Gesetze / Landesrecht Brandenburg / EUrlDbV · GVBl.II/09, [Nr. 30] S.618
Verordnung über Erholungsurlaub und Dienstbefreiung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter im Land Brandenburg (Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV)
19 Normen · ausgefertigt 16.09.2009 · Änderungen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Urlaubsdauer
- § 3Erholungsurlaub jugendlicher Beamtinnen und Beamter
- § 4Lage des Erholungsurlaubs in besonderen Fällen
- § 5Zusatzurlaub für Schichtdienst
- § 6Wartezeit
- § 7Anrechnung früheren Erholungsurlaubs
- § 8Ansparung des Erholungsurlaubs
- § 9(aufgehoben)
- § 10Verfall des Erholungsurlaubs
- § 10aUrlaubsabgeltung
- § 11Dienstbefreiungen
- § 12Dienstbefreiung für herausragende besondere Leistungen
- § 12aDienstbefreiung als Ausgleich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes
- § 13Antrag und Genehmigung von Erholungsurlaub und Dienstbefreiung
- § 14Widerruf der Genehmigung von Erholungsurlaub und Dienstbefreiung und Verlegung des genehmigten Erholungsurlaubs
- § 15Erkrankung
- § 16Übergangsregelungen
- § 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten