

zur Wildabwehr

1 120

3.1.9.6.2

zur Vogelabwehr

1 400

3.1.9.6.3

Saatgutbehandlungsmittel

1 456

3.1.9.7

Herbizide

3.1.9.7.1

auf Wegen und Plätzen mit Baumbewuchs

1 344

3.1.9.7.2

auf Nichtkulturland

1 064

3.1.9.7.3

in Windschutzanlagen

1 456

3.1.9.7.4

gegen Holzgewächse

1 456

3.1.9.7.5

auf Gleisanlagen

3.1.9.7.5.1

Großparzellen, Ausbringung mit schienengebundenen Geräten

2 072

3.1.9.7.5.2

Kleinparzellen

952

3.1.9.8

Wachstumsregler

3.1.9.8.1

zur Bewurzelung von Pflanzenstecklingen

896

3.1.9.8.2

zur Wuchshemmung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen (z. B. Straßenränder, Böschungen, Spielwiesen)

1 512

3.1.9.9

Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss

3.1.9.9.1

Mittel zur Veredlung

1 232

3.1.9.9.2

Mittel zur Wundbehandlung

784

3.1.9.9.3

Mittel zur Wundbehandlung mit fungizider Wirkung

2 296

3.1.10

Verträglichkeitsprüfungen (Pflanzgutkosten werden gesondert berechnet)

3.1.10.1

im Ackerbau

100 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung

3.1.10.2

im Gemüsebau

75 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung

3.1.10.3

im Obstbau

1 624

3.1.10.4

im Zierpflanzenbau

3.1.10.4.1

eine Behandlung

3.1.10.4.1.1

eine Art bis zehn Arten bzw. Sorten

616

3.1.10.4.1.2

elf bis zwanzig Arten bzw. Sorten

784

3.1.10.4.1.3

je weitere Behandlung

336

3.1.10.5

an Tabak

616

3.1.11

Ertragsfeststellungen in Verbindung mit der Prüfung der biologischen Wirkung

3.1.11.1

Getreide

336

3.1.11.2

Raps

392

3.1.11.3

Sonnenblumen

504

3.1.11.4

Mais

3.1.11.4.1

Körnermais

392

3.1.11.4.2

Silomais

504

3.1.11.5

Rüben

784

3.1.11.6

Kartoffeln

560

3.1.11.7

Feldfutter

672

3.1.11.8

Kleesamenbau

616

3.1.11.9

großkörnige Leguminosen

392

3.1.11.10

Wiesen und Weiden

840

3.1.11.11

Gemüse

3.1.11.11.1

einmalige Beerntung (Blatt- und Fruchtgemüse)

504

3.1.11.11.2

einmalige Beerntung (Wurzelgemüse)

1 120

3.1.11.11.3

weitere Beerntungsdurchgänge nach Aufwand

3.1.11.12

Kern- und Steinobst

840

3.1.11.13

Beerenobst

1 008

3.1.11.14

zusätzliche Feststellung bei Ernte, je Qualitätsmerkmal

168

3.1.12

Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen

3.1.12.1

aus einer laufenden Prüfung

392

3.1.12.2

aus speziell angelegtem Versuch nach GEP (ohne Rückstandsanalytik)

1 400

3.1.13

Zuschläge zu den vorgenannten Gebühren

3.1.13.1

Versuche unter Glas

448

3.1.13.2

je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung

ein Drittel der entsprechenden Gebühr

3.1.13.3

Ertragsfeststellung je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung

ein Drittel der entsprechenden Gebühr

3.1.14

Gebührenhöhe für teilweise oder vollständig nicht auswertbare Versuche

3.1.14.1

Versuch nicht auswertbar, da Anlage und Durchführung unvollständig

keine Gebühr

3.1.14.2

Versuch angelegt, Prüfantrag vom Antragsteller zurückgezogen

50 Prozent der Gebühr

3.1.14.3

durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches ohne verwertbare Ergebnisse

50 Prozent der Gebühr

3.1.14.4

durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches mit verwertbarem Teilergebnis

75 Prozent der Gebühr

3.1.14.5

zu Ende geführter Versuch nicht vollständig auswertbar, wenn wegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei vorbeugend anzuwendenden Präparaten Schadorganismen nicht aufgetreten sind

75 Prozent der Gebühr

3.1.15

sonstige Gebührenerhebung

3.1.15.1

für die Prüfung von Zusatzstoffen werden diejenigen Gebühren erhoben, die jeweils für die einzelnen Indikatoren vorgesehen sind

3.1.15.2

für nicht genannte Anwendungsgebiete bzw. Feststellungen werden Gebühren je nach Aufwand wie für ein vergleichbares Anwendungsgebiet erhoben

3.2

phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern

Vorbemerkungen:

Die Gebühren werden für eigenständige mit Frachtpapieren versehene Transporteinheiten (Waggon, Ganzschiff, LKW-Zug) erhoben. Die Gebühren werden je Sendung eines Absenders und eines Empfängers berechnet.

Soweit eine Sendung nicht ausschließlich aus Erzeugnissen besteht, die der Berechnung der jeweiligen Tarifstelle entsprechen, werden die Teile der Sendung, die der Beschreibung entsprechen (wobei es sich um eine oder mehrere Partien handeln kann), als separate

Sendung behandelt.

Wird die Häufigkeit der Nämlichkeitskontrollen und Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei der Einfuhr gemäß Artikel 13d Absatz 2 der Richtlinie 2000/29/EG vermindert, so sind für alle Sendungen und Partien dieser Gruppe, unabhängig davon, ob sie kontrolliert werden oder nicht, eine anteilmäßig verminderte Gebühr zu erheben.

Durch den Antragsteller geforderte zusätzliche phytopathologische Prüfungen werden nach Tarifstelle 4 dieser Anlage erhoben. Für pflanzliche Sendungen, für die eine phytosanitäre Kontrolle beantragt wurde und deren Ausfuhr bzw. Verbringen aus phytosanitären oder anderen Gründen nicht erfolgt ist, sind gegenüber dem Antragsteller die Gebühren für bereits durchgeführte Amtshandlungen nach den betreffenden Tarifstellen zu erheben.

Für Kontrolltätigkeiten an Warenarten, die in den Tarifstellen nicht aufgeführt sind oder für Kontrollen, bei denen das Transportmittel nicht die Bezugseinheit ist, werden Gebühren nach den anfallenden personellen und sächlichen Aufwendungen erhoben.

