Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
GebOLandwVolltext
Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 ( GVBl. I S. 246) verordnet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft:
Gebührentarif
Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben.
Mehrfache Amtshandlungen
Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.
Gebührenbemessung
(1) Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zugrunde zu legen:
für Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 81,00 EUR
für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 64,00 EUR
für Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Beschäftigte 51,00 EUR
für sonstige Angestellte 40,00 EUR.
Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.
(2) Soweit die Leistungen nach dieser Gebührenordnung umsatzsteuerpflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
Gebühren in besonderen Fällen
Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd vom 17. Juli 2007 ( GVBl. II S. 314), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Mai 2012 (GVBl. II Nr. 38) geändert worden ist, außer Kraft.
Potsdam, den 11. Juli 2014
Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft
Jörg Vogelsänger
Anlage 1
(zu § 1)
Allgemeine Gebühren
Inhaltsübersicht (Überschriften in Kurzform)
1
Allgemeine Gebühren
1.1
Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse
1.2
Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien - soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet
1.3
Vervielfältigung von Karten
1.4
Nutzung von Diensträumen
1.5
Akteneinsicht
1.6
Sonstiges
Gebührentarif
Tarifstelle
Gegenstand
Gebühr (EUR)
1
Allgemeine Gebühren
1.1
Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugnisse
1.1.1
Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
2,5 bis 25
1.1.2
Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw., je Seite
1 bis 2,5
1.1.3
sonstige Bescheinigungen, Urkunden
1 bis 51
1.1.4
Zeugnisse (z. B. Ursprungszeugnisse)
1 bis 25
1.2
Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken, CD-ROMs und elektronischen Dateien – soweit nicht § 9 Nummer 2 GebGBbg Anwendung findet
1.2.1
für die ersten 50 Seiten DIN-A4, schwarz-weiß, je Seite
0,5
1.2.2
jede weitere Seite
0,15
1.2.3
für Seiten im Format DIN-A3, je Seite
1
1.2.4
Farbkopien, je Seite
1 bis 5
1.2.5
Erstellung von Fotodokumentationen oder Lichtbildmappen
nach Aufwand,
mindestens aber 10
1.2.6
Überlassung von elektronischen Daten
je Datei 2,5,
je Vorgang
höchstens 41
1.3
Vervielfältigung von Karten
1.3.1
als Schwarz-Weiß-Kopie
DIN-A4
DIN-A3
DIN-A2
DIN-A1
DIN-A0
0,5
1
2
4
8
1.3.2
als Farbkopie oder Computerausdruck
bis DIN-A3
größer als DIN-A3
5
8
1.3.3
Überlassung als elektronische Datei
je Datei 2,5,
je Vorgang
höchstens 41
1.4
Nutzung von Diensträumen, je angefangene Stunde
Anfallende Reinigungskosten sind gesondert in Rechnung zu stellen. Für die Nutzung von technischen Geräten sind je nach Ausstattung und Grad der Beanspruchung weitere Zuschläge zu erheben.
15,5
1.5
Akteneinsicht (nach § 29 VwVfG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VwVfGBbg, Übermittlung von Informationen)
1.5.1
Übersendung einer in Papierform geführten Akte im Original auf Antrag
12
1.5.2
Übersendung einer elektronisch geführten Akte in Papierform auf Antrag
12, zuzüglich der Gebühr nach Tarifstelle 1.2
1.5.3
Übersendung einer elektronisch geführten Akte als Datei auf Antrag
entsprechend Tarifstelle 1.2.6
1.6
Sonstiges
1.6.1
Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen für Dritte
Gebühr richtet sich hinsichtlich der Fahrkosten je Kilometer nach den Sätzen gemäß Anlage 5 zu Nummer 10.3 der Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie
1.6.2
Rechtsbehelfe
1.6.2.1
bei Drittwidersprüchen
26 bis 1 023
1.6.2.2
bei Widersprüchen gegen Kostenentscheidungen
Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 3 GebGBbg
1.6.2.3
bei Widerspruch durch den Adressaten der Sachentscheidung
Gebühr richtet sich nach § 18 Absatz 1 GebGBbg
1.6.3
Entscheidung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen, soweit nicht mit der Hauptentscheidung verbunden
26 bis 2 556
1.6.4
sonstige Amtshandlungen
1.6.4.1
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen Interesse dienen
0 bis 1 000
Anlage 2
(zu § 1)
Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd
Inhaltsübersicht (Überschrift in Kurzform)
1
Ökologischer Landbau
1.1
Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
1.2
Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007
1.3
Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biologische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
2
Tierzucht und -haltung
2.1
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen
2.2
Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen
2.3
Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation
2.4
Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
2.5
Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden
2.6
Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung oder Embryotransfer
2.7
Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
2.8
Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
3
Pflanzenschutz
3.1
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
3.2
phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
3.3
Warndienst
3.4
Sachkunde im Pflanzenschutz
3.5
Pflanzenschutztechnik
3.6
Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.7
Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.8
Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken
3.9
Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)
4
Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik
4.1
nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)
4.2
nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)
4.3
phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
5
Waldrechtliche Angelegenheiten
5.1
Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
5.2
Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
5.3
Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
5.4
Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
5.5
Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
5.6
Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen
6
Jagdrechtliche Angelegenheiten
6.1
jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)
6.2
jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
6.3
sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen
6.4
aufgehoben
6.5
aufgehoben
7
Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
7.1
Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte
7.2
Erteilung schriftlicher Auskünfte
7.3
Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten
7.4
Gewährung von Akteneinsicht
7.5
Auslagen
8
Weinrechtliche Angelegenheiten
8.1
Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer
8.2
aufgehoben
9
Öffentliche Bestellung von Probenehmern
9.1
Antragsgebühr
9.2
Bestellungsgebühr
9.3
Wiederbestellung früherer Sachverständiger
9.4
Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet
9.5
Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer
9.6
Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer
10
Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
10.1
Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)
10.2
Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
10.3
Fortbildungsprüfungen
10.4
Wiederholung von Prüfungen
10.5
Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG
10.6
Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)
11
Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)
11.1
Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.2
Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.3
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz
11.4
Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 19)
12
Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
12.1
Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG
12.2
Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG
13
Fischerei
13.1
Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
13.2
Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
13.3
Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung
14
Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)
14.1
Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG
14.2
Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
15
Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)
15.1
Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG
15.2
Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG
15.3
Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)
15.4
Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV
15.5
Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV
15.6
Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV
15.7
Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV
15.8
Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV
15.9
Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV
15.10
Anerkennung von Düngeberatern nach § 9 Absatz 4 DüV und § 6 Absatz 5 Stoffstrombilanzverordnung
15.11
Anordnung zur Teilnahme an einer anerkannten Düngeberatung nach § 9 Absatz 4 DüV
16
Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
16.1
Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891
16.2
Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
16.3
Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.4
gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse
16.5
gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter
16.6
gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrolle
16.7
Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
16.8
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)
16.9
Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.10
Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
17
Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)
18
Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften
Gebührentarif
Tarifstelle
Gegenstand
Gebühr (EUR)
1
Ökologischer Landbau
1.1
Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 in der jeweils geltenden Fassung
1.1.1
Feststellung einer Unregelmäßigkeit und daraus folgende Anordnung nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 1
130 bis 2 000
1.1.2
Untersagung der Vermarktung von Erzeugnissen mit einem Bezug auf die ökologische/biologische Produktion nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 2
130 bis 2 000
1.2
Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in der jeweils geltenden Fassung
1.2.1
Erhöhung der Prozentsätze nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere (Büffel, Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein) nach Artikel 9 Absatz 4
70 bis 300
1.2.2
Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Artikel 18 Absatz 1
70 bis 300
1.2.3
Gestattung der Parallelproduktion in Aquakultur nach Artikel 25c Absatz 1 oder 2
70 bis 300
1.2.4
Zulassung der Verwendung von natürlichen Farben und natürlichen Überzugstoffen für saisonales dekoratives Färben von Eiern nach Artikel 27 Absatz 4
70 bis 300
1.2.5
Anerkennung von Umstellungszeiträumen nach Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a oder Buchstabe b
je Einzelfall
70 bis 300
1.2.6
Verlängerung des Umstellungszeitraums nach Artikel 36 Absatz 3
70 bis 300
1.2.7
Verkürzung des Umstellungszeitraums nach Artikel 36 Absatz 4
70 bis 300
1.2.8
Verkürzung des Umstellungszeitraums nach Artikel 37 Absatz 2
70 bis 400
1.2.9
rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen in der Aquakultur nach Artikel 38a Absatz 2
70 bis 300
1.2.10
Genehmigung der Anbindung von Rindern in Kleinbetrieben nach Artikel 39
70 bis 300
1.2.11
Genehmigung der Parallelerzeugung nach Artikel 40 Absatz 2
70 bis 300
1.2.12
Genehmigung der Einstellung von Geflügel nach Artikel 42
70 bis 300
1.2.13
Genehmigung Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 Buchstabe d
70 bis 300
1.2.14
Genehmigung einzelner Maßnahmen in Katastrophenfällen nach Artikel 47 Buchstabe a, b, c oder Buchstabe d
keine Gebühr
1.2.15
aufgehoben
1.2.16
Verwendung naturidentischer Vitamine A, D und E nach Anhang VI Ziffer 3 Buchstabe a 3. Spiegelstrich
70 bis 300
1.2.17
Verwendung von Natriumnitrit nach Anhang VIII Abschnitt A Fußnote 1
70 bis 300
Anmerkung zu den Tarifstellen 1.2.1 bis 1.2.17
Die Gebührenpflicht umfasst auch die Ablehnung der beantragten Amtshandlung sowie die Aufhebung von Anerkennungen, Genehmigungen, Prüfungsergebnissen, Zulassungen oder Zustimmungen.