3.2.1

allgemeine Tarifstellen

3.2.1.1

Abgabe von Plomben

Selbstkostenpreis

3.2.1.2

Aufschlag für Amtshandlungen außerhalb der Dienststunden auf Veranlassung des Antragstellers

3.2.1.2.1

aufgehoben

3.2.1.2.2

aufgehoben

3.2.1.2.3

an Sonn- und Feiertagen

50 Prozent Aufschlag

3.2.2

Registrierung von Unternehmern im Amtlichen Unternehmerregister nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031 und Ermächtigung von Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031

3.2.2.1

Registrierung im Amtlichen Unternehmerregister nach Artikel 65 Absatz 1 VO (EU) 2016/2031

30

3.2.2.2

Ausfertigung eines Pflanzenpasses durch den Pflanzenschutzdienst

mit maximal 10 Etiketten (kleiner Pflanzenpass)

10

je weitere 20 Etiketten (kleiner Pflanzenpass)

5

3.2.2.3

Ermächtigung von Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031

60

3.2.2.4

Jährliche Mindestkontrolle bei ermächtigten Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031

nach Zeitaufwand,

höchstens 300

3.2.3

Inverkehrbringen von Anbaumaterialien von Obstpflanzen, Gemüsepflanzen und Zierpflanzenarten

3.2.3.1

Registrierung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer, je Antragsteller und Unternehmer

60

3.2.3.2

Eintragung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer eines Unternehmers, der bereits für den innergemeinschaftlichen Handel registriert ist (Tarifstelle 3.3.2.1)

30

3.2.3.3

Erteilung eines Änderungsbescheides (zu Tarifstelle 3.3.3.1 bzw. 3.3.3.2)

25

3.2.3.4

Mindestkontrollen in registrierten Betrieben gemäß Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

nach Zeitaufwand,

höchstens 200

3.2.3.5

Bescheinigung für anerkanntes Anbaumaterial

10

3.2.4

Handel außerhalb der EU

3.2.4.1

Ausfertigung von Zeugnissen, Pflanzenpässen und Bescheinigungen (Ausfertigung mit einer Kopie)

3.2.4.1.1

Pflanzengesundheitszeugnis

10

3.2.4.1.2

jedes Duplikat eines Pflanzengesundheitszeugnisses

5

3.2.4.1.3

Wiederausfuhrzeugnis

10

3.2.4.1.4

Vorausfuhrzeugnis

10

3.2.4.1.5

sonstige amtliche Bescheinigung oder Bestätigung

10

3.2.4.2

Entscheidung über Antrag zur Genehmigung der Einfuhrkontrolle am Bestimmungsort

30

3.2.4.3

Entscheidung über Ausnahmegenehmigung bei Einfuhr von Drittlandwaren

60

3.2.4.4

Entscheidung über Ausnahmegenehmigung für Versuchs- und Züchtungszwecke

60

3.2.4.5

Entscheidung über die Ermächtigung zur Einfuhr bzw. innergemeinschaftlichen Verbringung für Versuchs- und Züchtungszwecke

30

3.2.5

phytosanitäre Kontrollen von pflanzlichen Sendungen

3.2.5.1

Einfuhrkontrollen an Einlassstellen bzw. am Bestimmungsort (Dokumentenprüfung, Identitätskontrolle und phytosanitäre Kontrolle)

3.2.5.1.1

Holz als Verpackungsmaterial, je Sendung

20

3.2.5.1.2

Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen

3.2.5.1.2.1

Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen sowie deren Lagerung bis zur Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung, wenn die Erzeugnisse nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen oder Unregelmäßigkeiten vorliegen (einschließlich der Kosten für Transport, Beladen, Entladen, jedoch ohne Untersuchungskosten)

nach Aufwand,

mindestens 20

3.2.5.1.3

Amtshandlungen mit erhöhtem Aufwand bei der phytosanitären Abfertigung

3.2.5.1.3.1

Zusätzliche Amtshandlungen z. B. bei fehlender oder mangelnder Kennzeichnung der Verpackungseinheiten, bei schwer zugänglicher Ware, bei mehr als 5 Warenarten je Sendung u. a.

nach Aufwand,

mindestens 20

3.2.5.1.3.2

Zusätzliche Amtshandlungen bei festgestelltem Befall oder Befallsverdacht mit Schadorganismen

nach Aufwand,

mindestens 20

3.2.5.1.3.3

Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter Sendungen im privaten Reisegepäck

25

3.2.5.1.3.4

Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter nichtkommerzieller Postsendungen

25

3.2.5.1.3.5

Importabfertigungen mit Überwachung der Vernichtung oder Umladen

100

3.2.5.1.6

Kleinsendungen (Warenproben und Warenmuster, Samen und Pflanzenproben) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch

10

3.2.5.2

Untersuchung von Sendungen für die Ausfuhr und das innergemeinschaftliche Verbringen

3.2.5.2.1

Jungpflanzen und Fertigpflanzen des Gartenbaues und der Baumschulen (außer Gemüsejungpflanzen), die nach Stückzahl handelsüblich sind

bis 1 000 Stück

15

je weitere angefangene 1 000 Stück

1,3

je Sendung

20 bis 60

3.2.5.2.2

Gemüsejungpflanzen

bis zu 1 000 Stück

8

je weitere angefangene 1 000 Stück

0,7

je Sendung

20 bis 30

3.2.5.2.3

alle anderen Pflanzen und Pflanzenteile (Sämlinge, Stecklinge, Blumenzwiebeln, Veredlungsreiser, Blumenknollen, sonstiges Vermehrungsmaterial und Schnittblumen)

bis zu 1 000 Stück

12

je weitere angefangene 1 000 Stück

1

je Sendung

20 bis 110

3.2.5.2.4

Pflanzen und sonstige Pflanzenerzeugnisse, die nach Gewicht handelsüblich sind

bis 1 000 kg

6

je weitere angefangene 1 000 kg

0,5

je Sendung

20 bis 60

3.2.5.2.5

Saatgut und Pflanzgut der Landwirtschaft des Gartenbaues und der Forstwirtschaft, das nach Gewicht handelsüblich ist

bis zu 1 Tonne

6

je weitere angefangene Tonne

0,6

je Sendung

20 bis 50

3.2.5.2.6

Konsumprodukte, Futtermittel und Produkte zur industriellen Verarbeitung

3.2.5.2.6.1

Getreide, Ölfrüchte

bis zu 1 Tonne

4

je weitere angefangene Tonne

0,25

je Sendung (außer Schiff)

10 bis 20

Schiff

15 bis 70

3.2.5.2.6.2

Mehl, Haferflocken

bis zu 1 Tonne

5

je weitere angefangene Tonne

0,2

je Sendung

10 bis 20

3.2.5.2.6.3

Zucker, je Transporteinheit

5

3.2.5.2.6.4

Kartoffelstärke, je Transporteinheit

5

3.2.5.2.7

Kartoffeln (außer Pflanzkartoffeln)

bis zu 1 Tonne

4

je weitere angefangene Tonne

0,4

je Sendung

15 bis 30

3.2.5.2.8

Pflanzenerzeugnisse wie Gemüse, Obst, Südfrüchte, Trockenfrüchte, Gewürze, Genussmittel, Nüsse, Drogen, Baumwolle u. a.

bis zu 1 Tonne

5

je weitere angefangene Tonne

0,5

je Sendung

10 bis 30

3.2.5.2.9

übrige pflanzliche Produkte und andere Materialien organischen Ursprungs, die potentiell Träger von gefährlichen Schaderregern der Pflanzen sein können

3.2.5.2.9.1

Holz

bis zu 1 m 3

3

je weitere angefangene m 3

0,2

je Sendung

10 bis 30

3.2.5.2.9.2

Holz als Stückware

je Stück oder Verpackungseinheit (lose Bretter für Kisten, Paletten o. Ä.)