1.3
Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die biolo-
gische/ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
1.3.1
Feststellung von Verstößen und daraus folgende Anordnungen nach Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 42
64 bis 500
1.3.2
Genehmigung des Einsatzes von Umstellungs- und nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial (ausgenommen Sämlinge) in ökologischen/biologischen Produktionseinheiten gemäß Anhang II Teil I Pkt. 1.8.5.1
64 bis 500
1.3.3
Genehmigung zur Erhöhung der Prozentsätze nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere (Büffel, Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein) gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.4.3
64 bis 500
1.3.4
Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Tieren (Rinder, Pferde, Geweihträger, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen) in einer ökologischen/biologischen Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.4
64 bis 500
1.3.5
Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischen/biologischen Zuchttieren (nichtökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturzuchttiere, Zuchttiere, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN stehen, wild gefangene Zuchttierarten) in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil II Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe d
64 bis 500
1.3.6
Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Fischbrut, Krebstierlarven in einer ökologischen/biologischen Aquakultur-Produktionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.1.2.1 Buchstabe e Teil II
64 bis 500
1.3.7
Genehmigung des Einsatzes von nichtökologischer/biologischer Muschelsaat aus Wildbeständen in einer ökologischen/biologischen Produk-
tionseinheit gemäß Anhang II Teil III Pkt. 3.2.1 Buchstabe d
64 bis 500
1.3.8
Genehmigung von Eingriffen bei Tieren nach Anhang II Teil IV Pkt. 1.7.8
64 bis 500
1.3.9
Genehmigung der Anbindehaltung in Betrieben (mit höchstens 50 Tieren) nach Anhang II Teil II Pkt. 1.7.5
64 bis 500
1.3.10
Festlegung/Genehmigung der Einstallung von ökologischem/biologischem Geflügel gemäß Anhang II Teil II Pkt. 1.3.4.3
64 bis 500
1.3.11
Verlängerung des Umstellungszeitraums von Flächen nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.2
64 bis 500
1.3.12
Verkürzung des Umstellungszeitraums von Flächen gemäß der Erwägungsgründe Nr. 21 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 3
64 bis 500
1.3.13
Genehmigung zur Behandlung der ökologischen/biologischen Flächen mit einem unzulässigen Erzeugnis oder Stoff zu wissenschaftlichen Zwecken nach Anhang II Teil I Pkt. 1.7.3 Buchstabe b
64 bis 500
1.3.14
Genehmigung zur Verwendung von Saat- oder Pflanzgut nach Anhang II Teil 1 Pkt. 1.8.5.1
64 bis 500
1.3.15
Prüfaufträge und Genehmigungen gemäß der Richtlinien und Leitlinien für zusätzliche behördliche Kontrollen von Produkten von der Kommission/Kommissionsdienststelle genannten Länder in der jeweils geltenden Fassung
64 bis 500
2
Tierzucht und -haltung
Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2016/1012 des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial in Verbindung mit dem Tierzuchtgesetz (TierZG)
2.1
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Zustimmung zu Änderungen
2.1.1
Anerkennung eines Zuchtverbandes nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 1 600
2.1.2
Anerkennung eines Zuchtunternehmens nach § 4 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 2 600
2.1.3
Entfristung oder Verlängerung einer befristeten Anerkennung eines Zuchtverbandes oder eines Zuchtunternehmens nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 1 400
2.1.4
Zustimmung zur Änderung der Angaben und Anforderungen nach § 4 Absatz 4 TierZG in Verbindung mit Anhang I Teil I der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 1 100
2.2
Genehmigung von Zuchtprogrammen und Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/1012
2.2.1
Genehmigung von Zuchtprogrammen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 1 600
2.2.2
Zustimmung zu wesentlichen Änderungen nach § 5 TierZG in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 1 100
2.2.3
Entfristung der Genehmigung eines Zuchtprogrammes nach § 7 TierZG in Verbindung mit Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/1012
100 bis 1 400
2.3
Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Besamungsstation
2.3.1
Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Besamungsstation nach § 18 TierZG
2.3.1.1
für Rinder, Schweine und Pferde
500 bis 1 600
2.3.1.2
für Schafe und Ziegen
100 bis 300
2.3.2
Erteilung der Erlaubnis zur Gewinnung von Samen außerhalb einer Besamungsstation nach § 14 Absatz 3 Satz 3 TierZG
2.3.2.1
für Rinder, Schweine und Pferde
150 bis 450
2.3.2.2
für Schafe und Ziegen
50
2.4
Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
2.4.1
Erteilung, Neuerteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit nach § 18 TierZG
150 bis 550
2.5
Anerkennung von Ausbildungsstätten an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden
2.5.1
Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG
100 bis 300
2.5.2
Erlaubniserteilung zur Durchführung von Lehrgängen nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 TierZG
50 bis 100
2.6
Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 15 Absatz 2 und für Embryotransfer nach § 17 Absatz 1 TierZG
2.6.1
für Besamungsbeauftragte
10
2.6.2
für Eigenbestandsbesamer oder Embryonentransferberechtigung
5
2.7
Feststellung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen für reglementierte Berufe nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
50
2.8
Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)
2.8.1
Erteilung einer Erlaubnis als Buchmacher nach § 2 Absatz 1 RennwLottG
100 bis 600, für ein Jahr
mindestens 100
2.8.2
Erteilung einer Erlaubnis für einen Buchmachergehilfen
30 bis 300, für ein Jahr
mindestens 30
2.8.3
Ausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraums, auf den sich die Erlaubnis erstreckt
30
2.8.4
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, je Renntag
20
2.8.5
Erteilung der Erlaubnis zur Annahme von Wetten für Rennen außerhalb der Rennbahn durch den Rennverein
25 bis 200
2.8.6
Änderung oder Ergänzung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators
20 bis 100
3
Pflanzenschutz
3.1
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
3.1.1
Mittel für den Ackerbau
3.1.1.1
Fungizide
3.1.1.1.1
Saatgutbehandlungsmittel
3.1.1.1.1.1
im Freiland gegen
3.1.1.1.1.1.1
Brandkrankheiten an Getreide
1 232
3.1.1.1.1.1.2
Streifenkrankheit an Getreide
880
3.1.1.1.1.1.3
Typhula-Fäule an Getreide
1 232
3.1.1.1.1.1.4
Schwarzbeinigkeit an Getreide
1 680
3.1.1.1.1.1.5
sonstige Pilzkrankheiten an Getreide (Frühbefall)
1 344
3.1.1.1.1.1.6
Auflaufkrankheiten, insbesondere Rhizoctonia solani an Kartoffeln
2 072
3.1.1.1.1.2
im Gewächshaus gegen
3.1.1.1.1.2.1
Fusarium nivale, Fusarium culmorum, Septoria nodorum an Getreide
896
3.1.1.1.1.2.2
Auflaufkrankheiten bei Rüben, Raps, Mais, Leguminosen
896
3.1.1.1.1.3
Prüfung von Saatgutbehandlungsmitteln
3.1.1.1.1.3.1
Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft ohne Lagerung
504
3.1.1.1.1.3.2
Prüfung des Einflusses von Saatgutbehandlungsmitteln auf die Triebkraft mit Lagerung
1 008
3.1.1.1.1.3.3
künstliche Infektion von Krankheiten an Getreide
448
3.1.1.1.2
Spritzmittel gegen
3.1.1.1.2.1
Halmbasiserkrankungen an Getreide
1 568
3.1.1.1.2.2
Blattkrankheiten und Ährenkrankheiten an Getreide
1 344
3.1.1.1.2.3
Echten Mehltau, Rostkrankheiten, Cercospora, Ramularia an Rüben
1 344
3.1.1.1.2.4
Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen)
2 072
3.1.1.1.2.5
Phytophtora, Alternaria an Kartoffeln (bis sechs Behandlungen), gesonderte Pflanzung
2 968
3.1.1.1.2.6
Krankheiten an Raps (Phoma, Alternaria, Sclerotinia)
1 568
3.1.1.1.2.7
Botrytis Ascochyta an Leguminosen
1 232
3.1.1.1.2.8
Krankheiten an Sonnenblumen
1 232
3.1.1.1.2.9
Krankheiten an Mais
1 456
3.1.1.2
Insektizide
3.1.1.2.1
Saatgutbehandlungsmittel
1 232
3.1.1.2.2
Spritzmittel
3.1.1.2.2.1
in Hackfrüchten gegen
3.1.1.2.2.1.1
beißende Insekten
1 344
3.1.1.2.2.1.2
saugende Insekten
2 240
3.1.1.2.2.1.3
Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Kartoffeln einschließlich Gesundheitsprüfung auf zwei Virusarten
4 760
3.1.1.2.2.1.4
Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen an Rüben
2 240
3.1.1.2.2.1.5
Moosknopfkäfer
2 240
3.1.1.2.2.1.6
Rübenfliege
1 400
3.1.1.2.2.1.7
Rübenblattwanze
1 512
3.1.1.2.2.1.8
Collembolen
1 512
3.1.1.2.2.1.9
Drahtwurm
2 800
3.1.1.2.2.2
im Mais und Getreide gegen
3.1.1.2.2.2.1
beißende Insekten
1 680
3.1.1.2.2.2.2
saugende Insekten
2 240
3.1.1.2.2.2.3
Blattläuse zur Verhinderung von Virusinfektionen
2520
3.1.1.2.2.2.4
Weizengallmücke
3 024
3.1.1.2.2.2.5
Brachfliege
2 800
3.1.1.2.2.2.6
Drahtwurm in Getreide und Mais
2 800
3.1.1.2.2.2.7
Maiszünsler
2 184
3.1.1.2.2.2.8
Fritfliege
1 904
3.1.1.2.2.2.9
Tipula-Larven an Mais
1 904
3.1.1.2.2.3
in Ölpflanzen und Faserpflanzen gegen
3.1.1.2.2.3.1
Rapserdfloh
3 640
3.1.1.2.2.3.2
andere Erdfloharten
1 344
3.1.1.2.2.3.3
Rapsglanzkäfer
2 296
3.1.1.2.2.3.4
Stängelschädlinge am Raps
2 464
3.1.1.2.2.3.5
Schotenschädlinge am Raps
2 520
3.1.1.2.2.3.6
Rübsenblattwespe, Kohlmotte und Gammaeule
1 904
3.1.1.2.2.3.7
Kleine Kohlfliege an Raps
1 904
3.1.1.2.2.3.8
Blattläuse
2 240
3.1.1.2.2.4
in Leguminosen gegen
3.1.1.2.2.4.1
saugende Insekten
2 240
3.1.1.2.2.4.2
Blattrandkäfer
1 680
3.1.1.2.2.4.3
Erbsenwickler an Erbsen
2 240
3.1.1.3
Herbizide in
3.1.1.3.1
Getreide und Mais
1 176
3.1.1.3.2
Kartoffeln
1 176
3.1.1.3.3
Futter- und Zuckerrüben
1 456
3.1.1.3.4
Ölpflanzen und Faserpflanzen
1 176
3.1.1.3.5
Körnerleguminosen
1 176
3.1.1.3.6
Feldfutterpflanzen einschließlich Gräsern zur Futternutzung bzw. zum Samenbau
1 288
3.1.1.3.7
Unkrautbekämpfung zwischen Anbauperioden von Kulturen
1 680
3.1.1.3.8
Herbizide gegen spezielle Schadpflanzen
1 288
3.1.1.4
Wachstumsregler zur
3.1.1.4.1
Ertragsbeeinflussung bei
3.1.1.4.1.1
Getreide und Ölfrüchten
1 232
3.1.1.4.1.2
Mais
1 848
3.1.1.4.1.3
Rüben und anderen Blattfrüchten
1 848
3.1.1.4.2
Halmfestigung im
3.1.1.4.2.1
Getreide
1 232
3.1.1.4.2.2
Mais
1 232
3.1.1.4.2.3
Sonnenblumen
1 232
3.1.1.4.2.4
Raps, einschließlich der Beeinflussung des Pflanzenaufbaus
1 232
3.1.1.4.3
Wuchshemmung von Gräsern
1 120
3.1.1.4.4
Krautabtötung von Kartoffeln zur Verhinderung der Virusabwanderung einschließlich Gesundheitsprüfung