10

jedes weitere Stück bzw. Verpackungseinheit

1,2

je Sendung maximal

30

3.2.5.2.9.3

Erde, Pflanzensubstrat und Torf

bis zu 1 Tonne

3

je weitere angefangene Tonne

0,6

je Sendung

10 bis 30

3.2.5.2.10

Kleinsendungen (Warenproben, Warenmuster, Samenproben und Pflanzenproben bis 10 kg) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch

10

3.2.6

phytosanitäre Überwachung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen während der Vegetation bzw. Lagerung sowie sonstige behördliche Leistungen

3.2.6.1

Kontrollen in Betrieben einschließlich Lagerhäusern, Speichern, Mühlen sowie Händlern bei Anforderung

nach Zeitaufwand

3.2.6.2

sonstige Leistungen bei der phytosanitären Ausfuhrkontrolle und Einfuhrkontrolle auf Anforderung

nach Zeitaufwand

3.3

Warndienst

Hinweise, Prognosen, Warnungen je Fachgebiet und Jahr (inklusive ISIP-Zugang und maximal eine Broschüre je Fachgebiet)

3.3.1

Ackerbau und Grünland

3.3.1.1

Ackerbau und Grünland für Landwirte

25

3.3.1.2

Ackerbau und Grünland für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.2

Gemüsebau und Zierpflanzenbau

3.3.2.1

Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Gärtner

25

3.3.2.2

Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.3

Obstbau

3.3.3.1

Obstbau für Gärtner

25

3.3.3.2

Obstbau für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.4

Baumschulen und Landschaftsgärtnerei

3.3.4.1

Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Gärtner

25

3.3.4.2

Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Handel, Industrie, Beratung

50

3.3.5

Schutzgebühr bei Bestellung von zusätzlichen Broschüren, je Stück

12,50

3.4

Sachkunde im Pflanzenschutz

3.4.1

Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Anwender und Berater

60

3.4.2

Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Händler

50

3.4.3

Wiederholung nicht bestandener Prüfung

50

3.4.4

Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz

30

3.4.5

Ausstellen einer Zweitbescheinigung über den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz bei Verlust

15

3.4.6

Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz für Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates, einschließlich Prüfung deutscher Sprachkenntnisse

30

3.4.7

amtliche Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchG, PflSchSachkV)

150

3.4.8

amtliche Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchSachkV)

20

3.5

Pflanzenschutztechnik

3.5.1

Amtliche Anerkennung von Kontrollwerkstätten oder Kontrollpersonen als Kontrollstelle zur Prüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten

250

3.5.2

Überprüfung der Kontrolltechnik von amtlich anerkannten Kontrollstellen

200

3.5.3

Praxiseinsatz Pflanzenschutztechnik

200 bis 600

3.6

Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.6.1

Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

3.6.1.1

bis 100 ha Behandlungsfläche

60

3.6.1.2

mehr als 100 bis 500 ha Behandlungsfläche

90

3.6.1.3

mehr als 500 bis 1 000 ha Behandlungsfläche

120

3.6.1.4

über 1 000 ha Behandlungsfläche

150

3.6.2

Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Erstantrag) auf

3.6.2.1

einer Fläche bis 100 m²

20

3.6.2.2

einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²

40

3.6.2.3

zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²

90

3.6.2.4

sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²

120

3.6.2.5

21 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²

150

3.6.2.6

über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²

200

3.6.3

Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiederholungsantrag) auf

3.6.3.1

einer Fläche bis 100 m²

15

3.6.3.2

einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²

30

3.6.3.3

zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²

60

3.6.3.4

sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²

80

3.6.3.5

21 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²

100

3.6.3.6

über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²

150

3.6.4

Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einzelfall (§ 22 Absatz 2 PflSchG)

3.6.4.1

Einzelantrag, je Anwendungsgebiet

40

3.6.4.2

Sammelantrag, je Anwendungsgebiet

3.6.4.2.1

Grundgebühr

40

3.6.4.2.2

Gebühr, je zusätzlicher Nutzer

10

3.6.5

Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 4 Absatz 2 und 4a Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung pro Pflanzenschutzmittel, Kultur und Jahr

40

3.7

Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

3.7.1

Außerplanmäßige Kontrollen, die in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Be-

stimmungen erforderlich werden, einschließlich Nachkontrollen

je nach tatsäch-

lichem Aufwand

3.7.2

Lagerung und Entsorgung nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen von Kontrollen der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens sichergestellt wurden

Umlage der tatsächlichen Kosten, die Entsorger in Rechnung stellt

3.8

Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken

3.8.1

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Beratung zum Pflanzenschutz (PflSchG)

3.8.1.1

Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe) anzeigen

30

3.8.1.2

Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe oder Personen, welche die Beratung zum Pflanzenschutz zu gewerblichen Zwecken anzeigen

30

3.8.2

Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche das Inverkehrbringen bzw. Einführen von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken nach § 24 PflSchG anzeigen

30

3.9

Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)

300

4

Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik

4.1

nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)

4.1.1

Anerkennungsverfahren Saatgut von landwirtschaftlichen Arten

4.1.1.1

Antragsannahme Saatgut (§§ 3, 4 und 5 SaatgutV)

4.1.1.1.1

Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben

60

4.1.1.1.2

Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben

70

4.1.1.1.3

Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben

30

4.1.1.1.4

Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine nach § 4 Absatz 1 SaatgutV, je Vermehrungsvorhaben

20

4.1.1.2

Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 7, 8 und 9 SaatgutV)

4.1.1.2.1

Getreide und großkörnige Leguminosen, je angefangenen Hektar und je Besichtigung

14

4.1.1.2.2

alle anderen Arten, je angefangenen Hektar und je Besichtigung

16

4.1.1.2.3

Nachbesichtigung (§§ 8 und 9 SaatgutV) 50 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.1.1.2.1 und 4.1.1.2.2

7 bis 10

4.1.1.2.4

Nachkontrolle der Beschilderung, Schlagtrennung und Randbemähung je Vermehrungsvorhaben

38

4.1.1.2.5

Wiederholungsbesichtigung (§ 10 SaatgutV), je angefangenen Hektar falls erstes Ergebnis bestätigt wird

14 bis 16

4.1.1.2.6

Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 50 Prozent der Gebühren nach den Tarif-

stellen 4.1.1.2.1 bis 4.1.1.2.4 und 4.1.1.2.7

3,5 bis 25

4.1.1.2.7

Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 3,0 ha

20

4.1.2

verwaltungstechnische Maßnahmen

4.1.2.1

Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Absatz 5 SaatgutV)

20

4.1.2.2

Prüfung des Mischungsantrages (§ 27 SaatgutV)

10

4.1.2.3

Prüfung des Antrages auf Zuteilung einer Kennnummer (§ 40 Absatz 6 SaatgutV)

10

4.1.2.4

Genehmigung des Antrages auf Zulassung von Handelssaatgut (§§ 22 bis 25 SaatgutV), je Partie

32

4.1.2.5

Genehmigung des Antrages auf Wiederverschließung (§§ 37 und 48 SaatgutV), je Partie

10,5

4.1.2.6

Anerkennungsentscheidung einschließlich Bescheiderstellung (§ 14 SaatgutV), je Partie

10,5

4.1.2.7

Berichterstellung ohne Anerkennungsentscheidung, je Bericht

7,5

4.1.2.8

Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand

10 bis 48

4.1.3

Probenahme

4.1.3.1

Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung

je angefangene Stunde für die Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers 64

4.1.4

Prüfung der Beschaffenheit

4.1.4.1

Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes, je Probe

4.1.4.1.1

Getreide, Sorghum und Mais

4.1.4.1.1.1

Reinheit

10

4.1.4.1.1.2

Besatz

6

4.1.4.1.1.3

Keimfähigkeit

10

4.1.4.1.1.4

biochemische Prüfung der Lebensfähigkeit (TTC-Schnelltest)

17

4.1.4.1.2

großkörnige Leguminosen

4.1.4.1.2.1

Reinheit

6

4.1.4.1.2.2

Besatz

6

4.1.4.1.2.3

Keimfähigkeit

11

4.1.4.1.3

kleinkörnige Leguminosen

4.1.4.1.3.1

Reinheit

13

4.1.4.1.3.2

Besatz

11

4.1.4.1.3.3

Keimfähigkeit

11

4.1.4.1.4

Gräser (außer Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium)

4.1.4.1.4.1

Reinheit

17

4.1.4.1.4.2

Besatz

17

4.1.4.1.4.3

Keimfähigkeit

11

4.1.4.1.5

Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium

4.1.4.1.5.1

Reinheit

11

4.1.4.1.5.2

Besatz

13

4.1.4.1.5.3

Keimfähigkeit

11

4.1.4.1.6

Futterrüben und Zuckerrüben (Normalsaat)

4.1.4.1.6.1

Reinheit

11

4.1.4.1.6.2

Besatz

10

4.1.4.1.6.3

Keimfähigkeit

17

4.1.4.1.7

Futterrüben und Zuckerrüben (Präzisionssaatgut und Monogermsaatgut)

4.1.4.1.7.1

Reinheit

11

4.1.4.1.7.2

Besatz

10

4.1.4.1.7.3

Keimfähigkeit

21

4.1.4.1.8

Ölpflanzen und Faserpflanzen sowie sonstige Futterpflanzen

4.1.4.1.8.1

Reinheit

13

4.1.4.1.8.2

Besatz

11

4.1.4.1.8.3

Keimfähigkeit

11

4.1.4.1.9

Gemüse (großsamige Arten wie Hülsenfrüchte, Schwarzwurzeln, Gurken und Kürbis)

4.1.4.1.9.1

Reinheit

8,50

4.1.4.1.9.2

Besatz

8,50

4.1.4.1.9.3

Keimfähigkeit

13

4.1.4.1.10

sonstige Gemüsearten, Arznei-, Gewürz- und Zierpflanzen

4.1.4.1.10.1

Reinheit

13

4.1.4.1.10.2

Besatz

10

4.1.4.1.10.3

Keimfähigkeit

10

4.1.4.1.11

Mischungen

4.1.4.1.11.1

Reinheit (einschließlich Bestimmung der Artenanteile)

4.1.2.1.11.1.1

großkörnige Arten

14 + 7 je Art

4.1.4.1.11.1.2

kleinkörnige Arten

22 + 9 je Art

4.1.4.1.11.2

Keimfähigkeit, je Art

13

4.1.4.1.11.3

Reinheit (ohne Bestimmung der Artenanteile)

4.1.4.1.11.3.1

großkörnige Arten

11

4.1.4.1.11.3.2

kleinkörnige Arten

22

4.1.4.1.11.4

Keimfähigkeit (Mischprobe)

13

4.1.5

sonstige Beschaffenheits- und Nachprüfungen an Samen

4.1.5.1

Tausendkornmasse

8,50

4.1.5.2

Feuchtigkeitsgehalt

13

4.1.5.3

Sortierung

10

4.1.5.4

Hektolitergewicht

10

4.1.5.5

Schwarzbesatz und Auswuchs

10

4.1.5.6

Bestimmung des Besatzes mit Flughafer nach § 12 Absatz 1, Anlage 3, Nummer 1.2 SaatgutV

in einer 1-kg-Probe

8,5

in einer 3-kg-Probe

22

4.1.5.7

Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Süßlupinen

11

4.1.5.8

Laborbeizung

9

4.1.5.9

Echtheitsbestimmung

4.1.5.9.1

mikroskopische Art- und Sortendiagnose

30

4.1.5.9.2

fluoreszenzanalytische Prüfung

22

4.1.5.10

Kalttest und Triebkraftprüfung

4.1.5.10.1

Kalttest bei Getreide außer Mais

16,50

4.1.5.10.2

Kalttest bei Mais

27

4.1.5.10.3

Triebkraftprüfung bei großkörnigen Leguminosen

27

4.1.5.11

andere Methoden und Untersuchungen mit besonderem Aufwand zusätzlich, je Probe oder Partie

10 bis 150

4.2

nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)

4.2.1

Anerkennungsverfahren von Pflanzkartoffeln

4.2.1.1

Antragsannahme Pflanzkartoffeln (§ 5 PflKartV)

4.2.1.1.1

Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben

60

4.2.1.1.2

Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben

70

4.2.1.1.3

Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben

30

4.2.1.2

Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 8, 9 und 10 PflKartV)