2 800
3.1.1.4.5
Krautabtötung bei Kartoffeln ohne Knollenbonitur
1 176
3.1.1.4.6
Ernteerleichterung einschließlich Unkrautbekämpfung
2 352
3.1.1.4.7
Keimhemmung bei Kartoffeln
1 232
3.1.1.4.8
Brechung der Keimruhe bei Kartoffeln
1 176
3.1.1.4.9
Entblätterung im Samenbau
1 120
3.1.1.4.10
Abreifebeschleunigung in Ölfrüchten und Leguminosen
1 176
3.1.2
Mittel für das Grünland
3.1.2.1
Insektizide gegen Tipula-Larven und andere Bodeninsekten
3 920
3.1.2.2
Herbizide
1 512
3.1.2.3
Herbizide zur Grünlanderneuerung
1 680
3.1.3
Mittel für den Gemüsebau
3.1.3.1
Fungizide gegen
3.1.3.1.1
Auflaufkrankheiten bei Gemüsesaatgut
1 064
3.1.3.1.2
sonstige Schadpilze, max. fünf Behandlungen bzw. Bonituren
1 960
3.1.3.2
Insektizide gegen
3.1.3.2.1
beißende und saugende Insekten
2 240
3.1.3.2.2
bodenbürtige Insekten
1 736
3.1.3.2.3
Thripse an Freilandkulturen
2 800
3.1.3.3
Akarizide
2 688
3.1.3.4
Herbizide
1 456
3.1.3.5
Mittel in Champignonkulturen
2 520
3.1.4
Mittel für den Obstbau
3.1.4.1
Fungizide gegen
3.1.4.1.1
Kragenfäule an Apfel, Obstbaumkrebs und andere Rindenerkrankungen (zweijährige Prüfung)
2 464
3.1.4.1.2
Schorf an Kernobst
2 968
3.1.4.1.3
Echten Mehltau an Kernobst
2 464
3.1.4.1.4
Echten Mehltau an Beerenobst
1 736
3.1.4.1.5
Rostpilze an Kernobst
2 072
3.1.4.1.6
Rostpilze an Steinobst
1 736
3.1.4.1.7
Kräuselkrankheit am Pfirsich
1 736
3.1.4.1.8
Monilinia laxa, Monilinia fructigena und Sprühfleckenkrankheit an Kirsche
1 736
3.1.4.1.9
Botrytis an Erdbeeren
2 072
3.1.4.1.10
Lederfäule und Rhizomfäule an Erdbeeren
2 128
3.1.4.1.11
Lagerfäule und Lagerschorf
2 464
3.1.4.1.12
sonstige Pilzkrankheiten an Kernobst
2 072
3.1.4.1.13
sonstige Pilzkrankheiten an Steinobst und Beerenobst
1 736
3.1.4.2
Insektizide gegen
3.1.4.2.1
beißende und saugende Insekten
1 456
3.1.4.2.1.1
beißende und saugende Insekten in einer Prüfung
1 848
3.1.4.2.2
Blutläuse
1 512
3.1.4.2.3
Schildläuse
3.1.4.2.3.1
San-Jose-Schildlaus (Sommerspritzung, Winterspritzung oder Austriebspritzung)
1 736
3.1.4.2.3.2
andere Schildlausarten
1 512
3.1.4.2.4
Birnenblattsauger
1 568
3.1.4.2.5
Apfelwickler und Pflaumenwickler
1 512
3.1.4.2.6
Schalenwickler
1 456
3.1.4.2.7
biotechnische Verfahren gegen Wickler
2 800
3.1.4.2.8
Sägewespen
1 456
3.1.4.2.9
Kirschfruchtfliege
1 736
3.1.4.2.10
überwinternde Stadien (Winterspritzung oder Austriebsspritzung)
1 568
3.1.4.3
Akarizide
3.1.4.3.1
während der Vegetationszeit
1 848
3.1.4.3.2
gegen überwinternde Stadien
1 624
3.1.4.3.3
gegen Spinnmilben in Beerenobst
1 848
3.1.4.4
Herbizide
3.1.4.4.1
unter Obstbäumen, Obststräuchern und in Baumschulen
1 232
3.1.4.4.2
in Erdbeeren
1 400
3.1.5
Mittel für den Zierpflanzenbau
3.1.5.1
Fungizide gegen Pilzkrankheiten an Zierpflanzen und Zierrasen einschließlich Auflaufkrankheiten
3.1.5.1.1
bis zu drei Behandlungen
1 400
3.1.5.1.2
je weitere Behandlung
336
3.1.5.2
Insektizide gegen
3.1.5.2.1
beißende und saugende Insekten (max. drei Behandlungen)
1 680
3.1.5.2.2
bodenbürtige Insekten
2 800
3.1.5.3
Akarizide gegen
3.1.5.3.1
Spinnmilben
1 680
3.1.5.3.2
Weichhautmilben
1 960
3.1.5.4
Herbizide
3.1.5.4.1
in Ziergehölzanlagen und Ziergehölzbaumschulen
1 456
3.1.5.4.2
in sonstigen Zierpflanzen und Zierrasen
1 344
3.1.5.4.3
gegen Moos und Algen
1 008
3.1.5.5
Wachstumsregler
3.1.5.5.1
zum Stauchen
2 576
3.1.5.5.2
zum Stutzen
2 296
3.1.5.5.3
zur Bewurzelung
1 344
3.1.5.5.4
zur Beeinflussung der Blüte
1 456
3.1.5.5.5
zur Wuchshemmung von Intensivrasen
2 240
3.1.5.5.6
zur Entblätterung in der Baumschule
1 232
3.1.6
Mittel für Sonderkulturen
3.1.6.1
in Tabak
3.1.6.1.1
Fungizide gegen
3.1.6.1.1.1
Blauschimmel im Saatbeet
1 456
3.1.6.1.1.2
Blauschimmel im Freiland
2 128
3.1.6.1.1.3
Sclerotina spp.
952
3.1.6.1.2
Herbizide
1 176
3.1.6.1.3
Hemmung von Geiztrieben
2 464
3.1.7
Mittel für den Vorratsschutz
3.1.7.1
Fungizide gegen
3.1.7.1.1
Lagerschäden bei Dauerkohl
1 456
3.1.7.1.2
Lagerfäule bei Kartoffeln
2 072
3.1.7.2
Insektizide
3.1.7.2.1
Spritzmittel
3.1.7.2.1.1
Laborprüfung
3 696
3.1.7.2.1.2
in leeren Räumen
2 400
3.1.7.2.1.3
in belegten Räumen (in Vorratsgütern mit Feststellung der Dauerwirkung Zuschlag von 50 Prozent)
1 848
3.1.7.2.2
Begasungsmittel
3.1.7.2.2.1
in leeren Räumen
2 352
3.1.7.2.2.2
in belegten Räumen
2 800
3.1.7.2.2.3
in Vorratsgütern
2 800
3.1.7.3
Rodentizide (Versuche im Biotop)
2 184
3.1.8
Mittel für den Forstbereich
3.1.8.1
Fungizide gegen
3.1.8.1.1
Kiefernschütte
1 680
3.1.8.1.2
Eichenmehltau
952
3.1.8.1.3
Bläuepilze
1 680
3.1.8.1.4
Buchenstocken
1 680
3.1.8.2
Insektizide gegen
3.1.8.2.1
beißende Insekten
3.1.8.2.1.1
blatt- und nadelfressende Käfer
1 960
3.1.8.2.1.2
Rüsselkäfer (zur vorbeugenden Behandlung)
1 960
3.1.8.2.1.3
rindenbrütende Insekten und Nutzholzborkenkäfer
3.1.8.2.1.3.1
vorbeugend
2 352
3.1.8.2.1.3.2
kurativ
2 688
3.1.8.2.1.4
Schmetterlingsraupen
3 136
3.1.8.2.2
saugende Insekten
3 136
3.1.8.3
Akarizide
3 136
3.1.8.4
Rodentizide gegen
3.1.8.4.1
Erdmaus
2 912
3.1.8.4.2
Rötelmaus
2 464
3.1.8.4.3
Schermaus
4 480
3.1.8.5
Repellents gegen Winterwildverbiss, Sommerwildverbiss, Schälschäden, Fegeschäden, Hasenschäden und Kaninchenschäden
1 736 bis 6 272
3.1.8.6
Herbizide gegen
3.1.8.6.1
Gräser
1 456
3.1.8.6.2
Gräser und Unkräuter
1 848
3.1.8.6.3
Unkräuter und Holzgewächse
2 408
3.1.8.6.4
Adlerfarn in Saatbeeten und Verschulbeeten, Kulturen, je Baumart
1 736 bis 2 128
3.1.8.7
Mittel zum Wundverschluss
3.1.8.7.1
je Baumart ein Behandlungstermin
2 652
3.1.8.7.2
bei zwei Behandlungsterminen
4 368
3.1.9
Mittel für allgemeine Einsätze
3.1.9.1
Bakterizide gegen Feuerbrand
4 144
3.1.9.2
Insektizide gegen
3.1.9.2.1
Engerlinge und Drahtwürmer
2 800
3.1.9.2.2
Larven des Dickmaulrüßlers
2 800
3.1.9.2.3
Erdraupen
1 344
3.1.9.2.4
Maulwurfsgrillen
1 120
3.1.9.2.5
Ameisen
840
3.1.9.3
Nematizide gegen
3.1.9.3.1
gallenbildene Wurzelnematoden im Feldversuch
8 680
3.1.9.3.2
zystenbildende Wurzelnematoden im Feldversuch
4 200
3.1.9.3.3
zystenbildende und gallenbildende Wurzelnematoden im Gefäßversuch
3 192
3.1.9.3.4
wandernde Wurzelnematoden (bei zusätzlich erforderlichen Untersuchungen in größeren Bodentiefen Zuschlag von 50 Prozent)
2 856
3.1.9.3.5
Blattälchen
1 736
3.1.9.3.6
Stängelälchen/Rübenkopfälchen
2 856
3.1.9.4
Molluskizide
3.1.9.4.1
in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (im Kasten)
3 752
3.1.9.4.2
in Ackerbaukulturen (im Kasten)
3 752
3.1.9.4.3
in Gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen (natürlicher Befall)
1 904
3.1.9.4.4
in Ackerbaukulturen (natürlicher Befall)
1 904
3.1.9.5
Rodentizide gegen Feldmaus (Versuch im Biotop)
2 184
3.1.9.6
Repellents
3.1.9.6.1
zur Wildabwehr
1 120
3.1.9.6.2
zur Vogelabwehr
1 400
3.1.9.6.3
Saatgutbehandlungsmittel
1 456
3.1.9.7
Herbizide
3.1.9.7.1
auf Wegen und Plätzen mit Baumbewuchs
1 344
3.1.9.7.2
auf Nichtkulturland
1 064
3.1.9.7.3
in Windschutzanlagen
1 456
3.1.9.7.4
gegen Holzgewächse
1 456
3.1.9.7.5
auf Gleisanlagen
3.1.9.7.5.1
Großparzellen, Ausbringung mit schienengebundenen Geräten
2 072
3.1.9.7.5.2
Kleinparzellen
952
3.1.9.8
Wachstumsregler
3.1.9.8.1
zur Bewurzelung von Pflanzenstecklingen
896
3.1.9.8.2
zur Wuchshemmung auf landwirtschaftlich nicht genutzten Grasflächen (z. B. Straßenränder, Böschungen, Spielwiesen)
1 512
3.1.9.9
Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss
3.1.9.9.1
Mittel zur Veredlung
1 232
3.1.9.9.2
Mittel zur Wundbehandlung
784
3.1.9.9.3
Mittel zur Wundbehandlung mit fungizider Wirkung
2 296
3.1.10
Verträglichkeitsprüfungen (Pflanzgutkosten werden gesondert berechnet)
3.1.10.1
im Ackerbau
100 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung
3.1.10.2
im Gemüsebau
75 Prozent der entsprechenden Wirksamkeitsprüfung
3.1.10.3
im Obstbau
1 624
3.1.10.4
im Zierpflanzenbau
3.1.10.4.1
eine Behandlung
3.1.10.4.1.1
eine Art bis zehn Arten bzw. Sorten
616
3.1.10.4.1.2
elf bis zwanzig Arten bzw. Sorten
784
3.1.10.4.1.3
je weitere Behandlung
336
3.1.10.5
an Tabak
616
3.1.11
Ertragsfeststellungen in Verbindung mit der Prüfung der biologischen Wirkung
3.1.11.1
Getreide
336
3.1.11.2
Raps
392
3.1.11.3
Sonnenblumen
504
3.1.11.4
Mais
3.1.11.4.1
Körnermais
392
3.1.11.4.2
Silomais
504
3.1.11.5
Rüben
784
3.1.11.6
Kartoffeln
560
3.1.11.7
Feldfutter
672
3.1.11.8
Kleesamenbau
616
3.1.11.9
großkörnige Leguminosen
392
3.1.11.10
Wiesen und Weiden
840
3.1.11.11
Gemüse
3.1.11.11.1
einmalige Beerntung (Blatt- und Fruchtgemüse)
504
3.1.11.11.2
einmalige Beerntung (Wurzelgemüse)
1 120
3.1.11.11.3
weitere Beerntungsdurchgänge nach Aufwand
3.1.11.12
Kern- und Steinobst
840
3.1.11.13
Beerenobst
1 008
3.1.11.14
zusätzliche Feststellung bei Ernte, je Qualitätsmerkmal
168
3.1.12
Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen
3.1.12.1
aus einer laufenden Prüfung
392
3.1.12.2
aus speziell angelegtem Versuch nach GEP (ohne Rückstandsanalytik)
1 400
3.1.13
Zuschläge zu den vorgenannten Gebühren
3.1.13.1
Versuche unter Glas
448
3.1.13.2
je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung
ein Drittel der entsprechenden Gebühr
3.1.13.3
Ertragsfeststellung je zusätzlich beantragtes Versuchsglied in einer Prüfung
ein Drittel der entsprechenden Gebühr
3.1.14
Gebührenhöhe für teilweise oder vollständig nicht auswertbare Versuche
3.1.14.1
Versuch nicht auswertbar, da Anlage und Durchführung unvollständig
keine Gebühr
3.1.14.2
Versuch angelegt, Prüfantrag vom Antragsteller zurückgezogen
50 Prozent der Gebühr
3.1.14.3
durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches ohne verwertbare Ergebnisse
50 Prozent der Gebühr
3.1.14.4
durch Witterungs- oder durch andere nicht vorhersehbare Ereignisse bedingter vorzeitiger Abbruch des Versuches mit verwertbarem Teilergebnis
75 Prozent der Gebühr
3.1.14.5
zu Ende geführter Versuch nicht vollständig auswertbar, wenn wegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei vorbeugend anzuwendenden Präparaten Schadorganismen nicht aufgetreten sind
75 Prozent der Gebühr
3.1.15
sonstige Gebührenerhebung
3.1.15.1
für die Prüfung von Zusatzstoffen werden diejenigen Gebühren erhoben, die jeweils für die einzelnen Indikatoren vorgesehen sind
3.1.15.2
für nicht genannte Anwendungsgebiete bzw. Feststellungen werden Gebühren je nach Aufwand wie für ein vergleichbares Anwendungsgebiet erhoben
3.2
phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
Vorbemerkungen:
Die Gebühren werden für eigenständige mit Frachtpapieren versehene Transporteinheiten (Waggon, Ganzschiff, LKW-Zug) erhoben. Die Gebühren werden je Sendung eines Absenders und eines Empfängers berechnet.