4.2.1.2.1

Feldbestandsprüfung, je angefangenen Hektar und je Besichtigung

16

4.2.1.2.2

Nachkontrolle der Beschilderung, der Abtrennung, je Schlag

38

4.2.1.2.3

Nachbesichtigung (§ 10 PflKartV) 50 Prozent der Gebühren nach Tarifstelle 4.2.1.2.1

8

4.2.1.2.4

Wiederholungsbesichtigung (§ 12 PflKartV), je angefangenen Hektar, falls erstes Ergebnis bestätigt wird

16

4.2.1.2.5

Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 60 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.2.1.2.1 bis 4.2.1.2.3 und 4.2.1.2.6

4 bis 25

4.2.1.2.6

Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 2,0 ha

20

4.2.1.3

Beschaffenheitsprüfung (§§ 13, 14 und 15 PflKartV)

4.2.1.3.1

Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers, je angefangene Stunde

64

4.2.1.3.2

Prüfung auf Viruskrankheiten (§§ 13 und 15 PflKartV), je Probe

4.2.1.3.2.1

Vorstufen- und Basispartien

112

4.2.1.3.2.2

zertifiziertes Pflanzgut

72

4.2.1.3.3

Prüfung auf Quarantänekrankheiten nach § 15 Absatz 3 PflKartV, zwei bakterielle Erreger je Probe

69

4.2.1.3.4

besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes, je Probe oder Partie

15 bis 77

4.2.1.3.5

weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe

115 bis 165

4.2.2

sonstige Gebühren

4.2.2.1

Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Absatz 3 Satz 2 PflKartV), je Betrieb

64

4.2.2.2

Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 30 Absatz 4 PflKartV)

20

4.2.2.3

andere Prüfungen und Untersuchungen mit besonderem Aufwand, zusätzlich je Probe oder Partie

10 bis 150

4.2.2.4

Bescheiderteilung nach § 19 PflKartV je Partie

12

4.2.2.5

Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand

10 bis 48

4.3

phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser

4.3.1

allgemeine Untersuchungen

4.3.1.1

Untersuchungen mit speziellen Anforderungen (nach Aufwand)

100 bis 300

4.3.2

Untersuchung auf Befall mit Viren

4.3.2.1

Bioassay auf Indikatorpflanzen

35

4.3.2.2

serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren

45

4.3.2.3

molekularer Nachweis (PCR, RT-PCR, DNA-Sequenzierung)

50

4.3.2.4

Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung

72

4.3.2.5

Augenstecklingsprüfung mit zusätzlichem serologischen Virusnachweis im ELISA-Verfahren

112

4.3.3

Untersuchung auf Befall mit Bakterien

4.3.3.1

Identifizierung pflanzenpathogener Bakterien (diff. Nährmedien, IFT, Biolog, PCR, DNA-Sequenzierung, Pathogenitätsnachweis)

70 bis 100

4.3.3.2

Untersuchung von Kartoffeln auf Bakterienringfäule (Cms) und Schleimkrankheit (Rs), je Probe

69

4.3.3.3

Untersuchung von Erden, Substraten, Wasser auf pflanzenpathogene Bakterien

50

4.3.4

Untersuchung auf Befall mit Pilzen

4.3.4.1

Identifizierung pflanzenpathogener Pilze und Oomyceten (Morphologie, PCR, DNA-Sequenzierung)

70 bis 100

4.3.4.2

Saatgutuntersuchungen (Nährmedium, morphologisch)

37 bis 50

4.3.4.3

Untersuchung von Erden, Substraten und Wasser

59

4.3.5

Untersuchung auf Befall mit Nematoden

4.3.5.1

allgemeine Befallsfeststellung

10

4.3.5.2

Untersuchung auf zystenbildende Nematoden im Spülverfahren im Rahmen des Pflanzenkartoffelanerkennungsverfahrens, je angefangener Hektar

35

4.3.5.3

Untersuchung von wandernden Nematoden im Trichterverfahren, je Probe

217,50

4.3.5.4

Molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)

50 bis 70

4.3.5.5

Bestimmung der Gattung/Art (morphologisch), je Probe

64

4.3.6

Untersuchung auf Befall mit Insekten

4.3.6.1

allgemeine Befallsfeststellung

10

4.3.6.2

Identifizierung von Schadinsekten und Milben (morphologisch), nach Zeitaufwand

21,50 bis 64

4.3.6.3

molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)

50 bis 70

5

Waldrechtliche Angelegenheiten

5.1

Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten

5.1.1

Bereitstellung von Auszügen aus dem Waldverzeichnis nach § 30 Absatz 2 LWaldG, soweit es sich nicht um eine mündliche oder einfache schriftliche Auskunft handelt

nach Zeitaufwand

5.1.2

Bereitstellung von Ergebnissen der forstlichen Rahmenplanung und anderer Fachplanungen für den Wald nach § 7 LWaldG einschließlich der Waldfunktionenkartierung

nach Zeitaufwand,

mindestens 50

5.2

Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

5.2.1

Prüfung der Waldeigenschaft nach § 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 6 LWaldG

5.2.1.1

Entscheidung über die Waldeigenschaft nach § 2 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen aufgrund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden

nach Zeitaufwand,

mindestens 100,

höchstens 10 000

5.2.2

Waldumwandlung nach § 8 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden

5.2.2.1

Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen oder dauerhaften Umwandlung von Wald nach § 8 LWaldG

385 bis 13 000

5.2.2.2

Verfahren Anlagen erneuerbare Energien (Windenergieanlagen) betreffend

je Anlage bis 3 MW Nennleistung

8 000

je Anlage über 3 MW Nennleistung

zuzüglich 2 000 für jedes weitere angefangene MW

5.2.2.3

Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen Umwandlung von Wald ohne Eingriff in den Baum-

bestand oder Waldboden

nach Zeitaufwand,

mindestens 100, höchstens 1 000

5.2.2.4

Entscheidung über die Rücknahme oder Ablehnung einer beantragten Waldumwandlung

nach Zeitaufwand,

mindestens 65

5.2.3

Entscheidung über die Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden

nach Zeitaufwand,

mindestens 100,

höchstens 1 000

5.2.4

Entscheidung über die Genehmigung einer Fristverlängerung zur

5.2.4.1

Durchführung der Waldumwandlung nach § 8 Absatz 1 LWaldG

100

5.2.4.2

Durchführung einer Ersatzaufforstung oder sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahme zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 LWaldG

100

5.2.4.3

Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG

100

5.2.4.4

Wiederbewaldung nach § 11 Absatz 3 LWaldG

100

5.2.5

Entscheidung eines Antrages über die Erklärung von Wald zu Schutz- oder Erholungswald nach § 12 Absatz 1 LWaldG