Soweit eine Sendung nicht ausschließlich aus Erzeugnissen besteht, die der Berechnung der jeweiligen Tarifstelle entsprechen, werden die Teile der Sendung, die der Beschreibung entsprechen (wobei es sich um eine oder mehrere Partien handeln kann), als separate
Sendung behandelt.
Wird die Häufigkeit der Nämlichkeitskontrollen und Pflanzengesundheitsuntersuchungen bei der Einfuhr gemäß Artikel 13d Absatz 2 der Richtlinie 2000/29/EG vermindert, so sind für alle Sendungen und Partien dieser Gruppe, unabhängig davon, ob sie kontrolliert werden oder nicht, eine anteilmäßig verminderte Gebühr zu erheben.
Durch den Antragsteller geforderte zusätzliche phytopathologische Prüfungen werden nach Tarifstelle 4 dieser Anlage erhoben. Für pflanzliche Sendungen, für die eine phytosanitäre Kontrolle beantragt wurde und deren Ausfuhr bzw. Verbringen aus phytosanitären oder anderen Gründen nicht erfolgt ist, sind gegenüber dem Antragsteller die Gebühren für bereits durchgeführte Amtshandlungen nach den betreffenden Tarifstellen zu erheben.
Für Kontrolltätigkeiten an Warenarten, die in den Tarifstellen nicht aufgeführt sind oder für Kontrollen, bei denen das Transportmittel nicht die Bezugseinheit ist, werden Gebühren nach den anfallenden personellen und sächlichen Aufwendungen erhoben.
3.2.1
allgemeine Tarifstellen
3.2.1.1
Abgabe von Plomben
Selbstkostenpreis
3.2.1.2
Aufschlag für Amtshandlungen außerhalb der Dienststunden auf Veranlassung des Antragstellers
3.2.1.2.1
aufgehoben
3.2.1.2.2
aufgehoben
3.2.1.2.3
an Sonn- und Feiertagen
50 Prozent Aufschlag
3.2.2
Registrierung von Unternehmern im Amtlichen Unternehmerregister nach Artikel 65 ff. VO (EU) 2016/2031 und Ermächtigung von Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031
3.2.2.1
Registrierung im Amtlichen Unternehmerregister nach Artikel 65 Absatz 1 VO (EU) 2016/2031
30
3.2.2.2
Ausfertigung eines Pflanzenpasses durch den Pflanzenschutzdienst
mit maximal 10 Etiketten (kleiner Pflanzenpass)
10
je weitere 20 Etiketten (kleiner Pflanzenpass)
5
3.2.2.3
Ermächtigung von Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031
60
3.2.2.4
Jährliche Mindestkontrolle bei ermächtigten Unternehmern nach der VO (EU) 2016/2031
nach Zeitaufwand,
höchstens 300
3.2.3
Inverkehrbringen von Anbaumaterialien von Obstpflanzen, Gemüsepflanzen und Zierpflanzenarten
3.2.3.1
Registrierung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer, je Antragsteller und Unternehmer
60
3.2.3.2
Eintragung inklusive Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer eines Unternehmers, der bereits für den innergemeinschaftlichen Handel registriert ist (Tarifstelle 3.3.2.1)
30
3.2.3.3
Erteilung eines Änderungsbescheides (zu Tarifstelle 3.3.3.1 bzw. 3.3.3.2)
25
3.2.3.4
Mindestkontrollen in registrierten Betrieben gemäß Anbaumaterialverordnung (AGOZV)
nach Zeitaufwand,
höchstens 200
3.2.3.5
Bescheinigung für anerkanntes Anbaumaterial
10
3.2.4
Handel außerhalb der EU
3.2.4.1
Ausfertigung von Zeugnissen, Pflanzenpässen und Bescheinigungen (Ausfertigung mit einer Kopie)
3.2.4.1.1
Pflanzengesundheitszeugnis
10
3.2.4.1.2
jedes Duplikat eines Pflanzengesundheitszeugnisses
5
3.2.4.1.3
Wiederausfuhrzeugnis
10
3.2.4.1.4
Vorausfuhrzeugnis
10
3.2.4.1.5
sonstige amtliche Bescheinigung oder Bestätigung
10
3.2.4.2
Entscheidung über Antrag zur Genehmigung der Einfuhrkontrolle am Bestimmungsort
30
3.2.4.3
Entscheidung über Ausnahmegenehmigung bei Einfuhr von Drittlandwaren
60
3.2.4.4
Entscheidung über Ausnahmegenehmigung für Versuchs- und Züchtungszwecke
60
3.2.4.5
Entscheidung über die Ermächtigung zur Einfuhr bzw. innergemeinschaftlichen Verbringung für Versuchs- und Züchtungszwecke
30
3.2.5
phytosanitäre Kontrollen von pflanzlichen Sendungen
3.2.5.1
Einfuhrkontrollen an Einlassstellen bzw. am Bestimmungsort (Dokumentenprüfung, Identitätskontrolle und phytosanitäre Kontrolle)
3.2.5.1.1
Holz als Verpackungsmaterial, je Sendung
20
3.2.5.1.2
Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen
3.2.5.1.2.1
Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen sowie deren Lagerung bis zur Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung, wenn die Erzeugnisse nicht den Einfuhrbedingungen entsprechen oder Unregelmäßigkeiten vorliegen (einschließlich der Kosten für Transport, Beladen, Entladen, jedoch ohne Untersuchungskosten)
nach Aufwand,
mindestens 20
3.2.5.1.3
Amtshandlungen mit erhöhtem Aufwand bei der phytosanitären Abfertigung
3.2.5.1.3.1
Zusätzliche Amtshandlungen z. B. bei fehlender oder mangelnder Kennzeichnung der Verpackungseinheiten, bei schwer zugänglicher Ware, bei mehr als 5 Warenarten je Sendung u. a.
nach Aufwand,
mindestens 20
3.2.5.1.3.2
Zusätzliche Amtshandlungen bei festgestelltem Befall oder Befallsverdacht mit Schadorganismen
nach Aufwand,
mindestens 20
3.2.5.1.3.3
Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter Sendungen im privaten Reisegepäck
25
3.2.5.1.3.4
Einziehung und Vernichtung beschlagnahmter nichtkommerzieller Postsendungen
25
3.2.5.1.3.5
Importabfertigungen mit Überwachung der Vernichtung oder Umladen
100
3.2.5.1.6
Kleinsendungen (Warenproben und Warenmuster, Samen und Pflanzenproben) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch
10
3.2.5.2
Untersuchung von Sendungen für die Ausfuhr und das innergemeinschaftliche Verbringen
3.2.5.2.1
Jungpflanzen und Fertigpflanzen des Gartenbaues und der Baumschulen (außer Gemüsejungpflanzen), die nach Stückzahl handelsüblich sind
bis 1 000 Stück
15
je weitere angefangene 1 000 Stück
1,3
je Sendung
20 bis 60
3.2.5.2.2
Gemüsejungpflanzen
bis zu 1 000 Stück
8
je weitere angefangene 1 000 Stück
0,7
je Sendung
20 bis 30
3.2.5.2.3
alle anderen Pflanzen und Pflanzenteile (Sämlinge, Stecklinge, Blumenzwiebeln, Veredlungsreiser, Blumenknollen, sonstiges Vermehrungsmaterial und Schnittblumen)
bis zu 1 000 Stück
12
je weitere angefangene 1 000 Stück
1
je Sendung
20 bis 110
3.2.5.2.4
Pflanzen und sonstige Pflanzenerzeugnisse, die nach Gewicht handelsüblich sind
bis 1 000 kg
6
je weitere angefangene 1 000 kg
0,5
je Sendung
20 bis 60
3.2.5.2.5
Saatgut und Pflanzgut der Landwirtschaft des Gartenbaues und der Forstwirtschaft, das nach Gewicht handelsüblich ist
bis zu 1 Tonne
6
je weitere angefangene Tonne
0,6
je Sendung
20 bis 50
3.2.5.2.6
Konsumprodukte, Futtermittel und Produkte zur industriellen Verarbeitung
3.2.5.2.6.1
Getreide, Ölfrüchte
bis zu 1 Tonne
4
je weitere angefangene Tonne
0,25
je Sendung (außer Schiff)
10 bis 20
Schiff
15 bis 70
3.2.5.2.6.2
Mehl, Haferflocken
bis zu 1 Tonne
5
je weitere angefangene Tonne
0,2
je Sendung
10 bis 20
3.2.5.2.6.3
Zucker, je Transporteinheit
5
3.2.5.2.6.4
Kartoffelstärke, je Transporteinheit
5
3.2.5.2.7
Kartoffeln (außer Pflanzkartoffeln)
bis zu 1 Tonne
4
je weitere angefangene Tonne
0,4
je Sendung
15 bis 30
3.2.5.2.8
Pflanzenerzeugnisse wie Gemüse, Obst, Südfrüchte, Trockenfrüchte, Gewürze, Genussmittel, Nüsse, Drogen, Baumwolle u. a.
bis zu 1 Tonne
5
je weitere angefangene Tonne
0,5
je Sendung
10 bis 30
3.2.5.2.9
übrige pflanzliche Produkte und andere Materialien organischen Ursprungs, die potentiell Träger von gefährlichen Schaderregern der Pflanzen sein können
3.2.5.2.9.1
Holz
bis zu 1 m 3
3
je weitere angefangene m 3
0,2
je Sendung
10 bis 30
3.2.5.2.9.2
Holz als Stückware
je Stück oder Verpackungseinheit (lose Bretter für Kisten, Paletten o. Ä.)
10
jedes weitere Stück bzw. Verpackungseinheit
1,2
je Sendung maximal
30
3.2.5.2.9.3
Erde, Pflanzensubstrat und Torf
bis zu 1 Tonne
3
je weitere angefangene Tonne
0,6
je Sendung
10 bis 30
3.2.5.2.10
Kleinsendungen (Warenproben, Warenmuster, Samenproben und Pflanzenproben bis 10 kg) sowie Sendungen zum nichtgewerblichen Gebrauch
10
3.2.6
phytosanitäre Überwachung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen während der Vegetation bzw. Lagerung sowie sonstige behördliche Leistungen
3.2.6.1
Kontrollen in Betrieben einschließlich Lagerhäusern, Speichern, Mühlen sowie Händlern bei Anforderung
nach Zeitaufwand
3.2.6.2
sonstige Leistungen bei der phytosanitären Ausfuhrkontrolle und Einfuhrkontrolle auf Anforderung
nach Zeitaufwand
3.3
Warndienst
Hinweise, Prognosen, Warnungen je Fachgebiet und Jahr (inklusive ISIP-Zugang und maximal eine Broschüre je Fachgebiet)
3.3.1
Ackerbau und Grünland
3.3.1.1
Ackerbau und Grünland für Landwirte
25
3.3.1.2
Ackerbau und Grünland für Handel, Industrie, Beratung
50
3.3.2
Gemüsebau und Zierpflanzenbau
3.3.2.1
Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Gärtner
25
3.3.2.2
Gemüsebau und Zierpflanzenbau für Handel, Industrie, Beratung
50
3.3.3
Obstbau
3.3.3.1
Obstbau für Gärtner
25
3.3.3.2
Obstbau für Handel, Industrie, Beratung
50
3.3.4
Baumschulen und Landschaftsgärtnerei
3.3.4.1
Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Gärtner
25
3.3.4.2
Baumschulen und Landschaftsgärtnerei für Handel, Industrie, Beratung
50
3.3.5
Schutzgebühr bei Bestellung von zusätzlichen Broschüren, je Stück
12,50
3.4
Sachkunde im Pflanzenschutz
3.4.1
Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Anwender und Berater
60
3.4.2
Abnahme von Prüfungen zum Sachkundenachweis (PflSchG und PflSchSachkV) für Händler
50
3.4.3
Wiederholung nicht bestandener Prüfung
50
3.4.4
Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz
30
3.4.5
Ausstellen einer Zweitbescheinigung über den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz bei Verlust
15
3.4.6
Ausstellen einer Bescheinigung über den Nachweis der Sachkunde Pflanzenschutz für Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates, einschließlich Prüfung deutscher Sprachkenntnisse
30
3.4.7
amtliche Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchG, PflSchSachkV)
150
3.4.8
amtliche Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (PflSchSachkV)
20
3.5
Pflanzenschutztechnik
3.5.1
Amtliche Anerkennung von Kontrollwerkstätten oder Kontrollpersonen als Kontrollstelle zur Prüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
250
3.5.2
Überprüfung der Kontrolltechnik von amtlich anerkannten Kontrollstellen
200
3.5.3
Praxiseinsatz Pflanzenschutztechnik
200 bis 600
3.6
Erteilung von Genehmigungen zur Ausbringung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.6.1
Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
3.6.1.1
bis 100 ha Behandlungsfläche
60
3.6.1.2
mehr als 100 bis 500 ha Behandlungsfläche
90
3.6.1.3
mehr als 500 bis 1 000 ha Behandlungsfläche
120
3.6.1.4
über 1 000 ha Behandlungsfläche
150
3.6.2
Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Erstantrag) auf
3.6.2.1
einer Fläche bis 100 m²
20
3.6.2.2
einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²
40
3.6.2.3
zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²
90
3.6.2.4
sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²
120
3.6.2.5
21 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²
150
3.6.2.6
über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²
200
3.6.3
Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wiederholungsantrag) auf
3.6.3.1
einer Fläche bis 100 m²
15
3.6.3.2
einem Standort oder einer Fläche bis 2 000 m²
30
3.6.3.3
zwei bis fünf Standorten oder einer Fläche über 2 000 bis 5 000 m²
60
3.6.3.4
sechs bis 20 Standorten oder einer Fläche über 5 000 bis 20 000 m²
80
3.6.3.5
21 bis 50 Standorten oder einer Fläche über 20 000 bis 50 000 m²
100
3.6.3.6
über 50 Standorten oder einer Fläche über 50 000 m²
150
3.6.4
Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einzelfall (§ 22 Absatz 2 PflSchG)
3.6.4.1
Einzelantrag, je Anwendungsgebiet
40
3.6.4.2
Sammelantrag, je Anwendungsgebiet
3.6.4.2.1
Grundgebühr
40
3.6.4.2.2
Gebühr, je zusätzlicher Nutzer
10
3.6.5
Ausnahmegenehmigungen nach den §§ 4 Absatz 2 und 4a Absatz 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung pro Pflanzenschutzmittel, Kultur und Jahr
40
3.7
Kontrollen des Handels mit und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
3.7.1
Außerplanmäßige Kontrollen, die in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Be-
stimmungen erforderlich werden, einschließlich Nachkontrollen
je nach tatsäch-
lichem Aufwand
3.7.2
Lagerung und Entsorgung nicht verkehrsfähiger Pflanzenschutzmittel, die im Rahmen von Kontrollen der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens sichergestellt wurden
Umlage der tatsächlichen Kosten, die Entsorger in Rechnung stellt
3.8
Anzeige von Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken
3.8.1
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Beratung zum Pflanzenschutz (PflSchG)
3.8.1.1
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere (außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe) anzeigen
30
3.8.1.2
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe oder Personen, welche die Beratung zum Pflanzenschutz zu gewerblichen Zwecken anzeigen
30
3.8.2
Registrierung und Vergabe einer Registriernummer an Betriebe, welche das Inverkehrbringen bzw. Einführen von Pflanzenschutzmitteln zu gewerblichen Zwecken nach § 24 PflSchG anzeigen
30
3.9
Inspektion einer Prüfeinrichtung Pflanzenschutz im Anerkennungsverfahren Gute Experimentelle Praxis (GEP)
300
4
Saatenanerkennung, phytopathologische Diagnostik
4.1
nach der Saatgutverordnung (SaatgutV)
4.1.1
Anerkennungsverfahren Saatgut von landwirtschaftlichen Arten
4.1.1.1
Antragsannahme Saatgut (§§ 3, 4 und 5 SaatgutV)
4.1.1.1.1
Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben
60
4.1.1.1.2
Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben
70
4.1.1.1.3
Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben
30
4.1.1.1.4
Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine nach § 4 Absatz 1 SaatgutV, je Vermehrungsvorhaben
20
4.1.1.2
Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 7, 8 und 9 SaatgutV)
4.1.1.2.1
Getreide und großkörnige Leguminosen, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
14
4.1.1.2.2
alle anderen Arten, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
16
4.1.1.2.3
Nachbesichtigung (§§ 8 und 9 SaatgutV) 50 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.1.1.2.1 und 4.1.1.2.2
7 bis 10
4.1.1.2.4
Nachkontrolle der Beschilderung, Schlagtrennung und Randbemähung je Vermehrungsvorhaben
38
4.1.1.2.5
Wiederholungsbesichtigung (§ 10 SaatgutV), je angefangenen Hektar falls erstes Ergebnis bestätigt wird
14 bis 16
4.1.1.2.6
Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 50 Prozent der Gebühren nach den Tarif-
stellen 4.1.1.2.1 bis 4.1.1.2.4 und 4.1.1.2.7
3,5 bis 25
4.1.1.2.7
Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 3,0 ha
20
4.1.2
verwaltungstechnische Maßnahmen
4.1.2.1
Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 40 Absatz 5 SaatgutV)
20
4.1.2.2
Prüfung des Mischungsantrages (§ 27 SaatgutV)
10
4.1.2.3
Prüfung des Antrages auf Zuteilung einer Kennnummer (§ 40 Absatz 6 SaatgutV)
10
4.1.2.4
Genehmigung des Antrages auf Zulassung von Handelssaatgut (§§ 22 bis 25 SaatgutV), je Partie
32
4.1.2.5
Genehmigung des Antrages auf Wiederverschließung (§§ 37 und 48 SaatgutV), je Partie
10,5
4.1.2.6
Anerkennungsentscheidung einschließlich Bescheiderstellung (§ 14 SaatgutV), je Partie
10,5
4.1.2.7
Berichterstellung ohne Anerkennungsentscheidung, je Bericht
7,5
4.1.2.8
Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand
10 bis 48
4.1.3
Probenahme
4.1.3.1
Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung
je angefangene Stunde für die Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers 64
4.1.4
Prüfung der Beschaffenheit
4.1.4.1
Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes, je Probe
4.1.4.1.1
Getreide, Sorghum und Mais
4.1.4.1.1.1
Reinheit
10
4.1.4.1.1.2
Besatz
6
4.1.4.1.1.3
Keimfähigkeit
10
4.1.4.1.1.4
biochemische Prüfung der Lebensfähigkeit (TTC-Schnelltest)
17
4.1.4.1.2
großkörnige Leguminosen
4.1.4.1.2.1
Reinheit
6
4.1.4.1.2.2
Besatz
6
4.1.4.1.2.3
Keimfähigkeit
11
4.1.4.1.3
kleinkörnige Leguminosen
4.1.4.1.3.1
Reinheit
13
4.1.4.1.3.2
Besatz
11
4.1.4.1.3.3
Keimfähigkeit
11
4.1.4.1.4
Gräser (außer Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium)
4.1.4.1.4.1
Reinheit
17
4.1.4.1.4.2
Besatz
17
4.1.4.1.4.3
Keimfähigkeit
11
4.1.4.1.5
Weidelgräser, Wiesenschwingel, Rohrschwingel und Festulolium
4.1.4.1.5.1
Reinheit
11
4.1.4.1.5.2
Besatz
13
4.1.4.1.5.3
Keimfähigkeit
11
4.1.4.1.6
Futterrüben und Zuckerrüben (Normalsaat)
4.1.4.1.6.1
Reinheit
11
4.1.4.1.6.2
Besatz
10
4.1.4.1.6.3
Keimfähigkeit
17
4.1.4.1.7
Futterrüben und Zuckerrüben (Präzisionssaatgut und Monogermsaatgut)
4.1.4.1.7.1
Reinheit
11
4.1.4.1.7.2
Besatz
10
4.1.4.1.7.3
Keimfähigkeit
21
4.1.4.1.8
Ölpflanzen und Faserpflanzen sowie sonstige Futterpflanzen
4.1.4.1.8.1
Reinheit
13
4.1.4.1.8.2
Besatz
11
4.1.4.1.8.3
Keimfähigkeit
11
4.1.4.1.9
Gemüse (großsamige Arten wie Hülsenfrüchte, Schwarzwurzeln, Gurken und Kürbis)
4.1.4.1.9.1
Reinheit
8,50
4.1.4.1.9.2
Besatz
8,50
4.1.4.1.9.3
Keimfähigkeit
13
4.1.4.1.10
sonstige Gemüsearten, Arznei-, Gewürz- und Zierpflanzen
4.1.4.1.10.1
Reinheit
13
4.1.4.1.10.2
Besatz
10
4.1.4.1.10.3
Keimfähigkeit
10
4.1.4.1.11
Mischungen
4.1.4.1.11.1
Reinheit (einschließlich Bestimmung der Artenanteile)
4.1.2.1.11.1.1
großkörnige Arten
14 + 7 je Art
4.1.4.1.11.1.2
kleinkörnige Arten
22 + 9 je Art
4.1.4.1.11.2
Keimfähigkeit, je Art
13
4.1.4.1.11.3
Reinheit (ohne Bestimmung der Artenanteile)
4.1.4.1.11.3.1
großkörnige Arten
11
4.1.4.1.11.3.2
kleinkörnige Arten
22
4.1.4.1.11.4
Keimfähigkeit (Mischprobe)
13
4.1.5
sonstige Beschaffenheits- und Nachprüfungen an Samen
4.1.5.1
Tausendkornmasse
8,50
4.1.5.2
Feuchtigkeitsgehalt
13
4.1.5.3
Sortierung
10
4.1.5.4
Hektolitergewicht
10
4.1.5.5
Schwarzbesatz und Auswuchs
10
4.1.5.6
Bestimmung des Besatzes mit Flughafer nach § 12 Absatz 1, Anlage 3, Nummer 1.2 SaatgutV
in einer 1-kg-Probe
8,5
in einer 3-kg-Probe
22
4.1.5.7
Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Süßlupinen
11
4.1.5.8
Laborbeizung
9
4.1.5.9
Echtheitsbestimmung
4.1.5.9.1
mikroskopische Art- und Sortendiagnose
30
4.1.5.9.2
fluoreszenzanalytische Prüfung
22
4.1.5.10
Kalttest und Triebkraftprüfung
4.1.5.10.1
Kalttest bei Getreide außer Mais
16,50
4.1.5.10.2
Kalttest bei Mais
27
4.1.5.10.3
Triebkraftprüfung bei großkörnigen Leguminosen