200 bis 10 000

5.2.6

Untersagung oder Einschränkung der Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen und Sport- und Lehrpfaden nach § 15 Absatz 6 LWaldG

50

5.2.7

Untersagung oder Einschränkung der Gestattung des Befahrens des Waldes nach § 16 Absatz 3 LWaldG

50

5.2.8

Entscheidung über die Genehmigung von Sperren von Wald nach § 18 Absatz 2 LWaldG

100 bis 1 000

5.2.9

Maßnahmen der Forstaufsicht nach § 34 LWaldG

nach Aufwand, mindestens 250

5.2.10

auf Antrag erteilte Änderungsbescheide

nach Zeitaufwand, höchstens 50 Prozent der Gebühr des Ausgangsbescheides

5.3

Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

50 bis 100

5.3.1

Anerkennung

keine Gebühr

5.3.2

Satzungsänderung

keine Gebühr

5.3.3

Widerruf der Anerkennung

128 bis 192

5.3.3.1

Widerruf der Anerkennung wegen Fusion

keine Gebühr

5.4

Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG

50

5.5

Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

5.5.1

Zulassung und Registrierung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ nach § 4 Absatz 1 FoVG

5.5.1.1

auf Antrag, je Registerzeichen und Antragsteller

50

5.5.1.2

von Amts wegen

keine Gebühr

5.5.2

Ausstellung von Stammzertifikaten

5.5.2.1

nach § 8 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.2 gebührenfrei

30

5.5.2.2

Folgestammzertifikate zu Tarifstelle 5.5.2.1 von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden, sofern die Angaben zu Lieferant, Ernteunternehmen und Empfänger identisch sind

keine Gebühr

5.5.2.3

für Mischungen nach § 9 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.4 gebührenfrei

50

5.5.2.4

bei Mischungen von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden

keine Gebühr

5.5.3

Ausstellung von Stammzertifikaten nach § 16 Absatz 2 FoVG auf Antrag, welche für die Ausfuhr bestimmt sind

60

5.5.4

vollständige oder teilweise Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG

250 bis 1 000

5.5.5

Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG

150 bis 300

5.5.6

Bereitstellung von Registerauszügen

nach Zeitaufwand

5.5.7

Durchführung von amtlichen Kontrollen weiterer Baumarten und künstlicher Hybriden nach § 18 Absatz 7 FoVG

nach Aufwand

5.5.8

Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der Zeiten nach § 2 Absatz 4 BbgFoVGDV

nach Zeitaufwand,

höchstens 50

5.6

Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen

100 bis 5 000

6

Jagdrechtliche Angelegenheiten

6.1

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)

6.1.1

Entscheidung über die Befriedung gemäß § 6a BJagdG

3 200

6.1.2

Zulassung einer Ausnahme vom Erfordernis der Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Absatz 5 BJagdG

192

6.1.3

Prüfung von Jagdpachtverträgen nach § 12 Absatz 1 BJagdG

128

6.1.4

Prüfung von Änderungen der Jagdpachtverträge nach § 12 Absatz 1 BJagdG

32

6.1.5

Beanstandung der Jagdpachtverträge gemäß § 12 Absatz 1 und 2 BJagdG

64

6.1.6

Ausstellung eines Jahresjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

64

6.1.7

Ausstellung eines Jahresjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

79

6.1.8

Ausstellung eines Jahresjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

94

6.1.9

Ausstellung eines Tagesjagdscheines nach §§ 15 und 16 BJagdG

49

6.1.10

Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

64

6.1.11

Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

79

6.1.12

Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

94

6.1.13

Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Ausländer nach §§ 15 und 16 BJagdG

49

6.1.14

Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Jugendliche nach § 16 BJagdG

17

6.1.15

Ausstellung eines Jugendjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 16 BJagdG

32

6.1.16

Ausstellung eines Jugendjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 16 BJagdG

47

6.1.17

Ausstellung eines Jugendjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 16 BJagdG

62

6.1.18

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

30

6.1.19

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

35

6.1.20

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

40

6.1.21

Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines nach § 15 BJagdG

20

6.1.22

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG

15

6.1.23

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

17

6.1.24

Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG

19

6.1.25

Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines für Jugendliche nach § 15 BJagdG

10

6.1.26

Zweitausstellung beziehungsweise Ersatz eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses nach § 15 BJagdG

64

6.1.27

Versagung eines Jagdscheines nach § 17 BJagdG

384

6.1.28

Einziehung eines Jagdscheines nach § 18 BJagdG

nach Zeitaufwand

6.2

jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)

6.2.1

Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG ohne Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.2

Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG mit Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.3

Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

288

6.2.4

Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG mit Ortsbegehung

564

6.2.5

Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

32

6.2.6

Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG mit Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.7

Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

3 200

6.2.8

Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG mit Ortsbegehung

3 220

6.2.9

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines Eigenjagdbezirkes unter 150 Hektar nach § 7 Absatz 1 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.10

Entscheidung über die Angliederung von Eigenjagdbezirken nach Verzicht auf die Nutzung als Eigenjagdbezirk nach § 7 Absatz 3 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.11

Entscheidung über die Herabsetzung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 9 Absatz 1 und 2 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.12

Entscheidung über die Angliederung und Zusammenlegung von Grundflächen zu Jagdbezirken nach § 9 Absatz 3 und 4 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.13

Entscheidung über die Zulassung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach § 9 Absatz 5 BbgJagdG

366

6.2.14

Entscheidung über die Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG

160

6.2.15

Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG

20

6.2.16

Festsetzung einer Satzung für Jagdgenossenschaften, die nicht binnen eines Jahres nach ihrer Entstehung eine Satzung beschlossen haben, nach § 10 Absatz 4 BbgJagdG

96

6.2.17

Entscheidung über die Genehmigung der Satzung einer Hegegemeinschaft nach § 12 Absatz 2 BbgJagdG

128

6.2.18

Entscheidung über die Zulassung der Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe als der gesetzlichen Mindestgröße eines Jagdbezirkes nach § 13 Absatz 1 BbgJagdG

32

6.2.19

Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG

15

6.2.20

Prüfung von entgeltlichen Jagderlaubnissen bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG

15

6.2.21

Entscheidung über die Beschränkung der Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis im Einzelfall nach § 16 Absatz 5 BbgJagdG

128

6.2.22

Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

384

6.2.23

Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG mit Ortsbegehung

832

6.2.24

Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 der Jägerprüfungsordnung (JPO)

280

6.2.25

Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheines nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 JPO

60

6.2.26

Zulassung zur und Durchführung der Falknerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit § 2 JPO

150

6.2.27

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 19 BJagdG nach § 26 Absatz 2 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.28

Entscheidung über die Zulassung der Nachtjagd in Einzelfällen nach § 26 Absatz 3 BbgJagdG