27
4.1.5.11
andere Methoden und Untersuchungen mit besonderem Aufwand zusätzlich, je Probe oder Partie
10 bis 150
4.2
nach der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV)
4.2.1
Anerkennungsverfahren von Pflanzkartoffeln
4.2.1.1
Antragsannahme Pflanzkartoffeln (§ 5 PflKartV)
4.2.1.1.1
Anmeldung per Datenträger, je Vermehrungsvorhaben
60
4.2.1.1.2
Anmeldung per Papier, je Vermehrungsvorhaben
70
4.2.1.1.3
Rücknahme des Antrages auf Anerkennung vor Beginn der Feldbesichtigung, je Vermehrungsvorhaben
30
4.2.1.2
Prüfung des Feldbestandes und Mitteilung über dessen Ergebnis (§§ 8, 9 und 10 PflKartV)
4.2.1.2.1
Feldbestandsprüfung, je angefangenen Hektar und je Besichtigung
16
4.2.1.2.2
Nachkontrolle der Beschilderung, der Abtrennung, je Schlag
38
4.2.1.2.3
Nachbesichtigung (§ 10 PflKartV) 50 Prozent der Gebühren nach Tarifstelle 4.2.1.2.1
8
4.2.1.2.4
Wiederholungsbesichtigung (§ 12 PflKartV), je angefangenen Hektar, falls erstes Ergebnis bestätigt wird
16
4.2.1.2.5
Feldbestandsprüfung durch externe Feldbesichtiger, mindestens 60 Prozent der Gebühren nach den Tarifstellen 4.2.1.2.1 bis 4.2.1.2.3 und 4.2.1.2.6
4 bis 25
4.2.1.2.6
Kleinstflächenzuschlag für Vorhaben ≤ 2,0 ha
20
4.2.1.3
Beschaffenheitsprüfung (§§ 13, 14 und 15 PflKartV)
4.2.1.3.1
Tätigkeit eines amtlichen Probenehmers, je angefangene Stunde
64
4.2.1.3.2
Prüfung auf Viruskrankheiten (§§ 13 und 15 PflKartV), je Probe
4.2.1.3.2.1
Vorstufen- und Basispartien
112
4.2.1.3.2.2
zertifiziertes Pflanzgut
72
4.2.1.3.3
Prüfung auf Quarantänekrankheiten nach § 15 Absatz 3 PflKartV, zwei bakterielle Erreger je Probe
69
4.2.1.3.4
besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes, je Probe oder Partie
15 bis 77
4.2.1.3.5
weitere Probenahmen und Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Absatz 1 PflKartV), je Probe
115 bis 165
4.2.2
sonstige Gebühren
4.2.2.1
Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Absatz 3 Satz 2 PflKartV), je Betrieb
64
4.2.2.2
Festsetzung einer Betriebsnummer (§ 30 Absatz 4 PflKartV)
20
4.2.2.3
andere Prüfungen und Untersuchungen mit besonderem Aufwand, zusätzlich je Probe oder Partie
10 bis 150
4.2.2.4
Bescheiderteilung nach § 19 PflKartV je Partie
12
4.2.2.5
Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Aufwand
10 bis 48
4.3
phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Pflanzenerzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
4.3.1
allgemeine Untersuchungen
4.3.1.1
Untersuchungen mit speziellen Anforderungen (nach Aufwand)
100 bis 300
4.3.2
Untersuchung auf Befall mit Viren
4.3.2.1
Bioassay auf Indikatorpflanzen
35
4.3.2.2
serologischer Virusnachweis im ELISA-Verfahren
45
4.3.2.3
molekularer Nachweis (PCR, RT-PCR, DNA-Sequenzierung)
50
4.3.2.4
Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung
72
4.3.2.5
Augenstecklingsprüfung mit zusätzlichem serologischen Virusnachweis im ELISA-Verfahren
112
4.3.3
Untersuchung auf Befall mit Bakterien
4.3.3.1
Identifizierung pflanzenpathogener Bakterien (diff. Nährmedien, IFT, Biolog, PCR, DNA-Sequenzierung, Pathogenitätsnachweis)
70 bis 100
4.3.3.2
Untersuchung von Kartoffeln auf Bakterienringfäule (Cms) und Schleimkrankheit (Rs), je Probe
69
4.3.3.3
Untersuchung von Erden, Substraten, Wasser auf pflanzenpathogene Bakterien
50
4.3.4
Untersuchung auf Befall mit Pilzen
4.3.4.1
Identifizierung pflanzenpathogener Pilze und Oomyceten (Morphologie, PCR, DNA-Sequenzierung)
70 bis 100
4.3.4.2
Saatgutuntersuchungen (Nährmedium, morphologisch)
37 bis 50
4.3.4.3
Untersuchung von Erden, Substraten und Wasser
59
4.3.5
Untersuchung auf Befall mit Nematoden
4.3.5.1
allgemeine Befallsfeststellung
10
4.3.5.2
Untersuchung auf zystenbildende Nematoden im Spülverfahren im Rahmen des Pflanzenkartoffelanerkennungsverfahrens, je angefangener Hektar
35
4.3.5.3
Untersuchung von wandernden Nematoden im Trichterverfahren, je Probe
217,50
4.3.5.4
Molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)
50 bis 70
4.3.5.5
Bestimmung der Gattung/Art (morphologisch), je Probe
64
4.3.6
Untersuchung auf Befall mit Insekten
4.3.6.1
allgemeine Befallsfeststellung
10
4.3.6.2
Identifizierung von Schadinsekten und Milben (morphologisch), nach Zeitaufwand
21,50 bis 64
4.3.6.3
molekularbiologische Verfahren zur Artdifferenzierung (PCR, Sequenzierung)
50 bis 70
5
Waldrechtliche Angelegenheiten
5.1
Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
5.1.1
Bereitstellung von Auszügen aus dem Waldverzeichnis nach § 30 Absatz 2 LWaldG, soweit es sich nicht um eine mündliche oder einfache schriftliche Auskunft handelt
nach Zeitaufwand
5.1.2
Bereitstellung von Ergebnissen der forstlichen Rahmenplanung und anderer Fachplanungen für den Wald nach § 7 LWaldG einschließlich der Waldfunktionenkartierung
nach Zeitaufwand,
mindestens 50
5.2
Verwaltungsentscheidungen nach dem Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
5.2.1
Prüfung der Waldeigenschaft nach § 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 6 LWaldG
5.2.1.1
Entscheidung über die Waldeigenschaft nach § 2 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen aufgrund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden
nach Zeitaufwand,
mindestens 100,
höchstens 10 000
5.2.2
Waldumwandlung nach § 8 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden
5.2.2.1
Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen oder dauerhaften Umwandlung von Wald nach § 8 LWaldG
385 bis 13 000
5.2.2.2
Verfahren Anlagen erneuerbare Energien (Windenergieanlagen) betreffend
je Anlage bis 3 MW Nennleistung
8 000
je Anlage über 3 MW Nennleistung
zuzüglich 2 000 für jedes weitere angefangene MW
5.2.2.3
Entscheidung über die Genehmigung einer zeitweiligen Umwandlung von Wald ohne Eingriff in den Baum-
bestand oder Waldboden
nach Zeitaufwand,
mindestens 100, höchstens 1 000
5.2.2.4
Entscheidung über die Rücknahme oder Ablehnung einer beantragten Waldumwandlung
nach Zeitaufwand,
mindestens 65
5.2.3
Entscheidung über die Genehmigung einer Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG, auch soweit sie in Zulassungen auf Grund anderer Gesetze eingeschlossen oder ersetzt werden
nach Zeitaufwand,
mindestens 100,
höchstens 1 000
5.2.4
Entscheidung über die Genehmigung einer Fristverlängerung zur
5.2.4.1
Durchführung der Waldumwandlung nach § 8 Absatz 1 LWaldG
100
5.2.4.2
Durchführung einer Ersatzaufforstung oder sonstigen Schutz- und Gestaltungsmaßnahme zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Waldumwandlung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 LWaldG
100
5.2.4.3
Erstaufforstung nach § 9 Absatz 1 LWaldG
100
5.2.4.4
Wiederbewaldung nach § 11 Absatz 3 LWaldG
100
5.2.5
Entscheidung eines Antrages über die Erklärung von Wald zu Schutz- oder Erholungswald nach § 12 Absatz 1 LWaldG
200 bis 10 000
5.2.6
Untersagung oder Einschränkung der Markierung von Wander-, Reit- oder Radwegen und Sport- und Lehrpfaden nach § 15 Absatz 6 LWaldG
50
5.2.7
Untersagung oder Einschränkung der Gestattung des Befahrens des Waldes nach § 16 Absatz 3 LWaldG
50
5.2.8
Entscheidung über die Genehmigung von Sperren von Wald nach § 18 Absatz 2 LWaldG
100 bis 1 000
5.2.9
Maßnahmen der Forstaufsicht nach § 34 LWaldG
nach Aufwand, mindestens 250
5.2.10
auf Antrag erteilte Änderungsbescheide
nach Zeitaufwand, höchstens 50 Prozent der Gebühr des Ausgangsbescheides
5.3
Entscheidung über die Genehmigung einer Satzungsänderung eines anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses nach § 33 Absatz 2 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
50 bis 100
5.3.1
Anerkennung
keine Gebühr
5.3.2
Satzungsänderung
keine Gebühr
5.3.3
Widerruf der Anerkennung
128 bis 192
5.3.3.1
Widerruf der Anerkennung wegen Fusion
keine Gebühr
5.4
Entscheidung über die Genehmigung eines Antrages des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses zur Auflösung nach § 41 BGB und § 32 Absatz 4 LWaldG
50
5.5
Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
5.5.1
Zulassung und Registrierung von Ausgangsmaterial der Kategorien „Ausgewählt“, „Qualifiziert“ oder „Geprüft“ nach § 4 Absatz 1 FoVG
5.5.1.1
auf Antrag, je Registerzeichen und Antragsteller
50
5.5.1.2
von Amts wegen
keine Gebühr
5.5.2
Ausstellung von Stammzertifikaten
5.5.2.1
nach § 8 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.2 gebührenfrei
30
5.5.2.2
Folgestammzertifikate zu Tarifstelle 5.5.2.1 von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden, sofern die Angaben zu Lieferant, Ernteunternehmen und Empfänger identisch sind
keine Gebühr
5.5.2.3
für Mischungen nach § 9 Absatz 2 FoVG, soweit nicht nach Tarifstelle 5.5.2.4 gebührenfrei
50
5.5.2.4
bei Mischungen von Ernten aus einem Bestand (einer Registernummer oder Zulassungseinheit) innerhalb eines Baumschuljahres, für die auf Grund tagweiser Abfuhren mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden
keine Gebühr
5.5.3
Ausstellung von Stammzertifikaten nach § 16 Absatz 2 FoVG auf Antrag, welche für die Ausfuhr bestimmt sind
60
5.5.4
vollständige oder teilweise Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG
250 bis 1 000
5.5.5
Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Forstsamenbetriebes oder Forstpflanzenbetriebes nach § 17 Absatz 4 FoVG
150 bis 300
5.5.6
Bereitstellung von Registerauszügen
nach Zeitaufwand
5.5.7
Durchführung von amtlichen Kontrollen weiterer Baumarten und künstlicher Hybriden nach § 18 Absatz 7 FoVG
nach Aufwand
5.5.8
Gestattung der Ernte von Zierzapfen außerhalb der Zeiten nach § 2 Absatz 4 BbgFoVGDV
nach Zeitaufwand,
höchstens 50
5.6
Durchführung einer Waldbewertung von Amts wegen
100 bis 5 000
6
Jagdrechtliche Angelegenheiten
6.1
jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)
6.1.1
Entscheidung über die Befriedung gemäß § 6a BJagdG
3 200
6.1.2
Zulassung einer Ausnahme vom Erfordernis der Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Absatz 5 BJagdG
192
6.1.3
Prüfung von Jagdpachtverträgen nach § 12 Absatz 1 BJagdG
128
6.1.4
Prüfung von Änderungen der Jagdpachtverträge nach § 12 Absatz 1 BJagdG
32
6.1.5
Beanstandung der Jagdpachtverträge gemäß § 12 Absatz 1 und 2 BJagdG
64
6.1.6
Ausstellung eines Jahresjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG
64
6.1.7
Ausstellung eines Jahresjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
79
6.1.8
Ausstellung eines Jahresjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
94
6.1.9
Ausstellung eines Tagesjagdscheines nach §§ 15 und 16 BJagdG
49
6.1.10
Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG
64
6.1.11
Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
79
6.1.12
Ausstellung eines Ausländerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
94
6.1.13
Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Ausländer nach §§ 15 und 16 BJagdG
49
6.1.14
Ausstellung eines Tagesjagdscheines für Jugendliche nach § 16 BJagdG
17
6.1.15
Ausstellung eines Jugendjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 16 BJagdG
32
6.1.16
Ausstellung eines Jugendjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 16 BJagdG
47
6.1.17
Ausstellung eines Jugendjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 16 BJagdG
62
6.1.18
Ausstellung eines Falknerjagdscheines für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG
30
6.1.19
Ausstellung eines Falknerjagdscheines für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
35
6.1.20
Ausstellung eines Falknerjagdscheines für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
40
6.1.21
Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines nach § 15 BJagdG
20
6.1.22
Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für ein Jagdjahr nach § 15 BJagdG
15
6.1.23
Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für zwei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
17
6.1.24
Ausstellung eines Falknerjagdscheines für Jugendliche für drei Jagdjahre nach § 15 BJagdG
19
6.1.25
Ausstellung eines Falknertagesjagdscheines für Jugendliche nach § 15 BJagdG
10
6.1.26
Zweitausstellung beziehungsweise Ersatz eines Jagdscheines oder eines Prüfungszeugnisses nach § 15 BJagdG
64
6.1.27
Versagung eines Jagdscheines nach § 17 BJagdG
384
6.1.28
Einziehung eines Jagdscheines nach § 18 BJagdG
nach Zeitaufwand
6.2
jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
6.2.1
Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG ohne Ortsbegehung
nach Zeitaufwand
6.2.2
Entscheidung über die Abrundung von Jagdbezirken nach § 2 BbgJagdG in Verbindung mit § 5 BJagdG mit Ortsbegehung
nach Zeitaufwand
6.2.3
Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG ohne Ortsbegehung
288
6.2.4
Entscheidung über die Erklärung von Grundflächen zu befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 2 BbgJagdG mit Ortsbegehung
564
6.2.5
Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG ohne Ortsbegehung
32
6.2.6
Entscheidung über die Gestattung von Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken nach § 5 Absatz 3 BbgJagdG mit Ortsbegehung
nach Zeitaufwand
6.2.7
Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG ohne Ortsbegehung
3 200
6.2.8
Entscheidung über das Ruhenlassen der Jagd nach § 5 Absatz 4 BbgJagdG mit Ortsbegehung
3 220
6.2.9
Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines Eigenjagdbezirkes unter 150 Hektar nach § 7 Absatz 1 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.10
Entscheidung über die Angliederung von Eigenjagdbezirken nach Verzicht auf die Nutzung als Eigenjagdbezirk nach § 7 Absatz 3 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.11
Entscheidung über die Herabsetzung der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 9 Absatz 1 und 2 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.12
Entscheidung über die Angliederung und Zusammenlegung von Grundflächen zu Jagdbezirken nach § 9 Absatz 3 und 4 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.13
Entscheidung über die Zulassung der Teilung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken nach § 9 Absatz 5 BbgJagdG
366
6.2.14
Entscheidung über die Genehmigung von Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG
160
6.2.15
Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Satzungen der Jagdgenossenschaften nach § 10 Absatz 2 BbgJagdG
20
6.2.16
Festsetzung einer Satzung für Jagdgenossenschaften, die nicht binnen eines Jahres nach ihrer Entstehung eine Satzung beschlossen haben, nach § 10 Absatz 4 BbgJagdG
96
6.2.17
Entscheidung über die Genehmigung der Satzung einer Hegegemeinschaft nach § 12 Absatz 2 BbgJagdG
128
6.2.18
Entscheidung über die Zulassung der Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe als der gesetzlichen Mindestgröße eines Jagdbezirkes nach § 13 Absatz 1 BbgJagdG
32
6.2.19
Eintragung von Flächen in den Jagdschein bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG
15
6.2.20
Prüfung von entgeltlichen Jagderlaubnissen bei nicht gleichzeitiger Beantragung eines Jagdscheines nach § 15 Absatz 2 BbgJagdG
15
6.2.21
Entscheidung über die Beschränkung der Befugnis oder Verpflichtung zur Erteilung einer Jagderlaubnis im Einzelfall nach § 16 Absatz 5 BbgJagdG
128
6.2.22
Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG ohne Ortsbegehung
384
6.2.23
Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Gattern nach § 21 BbgJagdG mit Ortsbegehung
832
6.2.24
Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 der Jägerprüfungsordnung (JPO)
280
6.2.25
Zulassung zur und Durchführung der Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerjagdscheines nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit den §§ 2 und 16 JPO
60
6.2.26
Zulassung zur und Durchführung der Falknerprüfung nach § 24 Absatz 1 BbgJagdG in Verbindung mit § 2 JPO
150
6.2.27
Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 19 BJagdG nach § 26 Absatz 2 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.28
Entscheidung über die Zulassung der Nachtjagd in Einzelfällen nach § 26 Absatz 3 BbgJagdG
96
6.2.29
Entscheidung über beantragte Änderungen von Abschussplänen nach § 29 Absatz 2 BbgJagdG
32
6.2.30
Festsetzung von Abschussplänen nach § 29 Absatz 3 BbgJagdG
96
6.2.31
Erlass eines Abschussverbotes nach § 30 BbgJagdG
384
6.2.32
Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach § 31 Absatz 3 Nummer 1 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.33
Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung nach § 31 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.34
Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung zum Aushorsten von Ästlingen und Nestlingen für Beizzwecke nach § 31 Absatz 4 Nummer 3 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.35
Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG ohne Ortsbegehung
160
6.2.36
Entscheidung über und Festlegung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG mit Ortsbegehung
nach Zeitaufwand
6.2.37
Entscheidung über die Entschädigung eines Jägernotweges nach § 32 Absatz 1 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.2.38
Entscheidung über die Bestätigung von Schweißhundeführern nach § 35 Absatz 4 BbgJagdG
32
6.2.39
Zulassung zur und Durchführung der Jagdaufseherprüfung nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Prüfung von Jagdaufsehern des Landes Brandenburg
128
6.2.40
Entscheidung über die Bestätigung von Jagdaufsehern inklusive Ausstellung des Dienstausweises nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG
96
6.2.41
Entscheidung über die Weiterbestätigung von Jagdaufsehern nach § 39 Absatz 3 BbgJagdG
32
6.2.42
Entscheidung über die Genehmigung von Fütterungen nach § 41 Absatz 2 BbgJagdG
96
6.2.43
Entscheidung über die Genehmigung des Aussetzens von Wild nach § 42 Absatz 1 BbgJagdG
192
6.2.44
Regelungen zur Jagdausübung und des Jagdschutzes gemäß § 59 BbgJagdG
nach Zeitaufwand
6.3
sonstige jagdliche Amtshandlungen, Genehmigungen, Bestätigungen
6.3.1
Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Absatz 5 und § 3 Absatz 4 der Bundeswildschutzverordnung
192
6.3.2
sonstige, nicht aufgelistete jagdliche Amtshandlungen
nach Zeitaufwand
7
Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
7.1
Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte
keine Gebühr
7.2
Erteilung schriftlicher Auskünfte
nach Zeitaufwand
7.3
Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten
nach Zeitaufwand
7.4
Gewährung von Akteneinsicht
nach Zeitaufwand
7.5
Auslagen
Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren nach den Tarifstellen 7.2 bis 7.4 erhoben. Sie werden auch im Fall der Gebührenfreiheit nach Tarifstelle 7.1 erhoben. Bei der Herstellung von Zweitschriften, Kopien und Computerausdrucken in geringem Umfang kann auf die Erhebung der Auslagen verzichtet werden.
gemäß Anlage 1,
im Übrigen in voller Höhe
8
Weinrechtliche Angelegenheiten
8.1
Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer
15 bis 160
9
Öffentliche Bestellung von Probenehmern
9.1
Gebühr für die öffentliche Bestellung von Probenehmern
125
9.2
Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer
30
9.3
Wiederbestellung früherer Sachverständiger
230
9.4
Gebühr für die Durchführung der Sachkundenachweise bei der erstmaligen Bestellung für ein Fachgebiet
260
9.4.1
für jedes weitere Fachgebiet bei der erstmaligen Bestellung erhöht sich die Gebühr je Fachgebiet um
100
9.4.2
Gebühr für die Erweiterung der öffentlichen Bestellung, je Fachgebiet bei bereits bestellten Sachverständigen
200
9.5
Gebühr für die öffentliche Bestellung als Probenehmer
125
9.6
Gebühr für die Verlängerung der öffentlichen Bestellung als Probenehmer
30
10
Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sonstige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Anmerkung:
Mit Beginn der Prüfung ist unabhängig von deren weiterem Verlauf die Gesamtgebühr für die Prüfung zu begleichen.
Tritt der Prüfling nach erfolgter Zulassung vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für anfallende Verwaltungsarbeiten 20 Prozent der Gebühr erhoben. Erscheint der Prüfling nicht zum 1. Prüfungstermin oder tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.
Muss der Gebührenbescheid aus Gründen, die der Prüfling zu vertreten hat, geändert werden, so werden für anfallende Verwaltungskosten 20 Prozent der Gebühr erhoben.
10.1
Berufsabschlussprüfungen (außer Regelerstausbildung)
250
10.2
Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
150
10.3
Fortbildungsprüfungen
10.3.1
Meisterprüfung gemäß § 53 BBiG mit Befreiung vom Prüfungsbereich Berufsausbildung (AEVO)
300
10.3.2
Ergänzung Meister Teil 3
Prüfungsbereich Mitarbeiterführung
500
10.3.3
Fortbildungsprüfungen gemäß § 53 BBiG
500
10.4
Wiederholung von Prüfungen
10.4.1
Berufsabschlussprüfungen
10.4.1.1
Je Bereich: praktische und betriebliche Prüfung
130
10.4.1.2
Je Bereich: fachtheoretische (schriftliche und mündliche) Prüfung
70
10.4.2
Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder Prüfungsbereich Berufsausbildung als Teil der Meisterprüfungen
10.4.2.1
praktischer Teil
115
10.4.2.2
fachtheoretischer Teil
45
10.4.3
Fortbildungsprüfungen
10.4.3.1
bei Meisterprüfungen mit insgesamt drei Prüfungsteilen
Teil 1 und Teil 2 je
150
Teil 3
davon nur Bereich Mitarbeiterführung
200
50
10.4.3.2
bei anderen Fortbildungsprüfungen je Prüfungsteil
170
10.5
Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen nach § 4 BBiG und von Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53 und 54 BBiG
Anmerkung:
Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz sowie asylberechtigten Personen und anerkannten Flüchtlingen mit dauerndem Bleiberecht ist gebührenfrei.