96

6.2.29

Entscheidung über beantragte Änderungen von Abschussplänen nach § 29 Absatz 2 BbgJagdG

32

6.2.30

Festsetzung von Abschussplänen nach § 29 Absatz 3 BbgJagdG

96

6.2.31

Erlass eines Abschussverbotes nach § 30 BbgJagdG

384

6.2.32

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Absatz 3 Nummer 1 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.33

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nach § 31 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.34

Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zum Aushorsten von Ästlingen und Nestlingen für Beizzwecke nach § 31 Absatz 4 Nummer 3 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.35

Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG ohne Ortsbegehung

160

6.2.36

Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG mit Ortsbegehung

nach Zeitaufwand

6.2.37

Entscheidung über die Entschädigung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.2.38

Entscheidung über die Bestätigung von Schweißhundeführern nach § 35 Absatz 4 BbgJagdG

32

6.2.39

Zulassung zur und Durchführung der Jagdaufseherprüfung nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg

128

6.2.40

Entscheidung über die Bestätigung von Jagdaufsehern inklusive Ausstellung des Dienstausweises nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG

96

6.2.41

Entscheidung über die Weiterbestätigung von Jagdaufsehern nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG

32

6.2.42

Entscheidung über die Genehmigung von Fütterungen nach § 41 Absatz 2 BbgJagdG

96

6.2.43

Entscheidung über die Genehmigung des Aussetzens von Wild nach § 42 Absatz 1 BbgJagdG

192

6.2.44

Regelungen zur Jagdausübung und des Jagdschutzes gemäß § 59 BbgJagdG

nach Zeitaufwand

6.3

sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen

6.3.1

Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 5 und § 3 Absatz 4 der Bundeswildschutzverordnung

192

6.3.2

sonstige, nicht aufgelistete jagdliche Amtshandlungen

nach Zeitaufwand

7

Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

7.1

Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte

keine Gebühr

7.2

Erteilung schriftlicher Auskünfte

nach Zeitaufwand

7.3

Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten

nach Zeitaufwand

7.4

Gewährung von Akteneinsicht

nach Zeitaufwand

7.5

Auslagen

Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren nach den Tarifstellen 7.2 bis 7.4 erhoben. Sie werden auch im Fall der Gebührenfreiheit nach Tarifstelle 7.1 erhoben. Bei der Herstellung von Zweitschriften, Kopien und Computerausdrucken in geringem Umfang kann auf die Erhebung der Auslagen verzichtet werden.

gemäß Anlage 1,

im Übrigen in voller Höhe

8

Weinrechtliche Angelegenheiten

8.1

Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer

15 bis 160

9

Öffentliche Bestellung von Probenehmern

9.1

Gebühr für die öffentliche Bestellung von Probenehmern

125

9.2

Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer

30

9.3

Wiederbestellung früherer Sachverständiger

230

9.4

Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet

260

9.4.1

für jedes weitere Fachgebiet bei der erstmaligen Bestellung erhöht sich die Gebühr je Fachgebiet um

100

9.4.2

Gebühr für die Erweiterung der öffentlichen Bestellung, je Fachgebiet bei bereits bestellten Sachverständigen

200

9.5

Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer

125

9.6

Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer

30

10

Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Anmerkung:

Mit Beginn der Prüfung ist unabhängig von deren weiterem Verlauf die Gesamtgebühr für die Prüfung zu begleichen.

Tritt der Prüfling nach erfolgter Zulassung vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für anfallende Verwaltungsarbeiten 20 Prozent der Gebühr erhoben. Erscheint der Prüfling nicht zum 1. Prüfungstermin oder tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

Muss der Gebührenbescheid aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, geändert werden, so werden für anfallende Verwaltungskosten 20 Prozent der Gebühr erhoben.

10.1

Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)

250

10.2

Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

150

10.3

Fortbildungsprüfungen

10.3.1

Meisterprüfung gemäß § 53 BBiG mit Befreiung vom Prüfungsbereich Berufsausbildung (AEVO)

300

10.3.2

Ergänzung Meister Teil 3

Prüfungsbereich Mitarbeiterführung

500

10.3.3

Fortbildungsprüfungen gemäß § 53 BBiG

500

10.4

Wiederholung von Prüfungen

10.4.1

Berufsabschlussprüfungen

10.4.1.1

Je Bereich: praktische und betriebliche Prüfung

130

10.4.1.2

Je Bereich: fachtheoretische (schriftliche und mündliche) Prüfung

70

10.4.2

Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder Prüfungsbereich Berufsausbildung als Teil der Meisterprüfungen

10.4.2.1

praktischer Teil

115

10.4.2.2

fachtheoretischer Teil

45

10.4.3

Fortbildungsprüfungen

10.4.3.1

bei Meisterprüfungen mit insgesamt drei Prüfungsteilen

Teil 1 und Teil 2 je

150

Teil 3

davon nur Bereich Mitarbeiterführung

200

50

10.4.3.2

bei anderen Fortbildungsprüfungen je Prüfungsteil

170

10.5

Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG

Anmerkung:

Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie asylberechtigten Personen und anerkannten Flüchtlingen mit dauerndem Bleiberecht ist gebührenfrei.

30

10.6

Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)

400

11

Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)

11.1

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.1.1

Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid

230 bis 340

11.1.2

Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065

64 bis 130

11.2

Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg

11.2.1

Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid

230 bis 340

11.2.2

Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065

64 bis 130

11.3

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz

11.3.1

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Markengesetz

nach Zeitaufwand

11.3.2

Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz

nach Zeitaufwand

11.4

Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 1)

11.4.1

Erhebung von Gebühren gemäß Artikel 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625

in Verteilerzentren des LEH 90

in sonstigen Fällen nach Aufwand

12

Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)

12.1

Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG

69 bis 133

12.2

Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG

51 bis 153

13

Fischerei

13.1

Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)

13.1.1

Entscheidung über die Eintragung oder Berichtigungen im Fischereibuch nach § 4 Absatz 4 BbgFischG in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Fischereibuches (FischBuV)

70 bis 1 600

13.1.2

Entscheidung über die räumliche Ausdehnung von Fischereirechten nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BbgFischG

68 bis 1 170

13.1.3

Entscheidung zur Genehmigung von Übertragungsverträgen nach § 6 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG

60 bis 130

13.1.4

Entscheidung zur Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechtes nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 BbgFischG

60 bis 270

13.1.5

Entscheidung über Ausnahmen zur Mindestpachtzeit nach § 11 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG

40 bis 100

13.1.6

Entscheidung über die Genehmigung des Hegeplanes nach § 24 Absatz 2 BbgFischG

60 bis 130

13.1.7

Entscheidung zur Einräumung des Rechts zum Betreten von Grundstücken und der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers nach § 16 Absatz 3 BbgFischG