30
10.6
Feststellung und Anerkennung der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbener Berufsqualifikation nach dem Berufsqualifikationsgesetz (BQFG)
400
11
Zulassung oder Anerkennung als private Kontrollstelle nach § 134 des Markengesetzes (MarkenG) sowie Zulassung als private Kontrollstelle nach § 5 Satz 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes (LSpG)
11.1
Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach dem Markengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.1.1
Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid
230 bis 340
11.1.2
Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065
64 bis 130
11.2
Erstzulassung oder Erstanerkennung von privaten Kontrollstellen über Bescheinigung besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz mit Sitz in Brandenburg
11.2.1
Prüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsunterlagen einschließlich Bescheid
230 bis 340
11.2.2
Inspektion der Kontrollstelle durch die Kontrollbehörde zwecks Überprüfung der Zulassungs- oder Anerkennungsvoraussetzungen nach DIN EN ISO/ICE 17065
64 bis 130
11.3
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Markengesetz sowie Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz
11.3.1
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Markengesetz
nach Zeitaufwand
11.3.2
Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 in Verbindung mit dem Lebensmittelspezialitätengesetz
nach Zeitaufwand
11.4
Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABI. L 343 vom 14.12.2012, S. 1)
11.4.1
Erhebung von Gebühren gemäß Artikel 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625
in Verteilerzentren des LEH 90
in sonstigen Fällen nach Aufwand
12
Amtshandlungen nach dem Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
12.1
Anerkennung einer Erzeugerorganisation oder ihrer Vereinigung sowie von Branchenverbänden nach AgrarMSG
69 bis 133
12.2
Prüfung eines Antrages auf Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB an eine Erzeugerorganisation oder ihre Vereinigung nach AgrarMSG
51 bis 153
13
Fischerei
13.1
Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
13.1.1
Entscheidung über die Eintragung oder Berichtigungen im Fischereibuch nach § 4 Absatz 4 BbgFischG in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Fischereibuches (FischBuV)
70 bis 1 600
13.1.2
Entscheidung über die räumliche Ausdehnung von Fischereirechten nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BbgFischG
68 bis 1 170
13.1.3
Entscheidung zur Genehmigung von Übertragungsverträgen nach § 6 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG
60 bis 130
13.1.4
Entscheidung zur Aufhebung eines beschränkten selbstständigen Fischereirechtes nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 BbgFischG
60 bis 270
13.1.5
Entscheidung über Ausnahmen zur Mindestpachtzeit nach § 11 Absatz 1 Satz 3 BbgFischG
40 bis 100
13.1.6
Entscheidung über die Genehmigung des Hegeplanes nach § 24 Absatz 2 BbgFischG
60 bis 130
13.1.7
Entscheidung zur Einräumung des Rechts zum Betreten von Grundstücken und der Höhe der Entschädigung des Grundstückseigentümers nach § 16 Absatz 3 BbgFischG
60 bis 270
13.1.8
Erteilung von Fischereischeinen
13.1.8.1
Fischereischein nach § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 2 BbgFischG
25
13.1.8.2
Zweitschrift eines Fischereischeines
10
13.1.8.3
Erklärung der Ungültigkeit und Einziehung eines Fischereischeines nach § 21 BbgFischG
60 bis 270
13.1.8.4
Jugendfischereischein nach § 17 Absatz 6 BbgFischG
2,5
13.1.9
Entscheidung zur Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes auf Antrag eines Fischereiberechtigten nach § 23 Absatz 2 BbgFischG
60 bis 270
13.1.10
Entscheidung über die Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG
30 bis 360
13.1.11
Zweitschrift zur Zulassung der Verwendung von künstlichem Licht und Elektrizität nach § 26 Absatz 2 BbgFischG
15
13.1.12
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen für den Aalfang nach § 29 Absatz 2 BbgFischG
60 bis 270
13.1.13
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Beseitigen und Abstellen von Fischereivorrichtungen während der Schonzeit nach § 29 Absatz 3 BbgFischG
40 bis 140
13.1.14
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen über die Anlegung und Unterhaltung von Fischwegen nach § 30 Absatz 3 BbgFischG
140 bis 550
13.1.15
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Fischfangverbot in und an Fischwegen zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken nach § 30 Absatz 8 BbgFischG
60 bis 130
13.1.16
vorläufige Regelung der Fischereiausübung nach § 11 Absatz 5 BbgFischG
25 bis 160
13.1.17
Genehmigung der Satzung von Fischereigenossenschaften nach § 25 Absatz 2 BbgFischG
25 bis 80
13.1.18
Entscheidung von Entschädigungsansprüchen nach § 35 BbgFischG
60 bis 1 600
13.2
Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
13.2.1
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu den Bestimmungen über Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Absatz 2 BbgFischO
60 bis 270
13.2.2
Entscheidung zur Zulassung des Fischfangs mit lebendem Köderfisch nach § 6 Absatz 1 BbgFischO
60 bis 130
13.2.3
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zu dem Zeitraum der Ausübung des Fischfangs mit der Handangel bei Vorliegen von Koppelfischerei nach § 7 Absatz 4 BbgFischO
40 bis 140
13.2.4
schriftliche Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO
5
13.2.5
Entscheidung zur Zulassung von Ausnahmen zum Besatz in Gewässern mit Vorkommen von sich selbst reproduzierenden Beständen nach § 12 Absatz 3 BbgFischO
40 bis 140
13.2.6
Entscheidung zur Erteilung der Genehmigung zum Aussetzen nicht heimischer Fische nach § 13 Absatz 1 BbgFischO
160 bis 320
13.2.7
Entscheidung zum Einsatz ortsfester Elektroanlagen zum Scheuchen und Abweichen von Fischen nach § 24 Absatz 2 BbgFischO
130 bis 550
13.2.8
Entscheidung über die Genehmigung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 13 Absatz 4 BbgFischO
240 bis 640
13.2.9
Entscheidung über Ausnahmen zum Betreiben von Fischteichen und bewirtschafteten Anlagen der Fischzucht und -haltung gemäß § 26a Absatz 2 BbgFischO
60 bis 270
13.3
Amtshandlungen nach der Verordnung über die Anglerprüfung
13.3.1
Entscheidung zur Anerkennung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts für die Organisation und Durchführung der Anglerprüfung nach § 1 der Verordnung über die Anglerprüfung
50 bis 500
14
Amtshandlungen nach dem Einkommensteuergesetzes (EStG)
14.1
Erstellung einer Bescheinigung nach § 14a Absatz 3 Nummer 2 EStG
31 bis 92
14.2
Anerkennung von Betriebsgutachten im Sinne von § 68 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
50 bis 1 500
15
Amtshandlungen nach dem Düngegesetz (DüngG)
15.1
Erteilung einer Anordnung nach § 13 DüngG
15.2
Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern nach § 13a DüngG
130 bis 2 500
15.3
Zulassung anderer Methoden und Verfahren zur Ermittlung des Düngebedarfs nach § 4 Absatz 1 der Düngeverordnung (DüV)
40 bis 210
15.4
Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung anderer Verfahren für die Aufbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV
40 bis 210
15.5
Genehmigung einer Ausnahme von den Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln nach § 6 Absatz 3 DüV
40 bis 210
15.6
Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft nach § 6 Absatz 5 DüV
40 bis 210
15.7
Genehmigung einer Ausnahme für das Aufbringen höherer Mengen von flüssigen organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, auf Ackerland mit mehrjährigem Futterbau, Grünland oder Dauergrünland nach § 6 Absatz 6 DüV
40 bis 210
15.8
Erteilung einer Genehmigung zur Verschiebung des Verbotszeitraums nach § 6 Absatz 10 DüV
40 bis 210
15.9
Genehmigung einer Ausnahme von den Verbotszeiträumen bei der Aufbringung von Düngemitteln mit einem festgestellten Gehalt an Trockenmasse von weniger als 2 Prozent nach § 6 Absatz 10 DüV
40 bis 210
15.10
Anerkennung von Düngeberatern nach und § 6 Absatz 5 Stoffstrombilanzverordnung
40 bis 210
15.11
Anordnung zur Teilnahme an einer anerkannten Düngeberatung nach „§ 6 Absatz 5 der Stoffstrombilanzverordnung
40 bis 210
16
Amtshandlungen nach den Verordnungen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
16.1
Amtshandlungen Obst/Gemüse gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2017/891
16.1.1
Zusätzliche Kontrollen bei Unregelmäßigkeiten
nach Zeitaufwand
16.2
Qualitätskontrolle Sektor Obst und Gemüse gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
16.2.1
Exportkontrollen und Ausstellung von Bescheinigungen gemäß Artikel 14
nach Zeitaufwand
16.2.2
Nachkontrollen (auch im Einzelhandel) gemäß Artikel 11
nach Zeitaufwand
16.2.3
Durchführung einer zusätzlichen Gesamtprobe, Ausstellung eines Kontrollberichts einschließlich Anlage und Bescheid gemäß Artikel 17 Absatz 1 (bei mindestens fünf zu entnehmenden Packstücken [verpackte Erzeugnisse] oder mindestens 10 kg Masse der Einzelprobe bzw. zehn zu entnehmenden Einheiten [lose Erzeugnisse])
64 bis 128
16.3
Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.3.1
Entscheidung über die Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008
30 bis 250
16.3.2
Nachkontrollen von Zulassungsbedingungen als Packstelle gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 589/2008
20 bis 100
16.3.3
Nachkontrollen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 589/2008 bei Packstellen
unter 5 000 Eier je Woche
64
5 000 bis 35 000 Eier je Woche
96
35 000 bis 70 000 Eier je Woche
128
ab 70 000 Eier je Woche
200
16.3.4
Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
30 bis 50
16.4
gemeinsame Marktorganisation Sektor Käse
Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Markenkäse“ nach der Käseverordnung (KäseV)
69 bis 133
16.5
gemeinsame Marktorganisation Sektor Butter
Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Deutsche Markenbutter“ nach der Butterverordnung (ButtV)
69 bis 133
16.6
gemeinsame Marktorganisation Sektor Fleisch - Nachkontrollen
64
16.7
Kontrollen nach dem Fleischgesetz (FlG) für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
16.7.1
Rinder
Grundgebühr und zusätzlich entsprechend der Anzahl
64
16.7.1.1
ab 10 bis 20 Rinder
32 bis 64
16.7.1.2
ab 21 bis 40 Rinder
32 bis 128
16.7.1.3
mehr als 40 Rinder
64 bis 128
16.7.2
Schweine oder Schafe
Grundgebühr und zusätzlich entsprechend Anzahl
64
16.7.2.1
ab 30 bis 50 Schweine oder Schafe
32 bis 64
16.7.2.2
ab 51 bis 200 Schweine oder Schafe
64 bis 128
16.7.2.3
mehr als 200 Schweine oder Schafe
64 bis 256
16.8
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens gemäß § 4 des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG)
130 bis 180
16.9
Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Sektor Geflügelfleisch gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
16.9.1
Nachkontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008
64
16.10
Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
16.10.1
Nachkontrollen gemäß § 7 LegRegG nach Beanstandungen
ab 350 bis 1 000 Legehennenplätze
64
mehr als 1 000 bis 10 000 Legehennenplätze
64 bis 128
mehr als 10 000 bis 50 000 Legehennenplätze
64 bis 192
mehr als 50 000 Legehennenplätze
64 bis 256
17
Amtshandlungen nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)
nach Aufwand,
mindestens 215
18
Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften
Amtshandlungen gegenüber dem Verantwortlichen nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit diese nicht von anderen fachspezifischen Tarifstellen erfasst werden
nach Zeitaufwand
ab 70 000 Eier je Woche