60 bis 270

13.1.8

Erteilung von Fischereischeinen

13.1.8.1

Fischereischein nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgFischG

25

13.1.8.2

Zweitschrift eines Fischereischeines

10

13.1.8.3

Erklärung der Ungültigkeit und Einziehung eines Fischereischeines nach § 21 BbgFischG

60 bis 270

13.1.8.4

Jugendfischereischein nach § 17 Absatz 6 BbgFischG

2,5

13.1.9

Entscheidung zur Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes auf Antrag eines Fischereiberechtigten nach § 23 Absatz 2 BbgFischG

60 bis 270

13.1.10

Entscheidung über die Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG

30 bis 360

13.1.11

Zweitschrift zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG

15

13.1.12

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen für den Aalfang nach § 29 Absatz 2 BbgFischG

60 bis 270

13.1.13

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Beseitigen und Abstellen von Fischereivorrichtungen während der Schonzeit nach § 29 Absatz 3 BbgFischG

40 bis 140

13.1.14

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen über die Anlegung und Unterhaltung von Fischwegen nach § 30 Absatz 3 BbgFischG

140 bis 550

13.1.15

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Fischfangverbot in und an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 30 Absatz 8 BbgFischG

60 bis 130

13.1.16

vorläufige Regelung der Fischereiausübung nach § 11 Absatz 5 BbgFischG

25 bis 160

13.1.17

Genehmigung der Satzung von Fischereigenossenschaften nach § 25 Absatz 2 BbgFischG

25 bis 80

13.1.18

Entscheidung von Entschädigungsansprüchen nach § 35 BbgFischG

60 bis 1 600

13.2

Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

13.2.1

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Absatz 2 BbgFischO

60 bis 270

13.2.2

Entscheidung zur Zulassung des Fischfangs mit lebendem Köderfisch nach § 6 Absatz 1 BbgFischO

60 bis 130

13.2.3

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu dem Zeitraum der Ausübung des Fischfangs mit der Handangel bei Vorliegen von Koppelfischerei nach § 7 Absatz 4 BbgFischO

40 bis 140

13.2.4

schriftliche Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO

5

13.2.5

Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Besatz in Gewässern mit Vorkommen von sich selbst reproduzierenden Beständen nach § 12 Absatz 3 BbgFischO

40 bis 140

13.2.6

Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung zum Aussetzen nicht heimischer Fische nach § 13 Absatz 1 BbgFischO

160 bis 320

13.2.7

Entscheidung zum Einsatz ortsfester Elektroanlagen zum Scheuchen und Abweichen von Fischen nach § 24 Absatz 2 BbgFischO

130 bis 550

13.2.8

Entscheidung über die Genehmigung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Absatz 4 BbgFischO

240 bis 640

13.2.9

Entscheidung über Ausnahmen zum Betreiben von Fischteichen und bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und -haltung gemäß § 26a Absatz 2 BbgFischO

60 bis 270

13.3

Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung

13.3.1

Entscheidung zur Anerkennung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung der Anglerprüfung nach § 1 der Verordnung über die Anglerprüfung

50 bis 500

14

Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetzes (EStG)

14.1

Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG

31 bis 92

14.2

Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)

50 bis 1 500

15

Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)

15.1

Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG

15.2

Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG

130 bis 2 500

15.3

Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)

40 bis 210

15.4

Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

40 bis 210

15.5

Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV

40 bis 210

15.6

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV

40 bis 210

15.7

Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV

40 bis 210

15.8

Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV

40 bis 210

15.9

Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV

40 bis 210

15.10

Anerkennung von Düngeberatern nach und § 6 Absatz 5 Stoffstrombilanzverordnung

40 bis 210

15.11

Anordnung zur Teilnahme an einer anerkannten Düngeberatung nach „§ 6 Absatz 5 der Stoffstrombilanzverordnung

40 bis 210

16

Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

16.1

Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891

16.1.1

Zusätzliche Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten

nach Zeitaufwand

16.2

Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011

16.2.1

Exportkontrollen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 14

nach Zeitaufwand

16.2.2

Nachkontrollen (auch im Einzelhandel) gemäß Artikel 11

nach Zeitaufwand

16.2.3

Durchführung einer zusätzlichen Gesamtprobe, Ausstellung eines Kontrollberichts einschließlich Anlage und Bescheid gemäß Artikel 17 Absatz 1 (bei mindestens fünf zu entnehmenden Packstücken [verpackte Erzeugnisse] oder mindestens 10 kg Masse der Einzelprobe bzw. zehn zu entnehmenden Einheiten [lose Erzeugnisse])

64 bis 128

16.3

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.3.1

Entscheidung über die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008

30 bis 250

16.3.2

Nachkontrollen von Zulassungsbedingungen als Packstelle gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008

20 bis 100

16.3.3

Nachkontrollen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008 bei Packstellen

unter 5 000 Eier je Woche

64

5 000 bis 35 000 Eier je Woche

96

35 000 bis 70 000 Eier je Woche

128

ab 70 000 Eier je Woche

200

16.3.4

Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008

30 bis 50

16.4

gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse

Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Markenkäse“ nach der Käseverordnung (KäseV)

69 bis 133

16.5

gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter

Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach der Butterverordnung (ButtV)

69 bis 133

16.6

gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrollen

64

16.7

Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung

16.7.1

Rinder

Grundgebühr und zusätzlich entsprechend der Anzahl

64

16.7.1.1

ab 10 bis 20 Rinder

32 bis 64

16.7.1.2

ab 21 bis 40 Rinder

32 bis 128

16.7.1.3

mehr als 40 Rinder

64 bis 128

16.7.2

Schweine oder Schafe

Grundgebühr und zusätzlich entsprechend Anzahl

64

16.7.2.1

ab 30 bis 50 Schweine oder Schafe

32 bis 64

16.7.2.2

ab 51 bis 200 Schweine oder Schafe

64 bis 128

16.7.2.3

mehr als 200 Schweine oder Schafe

64 bis 256

16.8

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)

130 bis 180

16.9

Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

16.9.1

Nachkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008

64

16.10

Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)

16.10.1

Nachkontrollen gemäß § 7 LegRegG nach Beanstandungen

ab 350 bis 1 000 Legehennenplätze

64

mehr als 1 000 bis 10 000 Legehennenplätze

64 bis 128

mehr als 10 000 bis 50 000 Legehennenplätze

64 bis 192

mehr als 50 000 Legehennenplätze

64 bis 256

17

Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)

nach Aufwand,

mindestens 215

18

Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Amtshandlungen gegenüber dem Verantwortlichen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit diese nicht von anderen fachspezifischen Tarifstellen erfasst werden

nach Zeitaufwand

ab 70 000 Eier je Woche​